California-Ausbau in neues Basisfahrzeug einbauen.

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  • Zusätzliche Verstärkungen an der Karosserie haben nur die Tdi mit 111 KW serienmäßig.... dann auch nur im Motorraum. Beim 88 Tdi und 1o2 Tdi ist alles gleich.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Hallo liebe Gemiende,

    nachdem ich mich nun sehr lange bezgl. dieses Themas nicht gemeldet habe (es war echt viel zu tun auf Arbeit und im Alltag..), nun doch eine Rückmeldung mit neuen Infos.

    Also, mit meinem Schrauber hier in Marburg bin ich, nach anfänglicher Hoffnung, nicht weitergekommen.
    Ich habe inzwischen ein Dokument über notwendige Arbeiten und Teile für eine Auflastung erhalten. Aus diesem geht hervor, dass tatsächlich der 88PS TDI nicht aufgelastet werden kann, Allerdings mit der Einschränkung ganz am Ende der Tabelle, dass California grundsätzlich aufgelastet werden dürfen. Nun habe ich allerdings im Fahrzeugschein stehen, dass mein Bus ein Multivan ist und erst in den unteren Zeilen steht die Eintragung der Californiaausstattung (nur die Einbauten)und die Abnahme der neuen Motorleistung.
    Ich habe auch endlich geschafft die Drehstäbe zu messen und es sind Stäbe mit 27mm Durchmesser (oder knapp drunter). Wie gesagt, die Federn hinten sind die mit gelber Markierung.

    Ich habe noch einen Versuch in Wetzlar, da will ich mich nächste Woche versuchen zu kümmern. Ansonsten bin ich gerne bereit mehrere Kilometer auf mich zu nehmen, um einen von euch zu besuchen, der weiß, wie mir geholfen werden kann.

    Viele Grüße und nen schönen zweiten Advent

    Stefan

  • Man müsste jetzt einfach mal nachlesen, mit welcher Nutzlast das Auto ausgeliefert wurde.
    Es gibt verminderte Nutzlast (PR-Nr.: 0J1), Standard-Nutzlast (0J2) und erhöhte Nutzlast (0J3), sowie erhöhte Nutzlast mit zul. Gesamtgewicht 2890 kg (PR-Nr. 0J5).

    Diese Informationen kann man auf dem Ausstattungsaufkleber einsehen.
    Bei Bedarf schaue ich mal ins VW-Portal und ermittle dort die Ausstattungsdaten, bräuchte dann aber mal die Angabe der FIN (gerne per PN).
    Die werksseitige Nutzlast ist ganz unabhängig von der Motorisierung und der Ausstattung; es kann also niemals die Rede davon sein, dass ein 88PS nicht aufgelastet werden darf.
    Das kann man alles den Aufbaurichtlinien von VWN entnehmen, die man ganz sicher irgendwo im Internet downloaden kann.

    Wenn VW in dem Ratgeber von Auflastung schreibt, dann geht es immer um die Auflastung auf ein zGG von 2.890 kg.
    Das ist für die Fahrzeuge mit PR-Nr. 0J1 ausgeschlossen, zudem bedarf es Änderungen an der Bremsanlage und den Radlagern.

    Hier im Thread ist jedoch eine ganz andere Auflastung gemeint, nämlich auf 2.800kg zGG, und die ist auch seitens VW immer möglich, auch ohne o.g. Änderungen.
    Wenn bescheinigt wurde, dass beim Motorumbau auch die Bremse und das Fahrwerk vom TDI in dieses Auto gewandert ist (und das steht ja sogar in den Papieren), dann ist die Eintragung der geänderten zGGs einfach nur "vergessen" worden.

    Karosserietechnisch sind alle T4s gleich, mal abgesehen von den schon erwähnten vermeintlichen Verstärkungen beim 111kW.
    Das ist dem Prüfer irgendwie klar zu machen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ... komisch, ich habe im Mai 2018 einen 65KW Trapo aus 2002 ohne Probleme auf 2800kg zgG aufgelastet und eine Anhängelasterhöhung auf 2500kg gab es auch noch dazu.

    Ich kann beim besten Willen nicht verstehen wo Dein Problem ist. Gibt es doch ein offizelles VW Gutachten des TÜV Nord dafür ???

    MfG der Kay

  • Hej, danke erstmal für eure schnellen Antworten.

    axelb: mit FIN meinst du wahrscheinlich die Identifizierungsnummer? Schicke sie dir per PN. Danke!

    Es handelt sich um einen Reimport aus Belgien. Es sind beim Umbau auch alle Fahrwerk- und Bremsanlagentechnischen Sachen mit umgebaut worden. Der Prüfer beim TÜV als auch der Freundliche waren der Meinung, dass sie alles genau überprüfen müssten und dafür auch Sachen wie Ausbau der Drehstäbe nötig werden könnte, da es im eingebauten Zustand nicht ohne weiteres kontrolliert werden kann. Da bin ich dann schon vor den zu erwartenden Kosten zurückgeschreckt.

    Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, auch dank dieses tollen Forums.

    amicar: Hast du dieses Gutachten?

    Viele Grüße,
    Stefan

  • Hallo zusammen,

    bitte entschuldigt, dass ich das alte Thema nochmals ausbuddeln muss. Ich bin neu im Busfahrerkreis und habe einen T4 California 2,4l Diesel Bj. 94, dessen Karosse leider das zeitliche gesegnet hat. Zurückgeblieben ist die komplette California Ausstattung inklusive Hochdach. Das alles ist nun dabei, in einen '92er Kombi zu wandern. Dieser hat allerdings nur 2 Eingetragene Sitzplätze und lt. Tüv darf ich die Sitzschiene der Schlafbank nicht einfach so einkleben. Ich möchte die Schlafbank aber natürlich auch als Sitzplätze anbieten können. Die Schienen von Reimo sind nicht kombinierbar mit der California Sitzbank. Hat jemand evtl. die Verklebeanleitung, von der hier gesprochen wurde? Bei einer Vollackierung müssen die Schienen ja auch raus und wieder eingeklebt werden...

    Wie haben die anderen, die schonmal einen California verpflanzt haben dieses Problem gelöst?


    ... warum trägst Du nicht vor dem Umbau erst mal im Basisfahrzeug 4 Sitzplätze nach :)

    Man muß doch den armen Prüf Ingenieur nicht mit aller Gewält auf Problehme aufmerksam machen.


    Mit freundlichen Grüßen der Kay