Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"

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  • Da hat er Recht.
    Den Hinweis in Feld 22 hatte ich nicht gesehen.

    ging mir eben auch so.
    (meine Tomaten auf den Augen noch nicht gewaschen, war gestern zu lange Sprit ^^ )

  • 1430 + 1410 + 1795 = 4597 gesGew Zug

    Ich denke eher, dass dies mehr Sinn macht
    2705kg zulGG + 1795kg Anhängelast = 4500kg zulGG Gespann

    Ich werde aber nächste Woche mal zum TÜV und um eine Erhöhung auf 2500kg Anhängelast bitten. Dann kann ich wenigstens auch mal einen T4 auf einem Trailer mitnehmen ;)

  • Ursprüngliche Anfrage betreffend einer aufs Gewicht bezogenen maximalen Belastbarkeit der 1LE Bremsanlage ohne ABS.

    Antwort
    Das Bremssystem Ihres Fahrzeugs mit der oben genannten Fahrgestellnummer ist fuer das in den Fahrzeugpapieren eingetragene
    zulaessige Zuggesamtgewicht (von 4.500 kg) geprueft und freigegeben.


    Auflastungsmöglichkeiten u.a. Anhängerlast

    Antwort
    Gegen eine Erhöhung der zulässigen gebremsten Anhängerlast auf 2500kg(*) besteht unter folgenden Voraussetzungen von unserer Seite keine Bedenken:
    - Es muss ein vom TÜV mit Gutachten genehmigter Anhängerbock verwendet werden.
    - Dem Sachverständigen bleibt es vorbehalten, den Rahmen und die Befestigung vor Ort zu begutachten.
    - Nach durchgeführter Erhöhung ist das Typenschild des Fahrzeugs entsprechend zu ersetzen.

    Das zulässige Zuggesamtgewicht bleibt, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben, unverändert.

    Für das fachgerechte Ausführen der Umbauten oder Veränderungen an unseren VW Modellen ist das ausführende Unternehmen uneingeschrängt verantwortlich. Das gilt auch für Schäden, die durch die Umbauten entstehen können.


    .

  • ...

    tel. Rückfrage beim Dekra zwecks Auflastung.
    Ja, können wir machen, bringen Sie das Gutachten gleich mit, geht so am schnellsten.

    Gutachten ausgedruckt, festgestellt, mein Modell (70X1C) ist nicht aufgelistet.
    Nochmal angerufen.
    In der Onlineversion ist das Modell aufgeführt. Soll es dem Prüfer gleich sagen, dass er da nachschaut.

    Hingefahren (da nur um die Eckes und ohne Termin möglich)
    Prüfer kann das Gutachten im System nicht finden.
    Vom alten Gutachtenausdruck und Schein eine Kopie gezogen.
    Soll nächste Woche nochmal kommen, dann seien die Unterlagen fertig.

    Da bin ich aber gespannt

  • Dann möchte ich auch mal...
    Mein busserle hat heute frischen TÜV bekommen und als der tüvler ungläubig um den Bus rumgerannt ist mit dem kommentar: verdammt ist der gut beinand... hab ich ihn so ganz unscheinbar nach ner anhängelasterhöhung gefragt...
    Bisher waren 2000kg anhängelast bei 4500kg zul.ges.gew des Zuges eingetragen und ich hatte kein Gutachten oder irgendwas dabei...
    Er: kein problem... Schau ich im System nach was geht...
    Ich: ok!!! (Etwas überrascht und bleed gestellt... - kann ich seeeeehr gut!!!!)
    Nach ein bisschen Recherche in seinem Laptop und Kontrolle des d-werts (bei mir 13,4) an meiner abnehmbaren AHK sagte er erst 3000kg geht...
    Dann hat er aber irgendein anderes Programm geöffnet und das sagte ihm aber das die AHK einen d-wert von glaube ich 13,8 gebraucht hätte für 3000kg.
    Er hat ein bisschen hin und her probiert und dann meinte das Programm das bei 2800kg anhängelast ein min d-wert von 13.38 gebraucht wird...
    Da ich ja 13,4 hab steht den 2800kg bis 8% Steigung nichts im wege...
    Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.
    55€ kostete das beim TÜV zuzüglich den normalen TÜV Gebühren und nächste Woche mal noch in die Papiere nachtragen...
    Meiner ist ein 7DZ - evtl ist des für jemanden interessant.
    Gruß
    Chris

    Burnout iss was für Anfänger... ich hab bereits "F_u_c_k Off"!!! 8|

    Einmal editiert, zuletzt von T4_TimTom (12. Juni 2015 um 17:50)

  • Da ich ja 13,4 hab steht den 2800kg bis 8% Steigung nichts im wege...
    Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.


    Das ist ja mal 'ne Nummer :thumbup:
    und alles ohne Gutachten ... das geht nämlich auch :D

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Kein Problem! Wenns anderen hilft - dann sehr gerne!
    Ich muss dem TÜV - Mann allerdings ein sehr großes Lob aussprechen da er sich auch die Zeit genommen hat und geschaut hat... iss ja in der heutigen Zeit ja leider auch nicht mehr selbstverständlich!!! Beide Daumen hoch!!!!!!!
    Schein kann ich allerdings dann erst nächste Woche machen weil meine Zulassungsstelle gegenläufig zu meiner Arbeitsstätte ist, dazwischen fast 100 km sind und ich mir nen halben tag frei nehmen muss...
    Also nen eingescannten Schein oder das änderungsgutachtenschriebdingsbums???
    Gruß
    Chris

    Burnout iss was für Anfänger... ich hab bereits "F_u_c_k Off"!!! 8|

    Einmal editiert, zuletzt von T4_TimTom (12. Juni 2015 um 22:58)

  • Das Gutachten würde aber eigentlich schon genügen ... und das liegt ja vor.
    Am besten als PDF :whistling: wenn ich einen Wunsch äußern darf.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ach... Das beste hab ich ja fast vergessen...
    Als er fertig war und mir das änderungsgutachtenschriebdingsbums in die hand gedrückt hat standen da sage und schreibe 7000kg!!!!!! zul. Zuggesamtgewicht...
    Das machte mich dann doch allerdings ein wenig stutzig...
    Und auf meine Nachfrage kam nur ein nettes: "Verdammt!!! Ich sollte doch öfters einen Taschenrechner benutzen! Das muss ich noch ändern!"
    Und ein: "DANKE!! Für den hinweis." - Und das von nem Halbgott in blau...
    Was glaubt ihr wie ich da geschaut hab...
    Tja... dacht ich mir... Ist doch ein mensch...
    Gruß
    Chris

    Burnout iss was für Anfänger... ich hab bereits "F_u_c_k Off"!!! 8|

  • :achtung:
    Ich werde einfach beides hochladen... nächste Woche wenn ich dann den geänderten Schein hab.
    Und wünsche werden wahr.. beides als PDF
    Gruß
    Chris

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  • Coole Sache ... und das beim TÜV in Bayern 8)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.

    was gibt den das Gutachten über die Bremsanlage als maximale Belastungsgrenze her?
    Wird schon nicht grundlos sein, warum VW die TDI bis max 5to ges Zuggewicht begrenzt hat.