A320maddin: Schau mal in der Zul.-Besch. in Feld 22 , Zeile 2 .
Da steht : *Zu O.1: bis 2000 Zul. b. Ges.-Gew. des Zuges max. 4500kg *Dann wäre alles klar
Da hat er Recht.
Den Hinweis in Feld 22 hatte ich nicht gesehen.
A320maddin: Schau mal in der Zul.-Besch. in Feld 22 , Zeile 2 .
Da steht : *Zu O.1: bis 2000 Zul. b. Ges.-Gew. des Zuges max. 4500kg *Dann wäre alles klar
Da hat er Recht.
Den Hinweis in Feld 22 hatte ich nicht gesehen.
Oder lohnt sich das bei dem verbeulten Auto nun nicht mehr ?
axelb: Ich lebe in der Hoffnung, dass, wenn ich da mal 2700kg Anhänger dranhänge, sich alles wieder glättet
Da hat er Recht.
Den Hinweis in Feld 22 hatte ich nicht gesehen.
ging mir eben auch so.
(meine Tomaten auf den Augen noch nicht gewaschen, war gestern zu lange Sprit )
1430 + 1410 + 1795 = 4597 gesGew Zug
Ich denke eher, dass dies mehr Sinn macht
2705kg zulGG + 1795kg Anhängelast = 4500kg zulGG Gespann
Ich werde aber nächste Woche mal zum TÜV und um eine Erhöhung auf 2500kg Anhängelast bitten. Dann kann ich wenigstens auch mal einen T4 auf einem Trailer mitnehmen
grad beim googeln entdeckt
PDF
ist da das Teilegutachten mit bei?
grad beim googeln entdeckt
ist da das Teilegutachten mit bei?
Dein Fund (mit der Ergänzung zu Bus mit Frontmotor aus #165) führte jedenfalls neulich zum Erfolg. Siehe Post#163 ff.
Gruß JM
ah alles klar, dann kann der TÜFler das bei meinem auch gleich mal mit angehen
sich alles wieder glättet
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
Ursprüngliche Anfrage betreffend einer aufs Gewicht bezogenen maximalen Belastbarkeit der 1LE Bremsanlage ohne ABS.
Antwort
Das Bremssystem Ihres Fahrzeugs mit der oben genannten Fahrgestellnummer ist fuer das in den Fahrzeugpapieren eingetragene
zulaessige Zuggesamtgewicht (von 4.500 kg) geprueft und freigegeben.
Auflastungsmöglichkeiten u.a. Anhängerlast
Antwort
Gegen eine Erhöhung der zulässigen gebremsten Anhängerlast auf 2500kg(*) besteht unter folgenden Voraussetzungen von unserer Seite keine Bedenken:
- Es muss ein vom TÜV mit Gutachten genehmigter Anhängerbock verwendet werden.
- Dem Sachverständigen bleibt es vorbehalten, den Rahmen und die Befestigung vor Ort zu begutachten.
- Nach durchgeführter Erhöhung ist das Typenschild des Fahrzeugs entsprechend zu ersetzen.
Das zulässige Zuggesamtgewicht bleibt, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben, unverändert.
Für das fachgerechte Ausführen der Umbauten oder Veränderungen an unseren VW Modellen ist das ausführende Unternehmen uneingeschrängt verantwortlich. Das gilt auch für Schäden, die durch die Umbauten entstehen können.
.
...
tel. Rückfrage beim Dekra zwecks Auflastung.
Ja, können wir machen, bringen Sie das Gutachten gleich mit, geht so am schnellsten.
Gutachten ausgedruckt, festgestellt, mein Modell (70X1C) ist nicht aufgelistet.
Nochmal angerufen.
In der Onlineversion ist das Modell aufgeführt. Soll es dem Prüfer gleich sagen, dass er da nachschaut.
Hingefahren (da nur um die Eckes und ohne Termin möglich)
Prüfer kann das Gutachten im System nicht finden.
Vom alten Gutachtenausdruck und Schein eine Kopie gezogen.
Soll nächste Woche nochmal kommen, dann seien die Unterlagen fertig.
Da bin ich aber gespannt
Dann möchte ich auch mal...
Mein busserle hat heute frischen TÜV bekommen und als der tüvler ungläubig um den Bus rumgerannt ist mit dem kommentar: verdammt ist der gut beinand... hab ich ihn so ganz unscheinbar nach ner anhängelasterhöhung gefragt...
Bisher waren 2000kg anhängelast bei 4500kg zul.ges.gew des Zuges eingetragen und ich hatte kein Gutachten oder irgendwas dabei...
Er: kein problem... Schau ich im System nach was geht...
Ich: ok!!! (Etwas überrascht und bleed gestellt... - kann ich seeeeehr gut!!!!)
Nach ein bisschen Recherche in seinem Laptop und Kontrolle des d-werts (bei mir 13,4) an meiner abnehmbaren AHK sagte er erst 3000kg geht...
Dann hat er aber irgendein anderes Programm geöffnet und das sagte ihm aber das die AHK einen d-wert von glaube ich 13,8 gebraucht hätte für 3000kg.
Er hat ein bisschen hin und her probiert und dann meinte das Programm das bei 2800kg anhängelast ein min d-wert von 13.38 gebraucht wird...
Da ich ja 13,4 hab steht den 2800kg bis 8% Steigung nichts im wege...
Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.
55€ kostete das beim TÜV zuzüglich den normalen TÜV Gebühren und nächste Woche mal noch in die Papiere nachtragen...
Meiner ist ein 7DZ - evtl ist des für jemanden interessant.
Gruß
Chris
Da ich ja 13,4 hab steht den 2800kg bis 8% Steigung nichts im wege...
Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.
Das ist ja mal 'ne Nummer
und alles ohne Gutachten ... das geht nämlich auch
T4_TimTom:
Wäre toll, wenn du den Schein hier als Dateianhang hochladen könntest.
Bitte deine Daten wegixxen und bei der FIN einige Stellen.
Kein Problem! Wenns anderen hilft - dann sehr gerne!
Ich muss dem TÜV - Mann allerdings ein sehr großes Lob aussprechen da er sich auch die Zeit genommen hat und geschaut hat... iss ja in der heutigen Zeit ja leider auch nicht mehr selbstverständlich!!! Beide Daumen hoch!!!!!!!
Schein kann ich allerdings dann erst nächste Woche machen weil meine Zulassungsstelle gegenläufig zu meiner Arbeitsstätte ist, dazwischen fast 100 km sind und ich mir nen halben tag frei nehmen muss...
Also nen eingescannten Schein oder das änderungsgutachtenschriebdingsbums???
Gruß
Chris
Also nen eingescannten Schein oder das änderungsgutachtenschriebdingsbums???
Wenn du so fragst: Beides
Ein gutes Bild reicht ja auch
Nur die persönlichen Daten schwärzen.
Das Gutachten würde aber eigentlich schon genügen ... und das liegt ja vor.
Am besten als PDF wenn ich einen Wunsch äußern darf.
Ach... Das beste hab ich ja fast vergessen...
Als er fertig war und mir das änderungsgutachtenschriebdingsbums in die hand gedrückt hat standen da sage und schreibe 7000kg!!!!!! zul. Zuggesamtgewicht...
Das machte mich dann doch allerdings ein wenig stutzig...
Und auf meine Nachfrage kam nur ein nettes: "Verdammt!!! Ich sollte doch öfters einen Taschenrechner benutzen! Das muss ich noch ändern!"
Und ein: "DANKE!! Für den hinweis." - Und das von nem Halbgott in blau...
Was glaubt ihr wie ich da geschaut hab...
Tja... dacht ich mir... Ist doch ein mensch...
Gruß
Chris
Ich werde einfach beides hochladen... nächste Woche wenn ich dann den geänderten Schein hab.
Und wünsche werden wahr.. beides als PDF
Gruß
Chris
Coole Sache ... und das beim TÜV in Bayern
Nebenbei noch das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5600kg angepasst bei min 1100kg hinterachslast.
was gibt den das Gutachten über die Bremsanlage als maximale Belastungsgrenze her?
Wird schon nicht grundlos sein, warum VW die TDI bis max 5to ges Zuggewicht begrenzt hat.