Falsche Plakette am Bus und die Folgen

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  • Mit welchen Konsequenzen muß man evtl. rechnen, wenn man eine für das Fahrzeug nicht berechtigte Feinstaubplakette hat :nixpeil:

    Kontrolliert wird in den Umweltzonen m.W. nach lediglich, ob man eine bzw. welche hat oder nicht.

    Oder kann es nur vom TÜV bei der HU beanstandet werden (sofern die Plakette dann hinter der Scheibe klebt)?

  • Soviel ich bisher gehört hab wird es als Urkundenfälschung hingestellt. Und wenn du nicht belegen kannst wer sie dir geklebt hat (dürfen nur AU-Werkstätten,Zulassungsstellen, Dekra usw.) ham se dich am A...

    Aber obs denn nun wirklich so geahndet wird weis ich nich genau. Hörensagen halt....

  • Normalerweise findet doch nur eine Sichtkontrolle (Plakette ja/nein) statt, wenn ich irgendwo in der Umweltzone fahre oder parke.

    Wie sieht es aber bei Polizeikontrollen aus, außer der Plakette hat man ja nix vorzuweisen?Haben die denn die Möglichkeit festzustellen, ob die angebrachte Plakette auch wirklich die richtige ist?

  • Zitat

    Original von nolimit
    Hörensagen halt....

    Die Plaketten darf jeder kleben der Lust zu hat, solange er Mitglied in der KFZ-Innung ist & eine AU-berechtigung hat, denn dort werden die verkauft (im schicken 20er Plastikpack ;)).

    Es gab die Plaketten schon als "Geschenk" im Rahmen der Probefahrt (bei Ford), es gibt sie bei Ebay, etc...

    Die Sache mit der Beweispflicht dürfte sich extrem schwierig gestalten, da die Plaketten der Innung nicht gekennzeichnet sind - anders als die von TÜV oder Dekra, wobei man hier auch nur auf die ausgebende PO zurückschließen kann.

    In der Realität dürfte das nicht zu kontrollieren sein, da gehen bei jeder Verkehrskontrolle mindestens 20min zusätzlich drauf, bis der Polizeibeamte sich durch die Schlüsselnummernliste gewälzt und sämtliche Ausnahmen studiert hat.

    Meine Meinung: in 2 Jahren ist das Ding verschwunden, genau wie die GKat-Plakette. Dafür sind wieder einige Mio. € in den Säckel der TÜV-Lobby gewandert... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Syncro-Helge (6. Dezember 2008 um 13:24)

  • Zitat

    Original von Mikart
    In deinem Fahrzeugschein steht dein Schadstoffschlüssel, und wenn der nicht zur Plakette passt, wird sie günstigenfalls abgerubbelt.


    Bin bei verschiedenen Einrichtungen (TÜV,DEKRA+Werkstätten) gewesen, keiner konnte mir genau (nur tendenziell) sagen, welche ich denn nun bekomme oder nicht.Das Fahrzeug wurde 2 x umgeschlüsselt (So.-KFZ/Bautrupp zum LKW) und kann nicht in den geführten Listen zur Plakettenvergabe zugeordnet werden...

  • Zitat

    Original von Syncro-Helge

    . . .

    Meine Meinung: in 2 Jahren ist das Ding verschwunden, genau wie die GKat-Plakette. Dafür sind wieder einige Mio. € in den Säckel der TÜV-Lobby gewandert... :rolleyes:

    Genau so! Sehe ich das auch und mache den ganzen Mummenschanz nicht mit! X(

     Watercooled: * Survived Abwrackprämie * Feinstaubplakettenverweigerer * Fu** E10

  • genau desderwegen hab ich ne Schwarze Plakette mit der 1 drauf ... :D

  • Spielt der "Verein" eigentlich eine Rolle, der unten Mittig aufgeklebt wird?
    Einmal GTÜ, andermal Tüv Rheinland?

  • ich bin immer noch davon überzeugt:
    du bist verantwortlich, was sich an und in deinem auto befindet - und zwar selbst dann, wenn du nicht sachkundig bist. es muss ja noch nicht mal am eigenen fahrzeug sein, du musst nur der fahrer sein.

    deshalb: wenn dir einer den nachweis führen kann, dass das teil falsch ist, musst du m. e. mit den vollen konsequenzen rechnen. hier also strafe und punkte.

    wenn du dir morgen einen auf lkw geschlüsselten t4 von einem kumpel leihst und am sonntag mit dem anhänger auf der autobahn erwischt wirst, lassen die auch keine ausrede gelten. du musst wissen, was du tust. oder anders:

    unwissenheit schützt vor strafe nicht.

  • Zitat

    Original von Syncro-Helge

    Die Sache mit der Beweispflicht dürfte sich extrem schwierig gestalten, da die Plaketten der Innung nicht gekennzeichnet sind - anders als die von TÜV oder Dekra, wobei man hier auch nur auf die ausgebende PO zurückschließen kann.


    Ich habe noch keine ungestempelt gesehen. Hier im Umkreis setzt jeder Werkstatt ihren Stempel in den dafür vorgesehenen Kreis. Sogar der Reifendienst. 8)

  • Zitat

    Original von Syncro-Helge


    Die Sache mit der Beweispflicht dürfte sich extrem schwierig gestalten, da die Plaketten der Innung nicht gekennzeichnet sind - anders als die von TÜV oder Dekra, wobei man hier auch nur auf die ausgebende PO zurückschließen kann.


    Das ist verkehrt .


    Bei den Plaketten von der Innung ist ein Siegel bei . Dieses ist durchnummeriert .

    Wenn ich als Werksatt dort Plaketten kaufe werden die Siegel mit herausgegeben und die Nummern werden auf die entsprechende Werkstatt geschrieben .

    Sollte ich jetzt als Werkstatt eine grüne verkleben , obwohl nur z.B. eine rote erlaubt wer , kann man anhand der Siegelnummer nachvollziehen welche Werkstatt für die Plakette zuständig ist .

  • also ganz ehrlich ...

    ich wohne ja nun in berlin, eigentlich am rand, aber ich fahre täglich in die stadt und hab ne rote, die is jedoch nich verklebt, sondern liegt unten in dem bereich, wo scheibe und amaturenbrett aufnander treffen.
    ich stehe in der umweltzone, werde kontrolliert, ob ich nen parkbon habe ...

    niemand hat je was gesagt lol.
    nix
    nichmal bei einer polizeikontrolle.

  • Machen sich die kontrollierenden Organe die Mühe, in den Umweltzonen ein parkendes Auto zu überprüfen, ob dieses eine rechtmäßige Plakette hat, wohl kaum.Man kann von außen nun mal nicht sehen, ob es sich vielleicht um einen LKW handelt oder ob das KFZ mit einem KAT ausgestattet ist.

  • Was kann denn dann der KFZ-Besitzer dafür, wenn eine ausgebende Stelle eine falsche Plakette ausgegeben hat...

    Bei der Ersteinführung der Plaketten war auf den Plaketten nicht immer das Siegel der ausgebenden Stellen angebracht, dies wurde erst später zur Auflage gemacht.

  • Zitat

    Original von alex-mex

    Was kann denn dann der KFZ-Besitzer dafür, wenn eine ausgebende Stelle eine falsche Plakette ausgegeben hat...

    Bei der Ersteinführung der Plaketten war auf den Plaketten nicht immer das Siegel der ausgebenden Stellen angebracht, dies wurde erst später zur Auflage gemacht.


    Alles richtig, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher bei relevanten Sachen immer schwarz auf weiss absichern (Schriftstück) ;)

  • Zitat

    Original von -Robin-


    Alles richtig, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher bei relevanten Sachen immer schwarz auf weiss absichern (Schriftstück) ;)

    Aber in dem Moment wo ich ein Schriftstück mitführe, weiß doch jeder, daß ich mich mit dieser Problematik ausführlich beschäftigt habe...

    Manchmal ist einfach doof stellen auch nicht verkehrt.