WoMo-Zulassung mit Partikelfilter als PKW besteurt?

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  • Moin,

    ich habe eben den Steuerbescheid bekommen. Es ist ein 2,5 TDI BJ 1998 Schlüsselnummer: 0603 / 442 und es ist ein Partikelfilter verbaut. Ich hatte das Fahrzeug gebraucht gekauft und hier neu zugelassen (Kreis Pinneberg). In den Papieren steht Wohnmobil und nun bekomme ich nen Steuerbescheid über einen Personenkraftwagen über 2810kg, Emissionsklasse: 0427 96/69/EG I (entspricht 0633) und Partikelminderung ab 08.09.2010 PMK I

    Somit soll ich nun 401 € Steuern zahlen und verstehe nicht, wieso das KFZ nicht als WoMo besteuert wird? Und wie berechnet sich bei WoMo´s denn nun S1, S2 oder S2 oder EEV oder weiß der Geier? :D

    Ich blicke nicht mehr durch! Kann mir das mal jemand erklären?

  • Wohnmobile ohne Stehhöhe (1,70m) werden als PKW besteuert.

    Der DPF ändert zwar die Schadstoffeinstufung und damit die Plakettenfarbe, hat aber mit der Steuer nix zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von pehaa (9. Februar 2012 um 16:41)

  • Ahja, Ok... dann ist ja alles bestens, ich hatte schon die Befürchtung, dass ich nun auch versicherungstechnisch Probleme bekomme. Also muss ich zukünftig mit 401,-€ Steuern rechnen und auch leben?

  • Ahja, Ok... dann ist ja alles bestens, ich hatte schon die Befürchtung, dass ich nun auch versicherungstechnisch Probleme bekomme. Also muss ich zukünftig mit 401,-€ Steuern rechnen und auch leben?

    Jep. Deine Eintragungen sind alle richtig.

    Die Versicherungen halten sich dran und du zahlst einen WoMo-tarif.

    Die Finanzämter berufen sich auf eine Änderung des Steuerrechts in diesem Bereich ( Jahr 2006)und verlangen (unter anderem) Stehhöhe. --> der Rest zahlt PKW-Steuer.

    Also ja, die € 401,- bleiben. Alternative ist nur die Nachrüstung eines Hochdaches oder Aufstelldaches, was zwar zum Campen toll ist, sich finanziell aber kaum rechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von pehaa (9. Februar 2012 um 16:51)

  • Nicht ganz richtig...
    Ich hatte bis vor kurzem auch einen T4 mit mangelnder Stehhöhe als Womo über 2,8 t zugelassen und als solches wurde ich auch steuertechnisch eingestuft. war vorher in Kiel zugelassen, wo ich die Änderung von PKW auf Womo hab eintragen lassen. Dort hat man mir gesagt, dass Womo nicht geht von wegen Stehhöhe mindestens 1,70m etc Blabla...Dann hatte ich zweimaligen Schriftverkehr mit dem Finanzamt, wobei ich denen so einiges deutlich machen konnte...

    Der Gesetzeswortlaut lautet: 1,70 Stehhöhe im Wohnbereich (vor Koch- und Spülgelegenheit)

    Mit einer entsprechenden Argumentation ging das alles... ;)

    Sogar nach dem Umzug nach Köln weiterhin ein Womo, sowohl für die Versicherung als auch fürs FA...

    Hab jetzt aber einen Benziner, den auch auf Womo geändert, aber dafür einen Kat gekauft, die Verlockung, knapp 180 Euro Steuern zu bezahlen, war zu groß. :hurra:

    Wenn einer mal ne Kopie von dem Schreiben haben will....für nen Zwanni geb ich es heraus, musste meinen Anwalt leider auch bezahlen...;-)

    Nee Quatsch...wer es haben will, bekommt es so und darf sich bei erfolgreicher Änderung durch das Finanzamt erkenntlich zeigen. :applaus:

    Gruß,
    Timo

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

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    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • ...Dann hatte ich zweimaligen Schriftverkehr mit dem Finanzamt, wobei ich denen so einiges deutlich machen konnte...

    Der Gesetzeswortlaut lautet: 1,70 Stehhöhe im Wohnbereich (vor Koch- und Spülgelegenheit)

    Mit einer entsprechenden Argumentation ging das alles... ;)
    Gruß,
    Timo


    Dann mal Butter bei die Fische und nicht nur Andeutungen.
    Ich kenne nur FAs, die bei ihrer Auslegung auf Stehhöhe im Innenraum des Fzgs bestehen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

  • So, ich hab das Schreiben mal per PN angefordert und werde es gerne versuchen, dann kann ich ja mal Erfolg oder Misserfolg hier vermelden 8)

  • @pehaa...wieviel Finanzämter kennst du denn persönlich, die es drauf angelegt haben??? und dabei zählt nicht vom "Hören-Sagen"...

    Der Gesetzestext besagt: Stehhöhe von 1,70m vor Koch- und Spülgelegenheit, ergo im Wohnbereich. Es steht nirgends, dass dieser Wohnbereich von 1,70m auch im Fzg zu sein hat. Das hätten die gerne, aber das ist schriftlich so nirgends festgehalten.
    Also...Heckklappe aufmachen, Partyzelt drüberspannen, und unter der Liegefläche ne Spüle und einen Kocher installieren, am besten zum Ausziehen. Kostet vom Material keine 30 Euro (natürlich ohne Kocher und Spüle...)

    Feddich...

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    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Der Gesetzestext besagt: Stehhöhe von 1,70m vor Koch- und Spülgelegenheit, ergo im Wohnbereich. Es steht nirgends, dass dieser Wohnbereich von 1,70m auch im Fzg zu sein hat. Das hätten die gerne, aber das ist schriftlich so nirgends festgehalten.
    Also...Heckklappe aufmachen, Partyzelt drüberspannen, und unter der Liegefläche ne Spüle und einen Kocher installieren, am besten zum Ausziehen. Kostet vom Material keine 30 Euro (natürlich ohne Kocher und Spüle...)

    Feddich...

    Der Gesetzgeber hat sicher nicht gemeint, dass der Wohnbereich ein drübergestülptes Partyzelt ist. (Welches auch kein Bestandteil des Fahrzeuges im Sinne der BE ist)

    Sei´s drum. Dein FA hatte keine Lust auf Diskussionen, vielleicht hat der Amtsleiter auch einen Bus, wer weiß das schon... (und wer will das schon wissen ;) )


    btw: bist du Polizeibeamter? Oder ist das nur eine Sympathiebekundung in deiner Signatur?

  • Der Gesetzgeber hat auch leider vergessen, den Wohnbereich als solchen zu definieren...

    Und hier geht es auch nicht darum, dass das Finanzamt keine Lust hatte zu diskutieren.

    Möglicherweise ist mein Einspruch auch einfach derart überzeugend gewesen, dass ich denen die Grundlage jeglicher Diskussion genommen habe. :D

    Sympathiebekundungen kann ich mir in meinem Job nicht erlauben...;-)

    Die Antwort auf deine Frage lautet: Ja...

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