ZitatOriginal von maniac
also schwarze stoßfänger?
macht die caravelle viel schöner.
War klar das da noch was von dir kommt
ZitatOder alles in schwarzmatt
Dein Platz beim Basteltreffen ist gestrichen
ZitatOriginal von maniac
also schwarze stoßfänger?
macht die caravelle viel schöner.
War klar das da noch was von dir kommt
ZitatOder alles in schwarzmatt
Dein Platz beim Basteltreffen ist gestrichen
ZitatOriginal von Steini
hm, das ist jetzt eine sehr schwere frage und ich denke schon wieder im grau bereich. du darfst hald maximal 4 fernlichter am auto verbaut haben. d.h. eigentlich die 2 serienmäßigen und dann noch 2 dazu. wenn du jetzt das serienfernlich abklemmst, könnte man sagen, dass es nur noch abblendscheinwerfer sind und du also 4 luminatoren dran baun darfst.. aber is hald auch schon wieder so ne grauzone, die man sich hinbiegt!
Zufällig gerade gelesen .
Keine Grauzohne. Denn entsprechend den internationalen Vorschriften gilt mit Ausnahme der Rückstrahler eine Leuchte , auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt , als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Glühlampe in Betrieb gesetzt werden kann. Da bei Deinen org. SW die Glühlampe sogar noch drinn ist(Bilux z.B.), zählen die org. als existent und sind somit mitzuzählen.
Das ist nicht meine Meinung, sondern die des Gesetzgebers. Warum? - kann man verstehen, muß aber nicht.
Was die Beleuchtung angeht, muss man unterscheiden zwischen EU- und Nationalen Zulassungsbestimmungen. Die Beleuchtung darf entweder nach EU- oder nach nationalem Recht ausgerüstet sein.
Nach EU-Recht darf die Referenzzahl aller gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer zusammen nicht größer als 75 sein.
Nach nationalem Recht darf man je 2 zusätzliche Nebel- und Fernscheinwerfer anbringen. Jedoch dürfen max. nur 4 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten. Mehrere Scheinwerfer unter einem gemeinsamen Abdeckglas (z.B. Golf 4) gelten dabei als ein Scheinwerfer.
Wenn man also 2 Luminatoren auf das Dach-Rack schraubt, ist man legal unterwegs, solange man (in Deutschland) nicht mehr als 4 Scheinwerfer zugleich einschaltet.
Mehr als 2 Luminatoren sind auch gar nicht nötig. Das Licht ist auch dann schon sehr gut, wenn sie nicht am Dach montiert sind.
Und vorsicht: Ich hab mal Fernlicht eingeschaltet, als vor mir ein großer Autobahn- Wegweiser auftauchte. Daraufhin kam von den Autos hinter mir (!) die Lichthupe, weil die Fahrer offensichtlich geblendet wurden
Er wollte fragen, ob 4 Luminators statthaft sind, wenn er das org. Fernlicht abklemmt. Und das geht nicht, da die org. FSW noch baulich existent sind und somit als angebaute Referenzzahl mit zählen.
Ich möchte auch 4 x haben . 2 x Im Bügel + 2 x auf dem Dach.
Wir sehen da keine Lösung , ohne der auslegungswillkühr zum Opfer zu fallen. Hat mal jemand ein Bild von den Luminators , welche Referenzzahl hat da ein SW ?:)
Danke
Hallo,
Aus dem Landmaschienenbereich.
Bei Fend ist das so die Trecker mit Frondhydraulich haben die Funktion das Licht umzuschalten von den Scheinwerfern Vorne nach denen oben an der Kabiene.
Vieleicht ist das eine Lösung duch umschalten des Fernlichts von vorne nach oben.
So kannst du wenn du den treger abniemst das licht umschalten.
weis aber nicht was der tüv dazu sagt.
auf dem schalter im Fend steht "TOP"
Mensch Mömschen, verschandel den schönen Bus doch nicht, so wie oben sieht er doch gescheit aus
Nur noch schnell die Splenterlappen ab, ne gescheite Maschine rin und fettich is der Spasskasten
Hat mal jemand ein Bild von den Luminators , welche Referenzzahl hat da ein SW ?:)
Danke
Bilder und Ref-Zahlen, leider nicht ganz neu, findest Du hier:
http://www.hella.com/hella-de-de/as…ion_2007_DE.pdf
Da gab es den "Fernscheinwerfer Luminator" mit
Ref 17.5 Produktnr 1F8 007 560-341
Ref 37.5 Produktnr 1F8 007 560-311
Die Refnrn gelten pro Scheinwerfer, also muss mann wohl ggf x2 rechnen!
Dann hätten zwei L-37.5er jedoch schon die maximalen 75 erreicht - darf man dann beim Betrieb zB nicht mehr blinken?
Achtung, es gibt auch "Luminator Xenon" (damals der allerbeste, Modell -621) sowie verschiedene "Luminator Compact..."-Teile, zT auch nicht zu verachten
Und, die Nebler "Luminator" und "L Compact"
Wenn jemand ein neueres entsprechendes PDF-(nicht Flash!)-Dokument hat, bitte Link angeben!
Gruß
Illi
Bilder und Ref-Zahlen, leider nicht ganz neu, findest Du hier:
macht nix, der thread is ja auch scho bissi verstaubt.
Die Refnrn gelten pro Scheinwerfer, also muss mann wohl ggf x2 rechnen!
Dann hätten zwei L-37.5er jedoch schon die maximalen 75 erreicht - darf man dann beim Betrieb zB nicht mehr blinken?
die referenzzahl bezieht sich ja nur aufs fernlicht. blinken ist also weiterhin erlaubt.
Achtung, es gibt auch "Luminator Xenon" (damals der allerbeste, Modell -621) sowie verschiedene "Luminator Compact..."-Teile, zT auch nicht zu verachten
Und, die Nebler "Luminator" und "L Compact"
die xenons haben auch ref 37,5.
ich kenne da ein paar xenon luminatoren. die sind wirklich nicht zu verachten.
die strasse ist meistens nicht gerade genug, um das fernlicht wirklich auskosten zu können.
Mach doch auf deinen Dachträger nach vorne ein paar Fernscheinwerfer und nach hinten ein paar Arbeitsscheinwerfer.
Zu den Dachscheinwerfern mal ein neuer Beitrag:
Schaut mal nach den Stichworten "Xenon" und " OffRoad" in der Bucht.
Da gibt es derzeit einen coolen Dachträger mit vier kleinen Xenon Arbeitsscheinwerfern komplett mit Träger zum Preis von unter 100,- EUR.
Zum Beispiel unter dieser Artikelnummer: 230519390208
Der Anbieter ist zwar in Österreich, liefert aber kostenlos nach D.
Zu den Dachscheinwerfern mal ein neuer Beitrag:
Schaut mal nach den Stichworten "Xenon" und " OffRoad" in der Bucht.
Da gibt es derzeit einen coolen Dachträger mit vier kleinen Xenon Arbeitsscheinwerfern komplett mit Träger zum Preis von unter 100,- EUR.
Zum Beispiel unter dieser Artikelnummer: 230519390208Der Anbieter ist zwar in Österreich, liefert aber kostenlos nach D.
Aber leider auch gar kein E - Zeichen so wie ich es gesehen habe
Das tut auch nicht Not
Arbeitsscheinwerfer sind keine bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteile
Sicher, dass nicht auch Arbeitsscheinwerfer irgendeine Genehmigung brauchen?
Ich meinte mal was irgendwo gelesen zu haben
Dachscheinwerfer auf ein T4 sehen für mich häslich aus.Kronleuchter finde ich cooler.
Ganz sicher
Zitat:
Zitat von Lichttechnische Einrichtungen<br>an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern (DEKRA)5.3.2 Arbeitsscheinwerfer
Vorhandensein: zulässig
Genehmigungszeichen: ohne
Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar
Das komplette PDF ist hier schon mal veröffentlicht worden.
Bei Bedarf mach ichs noch mal ...
Ok Axel, du hast mich überzeugt
Dann kann ich ja fleissig umrüsten
Zu den Dachscheinwerfern mal ein neuer Beitrag:
Schaut mal nach den Stichworten "Xenon" und " OffRoad" in der Bucht.
Da gibt es derzeit einen coolen Dachträger mit vier kleinen Xenon Arbeitsscheinwerfern komplett mit Träger zum Preis von unter 100,- EUR.
Zum Beispiel unter dieser Artikelnummer: 230519390208Der Anbieter ist zwar in Österreich, liefert aber kostenlos nach D.
Ja genau, XENON 4x für unter 100€ mit Bügel.....
muss ja was taugen...
Freiwillige, die testen?
Ich bin raus, mein Dach ist schon belegt
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War schon zig mal