T4 Bremswirkung hinten zu schwach? - Thema erledigt !

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  • Moin Moin.
    Mein T4 AAB von 93 muss zum tüv.
    Soweit ist auch alles okay, nur die Bremskraft von den hinteren Trommelbremsen reicht ihn nicht aus.
    Mit der Handbremse hat er ca 190 daN da drückt er ihn auch aus der Bremsrolle raus , alles in Ordnung
    Nur wenn man die Fußbremse nutzt kommt er nur auf 110-120 daN und drückt ihn nicht raus und das reicht den Tüv nicht. Man muss dazu sagen der Bus ist zur Zeit komplett leer und hat gar kein Gewicht auf der Hinterachse.
    Hab mich gestern mal in die Thematik vom Bremsdruckminderer reingelesen und die Tabelle gefunden(t4-Wiki)und wenn ich die richtig lese , ist das doch alles soweit in Ordnung von den Kräften oder sehe ich das Verkehrt ?
    Vielleicht liege ich auch voll verkehrt und ihr könnt mir da weiterhelfen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan.

  • Nur wenn man die Fußbremse nutzt kommt er nur auf 110-120 N und drückt ihn nicht raus und das reicht den Tüv nicht.


    Wenn du die Fußbremse nutzt wird es ihn auch nicht rausdrücken - denn dann bremsen die Vorderräder die auf dem festen Hallenboden stehen mit und halten den Bus in Position.
    Um die Bremskräfte hinten zu erhöhen musst du hinten auch Gewicht auf der Achse haben - sonst reduziert der LAB die Bremsdrücke an der Hinterachse. Das sollte der TÜVer aber wissen.
    Notfalls stell dir zwei andere TÜV-Mitarbeiter und dich dazu hinten rein. Oder lade drei Sack Zement (aber an die Ladungssicherung denken!)
    Fehlt dann immer noch Bremsdruck hinten muss vielleicht der Bremszylinder hinten mal gängig gemacht werden ... wenn der immer nur leer rumfährt bewegt der sich ja kaum und wird mit der Zeit schwergängig.

    Die genauen Bremsdrücke aus Deinem Diagramm habe ich mir jetzt nicht angesehen - die absoluten Zahlen kann ich nicht interpretieren bzw kenne ich die korrekten Werte nicht.
    edit: habe doch mal auf die Tabelle geschaut - entweder fehlen bei Deinem Beitrag jeweils am Ende eine Null oder es wundert mich warum der TÜVer 190 N als ausreichend ansieht wenn da mindestens 900 N anstehen sollten ..

    Gruß, Jörg

  • Ja du hast natürlich recht , das macht Sinn.
    Mit dem Argument werde ich heute nochmal vorstellig.

    Ich hab mich auch gewundert kann mir das aber nur erklären das sie jeweils eine andere Einheit nutzen ,zeigt ein Bremsprüfstand 110 N an soll denn laut Tabelle 1100 N sein.

    Ich werde dann wohl nochmal die Sitzbank hinten einbauen und mir ein wenig Gewicht reinlegen.

  • Die Prüfstände beim TÜV nutzen als Einheit meist "daN" also Dekanewton. Da 1 daN genau 10 N entspricht, sollte das passen. ;)

    ...und als Familenkutsche einen 99er MV2 ACV mit über 420.000 km. Ebenfalls treu und zuverlässig :)

  • Ich hab mich auch gewundert kann mir das aber nur erklären das sie jeweils eine andere Einheit nutzen ,zeigt ein Bremsprüfstand 110 N an soll denn laut Tabelle 1100 N sein.

    So wird das sein - nur du hast ja selbst oben N anstelle daN geschrieben - und so wie du es geschrieben hast passt es definitiv nicht ...
    Korrekt wäre 110 daN sind 1100 N ...Gruß, Jörg

  • Deine Bremswerte sind absolut ausreichend. Hatte auch das Problem. Die haben keinen Plan.

  • Es gibt eine Bremsenrichtlinie nach der die sich richten. Da gibt es ein Ausnahmeregelung unter der der T4 fällt. Die Prüforganisationen haben auch meist eine Hotline bei der Du anrufen kannst. Da kannst Du es auch probieren. Wenn Du richtig Stress machen willst meldest Du Dich bei der Akkreditierungsstelle.

  • Es gibt eine Bremsenrichtlinie nach der die sich richten. Da gibt es ein Ausnahmeregelung unter der der T4 fällt. Die Prüforganisationen haben auch meist eine Hotline bei der Du anrufen kannst. Da kannst Du es auch probieren. Wenn Du richtig Stress machen willst meldest Du Dich bei der Akkreditierungsstelle.

    Hast du da auch Link zu ? Wo ist die Ausnahme finde ?

  • 8 Übergangsbestimmungen zu 6.1, 6.2.1.1, 6.2.2.1 und 6.3.2
    Die Bestimmungen 6.1, 6.2.1.1, 6.2.2.1 und 6.3 gelten für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 28. Juli
    2010. Sie sind ebenfalls für Fahrzeuge anzuwenden, die vor diesem Stichtag in Verkehr gekommen sind, sofern
    die hierfür erforderlichen Bezugsbremskräfte vorliegen. Andernfalls ist die nach Anlage 1 geforderte – auf die
    zGM des Fahrzeugs bezogene – Mindestabbremsung mittels der Summe der gemessenen Bremskräfte nachzuweisen.
    Können die hierfür erforderlichen Bremskräfte aufgrund der Konstruktion des Fahrzeugs, der Ausführung
    der Bremsanlage, eines ungünstigen „Last-Leerverhältnisses“ oder des Beladungszustands und ein dadurch bedingtes
    vorzeitiges Blockieren der Räder nicht erreicht werden, ist wie folgt zu verfahren:
    1. Hydraulikbremsanlagen
    Die erforderliche Mindestabbremsung nach Anlage 1 gilt ebenfalls als nachgewiesen, wenn:
    – sich die Bremsanlage augenscheinlich in einem einwandfreien Zustand befindet,
    – die Räder mindestens einer Achse bei der Bremsprüfung auf dem Bremsprüfstand vorzeitig blockieren
    und
    – aufgrund der Betätigungskraft, mit der die Bremskraft erzeugt wird, die zum Blockieren einer Achse
    führt, sicher darauf geschlossen werden kann, dass die nach Anlage 1 vorgegebene Abbremsung im
    beladenen Zustand erreicht werden würde.
    Im Zweifelsfall muss der Nachweis der in Anlage 1 angegebenen Bremswirkung im beladenen/teilbeladenen Zustand
    nachgewiesen werden.

    http://www.tgabathuler.ch/Lernprogramme/…remsen-Rili.pdf

  • Fehlt dann immer noch Bremsdruck hinten muss vielleicht der Bremszylinder hinten mal gängig gemacht werden ... wenn der immer nur leer rumfährt bewegt der sich ja kaum und wird mit der Zeit schwergängig.


    Das würde ich trotzdem mal prüfen. Meiner hat zwar vor Jahren mal den TÜV bestanden, aber auf der BAB viel mir dann eine schlechte Bremswirkung auf.
    Nach Überholung der Hi-Bremsen (Scheibe) war es viel besser.
    .
    .
    .

  • Berichte mal wie es lief. Ich habe mir damals einen Prüfer gesucht, der das abnimmt. Vor der HU fragen, welche Bremskraft seiner Meinung nach hinten anliegen muss. Der dritte Prüfer, den ich fragte sagte denn, das 90 dn ausreichend sind. Das ist nervenschonender, als rumdiskutieren.

  • Dieses Problem habe ich auch jedes Jahr aufs neue...
    "Bremswerte hinten unzureichend"

    normalerweise stelle ich immer etwa 200kg hinten rein, das reicht völlig.
    Heuer hab ich das vergessen und musste wieder auf den Automatisch-Lastabhängigen Bremskraftregler hinweisen...

    "ach ja da war was, alles klar" :thumbup:

  • Moin Moin

    Erleichtert komme ich gerade von der DEKRA.

    Hab jetzt am Bulli das Gewicht ein wenig verändert ~150kg mehr auf der Hinterachse , und bin mit den neuen Erkenntnissen dahin gefahren.

    Der Prüfer von gestern war nicht da , hab ein neuen Prüfer bekommen, den das Problem auch schon bekannt war.

    Diesmal hat er Dank Mehrgewicht gleich 160/170 danN angezeicht (statt 110/120), ich sollte mich dann nochmal hinter auf die AHK stellen und dann ist er hoch auf 250/260 bisschen wippen und dann war das Thema auch schon durch.

    Als Hinweis steht jetzt auch drin, nach Punkt 8 der HU-Bremsrichtlinie ohne Beanstandung.

    Euch allen vielen Dank das ihr mir bei diesen Thema so gut helfen konntet.
    Jetzt kann es weiter gehen und ich hoffe ich kann den Bulli weiter aufwerten..

    mfg Stephan 8)

  • Hallo

    Hab heute meine TÜV Prüfung leider auch nicht bestanden.

    Weil, unter anderem meine hintere Bremswirkung nicht ausreichend war....laut Prüfer...

    Links =150
    Rechts =140
    Sum. 290 (daN)
    Natürlich war der Bus leer.

    Denn Regler hatte ich aber vorher auch nochmal gangbar gemacht, da es auch schon mal bemängelt wurde das er fest war.
    Hab jedes mal das gleiche Theater, das die Bremswirkung zu gering sein soll.

    Wie kann ich da am besten kontern. Reden allein hilft da nicht.
    Danke und Gruß

    VW T4 1,9 TD
    Raum hab ich gefunden, Leistung suche ich noch... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Leoncito (8. Juni 2018 um 20:28) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Hallo Zusammen,

    ich schließe mich diesem Thema mal an.
    Hatte am vergangenen Freitag auch meine TÜV-Prüfung und nachdem soweit alles im grünen Bereich war, wurde die Bremsleistung hinten im speziellen hinten rechts bemängelt.
    Der Prüfer meinte ich solle die Bremse hinten rechts bis kommenden Freitag gängig machen und dann einfach noch mal vorbeikommen.

    Mich hat das Ganze etwas stutzig gemacht, da ich vor ca. 2 1/2 Wochen noch zum "Bremskraftregler gängig machen" war und mir die dortige Werkstatt mitgeteilt hat, dass er nun richtig bremsen würde. Nun sagt der TÜV aber, er bremst nicht ausreichend. Zumindest hinten links.
    Zudem meinte der Prüfer man könne sehen, dass die Bremse hinten wahrscheinlich festsitzt oder festgesessen hat.
    Wie soll ich jetzt am besten verfahren? Sollte ich die Bremsen inkl. Scheiben hinten nun komplett ersetzen, weil sie fest saßen? Oder nur hinten rechts die Bremse demontieren und schauen, ob ich diese gängig bekomme? Oder sollte ich einfach hinten ganz viel Ladung reinpacken und noch mal zum Bremsenprüfstand fahren und schauen was die sagen?

    Zudem, die Bremse gängig machen würde bedeuten, die Auflageflächen reinigen und mit Kupferpaste einschmieren?

    Würde mich über den einen oder anderen Tipp sehr freuen.

    Besten Dank

    Gruß

    Mario

  • Ich würde die Hinterbremsen mal auseinander nehmen, nach Beschädigungen gucken, Flächen der Bremsklötze und Stifte sauber machen und wieder zusammen bauen.
    Dann würde mal auf einen Bremsenprüfstand fahren und testen.

    Ich durfte mit einem Auto einmal bei einer Prüfstation 3-4 mal auf den Bremsenprüfstand, bis ich das Problem gefunden hatte.
    Es wurde netterweise nur einmal die Gebühr für die Nachkontrolle verlangt.