Auflastung - 2,8t - StVO

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  • Wie sieht das eigentlich nun aus wenn die Bullis aufgelstet sind mit der Straßenverkehrsordnung.

    Klar, die ändert sich dadurch nicht, aber ändert sich jetzt was für den Fahrer?

    Es heißt doch z.B. Durchfahrt verboten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t verboten.
    Klar die meisten fahren einfach und gut ist. Aber darf der Bussi dann diese Straße noch passieren weil er nun 2805kg hat, oder gilt das nicht da Kombinationsfahrzeug.

    Ich denke im Grunde sollte man das vor Fahrantritt wissen, denn blöderweise sind die Grünen immer dann zur Stelle, wenn man selbst was falsch macht und nie bei den anderen.

    THX
    und noch nen schönen Abend
    Uwe

  • Hi,

    Dein Bus bleibt das, was er war - ein PKW :)

    Aber wenn da steht "keine Durchfahrt fuer zGg. > 2.8 to.", darfst Du da nicht durch!

    Wobei diese Verbote meist eher fuer das tatsaechliche denn fuer das zulaessige Gg. gelten...

    Das "Buergersteigparken" ist uebrigens seit kurzem auch mit 2.805-Tonnern erlaubt (Grenze erhoeht auf 3.5 to.) - latuernich nur da, wo es sowieso per Zeichen erlaubt ist...

    Gruss,

    C@.

  • Zitat

    Durchfahrt verboten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t verboten.

    Wie C@ schon schrieb: Sowas gibt es gar nicht.

    <hr>

    <b>Darf man über Brücken fahren, die nur bis 2,8 t zugelassen sind?</b>

    Ja. Sofern das Fahrzeug nicht mehr als 2,8 t reales Gewicht hat. Bei Brücken zählt das reale Gewicht, nicht das zulässige Gesamtgewicht.

    Was bei Brücken gilt, hat natürlich auch bei Straßen oder sonstigen Gewichtsbeschränkungen wie 1,5 t oder 2 t die gleiche Einschränkung. Es wird immer das reale Gewicht beschränkt.

    <img src="http://x-fish.is-a-geek.org/t4/images/2_8tonnen_t.jpg">

    <hr>

    Zitat

    Das "Buergersteigparken" ist uebrigens seit kurzem auch mit 2.805-Tonnern erlaubt (Grenze erhoeht auf 3.5 to.) - latuernich nur da, wo es sowieso per Zeichen erlaubt ist...

    Falsch. Habe extra bei zwei unterschiedlichen Verkehrspolizei-"Stationen" (whatever) nachgefragt.

    Es gab in D noch nie ein generelles Verbot für "mehr als 2.8t", sondern (Copy&Paste von meiner Auflastungsinfoseite):

    <hr>

    <b>Darf ich auf dem Gehweg parken?</b>

    Jein. Im § 12 der StVO (Straßenverkehrsordnung) wird im Abs. 3a lediglich »Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften« das Parken verboten. So gesehen darf auch ein Aufgelasteter T4 mit einem zul.GG. von 2,81 t dort parken.

    Aber: Das Verkehrsschild »Parken auf Gehwegen« (§ 42, Zeichen 315) »erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.« Dort darf kein aufgelastetes Fahrzeug abgestellt werden.
    Klartext (nach Anfrage bei der Verkehrspolizei): Sollte eine Parkfläche über den Gehweg hinweg eingezeichnet, aber das Zeichen 315 nicht aufgestellt worden sein, so kann auch ein aufgelastetes Fahrzeug dort abgestellt werden.
    Weiterhin ist es von außen nicht zu erkennen, ob ein Fahrzeug aufgelastet worden ist oder nicht, daher wird sicherlich nicht »auf Verdacht« ein Strafzettel ausgestellt.

    <img src="http://x-fish.is-a-geek.org/t4/images/zeichen315_t.jpg">

    <hr>

    Die Bedeutung des Verkehrsschildes wurde und wird - laut beiden Quellen - nicht geändert und es ist auch keine Änderung vorgesehen.

    CU Martin

  • Hi,

    Zitat

    Original von X_FISH

    das hat mir mein Fahrlehrer damals so zu merken gegeben: wenn das "t" im Schild steht, ist es das tatsaechliche Gewicht, und eben nicht das zulaessige... Es gibt aber auch Schilder, bei denen das zGg. gemeint ist...

    Gruss,

    C@.

  • Hm... Bei denen ohne Gewichtsangabe handelt es sich i.d.R. um Geschwindigkeitsbegrenzungen. ;)

    Oder sind die Spielstraßenschilder deshalb blau, weil sich sonst keine 20 Tonner mehr reintrauen würden (die machen das nämlich wirklich! :D )

    Im Ernst: Die neueren Geschwindigkeitsbegrenzungen (also mindestens seit 10 Jahren) haben ja keinen Zusatz "km/h" mehr sondern nur noch die Zahlen. Daher wird bei allen anderen Angaben (Gewicht) eben die Maßeinheit mit angegeben. So hatte ich's beigebracht beokmmen.

    CU Martin

  • Habe auch nochmal nachgeschaut:

    Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

    ist für das Zeichen rund, roter Rand und mit LKW Symbol

    Der Zusatz ist aber interessant:

    b. Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5 t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

    Wobei hier dann wieder die Tatsache zieht, dass es ein Personenkraftwagen ist.

    Das andere Zeichen, dass Martin beschrieb:

    Zeichen 262 - tatsächliches Gewicht

    ist tatsächlich für das tatsächliche Gewicht.

    Nunja, ich finde es ist mal wieder alles irgendwie schwammig, und wirft mir mal wieder die Frage auf, ob es denn wirklich sooooo schwer ist, einfach mal klar auszuweisen was nu Ambach ist und was nicht.
    Aber dann könnte sich diejenige Behörde nicht mehr rausreden wenn wirklich mal was passiert.

    Sei's drum. Vielen Dank für Eure Info's
    Uwe

  • Das Überholen in Baustellen ist nach der Auflastung dann wohl verboten, sowie das Überholen bei Überholverbot mit Zusatz 2,8t.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eric (WhiteSnake)


  • falsch, Du darfst nie ueberholen - Schild mit rotem Rand sind Verbotsschilder, also duerfen rote Autos nicht ueberholen...

    Gruss,

    C@.
    der blau faehrt *ggg*

  • Genau, und ausserdem ist blau-fahren am Schönsten.
    Denn nur dann ist man wirklich glücklich. ;o)))))
    Und, nur die guten Schilder haben blaue Farbe. Haste nen roten biste immer dran, der Schwatte ist in der Regel immer unterlegen und und und. ;o))))))))))))))
    Grüße
    Uwe

  • Naja, irgendeiner muß ja auch uncool durchs Ländle fahren, oder. ;o))))

    Aber immerhin, und das ist doch schonmal fast das allerwichtigste,

    das Zeichen 224 ist einzig und allein Dir und Deinem grünen Bus vorbehalten. Also besser gehts doch wohl gar nicht. :P

    Grüße
    Uwe

  • Naja, meiner ist auch grün, da kann ich wenigstens ab und zu mal fahren.

    Aber Konne zum Beispiel wird sich in den kurzen Gelbphasen immer reichlich beeilen müssen - geht wohl nur mit SchwarzeStricheMalen... :D

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • @ X-Fish
    jaja, aber die haben ja auch noch immer irgendwo son blaues Lämpchen und manchmal nen Fähnchen und dann haben die ja eh die freie Auswahl bei den blauen Zeichen. ;o))))))

    @ WHS
    da ´fragt man sich was Konne in so mancher Waschstrasse oder Tiefgarage macht, die schalten ja meistens nur mit rot und grün. hehe

    Grüße
    Uwe

  • Zitat

    Original von ubot
    da ´fragt man sich was Konne in so mancher Waschstrasse oder Tiefgarage macht, die schalten ja meistens nur mit rot und grün.

    Is doch klar: Er geht volles Risiko!!! :D:D

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • Ich versteh nur Bahnhof. Liegt wolh daran das meine Prüfung
    schon 26 Jahre her ist. ?(?(?(?(?(
    Einglück das wir nicht die blöden Zahlen auf dem Radlauf haben müssen.
    Also wir es wohl nicht auffallen wie schwer ich bin.
    Ähhhh mein Bully
    HiHi :D:D:D

    MFG

    Henry

    Mein Auto ist alt genug, um selbst zu entscheiden - das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihm unterwegs zu sein.