Frontscheinwerfer

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  • Zur Brücke:
    Die ist Pflicht wenn man getrennte Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht hat.

    Zur Relaisschaltung:
    solange deine Lampenso funktionieren wie vorgesehen hat der Tüv kein Problem damit.

    Zur Vorfeldausleuchtung:
    Es ist richtig, das eine Vorfeldausleuchtung durch zB. Nebelscheinwerfer eine schlechtere Warnnehmung von Objekten verursacht. Allerdings ist das Abblendlicht keine Vorfeldbeleuchtung.

  • Zitat

    Original von Mikart
    Zur Brücke:
    Die ist Pflicht wenn man getrennte Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht hat.


    Nö, stimmt nicht

    Zitat

    Original von Mikart
    Zur Vorfeldausleuchtung: ...
    ... Allerdings ist das Abblendlicht keine Vorfeldbeleuchtung.


    Aha. Abblendlicht ist also keine Vorfeldbeleuchtung. :nixpeil:
    Das Abblendlicht leuchtet also nicht den Bereich vor dem Fahrzeug aus. ?(
    Bei meinem Auto ist das aber so. Der Begriff mag hier nicht passen, den auf dem Flughafen ist mit "Vorfeld" ja noch was anderes gemeint.
    Auf jeden Fall möchte ich es vor dem Auto dunkel haben, wenn ich in der Ferne was sehen will.
    Vielleicht liegt es ja an meinen alten 52-jährigen Augen, dass ich besser fernsehe wenn das Abblendlicht aus ist. (Das war jetzt wieder ein zweideutiger Begriff, tschuldigung)

    Zitat

    Original von MichaExclusive
    ... was der Tüv zur Relaisschaltung sagt? Ist ja ein nicht unerheblicher Eingriff in die Lichttechnik ...


    und Kommentar:

    Zitat

    Original von Mikart
    Zur Relaisschaltung: solange deine Lampenso funktionieren wie vorgesehen hat der Tüv kein Problem damit.


    Das ist überhaupt kein erheblicher Eingriff in die Elektrik, jedenfalls nichts TÜV relevantes. Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei der Fahrzeugelektrik nicht um bauartgenehmigungspflichtige Teile; aber dazu könnte sich ja mal einer der wenigen a.a.S-en hier im Forum äußern oder ich suche selbst mal die entsprechenden Richtlinien dazu heraus.
    Im Gegenteil, Relais sind heute gängige Praxis, sowohl bei Fahrzeugen mit herkömmlicher Elektrik, als auch bei Bus-Systemen.

    Man steuert mit dem kleinen Schaltstrom einfach einen geeigneten Schalter (hier das Relais) an.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat

    Original von MichaExclusive
    Danke, dass wollte ich hören. Werde die Relaisgeschichte nachrüsten sobald es mal wieder wärmer ist...

    Bitte dokumentieren! Ich warte auch auf den Frühling und dann kommen die Relais' hinein. Scheint ja auch für einen Nicht-Elektriker realisierbar zu sein. Wäre doch mal was: Basteltreffen Rhein/Main :)

    Mein Bus (ACV Camper) verbrauchte: 356095.png

    Der Nachfolger verbraucht: 967564.png(aber mit Standheizung, 300kg mehr Leermasse, Doppelklima...)

  • Das Relais gängige Praxis sind ist mir klar, dennoch verändert man ja die Originalanlage. Abgenommen und genemigt wurde die Beleuchtungseinrichtung ja mit der Schaltung über den Lichtschalter. Werde mal meinen Tüver des Vertrauens bei Gelegenheit fragen.
    Der Einbau dürfte nicht so schwierig sein (bin außerdem quasi vom Fach als Dipl.-Ing. Informations- und Elektrotechnik...)

    Gruß

    Micha

  • Zitat

    Original von MichaExclusive
    Das Relais gängige Praxis sind ist mir klar, dennoch verändert man ja die Originalanlage. Abgenommen und genemigt wurde die Beleuchtungseinrichtung ja mit der Schaltung über den Lichtschalter.

    Wir stimmen da weitestgehend überein.

    Abgenommen und genehmigt wurde die Beleuchtungseinrichtung (Punkt)

    AFAIK ist die Lage und Ausgestaltung von Schaltern, Relais und sonstiger elektrischer Einrichtungen nicht Bestandteil einer Typprüfung.

    Schreib doch mal bitte das Ergebnis Deiner TÜV-Prüfer Befragung.
    Vielleicht hat er ja auch noch einige rechtliche Grundlagen zu seiner Position.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (24. Januar 2010 um 19:21)

  • Ist das mit dem Relais, anstatt Lichtschalter normal, eigentlich hier schon irgendwo beschrieben?
    Oder ist das mit den Angel Eyes die gleiche Relaisschaltung, wie auch die Jungs mit den original SW fahren um eine höhere Spannung an der Lampe zu haben?

  • Zitat

    Original von Mr. Generation
    Ist das mit dem Relais, anstatt Lichtschalter normal, eigentlich hier schon irgendwo beschrieben?
    Oder ist das mit den Angel Eyes die gleiche Relaisschaltung, wie auch die Jungs mit den original SW fahren um eine höhere Spannung an der Lampe zu haben?

    Ja und Ja

    Welcher Scheinwerfer verbaut ist hat nix mit der Relaisschaltung und Verdrahtung zu tun.

    Scheinwerfer umgeklemmt...JETZT MIT SCHALTPLAN

    Einmal editiert, zuletzt von Multibully (27. Januar 2010 um 11:59)

  • Hallo!

    Um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen, meine persönliche Erfahrung zum Thema Lichtausbeute.

    Die original Scheinwerfer sind eher schwach. Mein erster Versuch war mit den In.Pro's. Die In:pro haben eine sehr fleckige Ausleuchtung, der Lichtkegel hat regelrecht, dunkle Löcher, hat unharmonische Ausleuchtungsränder und verschlechtert die Ausleuchtung deutlich. Dann habe ich mir die Ange Eyes zugelegt. Die Ausleuchtung ist sowohl bei Abblendlicht als auch Fernlicht wesentlich harmonischer. Die Ausleuchtung und Lichtstärke übertrifft den originalen Scheinwerfer deutlich. Vorausgesetzt die Angel Eyes wurden mit sehr guten H7 Birnen bestückt. Die oft mit angebotenen H7 Birnen verderben einem die Freude an den Scheinwerfern. Leider sind die Birnchen für die Angel Eyes Ringe sehr gelblich, es gibt aber dazu diverse Lösungen.

    Nun fahre ich Bi-Xenon, dazu gibt aber es kaum einen Vergleich.

    Gruß,

    Peter

    Wer nichts weiß, muss alles glauben!!
    Wissen ist Macht, weißt nix, m(M)acht nix!

  • Hallo Peter,

    Bi-Xenon - kein Vergleich - klingt gut - mit welchen Kosten sollte man sich da als Laie (d.h. Kauf+Einbau in Werkstatt) anfreunden?
    Muß man das dann auch eintragen lassen? Kostet vermutlich nochmals?

    DANKE

    H_a_r_r_y.........nein, nicht der Hurtige.

    JA - WIR STÜRZEN AB - ABER DAS BIER REICHT NOCH BIS WIR UNTEN SIND :saufen:

    Einmal editiert, zuletzt von Harry (27. Januar 2010 um 18:05)

  • Zitat

    Original von MichaExclusive
    Wenn du legal Xenon oder Bi-Xenon fahren willst, musst du mit enormen kosten rechnen (größer 1000€)

    ne so teuer iss es nicht. ich habe xenon an meinen voyager nachgerüßtet. die brenner kamen damals 110 € (jetzt billiger). die aswra kam 120 und die alwr kam 160 und die eintragung noch mal ca 50 oder 60 €. macht zusammen 450€. natürlich brauchst du dann auch die de linsenleuchten die für xenon zugelassen sind. ich werde das am t4 auch wieder machen, denn nichts geht über ein ordentliches licht.

  • @Baumeiuster1200

    Es war die Rede von "LEGAL", und legal gibts für den T4 NUR die P2-Bi-Xenons und die kosten nun mal um die 1000.- Euro.

    ALWR gibts nur von P2 oder Bosch, SWR kostet original an die 300.-

    Scheinwerfer ohne Lichtgutachten sind illegal, auch wenn man irgendwo eine E-Nummer sehen kann!!

    Gruß,

    Peter

    Wer nichts weiß, muss alles glauben!!
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    Einmal editiert, zuletzt von Mc_Givertechnik (16. Februar 2010 um 07:27)

  • hier ist nicht die rede von einen e-zeichen. ich schrieb das ich de linsen drann habe, und die haben wie es für xenon sein soll eine dx ( o.ä.) bezeichnung drann. was ist daran ilegal wenn der tüvmann es prüft und abnimmt. du solltest vorher schon lesen können.
    meine alwr und aswa sind beide von hella mit abe und günstig bei ebay geschossen. was nun?

  • Zitat

    Original von Baumeiuster1200
    ....was ist daran ilegal wenn der tüvmann es prüft und abnimmt......

    nicht alles was ein TÜVman so abnimmt und einträgt ist im Endeffekt auch legal.


    Zitat

    Original von Baumeiuster1200
    ....
    meine alwr und aswa sind beide von hella mit abe und günstig bei ebay geschossen. was nun?

    rechtliches zum Thema Xenon-Nachrüstung

  • @Baumeiuster1200

    Ein Scheinwerfer muss bauartgeprüft sein, inkl. aller Leuchtmittel usw. Jede Veränderung an einem Scheinwerfer und sei es nur der Einbau anderer Glühbirnen, entspricht einer Bauartveränderung. Somit erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und auch die Zulassung deines T4......

    Aber du hast schon recht, ERST lesen, dann...... ;) Das Ei mit dem "...nicht lesen können...." hast dir jetzt selber gelegt :D

    Und dann wären wir wieder bei den P2's, das sind die einzigen, bauartgeprüften und somit zugelassenen Xenonscheinwerfer die es für den T4 legal gibt :rolleyes: Egal ob jetzt Bi-Xenon oder normales Xenon.

    Was der TÜV-Onkel macht ist sein Problem, aber hast du mal Probleme mit den Umbauscheinwerfern, ist es immer noch dein Problem, der TÜV-Onkel ist auch nicht allwissend und dem "Gott der Legalität" unterstellt, aber zu dem Thema gibts hier schon eine ganze Menge Beiträge. Ja, es gibt sogar normale FK's mit Xenonbrennern drin, die von einem TÜV-Onkel eingetragen wurden. Geben tuts da viel, aber von Legal sind wir weit entfernt :wall:

    Gruß,

    Peter

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    3 Mal editiert, zuletzt von Mc_Givertechnik (17. Februar 2010 um 12:40)

  • welches ei hab ich mir gelegt? ich schrieb von meinen voyager, und den scheinwerfern die für xenon zugelassen sind und nur für den chrysler.
    also doch erst lesen!!!

  • Der Ton macht die Musik.....

    Bitte halte dich an den hier im Forum üblichen höflichen Umgangston.

    Außerdem gehts hier um den VW T4 und nicht um einen Voyager ;) aber egal.

    Und in einem Scheinwerfer einfach die Halogen Birnen raus nehmen und zugelassene Xenons reinstecken geht nicht, da es sich um verschiedene Lampenaufnahmen handelt, also muss da schon was faul dran sein, sorry :O Es sei den man stopft irgend so einen HID Xenonsatz rein, was aber, weil nicht zugelassen, wieder illegal ist. Und eine Linse im Scheinwerfer ist auch kein Freibrief für die Umrüstung auf andere Leuchtmittel.

    Bleiben wir bitte beim Thema VW T4 und Bi-Xenon, danke.

    Gruß,

    Peter

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    3 Mal editiert, zuletzt von Mc_Givertechnik (18. Februar 2010 um 09:34)