Zur Brücke:
Die ist Pflicht wenn man getrennte Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht hat.
Zur Relaisschaltung:
solange deine Lampenso funktionieren wie vorgesehen hat der Tüv kein Problem damit.
Zur Vorfeldausleuchtung:
Es ist richtig, das eine Vorfeldausleuchtung durch zB. Nebelscheinwerfer eine schlechtere Warnnehmung von Objekten verursacht. Allerdings ist das Abblendlicht keine Vorfeldbeleuchtung.