Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"

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  • ...das würde mich aber jetzt mal genauer interessieren was das mit der Gasanlage zu tun hat???


    Laut Absage von VWN ist der Wagen technisch verändert, so dass VW keine pauschale Freigabe erteilen kann. Gehe ich halt mal zu Onkel Dääähkrooooh.

  • Siggi Paschulke:
    Das würde ich doch mal ganz stumpf mit dem Hinweis auf das schon erwähnte Teilegutachten bei TÜVens probieren; ganz ohne irgendein spezielles Schreiben von VWN.

    Laut dem Gutachten müsstest Du für den AET ebenfalls die 2,5t bei max. 4,5t Zuggewicht, in Verbindung mit diesen Hinterachsgewichtsspielchen und den max.12% Steigung, eingetragen bekommen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich war ja schon mal bei der DEKRA, der dortige Ingenieur war positiv gestimmt, dass mit D-Wert 13,4 und original VW-Kupplung (bzw ab Werk montiert) dem nichts entgegenstünde, das macht in Hannover aber nur die "Zentrale" am ehemaligen Hanomag-Werk. Also dort hingefahren...ohne Termin keine Chance, da stand ne lange Schlange "richtiger" Busse in der Wartezone, das ist wohl die Nutzfahrzeugfiliale. Danach war auch schon November. Ich bleibe aber am Ball :)

    Gruss

    Siggi

  • und ansonsten ist Do und Fr immer der TÜV bei Dirk (in der markenfreien Werkstatt meines Vertrauens) ...


    @all
    das eigentliche Thema dieses Threads lautet: Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t "Beschreibung"
    wobei das ja dem Grunde nach kein Problem darstellt, da es ja hierzu bereits das schon erwähnte Teilegutachten von VWN gibt.

    Interessant ist es m.E. eher, wie man eine höhere als eben diese 2,5t Anhängelast eingetragen bekommt.

    Eine Möglichkeit ist diese Anhängerkuppung, die eine Erhöhung der Anhängerlast bis zum zGG ermöglicht, höchstens aber auf 2,9t.

    Es gab auch mal eine Anhängerkupplung von der Firma Venta-Supply, die eine Erhöhung auf 3,0t möglich gemacht hat.
    Allerdings sind die T4 Teile aus deren Online-Katalog entfernt worden, und ich bin nicht darüber informiert, ob die noch lieferbar ist.
    Die Preise für die vorgenannten AHKs sind allerdings mit um die 700,- EUR (Neupreis) verhältnismäßig hoch.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. März 2013 um 22:48)

  • Servus,

    was ist an der Sache mti dem D-Wert eigentlich so schwer zu verstehen? Für die Eintragung spielt der D-Wert der tatsächlich verbauten Kupplung überhaupt keine Rolle....
    Und nix anderes steht auch in der Freigabe von VW.

    Schönen Gruß,
    Christoph,
    D-Wert der Kupplung theoretisch zu klein für volle Beladung, trotzdem eingetragen

  • Christoph,
    Du liegst da falsch mit Deiner Einlassung.

    Das hier genannte Teilegutachten bezieht sich auch gar nicht auf eine spezielle AHK, sondern nur auf das Fahrzeug selbst,
    stellt also genau genommen ein Gutachten über die Befestigungspunkte am Fahrzeug dar, betrifft aber nicht die montierte AHK.

    Da hat sich wohl der prüfende Sachverständige bei Deinem Auto vertan.
    Über die von der AHK ausgehenden Gefahren, solltest Du diese mal tatsächlich maximal belasten, brauche ich wohl überhaupt nichts zu schreiben.
    Die ergeben sich aus der Sache selbst.

    Das ist so wie mit der Kette und deren schwächstem Glied.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (18. März 2013 um 10:14)

  • Servus Axel,

    nein.
    Meine Kupplung ist serienmässig, in der Freigabe von VW steht die Fahrgestellnummer, VW ist also die verbaute Kupplung bekannt, dennoch gibt es VW frei.

    Natürlich darf ich mit der tatsächlichen Beladung den tatsächlichen D-Wert nicht überschreiten, das ist ein anderer Punkt.

    Schönen Gruß,
    Christoph

  • Interessant ist es m.E. eher, wie man eine höhere als eben diese 2,5t Anhängelast eingetragen bekommt.

    Gibt es nicht bei SK eine AHK mit Gutachten bis 2.900kg.

    http://sw4.marken-kupplung.de/detail/index/s…73/sCategory/87

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Für die Eintragung spielt der D-Wert der tatsächlich verbauten Kupplung überhaupt keine Rolle....

    Dann verstehe ich den obigen Satz nicht :nixpeil:

    taxman
    Dazu hatten noseman, Du und ich ja in diesem Thread schon ein paar Beiträge geschrieben.

    Fest steht, dass es tatsächlich AHKs gibt, die sogar mehr als die von VWN freigegebenen 2.5t bewältigen und auch zugelassen sind.
    Ein viel interessanteres Thema als die im Teilegutachten von VW genehmigten Anhängelasten (also das Grundthema dieses Threads hier), finde ich.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Servus,

    erklär mal bitte, was Du nicht verstehst und ob Du verstanden hast, was der D-Wert ist, bevor ich hier theoretische Abhandlungen schreibe. Ich halte das schon für wichtig, sonst glaubt jeder neue, dass man 2,5t nur mit D-Wert über XX eingetragen bekommt und das stimmt so schlicht nicht.

    Schönen Gruß,
    Christoph,
    den das andere Thema aber auch interessiert.

  • Was ja auch der Fall ist !
    Eine AHK mit einem D-Wert von weniger als dem für die 2,5t benötigten (wieviel dss ist müßte ich mal errechnen), wird niemals für diese Anhängelast freigegeben werden.
    Der D-Wert (oder ausgeschrieben: Dauerfestigkeits-Wert) ist bei der Ermittlung der maximal zulässigen Anhängelast ein Berechnungsfaktor.

    Wie der D-Wert ermittelt wird, kann ich nicht sagen; das ist Sache des Herstellers der AHK.
    Wie dsnn aber die zulässige anhängelast daraus berechnet wird, dass kann man alles schön in der Richtlinie 94/20/EG , aber auch in der ECE-R55 nachlesen.

    Jetzt kommst Du und schreibst, dass das bei Deinem auto aber auch so ist ...
    Dann erzählt wiederum irgendeiner, dass er sogar 3,0t eingetragen bekommen hat ...

    Alles schön, besonders für denjenigen, der über diese Freigaben verfügt, aber deshalb immer noch nicht korrekt so und mit Sicherheit nicht reproduzierbar.

    Die maximale Anhängelast einer AHK ist unter anderem vom D-Wert abhängig, und natürlich auch vom zGG des Fahrzeugs.
    Auch wenn in Deinen Papieren eine höhere Anhängelast steht, als der D-Wert eigentlich hergibt.
    Glaub mir Chris, bei manchen Sachen muß man einfach mal die Füße still halten.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Du hast Recht, dass bei gleichem D-Wert durchaus unterschiedliche Anhängelasten ermittelt werden könnten.
    Es ist ein Zusammenspiel zwischen Gewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers.
    Der D-Wert beschreibt quasi die Kräfte, die an der Verbindungsstelle der beiden Komponenten auftreten.

    Aus einem D-Wert von 12.96 beispielsweise, läßt sich bei einem zGG des Zugfahrzeugs von 2,8t eine Anhängelast von 2,5t errechnen.
    Würde das Zugfahrzeug jedoch nur 2,5t zGG besitzen, wäre eine theoretische Anhängelast von 2,8t drin, und das bei der selben AHK, also dem selben D-Wert.

    Da in diesem Fall jedoch die Anhängelast über dem zGG des Zugfahrzeugs liegt und die Busse in der Regel nicht über eine durchgehende Bremsanlage verfügen und somit lediglich das zGG als maximale Anhängelast eingetragen bekommen können, bleibt es auch in diesem Fall bei 2,5t eingetragener Anhängelast, obwohl die AHK durchaus mehr vertragen kann.

    Beispiel:
    Würde man einen T4 als Geländefahrzeug zulassen (was bei höhergelegten Syncros mit einer sperrbaren Achse ja durchaus im Rahmen des Möglichen liegen könnte), dann wären das 1,5fache des zGG als Anhängelast zulassungsfähig.
    Hat man dann eine "ganz normale" AHK mit einem D-Wert von 12,96 am Auto, und das zGG des Zugfahrzeugs beträgt lediglich 2,5t, dann könnte dieses Fahrzeug auch 2,8t Anhängelast genehmigt bekommen.

    Der ebenso ausgerüstete gewichtsgleiche 2WD jedoch nicht, da er entweder als PKW oder als Nutzfahrzeug keine höhere Anhängelast hat, als das zGG des Zugfahrzeugs ist.

    Da unsere Busse aber alle ein ganz ähnliches zGG besitzen, nämlich so um die 2,8t, ist das reine Philosophie,
    und für die Eintragung spielt der D-Wert der tatsächlich verbauten Kupplung durchaus eine Rolle.

    Ein T4 als Geländewagen mit einem zGG von 2,8t, wäre zumindest rechnerisch in der Lage, bei montierter AHK mit einem D-Wert von 16,481, eine Anhängelast von 4,2t genehmigt zu bekommen.
    Wobei das tatsächlich eher theoretisch ist, denn die StVZO läßt in §43 nur eine max. Anhängelast von 3,5t für Kugelkupplungen zu.

    Glaub mir bitte, ich weiß worüber ich schreibe, möchte aber eigentlich nicht in die schon genannte philosophischen Betrachtungen eintreten, die sich aus den theoretischen Berechnungen zwangsweise ergeben, sondern bei praktischen Beispielen bleiben.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (21. März 2013 um 21:49) aus folgendem Grund: Nachtrag zur theoretischen Anhängelast

  • So, die Sache hat geklappt.

    Habe von AMAG die Bestätigung erhalten das 2500kg und 5000kg geht. Damit und mit einer Bestätigung dass das neue Typenschild bestellt ist, hat mir nun der Experte vom Strassenverkehrsamt nach einem Prüftermin die Anhängelast erhöht.

    Nun warte ich noch auf meinen neuen Fahrzeugausweis und das Typenschild von VW.

    Was mich der ganze Spass kosten wird kann ich erst erahnen. Werde berichten sobald ich die Rechnungen erhalten habe.

    Für alle die eine Änderung in der Schweiz (Kanton Bern) machen wollen/müssen:

    60.- Prüfungsgebühr
    20.- Änderung Fahrzeugausweis
    124.20 Typenschild von VW

    204.20 CHF insgesammt.

  • 124.20 Typenschild von VW


    normale Preise, nur der Preis für das geänderte Typenschild von VW ist eine Unverschämtheit X(
    Der Typenschild-Rohling kostet nur wenige Euro (wenn überhaupt), und die Beschriftung kann auch keinesfalls diesen Betrag verursachen.

    In D kann man seine Typenschlílder problemlos selbst anfertigen, was ich für meinen kleinen Suzuki LJ80 nach Änderung der Achslasten auch gemacht habe.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Christoph,
    Du liegst da falsch mit Deiner Einlassung.

    Das hier genannte Teilegutachten bezieht sich auch gar nicht auf eine spezielle AHK, sondern nur auf das Fahrzeug selbst,
    stellt also genau genommen ein Gutachten über die Befestigungspunkte am Fahrzeug dar, betrifft aber nicht die montierte AHK.

    Da hat sich wohl der prüfende Sachverständige bei Deinem Auto vertan.
    Über die von der AHK ausgehenden Gefahren, solltest Du diese mal tatsächlich maximal belasten, brauche ich wohl überhaupt nichts zu schreiben.
    Die ergeben sich aus der Sache selbst.

    Das ist so wie mit der Kette und deren schwächstem Glied.

    CU, Axel

    Heißt das praktisch, wenn ich bei VW Anfrage gilt das Gutachten für 2,5t Anhängelast egal für welche AHK? Hab eine nachgerüstete Westfalia-Kupplung dran mit D-Wert13,4.

  • Wenn Dir die zulässige Anhängelast bestätigt wird, dann ist es dem Fz-Hersteller sicherlich ganz egal welche Zugvorrichtung Du da dran baust.
    Eine "originale VW" gibt es ohnehin nicht, allenfalls eine werksseitig montierte.

    Beim D-Wert von 13,4 geht die Zugvorrichtung schon ordentlich zu belasten, aber nicht mit 2,7t.

    Die Berechnung ergibt bei einem zGG von 2,81t eine zAL von 2,658t.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Heißt das praktisch, wenn ich bei VW Anfrage gilt das Gutachten für 2,5t Anhängelast egal für welche AHK? Hab eine nachgerüstete Westfalia-Kupplung dran mit D-Wert13,4.

    2500kg Anhängelast ist grundsätzlich Problemlos möglich,Vorraussetzungen müssen aber vom Fahrzeug und der Anhängerkupplung erfüllt sein.
    Die Eintragung nach §19.3 auf Basis der von VW bereitgestellten Daten ( Freigabe nur für bestimmte Typen, hinterlegt z.B.beim TÜV Hessen ) wird aber nur erfolgen, wenn:
    - dein Fahrzeug explizit in der o.G.Liste von VW aufgeführt ist,
    - du eine AHK mit dem für dein Fahrzeuggewicht entsprechendem D-Wert auch VERBAUT hast.

    Alles andere ist quatasch, sich fiktiv über Anhängelasten zu unterhalten, z.B. bei Fahrzeuegen die keine haben, dann gibt es auch bein TÜV nix einzutragen, ist doch logisch.
    Der Prüfer muss sich ja schon was ansehen können um sein Gutachten zu schreiben.

    LG

  • Oh ... ein Neuling, der sich gleich mit lange behandelten Themen beschäftigt und seinen Senf dazu gibt, ohne ganz offensichtlich den ganzen Text gelesen zu haben.

    Deine Erkenntnisse sind nicht neu und sämtlichst schon besprochen und auch in diesem Thread hier erwähnt worden.
    Es wäre schön, wenn Du das bei Deinen Kommentaren berücksichtigen würdest.

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)