Hauptzollamt will Besteuerung ändern - MAYDAY

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  • das steht im Impressum :

    VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

    Pappelallee 78/79

    10437 Berlin

    alles andere , aber keine offizielle stelle

    daher halte ich das was sie schreiben nicht für verpflichtend

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • und wenn in den papieren LKW steht , was schließlich ein Tüv-prüfer ( oder vergleichbar ) feststellt ,

    hat der Zoll keine Berechtigung das fhz anders zu besteuern

    hat auch früher schon das Finanzamt versucht

    da muss man dann durch , was nicht immer einfach ist

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • das was sie schreiben nicht für verpflichtend

    da steht "Rechtsjournalismus" nicht "Rechtspopulismus" ;) sorry ... fiel mir gerade so auf ...

    Sicher nicht verpflichtend, aber das ist bei Gesetzestexten ja immer so; die machen ja Politiker, die vielleicht Rechtswisenschaftler sind, jedoch keine Ahnung von den Folgen ihres Tuns haben.

    Der Text steht und dann wird kommentiert und auf die "Wirklichkeit", also das wirkliche Leben interpretiert ...


    Andererseits ... der Artikel wurde von Dörte geschrieben und veröffentlicht.

    Dörte hat Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam studiert, und kennt sich damit sicherlich bestens in der Fahrzeugtechnik aus.:rolleyes:

    Bereits während ihres Studiums war sie im Rahmen mehrerer Praktika als Redakteurin tätig.

    Zudem hat der Verlag seinen Sitz in Berlin; und in der Hauptstadt legt man Richtlinien ja bekanntlich oftmals etwas anders aus als sonst in der Republik.

    Na denn :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (8. Januar 2020 um 20:26)

  • das was sie schreiben nicht für verpflichtend

    Sicher nicht verpflichtend, aber das ist bei Gesetzestexten ja immer so; die machen ja Politiker, die vielleicht Rechtswisenschaftler sind, jedoch keine Ahnung von den Folgen ihres Tuns haben.

    Die Politik setzt Ziele. Die Ausarbeitung machen dann normalerweise Ministerien. Dort arbeiten Beamte des gehobenen Dienstes, darunter Juristen usw. Es wird aber auch extern vergeben, etwa an Beratungsfirmen und Kanzleien. Die Politik stimmt über die Vorlagen ab. Noch zwei Weisheiten erfahrener Ministeriumsmitarbeiter:

    "Jedes Gesetz macht zwei neue Lücken"

    "Die Suche nach Lücken ist ein Milliardenmarkt"


    Gruß

  • Dort arbeiten Beamte des gehobenen Dienstes, darunter Juristen usw.

    Ja, wie ich schon sagte ... alles keine Leute des betreffenden Fachs, sondern Verwalter- und Rechtspfleger (gab/gibt da ja sogar eine eigene Hochschule), weshalb ja diese horrenden Beträge für Beratungsfirmen ausgegeben werden müssen, die wiederum abhängig sind und Lobbyarbeit leisten :rolleyes:

    Fahr zum tüv und mach nen offiziellen lkw draus

    Ist die Frage, ob sich die Steuerbehörde darauf einlassen muß.

    Es ist zwar richtig, dass die Steuerbehörde sich an die zulassungstechnische Einstufung halten muß, jedoch nicht zwingend bei ehemaligen PKWs (siehe Ausnahmepassus im Steuergesetz nach 2012).

    Wäre mir das passiert, würde ich zunächst mal fristgerecht auf die bereits erfolgte "Begutachtung" durch einen kompetenten Beamten des damals zuständigen Finanzamtes verweisen und die jetzige Behörde auffordern, die damaligen Unterlagen einzusehen und zu werten.

    Ich vermute jedoch, dass das nichts bringen wird, weil man das ja schon erwähnt hat und sich auf die Änderung des Steuergesetzes (2012) beruft.

    Bliebe die Möglichkeit, das Fahrzeug nunmehr tatsächlich zu einem LKW umschlüsseln zu lassen, um dem Gesetz genüge zu tun, was vor 2012 ja nicht notwendig war.

    Durch die Umschlüsselung zum zulassungstechnischen LKW wäre dann wieder der "ordnungsgemäße" Zustand hergestellt und dem Gesetz genüge getan.

    Hier könnte dann immer noch gemeckert werden, weil ja ehemalige PKWs nicht unbedingt steuerrechtlich LKWs seien, aber da könnte man sich dann darauf berufen, dass das Ding fürs Finanzamt ja immer ein LKW war, der Nachweis also bereits rechtskräftig erbracht wurde.

    Ich glaube dass es am Besten ist, zunächst mal ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter zu führen und ihm zu erklären, dass man aufgrund der jetzt gültigen Steuergesetze dann eben auch eine Umschlüsselung vornehmen würde, und dabei auch fragen, ob das für die ausreichen würde.

    Man will ja schließlich "ordentliche Verhältnisse" herstellen und ist dementsprechend bemüht.

    Ein nettes Gespräch ist oftmals zielführender als eine Eskalation.

    Dabei natürlich den Namen des Angerufenen notieren und sich eine "Gesprächsnotiz" mit Datum und Uhrzeit anfertigen; sowas ist oftmals ein glaubhaftes Indiz bei einem eventuellen Streit.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)