Reicht Camping Kocher festgeschraubt für WoMo Zulassung?

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  • Hallo!
    Ich wollte aus aktuellem Anlass diese Thema nochmal reaktivieren: Ich war heute beim TÜV und mein Prüfer hat meinen Gaskartuschenkocher leider nicht akzeptiert um den Bus als WoMo zuzulassen. Er sagt ich soll mir eine Elektroplatte holen oder ich brauche eine Gasprüfung. Jetzt scheint das aber ja sehr prüferabhängig zu sein und es scheint ja bei einigen auch akzeptiert worden zu sein. Könnte mir jemand sagen bei welchem TÜV in Baden-Württemberg (oder alternativ in Westfalen) es bei euch geklappt hat, dass ich da geziehlt hinfahren kann?

    Danke!
    Steffen

  • Ich war damals in Neu-Ulm. Ich hab aber keine Ahnung, ob der Prüfer noch dort ist. Generell ist es eigentlich unzulässig, ich hab aber den Eindruck das Thema Gas im WoMo juckt die meisten Prüfer nicht die Bohne.
    Was spricht eigentlich dagegen statt großartig in der Gegend rumzufahren für 30€ irgend eine elektrische Induktionskochplatte rein zu spaxen und nachher trotzdem auf dem Gaskartuschenkocher zu kochen? Ist vermutlich flexibler und auf dem Campingplatz mit Strom fallen dann die hohen Kosten für die Gaskartuschen weg ;)

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Warum ist ein Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung illegal im Bulli? Ich dachte der ist für Innenräume zugelassen?

    Ich find auch im Netz die Angabe das nur Gasanlagen mit 30 und 50mbar prüfpflichtig sind... Wobei ich dem entgegen im Arbeitsblatt DVGW G607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" nichts davon heraus lesen kann.

    Also letzendlich wenn man es ganz genau nimmt dürfte ich nicht mal einen Gaskartuschenkocher inkl. Kartusche transportieren. Denn mehr ist es ja nicht wenn er quasi in der Kochstelle steht und entriegelt ist während der Fahrt.

    Edit: ich selbst hab auch Womo mit nem Gaskartuschenkocher mit ZüSi bekommen.

    Es grüßt der Floh

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    Syncro-Zubehör: http://www.g-part.de

    Einmal editiert, zuletzt von Floh-BZ (14. Juli 2016 um 19:20)

  • Also, hier in OWL stellt sich der TÜV Nord ziemlich an mit der Umschreibung.
    Wo ist genug Stauraum im Multivan...? Alles wird wohl mit Fotos intern dokumentiert, so dass nicht einfache Umbauten zugelassen werden... Bisher keine Chance bei drei Anfragen.

    Ich habe einen Gaskocher mit Zündsicherung ausziehbar unter der Heckablage verbaut. Ein ganzer Küchenblock in zweiter Reihe nimmt mir zu viel Platz weg (damit wäre der TÜV Nord aber zufrieden...). Der Kocher ist mir auch recht egal - wir grillen mehr.

    Vielleicht hat ja jemand noch einen heissen Tipp für die Region OWL.

    Gruss Sven

  • Warum ist ein Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung illegal im Bulli? Ich dachte der ist für Innenräume zugelassen?


    Er ist nicht illegal.

    Das Problem ist viel einfacher: Diese Kocher sind nicht für die Festmontage geprüft und zugelassen. Voraussetzung für die WoMo Zulassung ist jedoch eine fest eingebaute Kochstelle. Logisch, dass die für den Verwendungszweck zugelassen sein muss, und da wirst Du bei Gaskochern nur die Variante mit fest installierter Gasanlage finden.

    Alternative: Spirituskocher aus dem Marine Bereich oder eben eine billige elektrische Kochplatte. Da reicht die normale CE Kennzeichnung ohne die das Ding in D eh nicht verkauft werden darf.

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  • Er ist nicht illegal.

    Das Problem ist viel einfacher: Diese Kocher sind nicht für die Festmontage geprüft und zugelassen. Voraussetzung für die WoMo Zulassung ist jedoch eine fest eingebaute Kochstelle. Logisch, dass die für den Verwendungszweck zugelassen sein muss, und da wirst Du bei Gaskochern nur die Variante mit fest installierter Gasanlage finden.

    Alternative: Spirituskocher aus dem Marine Bereich oder eben eine billige elektrische Kochplatte. Da reicht die normale CE Kennzeichnung ohne die das Ding in D eh nicht verkauft werden darf.


    Nirgendwo steht das der Kocher fest verbaut sein muss. In der STVZO steht nur drin das die Einbauten festmit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Es gab auch schon mal , vor ca. 7-8 Jahren ein Reisemobil von Rapido. Dort konnte man den kompletten Küchenschrank nach draußen schwenken um unter der Markise zu kochen. Dort war ein 3Flammkocher mit ZS verbaut. Der war mittels einer Schnellkupplung von der Gasleitung lösbar, um den dann rauszunehmen und zu drehen ,damit die Bedienknöpfe dann von außen zugänglich waren.
    Offiziell haben auch die Kartuschenkocher mit ZS keine Zulassung für die Festmontage. Deshalb kann man den eigentlich nur lose mitführen. Somit wären die Bedingungen der STVZO auch erfüllt. Einfach mal den ablehnenden Prüfer fragen , woher er sein Wissen hat. Zeigen kann ers nicht. Es steht nirgendwo. Auch nicht in den Prüfrichtlinien vom TÜV.

    Wenn man Lust hat und die Nerven , kann man den Prüfer dazu zwingen einen ablehnenden Bescheid auszustellen. Dort muss er den Grund eintragen. Dann zu seiner Vorgesetzten Dienststelle gehen und darauf bestehen das einem der Passus gezeigt wird. Kostet aber Zeit! Nerven und einmal Gebühren

  • Zeigen kann ers nicht.


    Geh mal davon aus, daß es in irgendwelchen erkärenden Richtlinien zum Gesetz drin steht, die Du für teures Geld kaufen darfst. So macht man das in einem Land, in dem Gesetze kostenfrei zugänglich sein müssen - man bezieht sich in den Gesetzen auf Richtlinien und Verordnungen, die unter Urherberschutz stehen.

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