Gutachten 1871-2/02 Gesucht!

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  • Das Gutachten Auflastung steht doch meinem Verständnis nach über erWin unter Reparaturleitfäden zum Download zur Verfügung. Nennt sich Ratgeber Auf- und Ablastung.pdf

    Aufpassen, das gibt es einmal für 1991 - 1996 und einmal für 1996 - 2003 ...

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Also mittlerweile, nach dem ganzen Herumgesch**** mit VW und Prüfern,

    hab ich mir bei der https://www.sk-handels-gmbh.de/ das Gutachten für 450€ gekauft.

    Das ist ein All-in-one Gutachten für alle T4 in dem drinnen steht, dass das Fahrzeug ohne Änderungen auf 2,8t aufgelastet werden kann.

    Damit ist alles super easy erledigt, weil Ziviltechniker Gutachten, da mault kein Prüfer mehr rum und du hast NULL Arbeit.

    Muss man sich überlegen obs einem das Wert ist, ich hab den Tanz mit VW nach einem halben Jahr beendet.


    Zur Entlastung muss ich hinzufügen ich komme aus Österreich, das ist wesentlich strenger reguliert als Deutschland,

    WESENTLICH.

  • Das SK Gutachten ist auch für alle, sie individualisieren es natürlich, damit es seinen Marktwert behält,

    sonst verkaufen sie es einmal und dann wird es weiter verteilt :P

    Das VW Gutachten habe ich noch nie gesehen und kann deshalb auch nicht wirklich eine Aussage dazu treffen.

    Falls du damit Recht haben solltest, sollten wir schleunigst zusehen, dass es hier im Forum kursiert

    um uns gegenseitig zu helfen. VW ist nur noch hinderlich dabei...

  • Die Gutachterliche Stellungnahme bezieht sich auf die Grundlegende Aussage ob das entsprechende Fahrzeug überhaupt Aufgelastet werden kann.

    Das eigentliche Gutachten, ob dein Fahrzeug im speziellen, also genau das im Gutachten genannte, Fahrzeug diese Auflastung überhaupt noch mitmacht, erstellt dein TüV , Dekra etc Prüfer.

    Die Grundsätzliche Aussage , das die Baureihe die Anhängelast nutzen kann oder auch nicht wird im VW schreiben und im SK "Gutachten" gleichermaßen beantwortet.

    Da SK gute Verbindungen zu den Herstellern hat, wird das Unternehmen sich entsprechend Positioniert haben und dafür sorge tragen, daß eben das Schreiben von VW nicht mehr kommt.

    Da werden wohl einige Taschen gefüllt....

    E pluriBUS unum :applaus:

  • Magst du bitte mal den Unterschied dazu erklären?

    Im "Gutachten" selbst, wird das Dokument selbst auch Gutachten genannt. Siehe zB. die rote Schrift.

    "Gutachten" ist kein geschützter Begriff. Wir sind hier alle Gutachter, was den meisten fehlt ist eine Zertifizierung oder noch besser die "amtliche Anerkennung"

    Ich erstelle z.b.heute nachmittag ein Gutachten zum Kuchen den ich esse, in mündlicher Form :) . Ich bin "Kuchen-Gutachter", völlig legal.

    Leider hat das nur keinen öffentlichen Wert

    Eine "gutachterliche Stellungnahme" ist in Deutschland kein amtliches Prüfdokument, ein "Teilegutachten" hingegen schon.

    Du kommst aus Österreich und schreibst, bei euch ist alles wesentlich strenger.

    Ich drücke dir die Daumen, dass das bei euch problemlos anerkannt wird. Hier darf es nur als Arbeitsgrundlage zur Erstellung einer Einzelabnahme verwendet werden, die wesentlich teuerer ist und auch nicht jeder macht.

    Übrigens, in D hat der TÜV das gesuchte TG auf dem Rechner, ich habe es mit eigenen Augen auf einem TÜV-Bildschirm gesehen, in vollem Umfang für alle T4.

    Die Grundsätzliche Aussage , das die Baureihe die Anhängelast nutzen kann oder auch nicht wird im VW schreiben und im SK "Gutachten" gleichermaßen beantwortet.

    Da SK gute Verbindungen zu den Herstellern hat, wird das Unternehmen sich entsprechend Positioniert haben und dafür sorge tragen, daß eben das Schreiben von VW nicht mehr kommt.

    Holger, es ging nicht um Anhängelast, ist aber auch nicht wichtig.

    Woher hast du deine Infos? Oder sind das eigene Gedankengänge...?

    .................................................

    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (12. November 2022 um 10:10)

  • Ich hätte wohl auch erst hier gefragt bevor ich mein Geld diesem Unternehmen anvertraue…

    Es gibt genügend hier, die dieses Gutachten parat haben, Tante G__gle hat’s auch, ganz einfach…

    Um was produktives bei zu tragen, die DEKRA hat eine erschreckend gut aufgestellte Gutachtendatenbank.

  • Ob Anhängelast oder sonstige Auflastung es ist völlig egal was du bei zBsp. SK Handels.... anfragst.

    Die SK ... bestätigt dir auch nur,was der Fahrzeughersteller vorher schon abgedeckt hat.

    Die SK oder sonstwer müsste ja sonst auch für alles Vollumfänglich Haften.

    Und zwar für alles, was danach evtl passieren könnte.

    Das macht heute mit Sicherheit keiner mehr, vor allem nicht für Karren die älter als 20 Jahre sind.

    Ich bin bei einer Fa, die auch geschäftlich mit SK zu tun hat....

    War ausserdem vorher schon in dem Fach... KFZ Bereich tätig.

    Über Gutachten oder gutachterliche Stellungnahme könnte ich mittlerweile auch ganze Romane schreiben.

    Hab ich aber auch keine lust mehr zu.

    E pluriBUS unum :applaus:

  • aha? erklär mir dann mal bitte dieses Gutachten:

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    Warum hats dass dann nie von VW gegeben?

    Oder das andere zum Thema auflasten:

    pasted-from-clipboard.png


    beides OHNE TECHNISCHE ÄNDERUNGEN für ALLE T4?

    Glaubst du wirklich was du da schreibst, dass VW das so freigegeben hat?

    Wenn ja, warum gabs sowas nie von VW, wenn es technisch möglich ist?

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  • Joe RHC das ist das Gutachten für die Anhängelast 1871-1/02 und nicht das für die Auflastung des T4 1871-2/02. Der Unterschied macht auf jeden Fall was aus  ^^ .

    Das Gutachten 1871-1/02 gibt es mit Google zu finden, Gutachten 1871-2/02 habe ich mit Google noch nicht gefunden und ich bin ziemlich gut darin da was zu finden. Also bitte Gegenbeweise ...

    Ich bin immer noch der Meinung, dass 1871-2/02 in dem VW Dokument Ratgeber Auf- und Ablastung.pdf steckt. Auch wenn da nicht Gutachten sonder Reparaturleitfaden darüber steht, alle Informationen sind da drin.

    Ich stütze diese Aussage auch auf den dort immer wieder auftauchenden Hinweis:

    pasted-from-clipboard.png

    Der Ratgeber Auf- und Ablastung.pdf findet sich auf erWin unter den Reparaturleitfäden zum Download.

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Hallo,

    ich hole diesen alten Thread nochmal aus der Versenkung, ich bin ebenso auf der Suche nach diesem Auflastungs Gutachten 1871-2/02.

    Mein Bus wurde leider ab Werk auf 2675 abgelastet, Voll besetzt und mit Gepäck wird es da schon eng, würde gerne auf 2800 KG erhöhen. passende Federn hinten sind verbaut.

    VW versendet dieses Gutachten leider nicht mehr - der Freundliche um die Ecke hat nur die möglichkeit für 50 Euro einen Nachforschungsauftrag zu stellen - aber ohne Erfolgsgarantie

    das Programm erWin wäre ebenso nicht mehr in verwendung ;(


    hat jemand dieses Gutachten noch im Archivordner und würde es mir freundlicherweise zur Verfügung stellen?

    mfg André