Für mich ist das auch eine neue Typgenhemigung, die dann erteilt wird.
Diese basiert natürlich auf der vorhandenen/vorherigen, wird aber letztlich neu erteilt. Den Hinweis auf das Nachtragsverfahren habe ich weiter oben ja schon geschrieben.
Man muss sich natürlich auch fragen, warum VW für teueres Geld eine neue Typgenehmigung beantragen sollte, wenn alle T4 von der ersten, ursprünglichen erfasst wären. Das wäre völlig absurd und sinnlos.