Auflasten - und dann...

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  • Hallo liebes Forum,

    zum Thema Auflasten folgende Frage(n):

    Was das steuerlich und versicherungstechnisch für Auswirkungen hat, habe ich inzwischen nachlesen können.

    Jetzt aber mal einige Newbie, Dummy Fragen:

    Wenn ich den Wagen auflaste, wird er dann schwerer, schluckt mehr Sprit, hat ein verändertes Fahrverhalten?
    Oder gibt es auch da verschiedene Herangehensweisen, die unterschiedliche Konsequenzen haben?

    Ich habe heute einen aufgelasteten T4 gefahren, der in der Beschleunigung derartig schwach war, dass ich mir das nur mit der Auflastung erklären kann.

    Wenn die Frage zu doof ist, bitte nicht hauen...

  • Meiner ist auch Aufgelastet.Dabei wurden an der Hinterachse die Schraubenfedern gegen verstärkte ausgetauscht.Das hat keine Auswirkung auf die Geschwindigkeit,oder Beschleunigung.Er hatte vieleicht nur 60 PS.

    2 Mal editiert, zuletzt von z-driver (15. Juni 2008 um 10:50)

  • Das "Auflasten" ist zumindest eine "Papiersache".
    Manchmal werden andere Federn verbaut.

    Aber der Wagen wird deswegen nicht schwerer bzw. fährt schlechter.

    Das war wohl der LMM.
    Welche KM-Leistung hatte der TDI ?

    Grüße
    Klaus-TDI

  • Bei unserem Cali hat sich das Auflasten auf Papierkram und ein neues Typenschild beschränkt. Vorher hatte er Zul. Ges. Gew. 2600 kg und jetzt eben 2610 kg.

    An der Fahrleistung hat sich damit wirklich nichts geändert... :D

  • also meiner ist auch aufgelastet auf 2810 kg. und bei mir liegt die geringe beschleunigung einfach am schwachen motor. ach ja und die höchstgeschwindigkeit ist auch nicht der bringer.... fahre immer schön 100 km/h und komme so auf einen verbrauch von 7,8 liter auf 100 km

    aber es heißt ja auch reisemobil und nicht rennwagen....

    gruß uwe

  • Meiner ist auch mit stärkeren Federn ausgestattet worden, allerdings nicht aus steuerlichen Gründen (LKW-Zulassung), sondern weil mein Vorbesitzer ständig mit schwerer Zuladung gefahren ist.

    Jetzt sieht mein Trapo so aus, als ob er hinten mit High-Jackers ausgestattet ist...

    :brd: :brd: :brd:

  • meiner is campig zullassung und was bringts ohne LKW Zullassung .Durch auflastung des Vohrbesitzrs bezahl ich mehr steuer 50 öre oder sowas .is doch fürn A....Kann ich nicht einfach hergehe und kann dem TÜv sagen ich die schwächern wieder eingebaut????? Gruß Rogers :D

  • Habe gerade mal mit Hilfe der ADAC-Seite "KFZ-Steuer für WOMO" eine Berechnung ausgeführt.

    Mein Bussi ist ein WOMO, CC BJ 2003 und auf 2810kg aufgelastet. Daher habe ich die Schlüssel Nr. 54, was den Bussi bei >2,8t in die Schadstoffklasse S2 einstuft und ich somit 280€ zahlen muss.

    Laste ich meinen Bussi ab <2,8t, (was bei der Auflastung nur eine Papiereintragung war), dann wird er als WOMO in die Schadstoffklasse S4 eingestuft und kostet dann nur noch 200€ !!!!!!!!

    Daher werde ich demnächst den Bussi ablasten und 80€/Jahr sparen.

    Ciao

    Ripatec

  • das ist (sorry) totaler quatsch und ich und andere haben das auch schon tausend mal erklärt.

    pkw (zulässiges gesamtgewicht egal) und womo unter 2,8t haben im neuen fahrzeugschein unter 14.1. die Schlüsselnummer 04XX. XX ist hierbei die emissionsnummer

    lkw (zulässiges gesamtgewicht egal) und womo über 2,8t haben im neuen fahrzeugschein unter 14.1. die Schlüsselnummer 06YY. YY ist hierbei die emissionsnummer


    YY ist nicht gleich XX


    aus deiner 0654 für nen womo über 2,8t wird 0451 für nen womo unter 2.8 und du bleibst in s2 und zahlst dann vielleicht 270 euro. weiß gerade nicht, ob die womo steuer in 100kg schritten oder 200 kg schritten berechnet wird. mehr sparst du nicht und das ablasten kostet dich beim tüv ca. 40 euro.

    ne bessere plakette erhälst du auch nicht, denn 0654 ist in der lkw/womo über 2,8t tabelle gelb und 0451 in der pkw/womo unter 2,8t tabelle auch

    Mein Verbrauch

  • .... danke für die Erläuterung, das wäre beinahe schief gegangen.

    Aber das ist für mich zumindest auch ziemlich verwirrend und kompliziert.

    Also nochmals danken :)

    Ciao

    Ripatec

  • will auch niemanden angreifen mit totaler quatsch. nur habe ich das im plakettenthread auch schon ca. 100 mal dargelegt. naja, hauptsache du bist nicht umsonst zum tüv gefahren

    Mein Verbrauch

  • Bei mir wurde bei der Umschreibung des Fahrzeugbriefs auf Zulassungsbescheinigung die Auflastung "vergessen". Der Vorbesitzer hatte auf 2810kg auflasten lassen (damals noch wegen der Steuer-Geschichte). Nun hat er wieder 2700kg.

    Ob ich das wieder zurück ändern lassen sollte? Den entwerten Brief hab ich noch. Ich kann ohne Probleme beweisen, dass das ein Fehler des Amts war.

    EDIT: Pkw-Zulassung. Auch wenn das hier das Camping-Forum ist ;)

    Einmal editiert, zuletzt von yps77 (26. Juni 2008 um 23:35)

  • Tach auch!

    Meiner wurde aus Steuergründen aufgelastet. Mittlerweile zeigt sich aber das es durchaus Sinn bringt wenn mit Zusatzsitzbank 5 Pers und dem ganzen Campingkram plus Wohndose gefahren wird. dann ist man nicht so schnell überladen und er hängt nicht so in den Dämpfern.
    Beim Motoreinbau hat es bei mir im Hubraum einen Zahllendreher gegeben. den hat das Straßenverkehrsamt eine Woche später problemlos, ohne Gebühr und sogar ohne Wartezeit geändert. Also dürfte die erneute Eintragung der Auflastung kein Problem sein und kostet dich nur Zeit.

  • das mit ner fehlerhaften eintragung hatte ich auch mal. Als ich mein aufstelldach eingebaut und eintragen hab lassen haben sei erst zu 2: 1980 mm geschrieben. 2 ist allerdings der Hersteller und 20 die Höhe. Kurz angerufen und der schein lag abholbereit an der Servicetheke ohne Wartezeit. Den alten abgegeben und den neuen bekommen ohne kosten und wartezeit

    Mein Verbrauch