Eilt! - Suche dringend Hersteller für 2,5l TDI Wasserpumpe - Gerichtsverfahren

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  • jemand auf Produkthaftung in Deutschland zu verklagen, eine sportliche Herausforderung.


    Das Produkthaftungsgesetz ist aber recht eindeutig...
    Ich durfte während meiner Ausbildung ein Referat darüber halten.

    .

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch

  • Darüber hinaus bekommt Schaeffler von VW auch die Lizenz, das gleiche Teil unter einer anderen Marke (vorliegend Ruville) für den Zweitmarkt der freien Werkstätten zu vertreiben. Zu diesem Zweck stellt Schaeffler den Gravurstempel der Maschine von VW auf Ruville um, und produziert dann auf der gleichen Maschine Ruville-Ersatzteile? Oder wie geht das dann? Es macht ja keinen Sinn, das gleiche Teil nochmal zu konstruieren und für seine Produktion eine zweite Maschine anzuschaffen.

    das ist die Frage aller Fragen, ich verstehs auch nicht...glaub da wird viel zugekauft und umgelabelt

  • Ja Produkthaftung, davon redet der Anwalt. Weil die Pumpe eben nur 100 EUR kostet, aber die 120'000 km Wartungsreparatur, wenn die Pumpe kaputt geht, bei VW 1'400 bis 1'600 Euro kostet (juristisch ist das der sogenannte Weiterfress-Schaden).


    Dein Anwalt kann noch nicht einmal zwischen Wartungsintervall, Garantie oder Gewährleistung unterscheiden, will aber eine Produkthaftungsklage gegen einen unbekannten Zulieferer führen :nixpeil: ... für einen einfachen Pumpenwechsel, also vielleicht 300€ :nixpeil: :nixpeil: ... echt, ihr habt sie doch nicht mehr Alle :wall:

    Andererseits hast Du vermutlich eine Rechtsschutzversicherung ... und die Beiträge dafür müssen ja auch irgendwie wieder reinkommen :evil:

    3 Mal editiert, zuletzt von yellowone (28. April 2018 um 09:13)

  • Sehr interessantes Thema. Aber wer sagt das die Wasserpumpe 1200000 km halten muss ?
    Garantie sind 2 Jahre bei VW. Von Laufleistung weiß ich nichts.

    Gruß
    Carsten

    Carsten, du weißt aber auch das die Wasserpumpe kein Bestandteil des 120.000er Wechsel ist nach Reparatur Leitfaden. Da steht nur ein Zahnriemensatz mit Spann- und Umlenkrollen und Bolzen und Diamantscheibe für den Schwingungsdämpfer drin. Die Pumpe ist nach Werksvorgabe nen Lifetime Bauteil. So meine ich mich an meine Zeit bei VW zu erinnern ?(

    Gruß Devon - "Autobahn? Geht gaaaaaarnet!" - 1X-Fahrer, der jetzt TDI Syncro fährt :D
    DAS wird mein nächster Bus :thumbup:

  • Hier wird mit Halbwissen Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung durcheinander gewürfelt.
    Diese Dinge haben nach Gesetz aber nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun.
    Für die 10jährige Produkthaftung ist die gesetzliche Gewährleistung und eventuelle freiwillige Garantiert unerheblich.
    Das die Wasserpumpe von Volkswagen als „Lifetime Bauteil“ gilt, ist hier also eher von Vorteil.
    Der Anwalt scheint zu wissen, was er tut.
    Ich drücke dem TE die Daumen....

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    Wilhelm Busch

  • Das die Wasserpumpe von Volkswagen als „Lifetime Bauteil“ gilt, ist hier also eher von Vorteil.
    Der Anwalt scheint zu wissen, was er tut.


    Lifetime-Bauteil bedeutet: die bleibt solange drin, bis sie kaputt ist - wie alle anderen Bauteile am Bus auch.
    Lifetime-Bauteil bedeutet deshalb aber NICHT Lifetime-Garantie ... und schon gar nicht unkaputtbar.

    Lediglich die Steuerriemen und Spannrollen haben bekanntermaßen eine begrenzte Lebensdauermit gleichzeitig hohem Folgeschaden-Potential - es macht also Sinn, sie vorsorglich zu tauschen.

    Dinge gehen kaputt - so ist das nun mal im Leben ...dann muss man sie wechseln.

    2 Mal editiert, zuletzt von yellowone (28. April 2018 um 10:44)

  • Ach Yellow, ich bin ja bekennender Fan von den Überall-Senf-Dazugebern.
    Aber wenn man von irgendetwas überhaupt keine Ahnung hat, kann man sich auch einfach mal an Dieter Nuhrs Rat halten.
    Garantie hat mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun.
    Auch wenn Du diesen Begriff noch 1000 mal erwähnst....

    :sleeping:

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    Wilhelm Busch

  • Ach Friese, dann erklär mir doch mal, warum er bei einer kaputte WaPu Anspruch auf Kostenerstattung haben sollte, bei einer Lima, einem Radlager oder einem Motor dagegen nicht.

    Aber ist eigentlich egal, der TE wird will offensichtlich seine Erfahrungen vor Gericht ja machen.

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (28. April 2018 um 11:15)

  • ... also ich habe mal gehört, VW schreibt einen Auftrag für die Wasserpumpe aus. Der Hersteller der am günstigsten ist bekommt diesen. Für diesen Auftrag bekommen die Teile dann neben dem Hersteller Logo eine VW ET Nummer und logo.

    Ist der Auftrag ausgelaufen, kommen vom selben Band die selben Teile nun aber mit der Hersteller Logo und ET Nummer des Herstellers, ob jetzt noch immer die selben Materialien wie für den VW Auftrag verwendet werden lassen wir mal außen vor.

    Oder sagen wir es mal ander: Ich hatte schon Querlenkerbuchsen von Metzger bei denen die ersten 3 Zahlen der VW ET Nummer weggeschliffen waren :)


    Wie kann ich an diese - möglicher Weise für das Gerichtsverfahren entscheidende - Information kommen?

    Consuli

    Biete:
    -

    Suche:
    -

  • Hier gibt es mal paar Informationen zu dem Thema.
    Daraus ist z.B. auch ersichtlich, dass der Zulieferer der Wapu vollkommen egal ist, wenn sie von VW vertrieben wurde.

    Ich bin hier raus.
    Irgendjemand muss ja mal aufgeben...

    :weg:

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    Wilhelm Busch

  • Hi,

    die Frage ist doch ob man mehr als den Ersatz der Pumpe fordern kann. Meiner Meinung nach nicht, es gibt kein Recht darauf das zusätzlich noch

    Zitat

    die Kosten für die vorzeitige Wiederholung der 120'000 km Wartung

    vom Autohaus mit zu tragen sind. Hier hätte man einen "Deal" machen können und anbieten können das anstatt der alten Teile beim Tausch der Pumpe neue auf eigene Kosten eingebaut werden. Dann hätte man recht günstig wieder einen frischen Zahnriemen im Bus gehabt.

    Gruß Frank

  • Da ja sehr großes Interesse an der Rechtslage besteht, habe ich diese Thema in den neuen Thread "Rechtsansprüche bei nach rund 65'000km defekt gegangener Wasserpumpe
    " in der Rubrik "Recht und Gesetz" ausgelagert. Dort findet sich auch eine juristische Einführung, welche Gesetzesstellen für den Fall relevant sein können. Es sind insgesamt 4 Stück.


    Wie red bulli bereits treffend fest stellte:


    warum der TE auch immer klagt ist doch völlig nebensächlich- lasst ihn doch einfach gewähren.

    (...)

    Manchmal verstehe ich euch nicht. Das war eine klare Frage. Darauf hätte er gerne eine Antwort.

    Vorliegend hilft mir wirkliche nur die Antwort auf folgende Frage weiter:


    Insbesonder geht es auch darum, ob der Zulieferer, der nach dem Auslaufen der Stückzahl des Liefervertrags für die VW-Original-Teile, für die Zweitserie zur Vermacrktung als Nicht-Originalteil

    • den gleichen Konstruktionsplan benutzt wie vorher? (für die VW-Originalteile)
    • die gleiche(n) Maschine(n) benutzt wie vorher? (für die VW-Originalteile)
    • das Material/ die gleiche Metall-Legierung benutzt wie vorher? (für die VW-Originalteile)


    Consuli

    Biete:
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    Suche:
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    5 Mal editiert, zuletzt von consuli (28. April 2018 um 16:27)