nun sind wir auch betroffen. 1230€ nachzahlung

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  • Tag Gemeinde,

    habe heute ebenso den neuen Bescheid bekommen, muss aber "nur" 482,-- nachzahlen und dann wieder jährlich 401,-- anstelle der 172,--, also wie vor der Umschreibung zum WoMo.

    Was mich wundert (und ärgert): Bei mir steht der selbe Schmuh drin wie bei WhiteSnake. Warum hat bislang entweder ein Kocher ODER eine Spüle ausgereicht? Hat sich da gesetzlich was geändert?
    Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie der freundliche TÜV-Prüfer erklärte, dass ich nur eins von beiden einbauen müsse und dann würde der Multivan die Voraussetzungen erfüllen.
    Und ich kann mich auch noch genau an sein zufriedenes Gesicht erinnern, als ich mit meiner Kocherschublade vorfuhr und er die Kiste zu einem WoMo umschrieb.

    Warum hat das bislang gereicht und warum meint so eine blasser Finanzamtsheini (ich weiß, dass ist ein Vorurteil), dass mein Bus nun plötzlich kein WoMo mehr ist?

    Apropos: Hat jemand so ein Küchenmodul für den Kofferraum, dass mir mal für eine kurze Vorstellung beim Finanzamt geliehen werden kann :)

    Und überhaupt, wieso rückwirkend zum 01.01.06 - habe ich da nicht mal was von Rückwirkungsverbot in der Gesetzgebung gehört?

    Ich denke, ich werde erstmal Widerspruch einlegen und mich dann vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden - bringen wird's wohl nichts...

    Gruß

  • Der Finanzheini meint garnix.Der liest nur vom Zettel ab.Und da steht das ein WoMo im Innenraum eine Höhe von 1,70m haben muss.Da kannst Schränke und Kocher einbauen soviel du willst.
    und rückwirkend ist meiner Meinung nicht ganz richtig.Eher hat dir der Staat einen zinslosen Kredit gegeben.

    Weihnachtsstammtisch 2./3.12.2023 Dachsenberg :)



    Einmal editiert, zuletzt von ColaMike (28. März 2007 um 21:27)

  • Ist ja gut, ich wollte der Zunft nicht auf die Füße treten (gehörst wohl auch dazu :P).

    Das beantwortet aber nicht meine Frage, ob sich die diesbezügliche Gesetzgebung geändert hat, denn bislang war doch von 1,70 keine Rede, oder irre ich?!

  • na klar wurde das geändert, sonst könnte unsere Staat dir ja nicht die Kohle aus derTasche ziehen.

    Und die Autolobby nicht neue Autos verkaufen an die, die sich das heute noch leisten können.

    Ich hör jetzt auf sonst meckert Jörg wieder

    MFG

    Henry

    Mein Auto ist alt genug, um selbst zu entscheiden - das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihm unterwegs zu sein.

  • Basti

    Nun bleib mal ganz ruhig. Keine übereilten Entscheidungen. Es gibt im Leben immer Lösungen. Es gibt immer Lösungen mit dem Finanzamt. Du kennst ja ansatzweise meine Probleme die ich hatte bzw. noch habe und da reden wir von einer weit größeren Summe die das FA von mir haben wollte.

    Hier mal ein Mustertext: OHNE GEWÄHR


    An das Finanzamt

    Steuernummer:
    Einspruch gegen KFZ-Steuerbescheid vom


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den oben bezeichneten KFZ-Steuerbescheid lege ich fristgerecht Einspruch ein.

    Begründung:

    1. Das Fahrzeug ist für das Jahr 2006 als Sonder-KFZ Wohnmobil zu besteuern. Das FZ ist gemäss Zulassung und vom TÜV abgenommen ein Wohnmobil. Zwar sind die Finanzämter an die zulassungstechnische Einstufung nicht gebunden. Bis zur Veröffentlichung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" am 28. Dezember 2006 (Bgbl Teil I 2006 Nr. 65 S 3344) galten für die fiskalische Einstufung aber keine anderen Kriterien als für die zulassungstechnische Einstufung. Entsprechend war die Übernahme der Zulassung bis Ende 2006 gängige Praxis. Erst mit der Neudefinition im Rahmen der Änderung des KFZ-Steuergesetzes wurden neue Bedingungen (u.a. Stehhöhe, Wasser/Abwasser) gesetzlich festgelegt.
    Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, »echte« Rückwirkung), ist grundsätzlich unzulässig. Der von einem Gesetz Betroffene muß grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, daß er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 [242, 254]). Daraus ergibt sich auch ein Schutz gegen eine belastende Rückwirkung aus Steuergesetzen.
    Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258]). Einen zwingenden Grund für das Gemeinwohl vermag ich nicht zu erkennen. Außerdem gibt es keinen Grund, von einem Durchbrechen des schutzbedürftigen Vertrauens auszugehen, da niemand ahnen konnte, das der Gesetzgeber rückwirkend andere Kriterien für die Einstufung zum Wohnmobil festlegen würde. Das Fahrzeug ist daher bis zur Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am ... als So. KFZ Wohnmobil zu besteuern.

    2. Das Fahrzeug erfüllt die Schadstoffklasse S1 und ist daher entsprechend zu besteuern. Das Fahrzeug ist seit dem .... mit einem Oxikat ausgestattet. Bis zur Auflastung am ...... hatte das Fahrzeug (vgl. anliegende Briefkopie) die Schlüsselnummer ...... Gemäß Umrechnungstabelle (s. Anhang) entspricht diese Schlüsselnummer der Schadstoffklasse S1.

    Die Schlüsselnummer wurde bei der Auflastung ausgetragen, da im Zusammenhang mit der Einstufung als So. KFZ Wohnmobil > 2,8 to. Verwaltungstechnisch nur die Schlüsselnummer 00 in die Computer eingetragen werden konnte. Dies war ein reiner Verwaltungsakt, den ich nicht zu vertreten habe. Das tatsächliche Schadstoffverhalten meines Fahrzeuges entsprach während der gesamten Zeit der Schadstoffklasse S1. Für die Steuerberechnung 2006 ff. ist daher die Schadstoffklasse S1 zu Grunde zu legen.

    Hilfsweise begründe ich auch diesen Anspruch mit dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot. Niemand musste bis zur Veröffentlichung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes am 28. Dezember 2006 (Bgbl Teil I 2006 Nr. 65 S 3344) davon ausgehen, dass von einer Austragung der Schadstoffklasse in den Papieren steuertechnische Nachteile entstehen könnten.

    3. Die Rückwirkung der Besteuerung ist für mein Fahrzeug generell unzulässig

    Der bisher gültige Bescheid vom .... ist weder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO noch vorläufig gem. § 165 AO ergangen. Dieser Bescheid wurde nicht aufgehoben. Auch wurde er nach dem 01.05.2005 nicht unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt oder für vorläufig erklärt. Somit kann die Änderung der Besteuerung frühestens ab Verkündung des Gesetztes greifen. Für 2006 ist deshalb noch die bisherige Gewichtsbesteuerung anzuwenden.
    Ich verweise hinsichtlich der Rückwirkung auch auf aktuelle Regelungen im Einkommensteuergesetz. Bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG gilt die Neuregelung erst ab Verkündung des Gesetzes am 10.11.05. Ebenso greift die Änderung beim Betriebsausgabenabzug der Anschaffungs-/Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter erst ab 06.05.06 und nicht rückwirkend für das ganze Jahr 2006. Auch bei der Änderung der Erbschaftsbesteuerung wird es lt. BVG keine Rückwirkung geben. Nicht einmal für Bescheide, die bisher vorläufig sind.


    Für diesen Einspruch beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Anspruch. Ergänzend bitte ich, sollten in den genannten Punkten bereits Gerichtsverfahren anhängig sein, die Entscheidung über den Einspruch auszusetzen, bis die einschlägigen Gerichtsverfahren entschieden sind.

    Mit der Hoffnung auf eine positive Entscheidung über den Einspruch verbleibe ich........

    Mit freundlichen Grüßen"

    :?:

  • Ich kenne mich mit dem Thema WoMo nicht so gut aus aber wie ist das mit der Nachrüstung eines Aufstelldaches? ?( ?(
    Damit ist die geforderte Stehhöhe dann gesichert??? :kratz:

  • Wow, Axel,

    sehr guter Text - sogar für den Steuerlaien nachvollziehbar. Also, ich werd's versuchen...

    ...und natürlich nachberichten.

  • Sehr sauber formulierter Brief. Sollte man vermutlich so oder so ähnlich zum FA schicken als Betroffener, denn wer nicht Einspruch erhebt bekommt auch nix zurück, auch wenn die derzeitige Regelung kassiert werden sollte mW. Ich hab heute erwartungsgemäss auch meinen Schrieb vom FA bekommen, da ich den Bus noch nicht so lange habe ist es zum Glück noch im erträglichen Rahmen. Allerdings überlege ich ob ich ablasten soll damit in Verbindung mit einem RPF ich wenigstens zu meiner Wohnung fahren kann Schadstoffklassenmässig. Hat da schon jemand Erfahrung mit (Ablasten um wieder Euro2 zu bekommen)?

  • Klugscheissermodus an

    Es heißt sonstiges Kfz Wohnmobil, nicht Sonder Kfz Wohnmobil

    Klugscheissermodus aus

  • Über diesen Staat könnte man sich nur aufregen, ich trauer auf jeden Fall mit euch. Wär schade um euren Bulli! :(

  • ich danke euch für euren beistand, besonders dir axel danke schön das ist echt ein versuch wert, nur leider musser trotzdem weg weil wir und die 900 euro steuern im jahr einfach nicht leisten können und wollen, wollen aus dem grund weil ich nicht einsehe diesem scheiß land für nichts und wieder nichts so viel geld in den rachen zu werfen. vor 2 jahren wo er noch als pkw unterwegs war zahlten wir noch 680 euro steuern was soll dieser schub nach oben. ich verstehe die welt nich mehr, aber wer macht das schon. danke euch trotzdem.
    gruss der basti

  • Basti

    Was willst du denn machen gegen die staatliche Willkür?
    An deiner Stelle würde ich mich ganz ruhig hinsetzen mit Anja und überlegen was man mit dem Bus macht. Verkaufen? Umrüsten? Kat einbauen?

    Denke aber daran das du die Nachzahlung auf alle Fälle leisten mußt.

    Ich würde es erstmal mit dem Einspruch probieren und wenn der nicht angenommen wird eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Falls Fragen für ein Schreiben an das Finanzamt stehe ich bzw. Michaela euch gerne zur Verfügung.

    :?:

  • Zitat

    Original von Axel aus KLM
    Basti

    Was willst du denn machen gegen die staatliche Willkür?
    An deiner Stelle würde ich mich ganz ruhig hinsetzen mit Anja und überlegen was man mit dem Bus macht. Verkaufen? Umrüsten? Kat einbauen?

    Denke aber daran das du die Nachzahlung auf alle Fälle leisten mußt.

    Ich würde es erstmal mit dem Einspruch probieren und wenn der nicht angenommen wird eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Falls Fragen für ein Schreiben an das Finanzamt stehe ich bzw. Michaela euch gerne zur Verfügung.

    wir danke euch vielmals für euer angebot. wir werden auf alle fälle drauf zurück kommen. ist echt suuper und freut uns riesig. ich habe weitest gehend einen kühlen kopf aber anja ist mit den nerven fertig. wir dachten jetzt wo ich dann wider ne schöne arbeit habe können wir es uns endlich wider gut gehen lassen und mal wieder einen kleinen puffer anlegen. aber daraus wird leider wider nix :(
    gruss der basti

  • hallo habe vor zwei monaten einen 2,4l diesel aab von kraftkombinationszulassung auf lkw mit drei sitzplätzen umschreiben lassen war ganz einfach hin zum tüv in der holzhauserstr sind ganz kulant habe gefragt was sie sehen wollen fenster zumachen trennwand und ... kein problem trennwand brauche ich nicht löcher für gurte brauchste nicht zuschweißen,was drei platze ok,kannste morgen abholen die papiere. Kosten keine 50,-€ jetzt muss nur noch finanzamt mitspielen die wollen manchmal das auto sehen also viel glück oder umbau auf tdi

  • Zitat

    Original von jörg-dd
    Da die Problematik seit 2 Jahren bekannt ist , sollte doch jeder der betroffen ist den Betrag in der Schublade liegen haben.Es wurde ja 1000 mal gewarnt bei solchen Beiträgen wie -haha heute Steuerbescheid bekommen 172 eu-
    Ist aber trotzdem Sch...

    Kann mich da nur anschließen, auch wenn jetzt leider zu spät ist...

    Die schxxx Regierung :evil:

  • Zitat

    Original von Möms-chen

    Kann mich da nur anschließen, auch wenn jetzt leider zu spät ist...

    Die schxxx Regierung :evil:


    Das ist wohl richtig.
    Wo soll das noch Enden?

    Wann wird einer dieser Dilletanten mal wach und macht eine Politik FÜR das Volk.
    Alles was die wollen is Kohle scheffeln.
    welche erhöhung, außer der Steuererhöhung geht am schnellsten?
    Jap, Diäten. Die sollten sich Ihr Geld verdienen müßen, wie Jeder andere auch.

    Sorry, ich hör nun auf, sonst werd ich ausfällig, und dann könnt man das vielleicht gegen mich verwenden.

  • Ich hab gerade in Deinem Verkaufsthread gelesen, daß der Bus eigentlich E2, also Euro1 hat. Die vom FA bei Dir berechnete Steuer ist also für Euro0. Damit dürfte es ein Bisschen günstiger werden. Du solltest auf alle Fälle wegen der falschen Schlüsselnummer den Wiederspruch einlegen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von mannimmond
    Ich hab gerade in Deinem Verkaufsthread gelesen, daß der Bus eigentlich E2, also Euro1 hat. Die vom FA bei Dir berechnete Steuer ist also für Euro0. Damit dürfte es ein Bisschen günstiger werden. Du solltest auf alle Fälle wegen der falschen Schlüsselnummer den Wiederspruch einlegen.

    das ist richtig das werde ich auch machen, blöderweise haben die damals bei der umschreibung auf womo die schlüsselnummer im brif komplett wegge xxxxxxelt man kann nicht erkennen welche vorher war. aber das müssten die eigendlich feststellen können. momentan habe ich eine 00 am ende.
    der widerspruch geht morgen raus
    danke dir und gruss basti

  • Zitat

    Original von jörg-dd
    Der Finanzheini meint garnix.Der liest nur vom Zettel ab.Und da steht das ein WoMo im Innenraum eine Höhe von 1,70m haben muss.Da kannst Schränke und Kocher einbauen soviel du willst.
    und rückwirkend ist meiner Meinung nicht ganz richtig.Eher hat dir der Staat einen zinslosen Kredit gegeben.


    das ist meiner meinung nach nicht richtig
    wie zinslosen kredit
    da ich ja ein geschäft habe mach ich das auch mal so
    mach ne vorläufige rechnung und dann nach nam jahr fordere ich mal nach
    ich weis der vergleich hinkt aber das ist doch kein recht
    wir sollen in einer demokratie leben ich könnte :kotz:
    wir können uns, obwohl meine frau und ich arbeite,
    nicht leisten alle drei jahre ein neues auto zu kaufen
    wie gesagt ist meine meinung und ich will damit auch niemanden auf den schlips treten

    gruss andre

  • Das Problem an der Geschichte ist folgendes:

    Zum 01.05.2005 wurde die bisher gültige Rechtslage geändert, nach der die ganzen Sonder KFZ nach Gewicht statt nach Hubraum besteuert wurden. Die wurde getan, weil immer mehr schwere Luxus- Pseudo Geländewagen auf diese Weise in der Steuer wesentlich billiger waren, als ein viel weniger umweltfeindlicher moderner Kleinwagen. Die Wohnmobilisten wurden bei dieser Geschichte scheinbar übersehen. Nach Bekantwerden ging ein Aufschrei durch sämtliche Medien, und es wurde beschlossen im Punkt Besteuerung von Wohnmobilen noch einmal nachzubessern und die alte Besteuerung wurde übergangsweise beibehalten.

    Diese Nachbesserung wurde dann im Laufe des Jahres 2006 beschlossen und und ist das, was derzeit in die Tat umgesetzt wird.

    Das bedeutet also, daß gegenüber dem ursprünglichen Beschluß die Wohnmobilfahrer teilweise (die mit nach neuer Regelung echtem WoMo oder einem solchen unter 2,8to) sogar nachträglich besser gestellt wurden. Diejenigen, welche kein "echtes WoMo" haben, wurden und werden hingegen mit den nach dieser Regelung gültigen Steuerbescheiden versehen. Daß dies dem Einzelnen sehr weh tut, kann ich nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann ist allerdings die Blauäugigkeit, mit der viele nach Bekanntwerden der Gesetzesänderung an die Sache heran gegangen sind.

    Ich möchte damit keinenfalls das Vorgehen der Finanzämter schön reden oder für richtig erklären, ich möchte nur die Zusammenhänge aufzeigen, damit möglichst klar verstanden werden kann, worum es hier geht. Wäre doch hochnotpeinlich, wenn diese Zusammenhänge erst vor Gericht von der Gegenseite ausgepackt würden, und man dann keine Argumente mehr dagegen hätte.

    Ich wünsche allen Wohnmobilisten viel Erfolg. Hoffentlich kommt Ihr mit Eure Wiedersprüchen gegen die "nachträgliche" Höherbesteuerung durch.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt