Hallo ich habe mir einen alten netten T4 gekauft. Nun überlege ich eine Trennwand einzuziehen. Dieses soll unanhängig rein.
Suche jetzt jemanden der den T4 als KKW zugelassen hat, aber noch 5 oder 6 Plätze eingetragen hat.
VG Olli
Hallo ich habe mir einen alten netten T4 gekauft. Nun überlege ich eine Trennwand einzuziehen. Dieses soll unanhängig rein.
Suche jetzt jemanden der den T4 als KKW zugelassen hat, aber noch 5 oder 6 Plätze eingetragen hat.
VG Olli
Das wir dwohl nicht gehen, da du mit einem Kastenaufbau nicht die erforderlichen 50% Ladevolumen schaffst.
Nur eine Frage: kurzer oder langer Radstand? Wenn Du es nicht weißt, poste bitte mal ein Foto.
Moin
Ist immer auch abhängig von der jeweiligen Zulassungsbehörde. Wenn Du einen langen Radstand hättest wäre es kein Problem. Es sollte aber trotzdem mindestens eine Scheibe hinter der B-Säule verbaut sein. Sonst mögen die da die Sitzbank auch nicht unbedingt. Ich hatte in meinem langen Halbkasten 5 Sitzplätze eingetragen und LKW. Ist aber für mich trotzdem widersinnig. Ich fahre auch am Sonntag mal mit Trailer. Jetzt hab ich ne Sonder-KFZ Werkstattwagen .So kann ich auch am Sonntag unbelässtigt fahren. Dazu musste ich allerdings ne Werkbank mit Schraubstock und Werkzeugkiste einbauen.
Gruss Tino
Tino
Was bezahlst Du da an Steuern für Werkstattwagen ???
Gruß Bernd
Tino
Was bezahlst Du da an Steuern für Werkstattwagen ???Gruß Bernd
Würde mich auch mal interessieren. Vor allem wie abgenommen (Werdegang)? Einfach durch den TÜV eingetragen oder beim FA umschreiben lassen?
Tino
Was bezahlst Du da an Steuern für Werkstattwagen ???
LKW, 170,- . Abgenommen durch die Dekra. ganz normaler Vorgang. Einfach mal hinfahren und vorher klären was der jeweilige Prüfer dafür sehen möchte.
Ich bin Selbständig, keine Ahnung ob das geholfen hat.
Gruss Tino
Also es ist ein kurzer Radstand und ich das schon mal gesehen, muss also gehen. Suche eine Kopie eines KFZ Scheins wo das drinn steht.
Gruss Olli
PS Suche auch noch günstig die Trennwand und bitte nicht Ebay für 300 Danke
Beim KR kann ich mir eigenlich es nicht vorstellen das Du ihn dann als LKW mit mehr als 3 Sitze zugelassen bekommst ,The Transporter seiner ist ja LR und da wäre es eben nicht das Problem
Regeln sind wohl wie immer Auslegeungssache.
Hab auch nen LR Fensterbus mit folgenden Eintragungen:
5 LKW geschl. Kasten
S.1 (Sitzplätze einschliesslich Fahrersitz) 08
Zu S.1: ww 2 bis 7 od. 9
Vom F-Amt als LKW besteuert. Aber es sind auch nur 2 Sitze vorne drin.
Coaster...
bei ner kontrolle durch einen kollegen mit fachwissen, könnte dieser die zulassungsstelle anschreiben und denen mitteilen, dass lkw und trotz dessen mehr als drei sitzplätze eingetragen sind - und dann darfste zur umschreibung antraben...das ist der bus wohl mal vom pkw zum lkw umgeschrieben worden und die sitzplätze wurden nicht geändert...nicht alles was im kfz- schein drinsteht ist rechtens...
Also meines wissens geht das ,wenn es das finanzamt überhauptmacht, nur bei nem langen Radstand.
Ich habe 6 sitzplätze eingetragen
wenn es das finanzamt überhauptmacht
Wenigstens dieses Problem ist ja mittlerweile beseitigt, siehe hier.
Allerdings sehe ich beim KR tatsächlich keine reelle Chance, die Zulassung als LKW mit 4, 5 oder 6-Sitzen zu realisieren.
Die Bewertung eines Kfz halte ich aber für recht unglücklich.
Aus einem PKW wird ja nicht automatisch ein LKW, nur weil man 7 von 9 Sitzen entfernt und Lasten transportiert.
Weshalb also sollte aus einem LKW ein PKW werden, weil man sich Sitze auf die Ladefläche stellt und gelegentlich mal mit 9 Personen im Auto durch die Gegend fährt.
Manchmal glaube ich, dass der Gesetzgeber diese vielen sich oft widersprechenden Vorschriften nur deshalb erläßt, damit der Bürger verdummt wird, und seinen gesunden Verstand bei der Regierung abgibt.
Nach dem Motto: "Ihr habt uns ja schließlich gewählt, damit wir Eure Geschicke lenken" und "bis zur nächsten Wahl bitte das Gehirn abschalten".
Das war jetzt zynisch ... Entschuldigung
Coaster...
bei ner kontrolle durch einen kollegen mit fachwissen...umtragen
Naja, wäre auch nicht weiter schlimm, nutze ja wie gesagt nur die Sitze vorne. Ich brauche oft den Platz hinten, und für eine Sitzbank, die ich nach Bedarf einbaue habe ich nicht wirklich Lagerplatz.
Aber wäre ein TÜV-Prüfer nicht so ein "Kollege mit Fachwissen"? Hat ihn letztesmal auch nicht interessiert. Im Juni ist es wieder soweit.
Coaster...
nen tüv-prüfer ist nicht ein kollege von mir bzw. meinen kollegen...und bei denen ist es wie bei unserem verein- einige machen ihre arbeit gut und andere wissen es halt nicht besser... ...die prüfer sind angestellte bei firmen wie eben dekra, gtü, tüv u.s.w....die wollen/ müssen geld verdienen und eben dich auch das nächste mal als kunde begrüßen wollen...
die prüfer sind angestellte bei firmen wie eben dekra, gtü, tüv u.s.w
Aber bedenke, dass eben diese Angestellten auch amtlich anerkannte Sachverständige sind und ihre §19 Gutachten in staatlichen Auftrag erstellen.
Insofern sind sie schon so etwas wie "Kollegen" und auch weisungsgebunden, nämlich hinsichtlich des geltenden Rechts.
Auf jeden Fall ist es so, dass man sich als Bürger auf deren Begutachtung verlassen können muß,
schließlich macht es ein technischer Laie (beispielsweise ein Richter) ebenso.
Natürlich können die ebenso irren wie ein Ordnungshüter oder sonst jemand;
so etwas erleben wir ja derzeit ständig in Hessen, wo beim TÜV zur Eintragung der Fz-Art "Wohnmobil" zwingend 1,70m an der Kochstelle gefordert werden.
Klingt komisch, ist aber so.
CU, Axel