Finanzamt erkennt sonst. Fz. "Bürofz." nicht mehr an

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  • moin,

    Finanzamt will von mir rückwirkend 411,- EUR für den Zeitraum 01.04.2005 bis 14.12.2005 (da wurde er geklaut).

    Ab 01.05.2005 wurde die Fahrzeugart von "sonstiges Fahrzeug" in "Personenkraftwagen" geändert, mit dem Hinweis, dass ich für die steuerliche Anerkennung eines Bürofz. den Nachweis erbringen muss, dass (wie in Forum schonmal erwähnt) die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche weniger als die Hälfte der gesamten Nutzfläche umfassen muss.

    Fakt 1: mein T4 war als Bürofz. anerkannt (war auch aufgelastet)
    Fakt 2: mein T4 ist weg

    Frage: Wie soll ich jetzt dem Finanzamt klarmachen, dass mein T4 den nächträglich geänderten Bestimmungen entsprach?

  • Und den Polizeibericht über den Diebstahl nicht vergessen!

    Mitglied der Liga der aussergewöhnlichen Busbekloppten! Und Meister im Blödquatschen!!

    ***

    :D :D TDI -POWER!!:D:D

  • Fotos explizit vom Innenraum, anhand derer man sowas erkennen könnte, hab ich nicht.

    Ich befürchte nur, dass dem Finanzamt völlig egal ist, ob ich noch im Besitz des T4 bin oder wie er abhanden gekommen ist.

  • Ich würde einfach mal das Schreiben vom FA nehmen und persönlich dort vorbei schauen. Im "vier-Augen-Gespräch" helfen die i.d.R. dann doch und sind kooperativ. Einfach nett und freundlich fragen, bei mir hilfts meistens...
    Die sind dort ja nicht blöd und werden das Problem schon erkennen.

    grüßt,
    der Oli

    "Access to water should not be a public right"

    Peter Brabeck, Präsident des Verwaltungsrates und ehemaliger CEO von Nestle

  • Habe gerade eben mit der zuständigen Bearbeiterin telefoniert. Einen sehr sachkundigen Eindruck vermittelte sie mir zwar nicht, aber ihren Worten konnte ich entnehmen, dass die Anzahl von 7 (eingetragenen?) Sitzplätzen ein Indiz dafür zu sein scheint, dass die Kriterien nicht erfüllt werden.

    Auf die Frage, wie ich denn ohne Fz. den Nachweis erbringen soll, dass ich weniger Sitze im Fz. hatte, riet sie mir dazu, Einspruch einzulegen, damit sich das Finanzamt der Sache "etwas genauer annimmt."

  • tolle Sachbearbeiterin und faul oberdrein, denn Sie weiss ja das es dann beim Einspruch immer ein anderer dor bearbeitet ...

    was soll eigfentlich diese blöde Vorschrift "Personenbeförderung dienende Bodenfläche weniger als die Hälfte der gesamten Nutzfläche umfassen muss..." - laut dem Tüv Prüfer, der mir das auch eingetragen hat lautet u.a. die Vorschrift "gegenüberliegende Sitzmöglichkeit mit Tisch in der Mitte .. " .
    Also ich fahre irgendwohin und habe dort meine Tätigkeit vor Ort und muss dann auch eine Sitzmöglichkeit für Geschäftspartner, etc. anbieten können. Wie soll ich das erfüllen wenn da keine Sitze sind ?

    Wie alles in unserem totgeregelten Staat - keiner kennt sich aus aber rumpupsen ohne Ende .. und weiter werden irgendwelche Auslegungen zum Nachteil der ehrlichen Steuerzahler geschaffen.

    :kotz: :patsch:

  • @Vodoo: Man kann den Forderungen des FA (die ja nicht mit den Anforderungen des TÜV übereinstimmen..) Rechnung tragen, indem max die Hälfte der Nutzfläche mit Sitzen, die der StVZo (bzw. der entsprechenden EG/ECE Vorschriften) entsprechen, ausrüstet und die anderen Sitzflächen z.b. als Bürostühle/Sofas o.ä. gestaltet, also kein Personentransport möglich/zulässig.
    Wenn es aber ein 7 Sitzer ist/war dann sehe ich keine Chance auf Anerkennung als Bürofzg.

    Gruß
    Colonius


    PS: Jetzt weiß ich auch warum meine Sachbearbeiterin beim FA Probleme mit meinen 691 Sitzplätzen in meinem T3 hatte................................. ach ja is ja ein Airbus :aetsch: :aetsch:

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • Widerspruch einlegen. Habe ich damals auch gemacht und prompt - nachdem ich noch mal persönlich vorbei geschaut habe - die Info erhalten "achso, es ist ja kein WoMo, also dann bleibt alles wie es ist - denn für die übrigen sonstigen KFZ wird es keine Steueränderung geben" (sinngemäß). Obendrein gab sich der Sachbearbeiter ebenfalls als T4-Fahrer zu erkennen - ebenfalls aufgelastet, aber Diesel. ;)

    Der Widerspruch ging durch, Besteuerung nach Gewicht blieb.

    Das das Fahrzeug bis zu (!) 7 Sitzplätze hat ist eingetragen. Aber eben unter Ziffer 33. Wieviel steht denn bei der eigentlichen Anzahl der Sitzplätze? Da steht bei mir 6 - weil das von VW ab Werk so vorgesehen war. Und das obwohl mein Allstar ja ab Werk eben 7 Sitze hatte.

    Colonius:

    Laut dem TÜV wo ich war gab es keine verbindlichen (!) Regelungen wie ein BüroFZ auszusehen hat.

    Der richtige Weg wäre dann wohl: FA muss ihre Unterlagen mal herauskramen wo klipp und klar geschrieben steht wie ein Bürofz auszusehen hat. Meines Wissens existiert so ein Schrieb jedoch beim FA gar nicht (zumindest in Bayern) und wegen der "Nichtexistenz" solle ich mich doch auf die Unterlagen vom TÜV verlassen. Die werden schon wissen was ein Bürofz braucht...

    Grüße, Martin

  • Habe mir jetzt mal die Gesetzesänderung vom 21.12.2006 näher angeschaut, um zu erfahren was da eigentlich tatsächlich beschlossen wurde:

    Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006

    Demnach werden Bürofahrzeuge mit Wirkung 01.05.2005 entweder als PKW (Besteuerung nach Hubraum) oder - sofern die Nutzfläche überwiegt - als Nutzfahrzeug (gewichtsbesteuert) eingestuft.

    HIER nochmal ganz gut erklärt.

    So weit, so schlecht. Aus steuerrechtlicher Sicht gibt es also keine Bürofahrzeuge (mehr).

    Ich werde dennoch Einspruch einlegen. Zum einen, weil mir die Möglichkeit der Nachweisführung für die Art der Nutzung nicht mehr gegeben ist (ich kann genauso wie das Finanzamt nur Behauptungen aufstellen > patt), zum anderen erscheint mir der jetzt ermittelte Steuersatz von über 33 € je angefangene 100 cm³ ein wenig hoch (vor der Auflastung hatte ich einen Steuersatz von 16,xx €).

    X_FISH
    Bei mir waren 7 Sitzplätze eingetragen. 1:0 für das Finanzamt, aber imho auch nur ein Indiz, nicht mehr und nicht weniger. Meine Sitzbank war beispielsweise so gut wie nie tatsächlich im Fahrzeug eingebaut..

  • Zitat

    Original von Loser
    Demnach werden Bürofahrzeuge mit Wirkung 01.05.2005 entweder als PKW (Besteuerung nach Hubraum) oder - sofern die Nutzfläche überwiegt - als Nutzfahrzeug (gewichtsbesteuert) eingestuft.

    [...]

    So weit, so schlecht. Aus steuerrechtlicher Sicht gibt es also keine Bürofahrzeuge (mehr).

    Die gab es auch davor nicht. Was dort steht ist eigentlich auch die gängige Praxis davor gewesen: Gewichtsbesteuerung.

    Diese war für alle sonstigen KFZ mit mehr als 2,8 t zul.GG so "üblich" - weil so festgelegt.

    Wenn überhaupt etwas neu ist, dann ist es die Passage mit der Nutzfläche.

    Ach ja: Widerspruch, nicht Einspruch. ;)

    Grüße, Martin

  • Zitat

    Ach ja: Widerspruch, nicht Einspruch. ;)

    *klugscheißermodus on*

    ich widerspreche dir nur ungern, aber Rechtsbehelf bei der Kfz-Steuer ist (im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, dort Widerspruch) der Einspruch ;)

    Letztlich ist es aber unerheblich, weil eine Falschbezeichnung nicht dem Bürger anzulasten ist, vielmehr muss die Behörde die eigentliche Absicht erforschen.

    *klugscheißermodus off*

  • und hier das amtliche Endergebnis: 2:1 für das Finanzamt

    als mir am 16.03. mitgeteilt wurde, dass mein Einspruch nicht begründet ist (übrigens kam die Post mal wieder zum Wochenende, damit man sich auch ja lange drüber aufregen darf, ohne etwas unternehmen zu können), bin ich die Woche darauf zu der Bearbeiterin persönlich hin, weil wiederum ihre Begründung erstens völlig abwegig war, da man mir plötzlich mit WoMo-Vorschriften kam (volle Stehhöhe...), und zweitens nicht alle meine Argumente angesprochen wurden.

    Schlussendlich kam sie dann mit meiner Hilfe auf die einzig plausible Erklärung, um mich doch noch dran zu bekommen: die Anzahl der eingetragenen Sitzplätzen (7) als Indiz für die nicht erfüllten Kriterien.

    Aber wenigstens konnte ich ihr anhand einer Kopie vom Fz-Schein (wieder einmal hat sich meine Unfähigkeit, alte Unterlagen wegzuschmeißen, bezahlt gemacht) nachweisen, dass mein T4 bereits die EURO II - Norm erfüllt hat.

    Im Ergebnis ist die Sache also für mich glimpflich ausgegangen, da jetzt nur noch 142,- € Nachzahlung fällig sind.

  • ..ich will hier keine Diskussion erneut vom Zaun brechen.

    Die Sache mit den Sitzplätzen stört mich. Wenn Sitzplätze eingetragen sind, jedoch keine drin sind, wird das als WOMO nicht anerkannt, oder habe ich das "Falsch" gelesen?

    Mein Bus hat noch nie mehr als drei Sitze gehabt, eingetragen sind jedoch 9 Stück.

    Gruss

    Icy