Mein Finanzamt schießt den Vogel ab

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  • Zitat

    Original von Ralph_1980

    Ich bin auch schon am überlegen, ob ich die vorderen Sitze drehbar machen soll.
    Hier habe ich eine entsprechende Drehkosole gefunden.
    Drehkonsole fuer T4 Vordersitze


    Gruß
    Ralph

    beim Fahrersitz muss natürlich die Batterie weg, aber ansonsten, mein Beifahrersitz ist ja schon ab Werk drehbar, theoretisch könnte man jetzt den drehbaren Beifarersitz nach links bauen und die Fahrersitzkonsole mit Batterie nach rechts.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Da habe ich doch noch mal eine Frage:

    Wenn ich meinen T4 mit zul. GG 2660kg zu einem Bürofahrzeug bei TÜV ummelden kann und ihn nicht auf >2800kg auflaste, kann ich ja evtl. trotzdem die genutzte Bodenfläche für den Personentransport <50% halten.

    Also:
    zul.GG <2800kg --> kein LKW
    genutzte Bodenfläche <50% für Personentransport --> kein PKW

    Wie wäre das denn bei der Steuer einzustufen?
    Und wo steht das in den Paragraphen?


    Gruß
    Ralph

  • Zitat

    Original von Ralph_1980
    @Bacchus: Und wie berechnet sich diese Summe?


    Gruß
    Ralph

    des ist dann die lkw steuer.

    brauchst nur mal nach kfz steuer rechner googlen und dann bei klein lkw dein gewicht eingeben.


    aber mal ehrlich, warum versucht ihr alle weitere schlupflöcher zu finden?? auch diese werden bald zu sein udn dann geht der ganze spaß wieder von vorne los. findet euch halt endlich damit ab: große autos - große steuer.

    klar, wenn berechnungsfehler zu grunde liegen würde ich mich auch wehren, z.b. für das jahr 2005 darf das FA gar keinen cent rückwirkend fordern. die höhren steuern gelten erst ab 1.1.06

    natürlich wäre es schön wenn die gewichtsbesteuerung für womos noch da wäre, dann würde ich mit unserem dicken auch noch ein wenig sparen können, ist aber nicht.

    die nächste schweinerei ist ja das womos über 2,8t bei der nachrüstung wie lkw behandelt werden und keine förderung wie pkw bekommen, obwohl es z.b. den ducato oder t4 oder t5 usw. auch als pkw gibt. des finde ich viel schlimmer als die steuererhöhung.

  • Zitat

    Original von Ralph_1980
    @Bacchus: Und wie berechnet sich diese Summe?


    Gruß
    Ralph

    bei der Gewichtsbesteuerung gilt:

    Bis 2000 Kg je 200 KG =11,25 €
    ab 2000 Kg je angefangene 200 Kg = 12,05 €

    das kann um ein paar Cent variieren, hab die zahlen nicht ganz genau
    im Kopf.

    LG :D

  • Ich habe heute mal bei meinem zuständigen FA in Gummersbach nachgefragt. Dort sagte man mir das mit der Bodenfläche, weniger als 50 % zur Personenbeförderung. Aber man richte sich grundsätzlich nach der Abnahme des TÜV bzw. nach dem Eintrag im Fzg-Schein. Also erst zum TÜV - das werd ich demnächst machen - und dann zur Zulassungsstelle. Danach den Schein per Fax und einer kurzen Erklärung, dass ich einen Fahrzeugwechsel vorgenommen habe, zum zust. FA. Der Beamte sagte mir, dass der Innenraum vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Heckklappe als Berechnungsgrundlage dient.

    Einmal editiert, zuletzt von Linus (14. Juni 2007 um 19:11)

  • Hallo,
    Sollte man als Besitzer WoMo 2810kg ohne Stehhöhe 170cm und mit Kfz-Steuer Zahlungsauforderung vom 15.06.2007 über 172 € den Bus umrüsten auf sonder-kfz-bürofahrzeug ???

  • Zitat

    Sollte man als Besitzer WoMo 2810kg ohne Stehhöhe 170cm und mit Kfz-Steuer Zahlungsauforderung vom 15.06.2007 über 172 € den Bus umrüsten auf sonder-kfz-bürofahrzeug ???

    Probieren kannst Du es mal. Deine Versicherung wird sich vermutlich nicht ändern, da Du ja eh schon eine WoMo Versicherung hast.

    Um also in den Genuß der günstigeren Steuer zu kommen, musst Du bei Deinem Finanzamt nachfragen, wie dort die Regelung für einen PKW mit einer Personenbeförderungsfläche kleiner 50% aussieht.

    Gruß
    Ralph

  • Moin zusammen,

    für mich und vielleicht auch für andere MV2-Fahrer, wäre es doch mal schön, wenn einer seinen MV2 mit voller Bestuhlung schon als Bürofahrzeug umgeschlüsselt hat, seinen Fahrzeugschein als Muster zur Verfügung zu stellen. Mein RW-Tüv oder Tüv-Nord hat davon noch nicht so viel Ahnung und wäre über eine Mustervorlage sehr erfreut.

    Vielen Dank

  • Also ich habe heute einen termin beim TÜV um ihn umschlüsseln zu lassen.

    Wenn das klappt, kann ich evtl. einen Scan davon machen.


    Gruß
    Ralph

  • Betriebserlaubnis: Anforderungen an die Ausstattung von Bürofahrzeugen
    Auszug aus den Zulassungen von Fahrzeugen 22/04 H vom Tüv Nord

    Inhalt:
    Für ein so.KFZ Bürofz ist anzustreben, daß die Ausstattung der Berufsgenossenschaftlichen Informationen BGI 650 entspricht, soweit dies für Fz praktisch realisierbar ist.
    Die Technischen Prüfstellen wenden den nachstehenden Anforderungskatalog an ein so.KFZ Bürofz. einheitlich an.

    Text:
    Für den Einsatzbereich oder Verwendungszweck eines Bürofahrzeuges werden die wesentlichen Aspekte herangezogen.
    1. Ein Büro dienst der Verrichtung von Schreib- und Verwaltungstätigkeiten
    2. An diesen Arbeitsplatz soll über längere Zeit gearbeitet werden, so daß arbeitsmedizinische und ergonomische Gesichtspunkte zu beachten sind.

    Büro- und Bildschirmarbeitsplätze müssen nach den Anforderungen des Arbeitsschützgesetzes, der Bildschirmarbeitsverordnung, den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und den anerkannten Regeln der Technik gestaltet sein. Die BGI 650 sind ein Leitfaden für diesen Tätigkeitsbereich.

    Folgende Minimalforderungen sind an diese Fz zu stellen:
    1. Der Büroteil muss den überweigenden Teil des Fahrzeuges ausmachen.
    2. Mindestabmessungen jeder Schreibtischfläche mindestens 100x60cm
    3. Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein.
    4. Schübkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein.
    5. Abrundungsradien an Schreibtischen/Büromöblen midestens 3mm.
    6. Arbeitshöhe von Schreibtischen mindestens 65, höchstens 75cm.
    7. Arbeitshöhe von Schreibmaschinentischen mindestens 58cm, höchtens 68cm
    8. Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen: in der Tiefe 60cm, in der Höhe 62cm, in der Breite 58cm
    9. Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein.
    10. Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes mindestens 600 Lux.
    11. Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz mindestens 100cm
    12. Lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fz mindestens 165 cm (siehe Abschnitt 2 der Anlage 10 zur StVZO)
    13. Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung.

    Stand: 20.12.2004

    :wall:


    Das sind die Infos, die ich gerade per Fax vom Tüv Nord, in Ennepetal, bekommen habe. Wobei ich nicht glaube, daß alle TÜV-Prüfstellen die BGI 650 anwenden. Sonst hätte das Buisness-Fz von VW auch keine Bürofz.-Zulassung bekommen.

    Ich hoffe X-fish hat nichts dagegen, daher füge ich folgenden LINK ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Linus (15. Juni 2007 um 11:18)

  • juchuuuuuu :)


    Ich war am Freitag bei unserem TÜV Süd in Dachau.

    Vorher habe ich dort angerufen und gefragt, was denn die Vorraussetzungen für die Umschreibung zum Bürofahrzeug sind.
    Dort sagte man mir: "Es müssen Schreibarbeiten möglich sein."
    Auch nachdem ich nochmal nachgefragt habe, was denn im Detail erfüllt werden muss, wurde mir nur nochmal das gleiche gesagt. ?(

    Ich also gleich einen Termin ausgemacht, hingefahren und gehofft, dass es wirklich so einfach sein wird.

    Mein Bus ist mit der Dreiersitzbank, dem Tisch und einem drehbaren Einzelsitz ausgestattet. Dazu natürlich Fahrer und Beifahrersitz (nicht drehbar)

    Beim Tüv: etwas zu früh dran... Fz Schein abgegeben und knapp 42,- Euro gezahlt. 3min gewartet. aufgerufen worden. in die Prüfhalle gefahren. Schiebetüre aufgemacht. Prüfer und ich standen davor. Er fragte mich, warum ich die Umschreibung machen möchte. Ich: "Weil ich gelegentlich Schreibarbeiten darin ausführe." Er: "Die FZ Steuer wird dadurch aber nicht billiger!" Ich: "Ist mir bewusst. Aber meine Versicherung wird dadurch ca. 50% billiger." Er: "Ok, sie können wieder auf den parkplatz fahren."

    An der Kasse habe ich dann nach ca. 5min warten meinen FZ Schein und die Prüfbescheinigung wieder bekommen. Damit soll ich nur noch zur Zulassungsstelle gehen und den Schein neu ausstellen lassen.

    Also man sieht wieder mal, dass es bei den TÜV Prüfstellen nicht immer gleich zugeht. Die einen wollen einen vollwertigen Büroarbeitsplatz sehen, und den anderen reicht ein Tisch und ein Sitz davor :D

    Ich hoffe, ich komme die Woche noch dazu einen Scan der Prüfbescheinigung zu machen.


    Gruß
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph_1980 (18. Juni 2007 um 08:51)

  • Glückwuuuuuuuuunsch

    na wenn ich deine Papiere habe, versuche ich es auch einmal.

    Gruß Linus

  • Du wohnst ja gar nicht so weit weg von mir! Ich glaube nämlich, dass der Tüv-Nord in Ennepetal/Schwelm die Umschreibung nach der BGI650 vollziehen möchte. Sollte dein Tüv dir das genehmigen, gib mal Nachricht, bei welchem du warst.

    Gruß Linus

  • Hm ,
    dann fahre ich lieber nicht zum Tüv nach Hagen, dort habe ich schon Probleme gehabt mit WoMo Umschreibung und bin nach Bielefeld mal sehen vielleicht fahre ich dort vorbei, aber so ohne was umzubauen ob das klappt???

  • Servus,

    es steht doch nirgends, daß es ein Bürofahrz sein muß, wegen der Fläche für Personenbeförderung < 50%
    Wenn der WoMo Status aberkannt wurde ist es automatisch KEIN PKW. Argumentiert doch mal so.


    Gruß, Torsten

    If you can't Dodge it, Ram it !

  • Zitat

    es steht doch nirgends, daß es ein Bürofahrz sein muß, wegen der Fläche für Personenbeförderung < 50%
    Wenn der WoMo Status aberkannt wurde ist es automatisch KEIN PKW. Argumentiert doch mal so.

    So wie ich das verstanden habe, ist es für das Finanzamt nicht ausschlaggebend, was im KFZ Schein angegeben ist (ob Bürofahrzeug, WoMo oder PKW). Für die ist nur Ihre Regelung (Steuerrecht) zu prüfen. Und da steht eben die 50% Regelung für oder gegen ein PKW.

    Aber probieren kann man das auf jeden Fall mal.


    Gruß
    Ralph

  • Das würde des Essener Finanzamt auch so sehen, jedoch muss die freie Fläche auch wirklich frei sein, es darf dort als nichts verbaut sein und das ist bei einem Büro-FZ oder Womo nicht der Fall.

    Gruß,
    Thilo