Hi Leute,
ich habe da mal ne böde Frage.
Wie oben schon steht ist bei mir im Fahrzeugschein unter der Ziffer 22 folgendes eingetragen "WW.AHK http://LT.EGTG/ABE"
Was hat das zu bedeuten ?
Schon mal Danke für eure Antworten
Gruß
Achim
Hi Leute,
ich habe da mal ne böde Frage.
Wie oben schon steht ist bei mir im Fahrzeugschein unter der Ziffer 22 folgendes eingetragen "WW.AHK http://LT.EGTG/ABE"
Was hat das zu bedeuten ?
Schon mal Danke für eure Antworten
Gruß
Achim
Mahlzeit,
"Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typengenehmigung/Allgemeine Betriebserlaubnis"
OK, ich wusste es nicht auswendig... EGTG kannte ich nicht wirklich...
Grüße,
Jan
Danke Jan
Wahlweise für was ?
Davor steht Auf. B.Mitgeführtersatzrad dies.M.Verkleid.Abdeck
Heißt das jetzt entweder Ersatzrad oder AHG ?
Zum Hintergrund meiner Frage, ich will mir ne AHG anbringen lassen und frage mich ob diese eingetragen werden muss und da bin über diesen Eintrag gestolpert.
Gruß
Achim
Das heißt, dass Du ein außen mitgeführtes Ersatzrad zusätzlich abdecken mußt.
Hi Leute,
ich habe da mal ne böde Frage.
Wie oben schon steht ist bei mir im Fahrzeugschein unter der Ziffer 22 folgendes eingetragen "WW.AHK http://LT.EGTG/ABE"
Was hat das zu bedeuten ?Schon mal Danke für eure Antworten
Gruß
Achim
Sorry, daß ich den alten Thread nochmal ausgrabe, aber ich habe den besagten Zusatz auch im Schein.
Das Fahrzeug hat meines Wissens keine AHK (vor 4 Wochen erworben) und ich hab mich schon gefreut, daß ich eine AHK-Kupplung zum Anmontieren habe.
Als ich dann nachschaute musste ich leider feststellen, daß da doch nix war, also ein klassischer Satz mit X.
Meine Frage nun: Wie(so) kommt der Eintrag in den Schein?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße:
Ben
das bedeutet, daß deine ahk schon eingetragen ist.
du mußt diese also nur noch hinschrauben- muß natürlich die aus der abe liste von vw sein.
Hallo und danke für die Info.
Es hat mich nur gewundert, das etwas eingetragen wurde, was nicht montiert werden kann.
Auch auf den zweiten Blick war für mich nicht erkennbar, wo die AHK anzubringen ist.
Naja....egal..
Schönen Dank nochmals und viele Grüße
Hallo und danke für die Info.
Es hat mich nur gewundert, das etwas eingetragen wurde, was nicht montiert werden kann.
Auch auf den zweiten Blick war für mich nicht erkennbar, wo die AHK anzubringen ist.
Naja....egal..
Schönen Dank nochmals und viele Grüße
wiesonicht montiert werden kann....die muss noch montiert werden , eingetragen ist sie schon......na, wo ist eine AHK anzubringen?
In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.
Ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 22 ww. AHK lt. EGTG/ABE vermerkt, (amtliche Abkürzung für wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) ist das Fahrzeug für den Anbau einer abnahmefreien Anhängerkupplung mit EU-Zulassung vorgesehen. Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerkupplung
Hi
ich vermute du vermutetest eine abnehmbare Anhängerkupplung ? Auch die Abnehmbare muss erst montiert werden , denn es wird nur die "Öse" abgenommen .
Der Halter bleibt ja am Fahrzeug.
Gruß
Urs
Auch auf den zweiten Blick war für mich nicht erkennbar, wo die AHK anzubringen ist.
Da mußt Du einfach hinten ein Loch in etwa mittig in die Stoßstange bohren und einen zugelassenen Kugelkopf anschrauben.
Das Loch muß man allerdings selber noch bohren
Zynismus aus
Aber mal ehrlich ... WW heißt wahlweise.
Scheinbar hat noch niemand eine AHK gewählt.
Aber das könnte Ben ja jetzt machen.