Nachzahlung ans FA

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  • also ich soll jetzt 1100 € nachzahlen und habe ja hier im forum, diesen tollen juristisch anmutenen text gefunden und wollte nun fragen in wieweit dieser besagte text wirkung zeigt oder überholt ist, ich muss zu mitten nächsten monat zahlen und wollte nun alle möglichkeiten erforschen...


    gruß pan

  • welchen Text hast du gefunden.

    Nachzahlen musst du wohl auf jeden Fall. Wenn die Verfassungsrichter eventuell irgendwann mal sagen sollten, dass die rückwärtige Zahlung der KFZ-Steuer nicht gesetzeskonform ist, hast du ja die Chance, das Geld zurück zu bekommen.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Wenn das Finanzamt will, mußt Du erstmal zahlen. Sollte sich später in einem Gerichtsverfahren herausstellen, daß diese Nachforderungen doch nicht rechtens sind, bekommst Du Dein Geld wieder.

    Mit etwas Glück kannst Du das Finanzamt dazu bringen, die Nachzahlung zu stunden, bis es Urteile zu dem Thema gibt.

    Meine persönliche Einschätzung der Sache: Die Nachforderung ist rechtens.

    Leg Dir also selbst wenn die Dir das Geld Stunden die Summe auf die Seite, damit Du später nicht von Nichts diese Steuerschuld bezahlen mußt. Sollte es doch klappen, dann kannst Du mit dem Geld ja was schönes machen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • der text ist aus dem brett : Zusammenfassung und Steurberrechnungstool

    dort sind ja solche netten texte drinne ...und die klingen auch alle ...ehm erst mal imposant...nicht das wenn ich die nicht hin schicke mir was verloren geht von wegen fristen usw. ?

    Einmal editiert, zuletzt von pan (17. April 2007 um 20:10)

  • Schon mal geschaut ob das FA die richtige Emmesionsklasse zur Berechnung genommen hat? Bei mir haben sie einfach die schlechteste Schadstoffklasse zur Berechnug genommen und ich solle für ein 111 AXG 939 € im Jahr zahlen! :patsch:

  • wo hast du das bei dir herraus bekommmen welche du hattest und wo hast du geseehn welche dich das FA eingestuft hast ?

  • Im Steuerbescheid steht bei Steuersatz der Wert mit dem gerechnet wird.
    Und bei Emissionsklasse steht bei mir "keine"

    Wenn du dann im FZBrief schaust was für eine Schlüsselnummer Orginal drin stand vor der Umschreibung zum SOKFZ WOMO und mit dieser mal den Steuersatz ausrechnest dann siehst du es ob alles richtig läuft.

  • Mich haben Die doch auch glatt angeschreiben!!!!
    Hab mein bus erst seid 10.05.06 auch gleich als WOMO um geschrieben.

    Mein frage,die haben da jetzt einfach ne PKW steuer draus gemacht...???

    Soll jetz in zukunft 660,- euro(so in etwa) zahlen.

    Könnte ich meine damaliegen umbaukosten nicht versuchen Geltend zu machen??? :nixpeil:

    mfg
    Marcel

  • Zitat

    Original von xx_MC_90
    Mich haben Die doch auch glatt angeschreiben!!!!
    Hab mein bus erst seid 10.05.06 auch gleich als WOMO um geschrieben.

    Mein frage,die haben da jetzt einfach ne PKW steuer draus gemacht...???

    Soll jetz in zukunft 660,- euro(so in etwa) zahlen.

    Könnte ich meine damaliegen umbaukosten nicht versuchen Geltend zu machen??? :nixpeil:

    mfg
    Marcel


    Was willst du geltend machen? Hast du ne Stehhöhe im Bus von 1,7 m auf einer Fläche von 1 m²? Wenn nicht, dann hast verloren.

  • Hab ne Caravelle,nix mit stehhöhe!!!!
    Als ich das umschreiben ließ hat ja geld und mühen gekostet,jetzt kommen die mit paar neue reglungen und alles war umsonst.
    Diese kosten die ich damals hatte z.B. ;)

    Was kost euer AHY(oder AXG) eigentlich in steuern?????
    Danke


    mfg
    Marcel

  • Nicht ganz... die günstige WoMo Versicherung ist Dir geblieben. Ansonsten interessiert sich das Finanzamt nicht für Kosten der Umrüstung.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von xx_MC_90
    Hab ne Caravelle,nix mit stehhöhe!!!!
    Als ich das umschreiben ließ hat ja geld und mühen gekostet,jetzt kommen die mit paar neue reglungen und alles war umsonst.
    Diese kosten die ich damals hatte z.B. ;)

    die ganze sache war doch ab 01.05.2005 auf vorbehalt, was willst du da bitte schön geltend machen ?

  • Briefkopie auf dem die alte Schlüsselnummer vor der Umschlüsselung auf WOMO erkennbar ist ans FA schicken!!!

    Dein AHY sollte 402€, ab 4/2007 430 € kosten!!!

    steht hier aber schon mehrfach!!

    Gruss
    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Zitat

    Original von xx_MC_90
    Was kost euer AHY(oder AXG) eigentlich in steuern?????

    Na genausoviel wie der ACV nämlich 401,- bzw. jetzt mit der Strafsteuer 431,- Euro, haben ja beide 2,5l Hubraum.

    Das war auch einer der Gründe für mich, mich für den 111kw zu entscheiden.