Stehhöhe von 1,70 m nicht erreicht

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  • Hallo zusammen,

    wollte auch mal mein Leid klagen und hoffe dass jemand eine Idee hat.

    WIr haben von meinem Vater einen T4 2.4 D bekommen, der hat sich einen neuen gekauft.

    Unser Bus ist als Wohnmobil ausgebaut mit allem was eben so dazugehört, Klappdach von Reimo, Küche, herd, Spüle usw.

    Das Auto war bis 2007 auch als WOMO angemeldet. Im Rahmen der neuen Anforderungen wurde es jedoch als PKW eingestuft und wir zahlen 960,- €.

    Der Grund ist dass die Stehhöhe in der Küche nur 1,67 m beträgt.

    Der FInanzbeamte hat persönlich nachgemessen und nicht mit sich diskutieren lassen.

    Bei uns ist die Küche im hinteren Teil eingebaut. Die 960,- € sind auch nicht korrekt weil´s die auf dem Finanzamt nicht checken dass wir E2 haben und eigentlich 685,- € zahlen muessten, dagegen habe ich bereits Einspruch eingelegt.

    Bezüglich der Stehhöhe haben wir jetzt folgende Idee:

    Beim EInbau des Reimo Daches hatte mein Vater, weil es ein gebrauchtes Dach war einen Teil des Zeltbalges umlaufend weggeschnitten weil es da eingerissen war so dass eevntuell noch nicht die gesamte Höhe die eigentlich möglich ist ausgenutzt ist. Wenn wir jetzt einen neuen Zeltbalg kaufen könnten eventuell die fehlenden 3 cm mehr herausschauen, dass ist hier die Frage die wir uns stellen ??

    Ich versuche gerade Info ueber die Höhe von Reimo Dächern zu bekommen bin aber nicht erfolgreich geworden

    Werde mal ein paar Bilder machen und die dann reinstellen

    gruss Stefan

  • Servus nach Frangn!
    :)

    Also, manchmal fragt man sich doch echt was sich die Leute denken.
    :aufreg:
    :wall:
    :aufreg:
    Ich mein, wie echt soll denn ein Womo noch sein, wenn selbst eines mit einem Aufstelldach von einem der beiden rennomiertesten Wohnmobilausbauer in D nicht als echtes womo anerkannt wird.

    Ich persönlich hätte noch eine Idee, die mindestens ebenso abstrus ist wie die des Finanzbeamten, das womo nicht anzuerkennen:

    Ihr habt doch sicherlich auf dem originalen Blechboden des Transporters eine Bodenplatte drauf, oder!?
    ;)

    Wenns gar nicht anders geht - einfach einen Streifen 0.5m x 1.0 m rausschneiden und wieder lose reinlegen und dann den Herrn einfach nochmal messen lassen, wenn die Platte nicht drin liegt.
    Und falls er meckert: Das Aufstelldach ist doch während der Fahrt auch nicht aufgestellt...

    Ist jetzt nicht 100000% ernstzunehmen, sondern eher eine Form vol Galgenhumor.
    :evil:

    Viel Erfolg und viele Grüße,
    Philip

    Einmal editiert, zuletzt von PhilipMD (9. Februar 2008 um 16:33)

  • Willkommen im Forum.
    Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Wegen 3cm? Was quält denn den Beamten sonnst noch, das er den Amtsschimmel hier totreitet?
    Hat er die Höhe genau über der Spüle gemessen, oder da, wo man eigentlich steht? Es heisst ja Stehhöhe. Sonnst müsste man sich ja in die Spüle stellen :D Frag mal seinen Chef ob der eventuell nachmessen will, oder du beauftragst einen staatlichen Vermessungsbeamten dafür :D
    Ansonsten im Nachbarlandkreis auf die Oma anmelden, oder so. Die Wahrscheinlichkeit, das es noch so einen Finanzbeamten gibt, ist wohl sehr gering.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Hast Du E2 oder Euro 2 ???

    Da sind nämlich unterschiede .

    E2 ist immer noch Euro1 und nicht mit Euro2 gleichzusetzen .


  • ich finde die idee super.
    einfacher und kostengünstiger gehts nicht

  • Wie hat denn der FA Mensch gemessen? War das ein geeichtes Messmittel? Hat er es auch wirklich lotrecht zur Fahrzeugachse gehalten?

    Also ich würde da mal generell Einspruch einlegen.
    Und wie sind eigentlich die Toleranzen angegeben bei den 1700mm?

    Also es tut mir leid, aber man kann es echt übertreiben.:wall: :wall: :aufreg:

    Meine Idee wäre auch, kannst du die Bodenplatte etwas tiefer machen, sprich Teppich raus oder so?

    Mitglied der Liga der aussergewöhnlichen Busbekloppten! Und Meister im Blödquatschen!!

    ***

    :D :D TDI -POWER!!:D:D

  • Was ist denn am oberen Ende dieser 1,67cm? Der Innenhimmel des Aufstelldaches vermutlich? Dann würde ich mir da ein Stück raussägen und irgendne Kuppel reinlaminieren, so daß an der Stelle, wo er misst, auf jeden Fall über 1,70cm erreicht sind! Hat beim alten Ferrari GTO auch geholfen, wenn die Fahrer zu lang waren! :D

  • Zitat

    Original von joey104

    Ansonsten im Nachbarlandkreis auf die Oma anmelden, oder so. Die Wahrscheinlichkeit, das es noch so einen Finanzbeamten gibt, ist wohl sehr gering.

    Gruss
    Joey

    mann kannn ja auch einfach bei einem anderen FA mal fragen , ""wegen umzug "".

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Hallo Zusammen,

    danke für eure Kommentare.

    habe in meinem ersten Beitrag mal ein paar Bilder reingestellt

    Also der FA hat direkt an der Spüle gemessen also nicht da wo man steht, weil da hatten wir ja die 1,70 m , wir haben extra noch ein kleines Brett an die Spüle rangebastelt damit wir ein paar cm weiter vor kommen und somit natürlich auch höher kommen hat ihn nicht interressiert er hat direkt am Becken gemessen.


    Unsere Küche kann man nach hinten aus dem Auto rausfahren und absenken und kann dann von hinten kochen und spülen ist deswegen immer noch fest mit dem fahrzeug verbunden.

    Dann hätte ich die Stehhöhe von 1,70 m unter der HEckklappe.

    Habe mal ein bisschen recherchiert, denke aber dass nach Gesetzestext die Küche im Fahrzeug eingebaut sein muss, oder gibt es hier schon Erfahrungen mit so einer Konstruktion

    Danke für den zilka tip ist ja direkt in unserer Nähe, werde da mal vorbeischauen.

    Unser T4 hat E2 also Euro 1 und muesste nach meinen Berechnunge hoffe da liege ich richtig 280,- € / Jahr kosten.

    Also wenn ich 400 € investieren wuerde hätte sich das Geld schon innerhalb eines Jahres rentiert.

    gruss aus frangn - Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von roborowski (10. Februar 2008 um 13:32)

  • Hm, also da würde ich doch fast mal versuchen, mit dem Vorgesetzten zu sprechen und den mal dazu zu bewegen, auch mal den Zollstock zu schwingen.
    --> Wenn ich da messe wo ich gar nicht stehen kann, was bringt mir das messen denn dann?

    Was ist denn im Falle, ein Reisemobil auf Omnibus- oder LKW-Basis hat über der Spüle einen Hängeschrank?
    :wall: :wall: :wall:

    Edit: Buchstaben vergessen...

    Einmal editiert, zuletzt von PhilipMD (10. Februar 2008 um 13:42)

  • Ja die ist für 3 Personen eingetragen, mit 3 beckengurten.

    Das war uebrigends der Vorgesetzte es war der Leiter vom Finanzamt.

    Und der hat sich darauf berufen dass es heisst an der Spüle und an der Spüle ist eben direkt daran und nicht irgendwo davor !!!

    Bingo, was willste da noch sagen

    gruss Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von roborowski (10. Februar 2008 um 13:44)

  • Zitat

    Original von picpen

    mann kannn ja auch einfach bei einem anderen FA mal fragen , ""wegen umzug "".

    Du kannst wahrscheinlich bei allen Finanzämtern fragen und die würden den Bus so wie er aussieht, als Womo eintragen, ohne nachzumessen. Hilft nur nix, weil anscheinend über jeden Landkreis ein anderer Finanzbeamter herrscht. Beamte erhalten mit Gesetzen ein Werkzeug. Damit haben Sie aber auch einen gewissen Spielraum, da Gesetze nie jeden Spezialfall abdecken können. Manche sind ebend nicht fähig diesen sinnvoll zu nutzen, oder ihn zu erkennen.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Zitat

    Original von roborowski
    Ja die ist für 3 Personen eingetragen, mit 3 beckengurten.

    Das war uebrigends der Vorgesetzte es war der Leiter vom Finanzamt.

    Und der hat sich darauf berufen dass es heisst an der Spüle und an der Spüle ist eben direkt daran und nicht irgendwo davor !!!

    Bingo, was willste da noch sagen

    gruss Stefan


    Ich wüsste da ne Menge zu sagen, aber man hat ja schnell ein Verfahren wegen Beamtenbeleidigung am Hals! :rolleyes:
    Warum gibts eigentlich kein Gesetz gegen den Verstoß gegen gesunden Menschenverstand? Dann wären wohl einige Paragraphenreiter vorbestraft! :wall: