Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"

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  • Gutachten kannte hier erfragen, gibt dann per Mail. Theoretisch wird der aber dafür bezahlt das selber zu finden. Aber das würde ja bedeuten das man seinen Job ordentlich macht.

    Für die Änderung die er bereits vorgenommen hat muss der das aber ja schon rausgesucht haben!

    Oder hat er die Änderung nach Lust, Laune und Bauchgefühl durchführt?

    Wie die Änderung von O1 hatte er scheinbar einfach keinen Bock sich mehr als 2min Zeit für die 53€ zu nehmen. Echt immer wieder traurig das alles

    Ja dann würde ich gerne das Gutachten haben wollen ?


    Wie gesagt er hat es das erstmal gemacht und mit dem Kollegen telefoniert. Ich hatte mich ja auch schlau gemacht im Netz wie es abläuft. Aber da war ich wohl schlauer?

  • PS: ich hab nen AJT und darf 8% Steigung, aber 12% wenn mehr als 800kg auf der Hinterachse. Das hat er bei dir auch mal einfach weggelassen.

    Das hast falsch verstanden.

    Um 2500 zu ziehen (5000 ZulGespanngewicht) musst mindestens 800kg auf der HA haben.
    Das hat null mit den 12% zu tun.

    Sonst nur 2000.


    Hier mal ein Auszug aus dem Gutachten.


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  • jau das stimmt auch wieder. Bei mir ist es auch etwas falsch formuliert, in diesem Fall aber zu meinem Vorteil ;-). Bin jedenfalls froh das ich trotz AJT 12% drin stehen hab :rock:

    Gibt ja auch Leute die haben bei O1 3t eingetragen bekommen und beim AJT 5t Gesamtgewicht. Jeweils aufgrund von Fehlern beim Tüver oder der Zulassungsstelle.

    So wie es RedBig aber hat bringt ihm das gar nichts und er darf nur 2000kg ziehen.

    Einziger Unterschied. Vorher mit maximal 2500kg Zugfahrzeug, jetzt mit 2800kg Zugfahrzeug.

    Einmal editiert, zuletzt von GLIWICE (18. September 2020 um 18:02)

  • jau das stimmt auch wieder. Bei mir ist es auch etwas falsch formuliert, in diesem Fall aber zu meinem Vorteil ;-). Bin jedenfalls froh das ich trotz AJT 12% drin stehen hab :rock:

    Gibt ja auch Leute die haben bei O1 3t eingetragen bekommen und beim AJT 5t Gesamtgewicht. Jeweils aufgrund von Fehlern beim Tüver oder der Zulassungsstelle.

    So wie es RedBig aber hat bringt ihm das gar nichts und er darf nur 2000kg ziehen.

    Einziger Unterschied. Vorher mit maximal 2500kg Zugfahrzeug, jetzt mit 2800kg Zugfahrzeug.

    Also muss dann nur bei 01 stehen 2500kg?

    Richtig ?

  • Bitte den Prüfer das zu korrigieren.

    Dann is des Gut.

    Das mache ich Montag kann es auch jeder andere Prüfer vom TÜV Nord ?

    Wenn du nochmal Was zahlen willst, ja...

    Sonst gehst zur selben Prüfstelle.

  • Da steht aber doch „zulässiges“ und nicht „tatsächliches“... Gesamtgewicht.


    Daher würde ich auch sagen, dass man auch mit unbeladenen Bus nur 2200kg ziehen darf

    Und dein zulässiges Gesamtgewicht des sich im Betrieb befindlichen Kfz bezieht sich auf welchen Wert? ..... genau auf das aktuelle Gewicht. Überschreitet dieses das zulässige Gesamtgewicht, hast du das zulässige Gesamtgewicht überschritten ;)

    das zulässige Gesamtgewicht steht im Schein und beträgt hier 2800kg. Das hat ziemlich wenig mit dem aktuellen Gewicht zu tun

    1991 T4 Dehler Profi GL mit 2,5l AXL Syncro

  • Ich habe heute noch mal mit dem TÜV-Prüfer gesprochen. Er hat mir nochmals bestätigt das im dem Text zu 01 sich die Gesamtmasse des Zuges auf 5000 KG erhöht! Und ich somit "seiner Meinung"nach den Bus voll beladen 2800kg + 2200kg Anhänger ziehen darf!

    Das hatte er mir ja gestern auch schon gesagt.

    Wenn die Angabe in O,1 nicht geändert wird und bei 2.000 kg belassen bleibt, dann darf da kein Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 2,2t am Auto hängen, ganz egal ob das Gesamtzuggewicht 5.000kg sein darf oder nur 4,500.

    Der Prüfer hat sich bei der Eintragung geirrt und schlichtweg etwas "vergessen".

    Falls er sich damit nicht auskennt (was ich ihm zugestehe), muß er sich eben schlau machen, was sein Job ist.

    Die ZB hat eindeutig zu sein.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Danke dir für die schnelle Antwort und das richtige Anschreiben.

    Ich hatte es genau so den TÜV Man gesagt das er es ändern muss. Sein Kollege hatte wohl auch nicht die Ahnung. Und ich habe mich hier vorher schlau gelesen und es ist in der Tat wie auf Seite 1 sehr gut beschrieben wurde der Ablauf ?

  • Upadate: War gerade beim TÜV Nord Nienburg, der Prüfer sagte daß es falsch ist! Und die O1 darf nicht geändert werden es muß in Zeile 22 stehen. Und es kann nur der Prüfer ändern der es falsch gemacht hat. Ich lasse mich Montag überraschen ansonsten fahre ich zur Hauptstelle nach Hannover!

    Man bekommt seine freuen Tage schon rum?

  • Ich lasse mich Montag überraschen ansonsten fahre ich zur Hauptstelle nach Hannover!

    die Prüfstelle in Anderten ist auch immer eine gute Wahl, aber auch Garbsen

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dann verstehe ich nicht warum bei mir die 2500 da drin steht.

    Und bei tausenden anderen hier :coffee:

    Gibt es noch andere bei denen sich der Tüv weigerte O1 rechtmäßig zu ändern?

    BigRed frag den Tüver doch mal aus Spaß wie die Änderung bei einem AJT aussehen würde, den bei dem ändert sich in der Zeile 22 am Gewicht überhaupt nichts!!!

    Der soll mal erklären woher das Amt und die Polizei jetzt auf einmal aus einer nahezu unveränderten Zeile 22 schließen soll das ich jetzt 2500kg anstatt 2000kg ziehen darf.

    Das soll er mal erklären wird bestimmt witzig und traurig zugleich.

    Was für Profis bei euch. Naja solche Tüver braucht es wahrscheinlich halt, sonst würden da draußen nicht so komische Karren herumfahren. ;)

  • Wenn du dir das aber erklären lässt, Plane vorher ein, woanders hin zu gehen.

    Die reagieren manchmal sehr seltsam....

    das ist ja nur ein Beispiel von mir für RedBig um dem tüver nochmal argumentativ nahe zu bringen das seine Interpretation nicht hinhauen kann.

    Am Ende wollen wir hier alle ja nur verhindern, das in diesem Fall und auch anderen 55€ bezahlt werden und eine Änderung durchgeführt wird die eben nicht erlaubt mehr zu ziehen. In diesem Fall bedeutet das im ausland schnell mal viele viele hundert Euro Strafe und Verbot der Weiterfahrt.
    In Deutschland (höhere Strafe da Anhänger wie LKW zählt) max. 95€ :wall: und ein Punkt. :lol: oh manomanoman haben wir Babylasche strafen in D. Es ist sooo traurig.

    Also RedBig überzeug deinen Tüver O1 zu ändern oder lass dir das Geld zurück geben. Wie bereits ein paar Mal geschrieben kannste in D auch so illegal mit deinem Anhänger rumfahren ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.

    In deinem Fall 2,2t bei erlaubten 2t. 10€!!!!!!! Strafe, kein Punkt und du darfst weiter fahren!!!!!! Die Autolobby hat gesprochen. :erster: