Standheizung 10 Jahresprüfung

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  • Hallo Leute,
    ich war gerade beim Tüv und habe mal nachgefragt, ob ich mit meiner D3L P Luftstandheizung vor meinem Tüv Termin einen neuen Wärmtauscher brauche.(ist jetzt 10 Jahre alt)

    Klare Aussage: Neuer Wärmetauscher oder geprüfter !!

    Jetzt gibt es div. Aussagen hier im Forum, aber keinen direkten Bezug auf eine Vorschrift oder Norm, dass der Wärmetauscher NICHT getauscht werden muss.

    Der Bezug auf die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG hilft mir auch nicht weiter, da ich auch dort keinen direkten Hinweis finde.

    Wer kann mir helfen, bzw. muss jetzt getauscht werden, ja oder nein und wenn nein, warum nicht ?

  • Ich würde das garnicht erwähnen. Lieber einfach die Sicherungen raus machen, damit die Heizung keinen Mucks mehr tut, und dem TÜVler erklären, der Wärmetauscher wäre so teuer, daß Du die Heizung hast stillegen lassen. Wenn er dann drauf besteht, den Kabelbaum duchzuzwicken, dann wehre Dich mit der Begründung, daß der bei VW unbezahlbar ist, und falls Du die Heizung doch mal wieder in Betrieb nehmen möchtest, oder das Fahrzeug einmal verkauft werden soll, eine solche Beschädigung sehr teuer ist.

    Alternative wäre die Heizung einfach vor dem TÜV Besuch auszubauen. Was nicht da ist, kann er auch nicht prüfen, und wenn er fragt, ist sie halt gerade zum Reparieren.

    Eine Heizung mit älterer Brennkammer im Fahrzeug zu haben, ist natürlich illegal. Das hier ist kein Aufruf zu einer Ordnungswiedrigkeit oder ähnlichem, sondern nur meine Meinung zu dem Thema. So schnell wird ein Wärmetauscher nicht undicht - wenn dann die Dichtungen, und die kann man auch selber tauschen.

    Natürlich sollte man im Hinterkopf haben, daß hier eine gewisse Gefahr besteht. Man könnte z.B. einen CO Warner in der Nähe des Ausströmers platzieren. Wenn dann Abgas im Luftstrom mit kommt, schlägt der schon Alarm.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Sicher kann man abklemmen, ausbauen, austragen lasssen.

    Es muss doch aber möglich sein, festzustellen was jetzt stimmt.

    Gibt es eine Prüfungspflicht oder nicht ?? ?( ?(

  • Hallo
    So wie ich informiert :nixpeil: bin schreibt eberspächer einen Austausch nach 10 Jahren vor. Es soll in Krefeld eine Firma geben die den Wärmetauscher überprüfen würde und einen neuen Stempel drauf machen würde. Ich habe wohl noch nie von jemanden gehört der so was hat machen lassen. Desweiteren muß man beim TÜV keine "schlafenden Hunde" :cop: wecken. Laut einer Aussage einer Werkstatt die sich auf Kfz Elektrik und Standheizungen spezialisiert hat, soll man so loange zu verschiedenen Tüvs fahren, bis einer die Standheizung nicht prüft.
    Bei einer defekten brennkammer kan man das CO ja einfach weghecheln 8o :O
    Neue Brennkammer soll zwischen 800 und 1000 Euro liegen. :wall:

  • Zitat

    Original von imokatze
    Calli

    Ließ mal die PDF


    Da steht doch klipp und klar drin, dass nach EG-Recht KEIN Wechsel vorgeschrieben ist.
    Was da Eberspächer möchte hat nichts mit der EG-Richtlinie zutun, es ist eben nur ein Begehren von Eberspächer, demzufolge hat es für den TÜV unerheblich zu sein, ob gewechselt wurde oder nicht.

    Wenn ich mich recht entsinne, gibt es da auch schon Urteile.

    Gruß Tommi
    ----------------------------------

    Wer morgens betet, hat den ganzen Rest des Tages Zeit für Spaß und Sauereien.


  • Servus!

    Habe vor einigen Jahren für die B2L meines T3 bei der Firma NEMO in Krefeld eine Überprüfung machen lassen. Hat zwar etwas länger gedauert aber im Endeffekt hat alles geklappt. TÜV war damit kein Problem. :yeah:

    Ich weiss allerdings nicht ob es die Firma noch gibt. :weissnix: Habe damals mit dem Chef telefoniert und anschliessend die Heizung hingeschickt. Danach war plötzlich weder per Tel. noch per Fax jemand erreichbar. Irgendwann hieß es dann, daß die Firma nicht mehr existiert. Hab aber meine Heizung geprüft zurückbekommen. :hurra:


    Google doch einfach mal "Standheizung NEMO". Vielleicht findest Du ja was brauchbares.

    Viel Glück

    Gruß Fred
    _________________________________________________________________________
    ALLRAD......was sonst????? :] :pray:

  • Der tÜV und die DEKRA haben die Standheizung nicht mehr im Prüfprogramm, also kann dich der Prüfer mal kreuzweise.
    Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Hersteller das, ist aber auch auf 10 Jahre Dauerbetrieb ausgelegt.

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Na schön wäre es ja, aber die heutige Aussage beim örtlichen Tüv war etwas anders. :(

    Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es nach EG 2001/56/EG keine Prüfverpflichtung mehr durch Wegfall der Richtlinie 78/548/EWG. In dieser stand das also dementsprechend drin.

    Hat jemand einen Auszug mit diesem Abschnitt, damit ich das dem Prüfer zeigen kann ?

  • Ich hab neulich auch mal meinen TÜVler gefragt, er sagte eindeutig - nach 10 Jahren Tauschen oder Prüfen, ansonsten keine Plakette.

    Sein Argument war, daß die Richtline, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültig war auch weiterhin gültig ist. Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich mit einem TÜVler rumzuärgern und zu guter Letzt wegen sowas viel Geld für mehrfache Prüfungen oder womöglich sogar einen Anwalt zu bezahlen, nur um zu prüfen ob die Pflicht jetzt noch ist oder nicht - beim letzten TÜV im Sommer war die SH sowiso nicht eingebaut. Austragen hat den TÜVler nicht die Bohne interessiert. Hätte ich ihn aber auch nicht machen lassen ;) im Zweifel ist das Ding zu Rep. Zwecken ausgebaut, wird gerade instandgesetzt und fertig. Er kann es nicht kontrollieren, Austragen aber auch nicht. Also muß er den Stempel drauf hauen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von Kurti
    Der tÜV und die DEKRA haben die Standheizung nicht mehr im Prüfprogramm, also kann dich der Prüfer mal kreuzweise.
    Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Hersteller das, ist aber auch auf 10 Jahre Dauerbetrieb ausgelegt.

    Grüße Kurti


    genauso ist es, lasst Euch von den TÜV-lern nicht einschüchtern, die habe gar kein Recht mehr die die Standheizung zu prüfen, denn dies ist NICHT mehr relevant.

    Gruß Tommi
    ----------------------------------

    Wer morgens betet, hat den ganzen Rest des Tages Zeit für Spaß und Sauereien.


  • Muss ich mir ne Standheizung eigentlich eintragen lassen? Ich hab hier noch immer meine B3L liegen, das Verfallsdatum von der Brennkammer ist jetzt auch erreicht das Teil sieht aber aus wie neu. Hab das Dingen jetzt komplett neu abgedichtet und gereinigt.

    Also muss ich da was eintragen lassen oder einfach vernünftig einbauen und gut ist?

  • Zitat

    Original von Hoff
    Muss ich mir ne Standheizung eigentlich eintragen lassen? Ich hab hier noch immer meine B3L liegen, das Verfallsdatum von der Brennkammer ist jetzt auch erreicht das Teil sieht aber aus wie neu. Hab das Dingen jetzt komplett neu abgedichtet und gereinigt.

    Also muss ich da was eintragen lassen oder einfach vernünftig einbauen und gut ist?



    DEFINITIV

    NEIN

    Gruß Tommi
    ----------------------------------

    Wer morgens betet, hat den ganzen Rest des Tages Zeit für Spaß und Sauereien.


    2 Mal editiert, zuletzt von mactommi (4. Februar 2008 um 21:38)

  • meine standheizung ist heuer 12 jahre alt.
    im august hat es den tüvler nicht die bohne interessiert, wie alt das teil ist oder nicht :rolleyes:

    @ mannimmond
    stimmt es, dass du ein ausleseprogramm für standheizungen hast :nixpeil: meine tut noch immer keinen mucks, obwohl saft anliegt - sowohl an der sicherung als auch an der standheizung :wall:
    nun hat mir einer erzählt, dass man die standheizung zurücksetzen muss, falls z. b. der thermoschalter ausgelöst hat ?(

  • marco, ich hab eine diagnosefähige Uhr, mit der man die 3KW (B3L) auslesen und zurücksetzen kann. Wenn Du noch die ältere 2KW Heizung hast (glaub ich aber nicht), dann geht das nicht. Für die Heizung hätte ich aber auch Unterlagen. Da kann man das Diagnoseinterfache mit einer LED selber machen ;) allerdings sperrt die sich nicht.

    mactommi
    Erklär doch bitte einmal genauer, warum nicht. Über das Thema (Eintragung einer Standheizung) kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein ;)

    Und wenn man beim TÜV ist, und der meint, daß er die SH kontrollieren muß und Dich so nicht durch lässt, dann kannst Du mit dem lange diskutieren - ich mußte aber bisher feststellen, daß Diskusionen mit TÜVlern nicht erfolgreich sind, wenn dieser mal eine Meinung hat. Und nebenbei hab ich noch nirgends definitive Informationen in einem Gesetzestext oder in einem Gerichtsurteil gefunden, die eindeutig darauf hin weisen, daß die Brennkammer auch länger gehen darf. Wenn Du da näheres hast - immer her damit ;)

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Gibt es hier eigentlich neue Erkenntnisse in Sachen Wärmetauschertausch (coole Wort)?
    Oder wecke ich damit schlafende Hunde?
    Stefan

    EDIT: huch, war ja noch garnicht so alt das Thema...

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    Einmal editiert, zuletzt von WalterHH (11. Februar 2008 um 18:44)