LKW-Zulassung und die Trennwand

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  • jaaa ach mist..der sehr unfreundliche herr beim finanzamt recklinghausen macht mir n strich durch die rechnung..nix zu machen: LKWzulassung heißt hier wirklich: 2 sitze, geschlossene ladefläche, trennwand mit fenster. wie blöd..kann man nix machen, oder?!

  • Net wirklich. Du brauchst zwischen Fahrgastraum und Ladefläche eine klare Abtrennung. Sitze und Transport von Personen auf der Ladefläche sind unzulässig, und für das FA heißt das im Umkehrschluß wo Sitze sind ist keine Ladefläche. Mit Sitzen meine ich jetzt die zum Personentransport. Ein holländischer Transvan ist eventuell eine Möglichkeit. Trennwand hinter der zweiten Sitzreihe, aber ob da die Flächenverhältnisse noch passen? Auflasten wäre ja eine Möglichkeit die Gewichtsverhältnisse auf die sichere Seite zu bringen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • ich will ja nicht mal Sitze reinbauen..ich will nur nach hinten können um mich da aufne matratze zu knallen:/...wie blöd alles...oder einfach pech mit dem 'sach'bearbeiter...

  • Dann Mach dir doch ne Trennwand zum schieben oder runter klappen.
    Dann hast du während der Fahrt alles dicht und der FA Mensch gibt Ruhe.
    Gruss

  • oder einfach pech mit dem 'sach'bearbeiter...


    Tja... meiner Meinung ist es so:

    Du mußt über 2,8to und Du brauchst über 800kg Zuladung. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind ist überhaupt erstmal Gewichtsbesteuerung möglich. Dann eben noch die Standard Sachen, sprich Fahrzeug muß ein LKW sein. Keine Gurtbefestigungen, Abtrennung zwischen Laderaum und Fahrgastraum (muß nicht komplett unter das Dach gehen aber Durchgang darf wohl nicht sein) und natürlich keine Sitze etc. hinten. Die Ladefläche muß deutlich größer sein als die Bodenfläche die zur Personenbeförderung zur Verfügung steht.

    Dein Problem ist - Du kannst Dich wegen der Trannwand mit dem FA anlegen und würdest damit vermutlich sogar recht bekommen (zumindest wenn Du keinen Durchgang aber nur halbe Höhe hättest). Allerdings kommt Dir dann das Gericht oder das Finanzamt mit der Gewichtskeule vom BFH. Hier steht mehr dazu, wobei ich die Situation aufgrund dieses Urteiles eben nicht so entspannt sehe, wie die FAs momentan. Die können ihre Meinung aber schnell ändern, würde ich mich also nicht drauf verlassen.

    ACHTUNG! Neues Urteil zur Gewichtsbesteuerung - Lastet Eure LKWs auf!!!

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Die muß fest verbaut sein, sonst weint das Finanzamt und eventuell sogar der TÜV.

    Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das alles ausgelegt wird.
    Bei meinem FensterTrapo hat es ausgereicht die Gurtaufnahmen mit ner Schraube drin zu punkten und hinter den Sitzen ne halb-hohe Holzplatte mit 12mm zu verbauen.

    Wünsche trotzdem das Beste für das Vorhaben.
    Gruss
    P.S: ich rüste gerade wieder von LKW -> PKW

  • jaaa ach mist..der sehr unfreundliche herr beim finanzamt recklinghausen macht mir n strich durch die rechnung..nix zu machen: LKWzulassung heißt hier wirklich: 2 sitze, geschlossene ladefläche, trennwand mit fenster. wie blöd..kann man nix machen, oder?!

    Ich habe da andere Aussagen vom FA Recklinghausen bekommen. Die wollten eine halbe Trennwand, Gurtbefestigungen unwiederbringlich beseitigen und eventuell auf Verlangen des zuständigen Sachbearbeiters vorführen.
    Es ist einzig und allein das FA dafür zuständig und sonst niemand.
    Ich würde mir aber keine Gedanken machen, wenn mein Fahrzeug schon als LKW zugelassen ist, da eine willkürliche Prüfung seitens des FA sehr unwahrscheinlich ist, und wenn auch der Fall eintreffen sollte, kann man es immernoch wieder ändern.

    Es ist nicht leicht perfekt zu sein, aber einer muß es ja sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Tigerbaby0710 (15. Februar 2011 um 17:49)

  • Bei meinem FensterTrapo hat es ausgereicht die Gurtaufnahmen mit ner Schraube drin zu punkten und hinter den Sitzen ne halb-hohe Holzplatte mit 12mm zu verbauen.


    Das hat vor ein paar Jahren auch noch ausgereicht, jetzt aber eigentlich nicht mehr. Der BFH sagt eben daß inzwischen PKW zwischen 2,5to und 2,7to ZGG keine Seltenheit mehr sind (SUVs) und daher ein LKW schwerer sein muß. Irgendwie eine schlüssige Argumentation, auch wenn sie mir nicht gefällt.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Nur wenn die dann die Gewichtskeule schwingen hat er im Zweifel verloren. Finanzämter lassen sich mit Urteilen meißt kaum überreden. O Ton ist dann: Sie können ja gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und klagen. Und das macht keinen Sinn, wenn man zwar mit der Trennwand recht hat, aber wegen den falschen Gewichtsverhältnissen trotzdem keine Gewichtsbesteuerung bekommt.

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  • Ich hab derzeit nen langen Transporter ohne Fenster.
    Der hatte noch nie Sitze hinten verbaut.
    Fenster drin oder eine Trennwand, die fehlt komplett.
    Befestigungen für die Gurte sind auch nicht vorhanden.

    Das ganze seit der Zulassung als LKW.

    Wenn du aber ein Benziner fährst solltest du eher auf PKW umschlüsseln. Dann könntest du zb auch am Sonntag oder an feiertagen mit nem Hänger durch Deutschland fahren falls das für dich relevant ist.

  • Hi,
    wenn deiner doch schon als LKW zugelassen ist, ist es doch erst einmal egal , oder mußt du den T4 noch mal beim FA vorführen??

    Falls nicht, würde ich mir einen Durchgang in die Trennwand machen, welchen man zum Bsp. mit einer Platte ( woraus auch immer ) und Flügelmuttern/Schrauben wieder verschließen kann.
    Als ich meinen in RE angemeldet habe( vor 7 Jahren ), kam nie ein Schreiben oder ähnliches vom FA.
    Zahle seit je her 148€ Steuern und es gab nie Probleme.

    Ach ja, meiner hat sogar 3 Sitze eingetragen. ( Beifahrerdoppelsitzbank )

    Grüße
    Christian

  • Als ich meinen in RE angemeldet habe( vor 7 Jahren ), kam nie ein Schreiben oder ähnliches vom FA.


    War bei mir auch so - obwohl der frisch von PKW auf LKW umgeschlüsselt war bevor ich ihn zugelassen hab. Heute würde das gleiche Finanzamt das Fahrzeug begutachten und mangels Trennwand nicht als LKW besteuern. Dabei könnte es gut sein, daß sie sogar recht bekämen (mal abgesehen von der Gewichtsproblematik), weil das Fahrzeug möglicherweise vom Erscheinungsbild her doch recht eng am PKW ist (Fenster im Laderaum).

    Was ich damit aufzeigen will - verlasst Euch nicht drauf, daß die Finanzämter die Autos nicht begutachten. Das ist ziemlich unterschiedlich. Mein FA hat übrigens mein WoMo nicht gesehen und trotzdem nach dem Widerspruch als WoMo besteuert. Grund waren die Fahrzeugpapiere und eine schriftliche Erklärung von mir, daß der Kocher und Spüle fest eingebaut und durch das nachgerüstete Klappdach in dem Bereich Stehöhe vorhanden ist. Das gleiche Finanzamt hätte bei Ummeldung meines Dicken als er noch LKW war, diesen sehen wollen und sich geweigert, ihn als LKW zu besteuern. Also fragt zumindest vorher beim Finanzamt nach deren momentanen Spielregeln. Ich selber würde zur Sicherheit auflasten. Die Nutzlast ist beim T4 ja weniger problematisch - mein Trapo hatte ursprünglich 995kg bei 2,7to ZGG.

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  • Das kann man ja durch Erhöhen des Leergewichtes verhindern. Legale Möglichkeiten dazu gibt es beim Bus genug (z.B. Bitumen Isolierung, Stereoanlage, Nachrüsten von Zubehör usw.), Illegale noch mehr (z.B. irgendwo Ladung verstecken, die beim Wiegen nicht bemerkt wird).

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Es gibt doch auch halbe Trennwände (hinterm Fahrer-original VW). Wenn er so was statt der ganzen einschweißen würde und die "Tatspuren" kaschieren würde- dann....
    Hab ich auch (von Werk aus) und in den Papieren ist der Wagen als geschlossener Kasten eingetragen.


    edith: dieser Post könnte eine Anleitung für ne Straftat sein- mir doch egal! Spass ist, was ihr draus macht ;)

  • bin mal bei mir gespannt.
    meiner geht nächste woche zum tüv umschreiben lassen von Sonder kfz auf LKW.
    Mal kucken was das Bay. Fa sagt.... ?(
    war ja schon mal dort und hab Hin als Sonder Kfz Krankenkraftwagen angemeldet -> musste auch vorfahren -> wurden bilder gemacht ->
    bescheid über knappe 70 euro :rolleyes:
    aber die Versicherung kam mit 2500 Euro, weil sonder Kfz KrKw ;( .
    War ein kurzes vergnügen...
    naja mal schauen :S

    Einmal editiert, zuletzt von T4Wolf1 (16. Februar 2011 um 16:06)

  • ... wie Bernhard schon mehrfach geschrieben hat: Fragt euer zuständiges Finanzamt, was sie haben wollen, wenn es um Erstzulassungen / Ummeldungen / Umschreibungen oder Widersprüche gegen den Steuerbescheid geht.

    Wer seinen Bus schon länger als LKW zugelassen hat, braucht sich über Trennwand und Co erst einmal keine Gedanken zu machen, eher über das zGG und die Nutzlast.

    Mein Dicker war auch schon in Thüringen als "LKW Kasten geschlossen" zugelassen (hat wohl ein Vorbesitzer umschlüsseln lassen, is nämlich ein Fensterbus) und hat 'ne halbe Trennwand und die hinteren Seitenscheiben von innen verblecht. Nach der Zulassung in Regensburg kam auch prompt ein Schreiben von meinem FA, sie möchten das Fahrzeug sehen.
    Vorfahren konnte ich gerade nicht, weil in der Werkstatt immobilisiert, deswegen bin ich (nach vorheriger Rücksprache!) mit Fotos zum FA gelatscht, auf denen der Innenraum mit der halben Trennwand, der Gummiboden, die verblechten Scheiben und die nicht vorhandenen Gurte gut zu sehen waren. Die Gewinde für die Bänke und Gurte der 2. Reihe sind noch drin, das war auf den Fotos natürlich nicht zu erkennen und im Schein stehen immer noch 8 Sitzplätze. :nixpeil:

    Die Sachbearbeiterin hat nach einem kurzen Blick auf die Fotos gemeint "Ja, das ist ein LKW, das sieht man gleich" und damit war die Kuh vom Eis. :rock:

    Die einzige Sorge, die mich noch plagt, ist die "Gewichtskeule" von 2,8 to zGG, über 800kg Nutzlast bin ich ja schon und das fehlende GG laste noch ich noch im ersten Steuerjahr auf. (Nochmal Danke an Bernhard für den Fred :bussi: )
    Ich will nämlich nicht schon wieder eine Nachforderung kassieren, das Thema habe ich bei meinem Kia Carnival schon durch :wall: und das macht gar keinen Spaß, garnienicht. :nono:

    TDI-Power :thumbup: Verbrauch im Schnitt: 7,63 l/100km (wird aktualisiert)

    Was lange währt... frischer TÜV ohne Mängel 8)

    "Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

  • das mit der besteurung als lkw für autos mit 2,8tonnen und 800kg zuladung wurde nach aussage meines finanzamtes schonwieder zig mal übern haufen geworfen. dh das eine gerichtsurteil vor einem jahr ist kein präzedenzfall. und auch vor einer woche hat ein kollege einen t3 angemeldet mit 2,6tonnen leergewicht, ohne trennwand und mit lkw-besteuerung.

    letzteres macht aber wohl nur das FA strausberg, die besteuern fahrzeuge nach dem was sie aufm papier lesen, ohne vorführung. bei anderen ämtern sieht das auch schonwieder ganz anders aus.