Zusatzsitzbank California - ABE/Eintragung im Fahrzeugschein?

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  • Hallo in die Runde,

    momentan sind wir auf der Suche nach einer Zusatzsitzbank für unseren California, was wird denn (natürlich neben der Bank) noch benötigt?
    Da im Fahrzeugschein momentan nur 4 Sitze eingetragen sind, muss diese Eintragung auf 6 Sitze geändert werden.
    Aber hat denn die Bank eine ABE oder muss diese auch im Fahrzeugschein eingetragen werden?

    Hier im Forum sind doch bestimmt einige mit der Bank unterwegs und können Auskunft geben.

    Vielen Dank und viele Grüße, Carsten

    PS: Falls jemand eine Bank zu verkaufen hat oder jemanden kennt bitte ohne Bedenken eine PN an mich schreiben ;)

  • Hallo zusammen,

    ich krame das Thema noch einmal aus. Seit gestern bin ich stolzer Besitzer einer originalen Zusatzsitzbank für den CC und das zu einem super Preis :thumbup: . Meiner ist von 1995 und hat im Fahrzeugschein 4 Sitzplätze eingetragen. ?(
    Wie läuft das denn mit der Eintragung der 2 zusätzlichen Sitze ab? Unterlagen der Bank habe ich leider keine.

    Von euch werden doch gewiss einige eine solche Bank nutzen.

    Gruß aus dem Sauerland

    Elieht

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • Servus,
    die Bank (Original Westfalia in Verbindung mit original Westfalia Campingausbau) ist nicht eintragungspflichtig. Ich hab's damals machen lassen (ging beim TÜV ohne Unterlagen), da ich mir nicht sicher war. Mittlerweile habe ich die Anleitung von Westfalia, die darauf hinweist, dass die Bank nicht eingetragen werden muss. Kann euch das Dokument am WoE bei Bedarf zusenden. Bitte kurze eMail, wenn Interesse.

    Viele Grüße
    Andreas

  • Servus,
    die Bank (Original Westfalia in Verbindung mit original Westfalia Campingausbau) ist nicht eintragungspflichtig. Ich hab's damals machen lassen (ging beim TÜV ohne Unterlagen), da ich mir nicht sicher war. Mittlerweile habe ich die Anleitung von Westfalia, die darauf hinweist, dass die Bank nicht eingetragen werden muss. Kann euch das Dokument am WoE bei Bedarf zusenden. Bitte kurze eMail, wenn Interesse.

    Viele Grüße
    Andreas


    Hey Andreas,

    vielen Dank für das Angebot. Habe zwischenteitlich den richtigen Mitarbeiter bei Westfalia an der Strippe gehabt. :D Habe jetzt auch die Unterlagen bekommen.

    Gruß aus dem Sauerland

    Mark

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • Hallo Mark,
    das nenne Kundenservice :thumbup:


    Falls nicht vorhanden, empfehle ich Dir noch eine Armlehne nachzurüsten. Deine Mitfahrer werden es Dir danken. Ist die normale Armlehne von den Vordersitzen und Aufnahme ist bereits im Rahmen der Rückenlehne vorhanden. Einfach mit dem Lötkolben ein Loch an der richtigen Stelle reinkokeln.


    Grüße
    Andreas

  • Bin schon auf der Suche nach einer Armlehne, leider ist das nicht so einfach :thumbdown:

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • Es muss ja auch noch der richtige Stoff sein :) Kaktus macht es nicht einfacher. Zur größten Not kommt eine andere Armlehne rein. Den Winter warte ich mal noch ab.

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • War mit dem "Generation " Stoff nicht einfacher. Erst die Bank im richtigen Stoff zu einem guten Kurs erstehen und dann die Armlehne. Bei letzteren tut jetzt ein Schonbezug die optische Vereinheitlichung. Stell doch ein Gesuch ins Forum.

  • Die Bank hab ich für einen sehr guten Kurs bei Kleinanzeigen gesehen und spontan 400km entfernt abgeholt.

    Gesuch ist schon gestellt.

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • Ich war heute zwecks Abnahme beim TÜV. Leider waren keine Kompetenten Prüfer vor Ort X( .
    Die zwei Strategen wollten mir die Bank bzw. die 2 optinalen Sitzplätze leider nicht eintragen.
    Man könne ja den Wohnbereich nicht mehr nutzen...
    Auch mein Argument das man die Bank dann eben raus stellt, hat ihnen nicht gereicht. Als sie dann gemerkt haben, dass ich mich mit der Materie und den Voraussetzungen für eine Wohnmobilzulassung besser auskennen als sie selber. Haben sie auf sturr geschaltet.
    Meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für ein Wohnmobil auch bei eingebauter Sitzbank erfüllt. Damals zur Umschreibung von PKW auf Womo, reichte dem Prüfer auch die zugeklappte Spüle als Tisch.
    Naja, Montag mal zur nächsten Prüfstelle.

  • Hallo DasOgir,

    Habe Dir eine PN mit einer Kopie meines Fahrzeugscheins geschickt. Vielleicht hilft das beim nächsten Anlauf.
    Hattest Dur die Anleitung von der Sitzbank dabei gehabt? Das steht eigentlich alles für den Prüfer drin.

    Grüße
    Andreas


    Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

  • Hi Andreas,
    vielen Dank für deine mail.
    Ich hatte das Gutachten von der Bank und die Kopie eines Fahrzeugscheins, wo die Bank eingetragen ist, dabei.
    Aber wie gesagt, leider war die Kompetenz heute leider nicht vor Ort.
    Samstagsbesetzung ?(.

  • Moin,
    bei mir (also eher beim Cali) sind bei S.1 als Sitzplätze "4" eingetragen und weiter unten, in den zusätzl. Angaben: "zu S.1: wahlw. 2 od. 6".
    Also nicht mal eine spezielle Sitzbank...

    ZulBesch_Teil1-KFZ-Schein.jpg

    Tante Edit sagt mir gerade, daß mein Cali in 4 Wochen 20 Jahre jung wird. :applaus: :love:

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

    Einmal editiert, zuletzt von rheinhesse (25. Oktober 2015 um 09:23)

  • Glückwunsch zum 20. :)
    So, beim zweiten Versuch hat es geklappt.
    Der Prüfer hat mir einen dritten Sitzplatz auf original Sitzbank und die Zusatzsitzbank eingetragen. Also hab ich jetzt insgesamt 7 Plätze eingetragen :thumbup: . Jegliche Kfz Schein Kopien haben den Prüfer allerdings kein Stück interessiert.
    Es ist wohl so, die Bank selber muss (dank ABE) nicht eingetragen werden, aber die zusätzlichen zwei Sitzplätze :rolleyes: .
    Da ich zufällig auf der Waage stand, hab ich mir auch mal das "Leergewicht" angesehen.
    2400kg mit 3/4 vollen Diesel Tank - somit hab ich noch 390kg übrig. Wird knapp mit 7 Erwachsenen.

  • Glückwunsch zum 20. :)
    So, beim zweiten Versuch hat es geklappt.
    Der Prüfer hat mir einen dritten Sitzplatz auf original Sitzbank und die Zusatzsitzbank eingetragen. Also hab ich jetzt insgesamt 7 Plätze eingetragen :thumbup:. Jegliche Kfz Schein Kopien haben den Prüfer allerdings kein Stück interessiert.
    Es ist wohl so, die Bank selber muss (dank ABE) nicht eingetragen werden, aber die zusätzlichen zwei Sitzplätze :rolleyes:.
    Da ich zufällig auf der Waage stand, hab ich mir auch mal das "Leergewicht" angesehen.
    2400kg mit 3/4 vollen Diesel Tank - somit hab ich noch 390kg übrig. Wird knapp mit 7 Erwachsenen.


    Super :thumbup: In der ABE für die Bank steht das die im Fahrzeugschein genannte Sitzzahl kein verbindlicher Wert ist. ?( Aber vielleicht ist das ja veraltet. :D

    @DasOgir: Kannst du mir sagen was du gemacht hast um einen dritten Sitzplatz auf der Schlafbank zu haben. Also was für einen Gurt, wie eingebaut, kosten inkl. TÜV usw.
    Genau das würde ich auch gerne haben 8) :D

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016

  • Hm, in meiner ABE (von 2001) steht dieser Zusatz leider nicht. Oder ich bin blind, hab gerade nochmal gesucht ?(.

    Für den dritten Gurt hab ich einen Beckengurt vom BMW E36 genommen (13€ eBay). Dieser hat ein relativ langes Gurtstück am Gurtschloss und die Laschen zum verschrauben sind nicht sooo gebogen. Das ganze hab ich zusammen mit den original Gurtschlössern in den vorhandenen Gewinden an der Sitzbank verschraubt.
    Der Prüfer hatte eine Richtlinie rausgesucht, nach der die Sitz breite mind. 400mm haben muss. Passt bei einer 1200mm Bank :thumbup: .
    Zusätzlich hab ich noch meine Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen, insgesamt waren es 82Euronen. Dazu kommt noch die Umschreibung beim Straßenverkehrsamt - angeblich 10€.

  • Hm, in meiner ABE (von 2001) steht dieser Zusatz leider nicht. Oder ich bin blind, hab gerade nochmal gesucht ?(.

    Für den dritten Gurt hab ich einen Beckengurt vom BMW E36 genommen (13€ eBay). Dieser hat ein relativ langes Gurtstück am Gurtschloss und die Laschen zum verschrauben sind nicht sooo gebogen. Das ganze hab ich zusammen mit den original Gurtschlössern in den vorhandenen Gewinden an der Sitzbank verschraubt.
    Der Prüfer hatte eine Richtlinie rausgesucht, nach der die Sitz breite mind. 400mm haben muss. Passt bei einer 1200mm Bank :thumbup: .
    Zusätzlich hab ich noch meine Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen, insgesamt waren es 82Euronen. Dazu kommt noch die Umschreibung beim Straßenverkehrsamt - angeblich 10€.


    Habe gerade gesehen, dass es doch in der Montageanleitung steht und nicht in der ABE. Sorry :rolleyes:

    "Hinweis zu möglichen Verkehrskontrollen
    .....
    Auszug aus der StVZO (§34 der StVZO, Anmerkung 7)

    Besatzung von Kraftfahrzeugen
    Die im Fahrzeugschein angegebene Anzahlder Sitzplätze stellt lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar.

    Dazu folgender Gerichtsbeschluß vom 20.10.1975:
    OLG Düsseldorf, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315:

    Es
    stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten
    Perosnen die Anzahl der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze
    überschreitet, solange dabei das zul. Gesamtgewicht eingehalten, und die
    Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

    Beachten Sie die Gurtanlagepflicht.

    Diese Einbau- und Betriebsanleitung ist den Fahrzeugpapieren beizufügen.

    Irrtum und technische Änderungen vorbehalten."


    Das steht auf der 3. Seite der Montage- und Bedienungsanleitung:

    "Hinweis zu möglichen Verkehrskontrollen
    .....
    Auszug aus der StVZO (§34 der StVZO, Anmerkung 7)

    Besatzung von Kraftfahrzeugen
    Die im Fahrzeugschein angegebene Anzahlder Sitzplätze stellt lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar.

    Dazu folgender Gerichtsbeschluß vom 20.10.1975:
    OLG Düsseldorf, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315:

    Es stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Perosnen die Anzahl der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zul. Gesamtgewicht eingehalten, und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

    Beachten Sie die Gurtanlagepflicht.

    Diese Einbau- und Betriebsanleitung ist den Fahrzeugpapieren beizufügen.

    Irrtum und technische Änderungen vorbehalten."



    Okay, dann werde ich es so wohl auch probieren :thumbup:

    Muggenbrunn 2016

    Bullidays 2016 # 36 / 2017 #05 / 2018 #109

    VW Bus treffen an der Wied 2016