FRONTBÜGEL BIS ZUM 25.5.2007 EINTRAGEN LASSEN !

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  • Da es viele T3, T4, T5 Freunde gibt, die ein Frontbügel in Betrieb haben , oder einen anbauen möchten, muß ich an der Stelle darauf hinweisen, dass es nur noch bis 24.05.2007 möglich ist , einen Frontbügel / eine Ramme / einen Bullenfänger durch Abnahme eines aaSV das Frontschutzsystem bei der zuständigen Verkehrsbehörde in den FZ - Schein eintragen zu lassen.

    Warum/Wieso habe ich bereits geschrieben.


    Die Vermutung, daß dieser konkrete Hinweis von offiziellen Stellen nicht im erforderlichen Maße an die Fahrzeughalter / Fahrzeugführer ergeht, ist sicherlich mit der Desinteresse des Gesetzgebers diese Frontschutzsysteme jetzt noch legal und vermehrt bis zum 24.5.2007 eintragen zu müssen ,zu begründen.

    BESTANDSSCHUTZ SICHERN , für FRONTSCHUTZSYSTEM bis zum 24.5.2007.

    Alle Bügel sind betroffen, die nach dem 24.5.2007 nicht mehr eingetragen werden.

    Wer das also geplant hat, muß diesen Termin einhalten, dann kann der Kontrollbeamte das Vorhandensein eines eingetragenen Frontschutzsystems NICHT bemängeln.

    Ab dem 25.5.2007 werden 100 % auch diejenigen angehalten und abgestraft,die den Bügel eingetragen haben, weil viele der Polizeibeamten das nicht wissen oder wissen wollen. Da werden dann 3 P + 50,00 gestrickt . Nur kann man sich dann , wenn der Eintrag vorhanden ist , erfolgreich wehren. Ohne Eintrag keine Chance.


    Bitte beachtet, dass Bügel der " Neuen Generation" für den T4 ggf nicht hergestellt werden könnten,
    und wenn doch , dann erheblich teurer als die vergleichbaren jetzigen Modelle.
    Chrom + Edelstahl wird kaum möglich sein.

    Die Schutzfunktion des Rammschutzes der herkömmlichen Modelle für den Motor ist sicherlich nicht mehr zu erreichen.

    Wer zur Zeit das Geld nicht hat um schnell zu reagieren, der sollte sich seinen Wunschbügel von jemanden der so einen hat ausleihen,anbauen und eintragen lassen. Dann zurückbauen. Nach dem 25.5.2007 bekommt er diesen Bügel dann eventuell günstiger als jetzt,da die Nachfrage zurückgehen wird.Wichtig ! - Gleiches Modell wie Eintrag , sonst läuft nixxxx ! :achtung:

    Dieses Thread ist nicht für überzeugte Gegner von Frontschutzsystemen gedacht. Ich danke für euer Verständnis.

  • :brd:Alle, die ein Frontschutzsystem am KFZ haben, welches z.Zeit nicht eintragungspflichtig ist , oder die ein Abnahmegutachten eines aaSV mitführen müssen, sollten die EINTRAGUNG bei der zuständigen VERKEHRSBEHÖRDE bis 24.5.2007 unbedingt veranlassen. :brd:


    Diese Gutachten werden ab dem 25.5.2007 nicht mehr anerkannt. :brd: :brd: :brd: :brd:

    Also wieder bei Kontrollen erlöschen BE - 3 P + 50,00€ , für einen Bügel , den man schon 1,4 Jahre drann und begutachtet hat. :brd: :brd: :brd: :brd:



    Bügel,egal welche , jetzt kaufen und dann zügig


    ANBAUEN - BEGUTACHTEN LASSEN - EINTRAGEN LASSEN


    sonst wars das , ab 25.5.2007 !!!!! :achtung: :achtung: :achtung:

  • Der aaSachverständige muß einen Frontschutzbügel bis zum 24.05.2007 eintragen !

    Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage ist die Richtlinie 2005/66/EG,die durch die Mitgliedsstaaten bis zum 25. August 2006 in nationales Recht umzusetzen war und die ab diesem Datum anzuwenden ist.

    Nach den Übergangsvorschriften dieser Richtlinie darf ab dem 25.August 2006 die Erteilung der EG - Typengenehmigung oder die nationale Typengenehmigung für neue Fahrzeugtypen mit einem Frontschutzsystemnicht verweigert werden wenn die Bestimmungen des Anhangs I und II der Richtlinie eingehalten werden.

    Das gleiche gilt sinngemäß für Frontschutzbügel als selbstständige technische Einheit.

    Ab dem 25.November 2006 muss die Erteilung der EG - Typengenehmigung oder die nationale Typengenehmigung für neue Fahrzeugtypen mit einem Frontschutzsystem oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems als selbstständige technische Einheit verweigert werden,wenn die Bestimmungen des Anhangs I und II der Richtlinie nicht eingehalten werden.

    Ab dem 25. Mai 2007 werden die Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge ungültig.
    Zum gleichen Datum unterliegen Frontschutzsysteme als selbstständige technische Einheit der Bauartgenehmigungspflicht gemäß dieser richtlinie und dürfen ohne EG - Typengenehmigung nicht mehr verkauft und in Verkehr gebracht werden ( die nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) werden somit ungültig).

    Die Richtlinie ist anzuwenden für alle Kraftfahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t, die der defination der richtlinie 70/156/EWG Anhang II entsprechen.


    Nach den Übergangsbestimmungen zu der richtlinie 2005/66/EG für Frontschutzsysteme sind diese Einrichtungen nach der Richtlinie als selbstständige technische Einheiten ab dem 25.05.2007 bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen danach ohne EG - Typengenehmigung nicht mehr verkauft und in Verkehr gebracht werden. Die bisher wirksamen nationalen Betriebserlaubnisse (ABE) für diese Teile werden somit ungültig.

    Diese Vorschrift betrifft also das erstmalige in - Verkehr - bringen der Teile, die Wiederzulassung einer vor dem Datum mit einem Frontschutzsystem ausgerüsteten Fahrzeugs ist durch den Termin NICHT berührt.

    __________________
    TEAM - T4 - HUTH - 6072 Wir lieben T4 - Busse .......

  • Ich hab mir jetzt auch den Cobra Bügel bestellt. Den werde ich natürlich auch recht schnell nach Erhalt anbauen und beim TÜV eintragen lassen. Kann ich dann mit der Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle warten, bis nach dem 25.05. oder muß ich die Änderung vorher noch machen lassen?

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • NEIN, DAS IST JA DAS PROBLEM. ZULASSUNGSSTELLE MUß AM 24.05.2007 EINGETRAGEN HABEN !!!:)

    Wenn dein TÜV - Eintrag verloren gehen sollte , kannst Du auf nichts sicher zurückgreifen,um ihn eintragen zu lassen. Wenn er im Brief / ZS 2 steht hat die Behörde keine Möglichkeit von nix zu wissen.:D

  • Auch die, die jetzt seit Jahren einen Frontbügel bereits dran haben und vom TÜV odg.ein gutachten mitführen müssen,dürfen nach dem 24.5.07 nicht mehr mit Bügel fahren,wenn er nicht zuvor in die FZ - Papiere eingetragen wurde.

    Da kommt dann das böße Erwachen !

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • Och neee... der Aufwand auch noch :D hoffentlich kommt der Bügel so rechtzeitig, daß ich das alles Freitag in einer Woche erledigen kann. Ich wohne so weit von der Zulassungsstelle weg.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von TEAM - T4 - HUTH - 6072
    Auch die, die jetzt seit Jahren einen Frontbügel bereits dran haben und vom TÜV odg.ein gutachten mitführen müssen,dürfen nach dem 24.5.07 nicht mehr mit Bügel fahren,wenn er nicht zuvor in die FZ - Papiere eingetragen wurde.

    Da kommt dann das böße Erwachen !

    Ja??? Ich denk der Bügel wird in die neuen Papiere überhaupt nicht mehr eingetragen?

    Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber die zweite Maus kriegt den Käse

  • also in meinen neuen papieren ist er drin, genau wie die schwellerrohre, xenonleuchten, automatische höhenreglung, reinigungsanlage, spühle und kocher.

    also neue papiere mit beiblatt... :rolleyes: :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Baddy0815

    Ja??? Ich denk der Bügel wird in die neuen Papiere überhaupt nicht mehr eingetragen?

    Die Zulassungsstelle ist verpflichtet technische Änderungen einzutragen. Das steht auch auf dem Bericht des aaSV. Alles was unter 33 stand muß übernommen werden , in den neuen FZ - Schein.
    Lasst das mal nicht so hinplätschern,bis es zu spät ist.

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • Zitat

    Original von bofrostmann
    also in meinen neuen papieren ist er drin, genau wie die schwellerrohre, xenonleuchten, automatische höhenreglung, reinigungsanlage, spühle und kocher.

    also neue papiere mit beiblatt... :rolleyes::rolleyes:


    Genau so muß es sein. :D


    Schade,das Behörden alles daraufan kommen lassen, nur weil die keine Ahnung haben und desinteressiert sind,müssen wir denen ihre Arbeit durchdenken. Frechheit !:evil:

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • Wobei man warscheinlich vor Gericht gute Chancen hat, durchzukommen, wenn man den Bügel abnehmen und eintragen lassen hat und die Zulassungsstelle das verbockt hat. Mir als Laie können die nicht zumuten, den Wust den die da veranstalten zu durchschauen. Aber ich weiß ja jetzt, worauf ich achten muß ;)

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von mannimmond
    Wobei man warscheinlich vor Gericht gute Chancen hat, durchzukommen, wenn man den Bügel abnehmen und eintragen lassen hat und die Zulassungsstelle das verbockt hat. Mir als Laie können die nicht zumuten, den Wust den die da veranstalten zu durchschauen. Aber ich weiß ja jetzt, worauf ich achten muß ;)

    Es gibt Beamte die sagen Dir dann bei der Kontrollmaßnahme,daß jeder Fahrzeugführer für den ordnungsgemäßen Zustand seines KFZ selber verantwortlich ist.Er hat dies vor Antritt jeder Fahrt zu überprüfen. Dazu gehören auch die Fahrzeugpapiere. :patsch:

    Wenn man etwas unwissent ist , sprudeln diese Zwangstexte wie von selbst über die Lippen. Braucht man nicht nachdenken und das Gegenüber (Du) kann nichts erwiedern. Solltest Du dennoch etwas erwiedern, dann wird der Text einfach wiederholt. Das haben manche in der Ausbildung so verstanden, ............ist aber nicht so.:rolleyes:

    Dann werden erstmal Maßnahmen ausgesprochen. Diese Maßnahmen gegen Dich z.B. werden dann vor Gericht schon desshalb nicht zurückgenommen, weil :

    ..... da könnte jeder kommen.:pah:
    ..... der Beamte kann es besser vor Ort einschätzen als Sie.:pah:
    ..... Frontschutzbügel,wofür brauchen Sie denn sowas ?:pah:
    ..... ja,aber Ihr TÜV - Gutachten ist abgelaufen.:pah:
    ..... vielleicht haben Sie den Bügel nach dem 25.5.2007 angebaut,das ist verboten.:pah:
    ..... da müsste ja der Bügel im alten FZ- Schein stehen.....achso,der ist ja entwertet.:pah:
    Version ab 25.5.07 : ..... Sie haben zwar Recht, aber ab 25.5.07 sind Frontschutzsysteme Ihrer Bauart nicht mehr zulässig.:aehhh: :pah:

    Und das alles weil einer nicht weis was er sagt. Das würde ich mir sehr überlegen, ob ich es darauf ankommen lassen will, an Deiner Stelle !:D

    Wenns drinnsteht geht es andersrum !:D :D :D :drive: :hurra:

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • Du musst ja schlechte Erfahrungen mit der "Staatsgewalt" gemacht haben... 8o

    Um mal den Berufsstand der Behördenmitarbeiter etwas zu retten:
    - mittlerweile ist es quasi unmöglich den gesamten Themenbereich rechtssicher zu beherrschen. Gesetze ändern sich im Monatstakt, Ausnahmen von der Ausnahme täglich!
    - sicher gibt es Menschen hinter dem Schreibtisch, die etwas besserwisserisch daher kommen - es gibt aber auch andere...
    - bei einer Gerichtsverhandlung kommt es auf den Einzelfall an. Das wird eine Entscheidung nach geltendem Recht - wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man Berufung/Revision einlegen. Der Unmut müsste sich aber meist gegen den Gesetzgeber richten und nicht gegen den Richter - der entscheidet nur entsprechend der Rechtsnormen.

    Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber die zweite Maus kriegt den Käse

  • Wenn ein Beamter einen Sachverhalt kontrolliert, mag das zutreffen. Wenn er aber etwas kontrolliert,von dem er nichts oder das Falsche weis, dann geht das nicht. Der Fahrer muß hier keine Lehrstunden geben, die dann noch abgehöhnt werden. Dann noch provilaktisch ( denn wissen tun wirs ja nicht) eine Maßnahme aussprechen ist entweder Dummfang oder frech oder beides.
    Und ich bin mir sicher, bei den Bügeln läuft das nach dem 25.5.07 so. Mir sind sogar Fälle vom Dez 06 bekannt. Da wurde behauptet der Bügel ( Gutachten TÜV) ist nicht mehr statthaft. Von Beamten wohlgemerkt.
    Meine Erfahrungen habe ich 90 - 93 gemacht, ich bekomme die Infos von erfahrenen Kollegen ,fast wöchentlich. Unglaublich !

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • also erst mal FETTES MERCI für die erinnerungs-email! ;)
    so schön das ding auch wär - leider übersteigen die 300 teuronen mein derzeitiges studenten-budget, wenn ich bedenk, dass ich demnächst die klima reparieren lassen muss und für die sommerliche bus-reise in den süden soll schließlich auch noch kohle übrig bleiben ...
    ich werd demnach kein T4-Bullenfänger werden .. ;(:(
    lg,
    blind-b

    VW T4 TransVan LR 2001 ACV. Seit 2006 in meinem Besitz. Seit 2020 als Fulltime-Camper mit Aufstelldach u.a. = Urlaubsmobil

    VW T5 MultiVan 180 PS BiTDI 4motion 2010. Seit 2018 in meinem Besitz = Familienmobil

  • Die Firma Cobra sagt auf Nachfrage:

    es reicht die Bescheinigung vom TÜV.

    Aber die Bescheinigung nicht verlieren

    aus diesem Grund würde ich den Frontbügel eintragen lassen.

    S∙O∙R

    Automobil-Zubehörkonzepte

    Bahnhofstr. 17-27

    D-33818 Leopoldshöhe

  • Zitat

    Original von blind-B
    also erst mal FETTES MERCI für die erinnerungs-email! ;)
    so schön das ding auch wär - leider übersteigen die 300 teuronen mein derzeitiges studenten-budget, wenn ich bedenk, dass ich demnächst die klima reparieren lassen muss und für die sommerliche bus-reise in den süden soll schließlich auch noch kohle übrig bleiben ...
    ich werd demnach kein T4-Bullenfänger werden .. ;(:(
    lg,
    blind-b

    TIPP : Suche Die Deinen Wunschbügel hier im Forum,bei einem Freund aus,der ihn dran hat. Dann leihweise abbauen und bei Dir Dranbauen. Mit dem montierten Bügel zum aaSV , da begutachten lassen. Mit dem Gutachten und allen FZ - Unterlagen zum TÜV und in beide KFZ - Scheine I + II eintragen lassen. Damit hast Du Bestandsschutz.

    Jetzt alles wieder demontieren,beim Freund anbauen und einen Kaffee ausgeben ( nicht so klein ) :D und fertig.

    Nach dem 25.05.2007 kannst Du dann diesen selben Bügel ggf. gebraucht für kleineres Geld erwerben.

    :achtung: :achtung: :achtung:

    :bussi: Wir lieben T4 - Busse :bussi:

  • TIPP : Suche Die Deinen Wunschbügel hier im Forum,bei einem Freund aus,der ihn dran hat. Dann leihweise abbauen und bei Dir Dranbauen. Mit dem montierten Bügel zum aaSV , da begutachten lassen. Mit dem Gutachten und allen FZ - Unterlagen zum TÜV und in beide KFZ - Scheine I + II eintragen lassen. Damit hast Du Bestandsschutz.

    Jetzt alles wieder demontieren,beim Freund anbauen und einen Kaffee ausgeben ( nicht so klein ) :D und fertig.

    Nach dem 25.05.2007 kannst Du dann diesen selben Bügel ggf. gebraucht für kleineres Geld erwerben.

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    Das wäre zu schön um war zu sein, dann könnte man sich "etwas" Zeit lassen und bei ebay zuschlagen wenn nach dem besagten Termin die Dinger verhökert werden.

    Ich wohne in Hamburg und hätte größtes Interesse an dieser Möglichkeit der Leihweisen Überlassung zum Eintragen.
    Soll ja auch nicht zum Schaden des Verleihers sein.
    Vielleicht hat ja auch einer sowas rumzuliegen und leiht das dann aus.
    Mir ist eigentlich egal was das für ein Hersteller ist , ich habe häufig nach einem schwarzen P2 Bügel gesucht, hat sich aber leider noch nichts derartiges gefunden.
    Leider bin ich zum nächsten Hamburger Stammtisch am 02.03. im Urlaub bzw. Bus Lackieren sonst hätte ich die Frage dort ebenfalls anbringen können.

    Also liebe Liebenden, wer hat der kann !!!(mir eventuell einen leihen)

    MfG
    sT(4)efan