FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten - Diskussion

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • ich hab jetzt einen neuen steuerbescheid für unser son. kfz pannenhilfsfahrzeug bekommen- wegfall der absätze 2a-c sind zwar korrekt, aber es gibt §18 Abs. 12, und der gibt offensichtlich dem FA auch weiterhin das recht, die zu besteuernde fahrzeugart selbst festzulegen, mit verweis auf die weggefallenen absätze 2a-c, so jedenfalls die begründung der ablehnung meines widerspruchs.

    TD-intercooled :D :drive:

  • Der §18 Abs.12 lautet:

    Zitat

    (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

    Der §9 Abs.1 Nr2 betrifft die Einstufung von PKW.

    Es scheint also so zu sein, dass man das so.Kfz.Pannenhilfsfahrzeug (im Gegensatz zu so.Kfz.Wohnmobil und ganz allgemein PKW) nicht explizit aufgeführt hat und somit unter den "gewöhnlichen" PKWs einsortiert.
    Das ist zwar blöd, aber dazu fällt mir derzeit auch nichts ein.

    Allenfalls könnte man darauf verweisen, dass es sich um ein "anderes Kraftfahrzeug" gemäß §9 Abs.3 handelt, und die steuerliche Einstufung dann wieder eindeutig und der LKW Versteuerung vergleichbar ist.
    Ohne Rechtsstreit und Hinzuziehung einer anwaltlichen Unterstützung sehe ich keine Chance aus der Nummer heraus zu kommen und das FA zu überzeugen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (11. März 2013 um 17:07)

  • ja, zu dem ergebnis bin ich auch grad gekommen, danke axel. da es bei dem auto aber in erster linie darum geht, dass der nicht unter die 1 prozent regelung der privaten nutzung fällt ist mir das ganze keinen stress wert. und dazu hab ich gerade rausbekommen das dazu nicht die kfz steuer sonder nur die tatsächliche fahrzeugart herangezogen wird. aber über §18.12 bin ich doch verwundert, setzt er ja irgendwie die ausser kraft gesetzten absätze wieder in kraft...

    TD-intercooled :D :drive:

  • §18.12 bin ich doch verwundert, setzt er ja irgendwie die ausser kraft gesetzten absätze wieder in kraft..


    Ja, das ist schon merkwürdig und würde den von der Gesetzgebung gewünschten Effekt ad absurdum stellen.
    Da hilft wirklich nur eine Klage oder Ähnliches, oder einen MdB, der bei der Gesetzesänderung anwesend war; und davon dürfte es ja nicht soviel geben :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • So. jetzt mal ein Ergebnis der steuerlichen Degradierung meines Wohmobils zum PKW:

    Ich habe einen neuen Steuerbescheid bekommen, in dem Fahrzeugart (Wohnmobil) und Betrag (290 Euro) wieder stimmig sind. :thumbup::thumbup:

    War dann wohl ein Versehen. 8o

  • So. jetzt mal ein Ergebnis der steuerlichen Degradierung meines Wohmobils zum PKW:

    Ich habe einen neuen Steuerbescheid bekommen, in dem Fahrzeugart (Wohnmobil) und Betrag (290 Euro) wieder stimmig sind. :thumbup::thumbup:

    War dann wohl ein Versehen. 8o


    Und das an einem Sonntag. da kannst Du mal sehen, wie fleissig die Leute alle sind und bemüht Dir die frohe Nachricht kund zu tun. :D

    Irgendwas ist ja immer.

    Member of Angela Westphal

  • Hallo zusammen,

    hab diese Woche auch einen neuen Steuerbescheid bekommen. Mein Womo das auch als solches eingetragen ist wird plötzlich zum Lkw ?( und statt bisher 134€ für acht Monate, jetzt 259€. Haben die mal wieder "nur" was verbockt beim FA oder muss ich mir da ernsthaft Sorgen machen? (ZZg. 2730Kg, Emmissionsklasse 0465 (0635)

    Gruss Walter


  • meinst du umgedreht? denn du hast hochgerechnet nur 201 euro/Jahr gezahlt? paßt doch nicht, die jetzt verlangte Zahl schon so halbwegs
    berechnungslink hier weiter oben
    FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten - Diskussion

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • ich weiss nicht auf was du hinaus willst? Passt doch bei mir bisher: Schadsoffklasse 4= bis 2000Kg gleich 16€/200Kg ergibt 160€p.a. plus 10€/200Kg für den Rest sind 40€p.a. gibt zusammen exakt 200€, was wiederum für acht Monate gerundet 134€ ergibt.
    Beim neuen Steuerbescheid steht jetzt bei Fahrzeugart Lkw und wird mit 15,44€/100ccm berechnet. :?: :?: :?:


  • Soweit stimmt alles.
    Nur das mit der Besteuerung als LKW ist falsch... ;(

    Also am Montag Dienstag anrufen und/oder ZulBeschTeil1 (ehemals KFZ-Schein) hinfaxen bzw. mailen und um Berichtigung bitten.

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

  • Blöd ist es, wenn man hier mit unterschiedlichen Zahlen aufgrund von nichtganzjähriger Zulassung um sich wirft.
    Das ist wie bei den Versicherungen, bei denen manch einer hier sogar monatliche Beiträge zum Besten gibt.
    Richtig und auf den ersten Blick vergleichbar sind nur die Jahresbeträge.

    Weshalb das FA ein als WoMo zugelassenes Fahrzeug nun doch als Nutzfahrzeug versteuert, kann ich nicht sagen.
    Frag doch einfach mal nach; Du hast ja nichts zu verlieren.

    So etwas ähnliches hatten wir hier aber schon.
    Da gibt es irgendwo weiter oben einen Beitrag dazu, dass manche Womos angeblich vom aaS falsch beurteilt worden sein sollen, und das FA deshalb nun wiederum selbsttätig anders einstuft.
    Bisher konnte ich aber nicht nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage das passiert, und ob das so rechtens ist.

    CU, Axel

    Ach ja und das hier:

    wird mit 15,44€/100ccm

    soll bestimmt pro 100kg heißen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (30. März 2013 um 18:30)

  • n 2002er ACV hat S4?
    hatte keine Lust, nachzusuchen ahahnd der genannten Schadstoffklassen, wundert mich schon

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Wobei das doch auch wieder Quatsch ist, denn für LKW unter 3,5t gilt ja:

    Zitat

    andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
    bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
    über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
    über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR

    Da müßten dann für einen LKW mit 2.730kg eine Jahressteuer von 160,- EUR raus kommen,
    und zwar ganz unabhängig von der Emissionsklasse.

    1.April ist erst am Montag ! :nono:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (30. März 2013 um 18:42)

  • ich weiß zwar nicht, wieso da oben 2 verschiedene Emmissionsschlüsselnummern stehn und kann deshalb nicht wegen D3/D4 nachsehn

    aber 10X11,25 plus 8x 12,02 ergibt bei mir 208,66, das hab ich a noch nie gelesen x2/3 macht 139,11 für 8 Monate?
    klar, man sollte für 800kg nicht 8x200 rechnen

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

    2 Mal editiert, zuletzt von TiloS (30. März 2013 um 18:53)

  • Nochmal den Steuerrechner befragt.
    Die oben angegebenen 258,-€ (für 8 Monate Zulassung) kommen raus, wenn man mit PKW rechnet.

    Ergibt eine JAHRESSTEUER von 386,- geteilt durch 12 mal acht ergibt die o.g. (rund)258,-

    Ergibt also ein Potpourri an Zulassungsarten bei einem KFZ
    Vom WoMo über LKW bis zum PKW. 8|

  • Hatte im Jan. schon `mal geschrieben. Mittlerweile bin ich ziemlich
    ratlos. Habe den kurzen 60 PS- Boliden mit Werksmäßig 2 Sitzen vorn und 3
    hinten. Dieser ist bereits bei seiner EZ als LKW ausgeliefert worden
    und auch als LKW zugelassen. bisher wurde er als PKW besteuert mit glaub
    ich 632,00 €. Dies sollte nun eigentlich vom Tisch sein, aber unser FA
    ignoriert scheinbar das Gesetz vom Dezember letzten Jahres. Also hab
    ich, gnatzig wie ich war, den Betrag zurückbuchen lassen, nachdem mir
    das FA mitgeteilt hat, dass es eine Anweisung der Oberfinanzdirektion in
    Magdeburg gibt, dass solche Fahrzeuge weiter als PKW zu besteuern sind.
    Keine kluge Entscheidung meinte unser Steuerbüro und gab dem FA die
    Möglichkeit das Geld mit unserem Steuerguthaben zu verrechnen
    (Verrechnungsantrag). Ich glaube durch die Beschwerde bei der OFD war
    das FA ziemlich angep..., denn nun ging alles sehr schnell. Das FA hat
    trotz des Verrechnungsantrages die Zwangsstillegung beim
    Straßenverkehrsamt veranlasst und am 13.03. ein Fax an unser Steuerbüro
    geschickt, dass eine Verrechnung nur möglich sei, wenn wir zusätzlich
    die beigefügte Abtretungserklärung unterschschreiben. Da zu dieser Zeit
    keiner bei uns im Büro war, hat das FA die Abmeldung bereits am 20.03.
    bestätigt, welche am 22.03 bereits ausgeführt wurde. Am gleichen Tag
    wurde von unserer Geschäftleitung übrigens auch die Abtretung an das FA
    Naumburg gefaxt, da zu diesem Zeitpunkt noch keiner die Abmeldung
    bemerkt hatte. Ich hoffe, dass ich das Antwortschreiben der OFD
    irgendwie anhängen kann, welches vielleicht irgendwie Aufschluß geben
    kann.
    Wir sind nunmehr der Meinung, das Fahzeug nicht wieder in
    diesem Sch...-Burgenlandkreis und auch nicht in Sa.-Anhalt anzumelden,
    da es gerade in dem Landkreis nur Probleme mit gerade solchen Sachen
    gibt, was bereits in des angrenzenden Bundesländern bekannt ist.
    Vielleicht sollten wir den Hauptsitz unser Firma in ein anderes BL
    verlegen und hier eine Niederlassung, damit das sch... FA in Naumburg
    gar nichts mehr bekommt.
    Ostergrüße an alle im Forum ! Romeo Kern

  • Hm, soweit man das lesen kann, kennt der Vollhorst wohl das neue KraftStG bzw. die Änderung vom 5.12.2012.

    Er ist aber der Meinung, daß das für ihn nicht gilt und er weiterhin den aaS spielen kann. :wall:

    Dem Typ würde ich aber was erzählen und versuchen ihn für die angefallenen und noch anfallenden Kosten in die Pflicht zu nehmen.

    Der macht das auch noch vorsätzlich...
    Wenn er ja die Gesetzesänderung nicht kennen würde, wärs ja noch verständlich.

    Andererseits, warum wurde der Bus denn bisher als PKW versteuert und wie lange schon. Sonntagsfahrverbot?
    Und warum soll er jetzt als LKW versteuert werden?


    EDIT: Ich würde aus den Dokumenten Namen und Anschriften entfernen/unkenntlich machen!

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

    Einmal editiert, zuletzt von rheinhesse (31. März 2013 um 09:44)


  • Der "Autowagen" wurde ab dem Tag, an dem ich ihn gekauft hatte (September 2011) damals rückwirkend als PKW besteuert. Ich habe ihn in Halle/S. günstig gekauft, weil dort erst die gelbe, später die grüne Plakette vorgeschrieben wurde. Sonntagsfahrverbot war kein Thema, hat ja auch keine 3500 kg das Teil, auch keine Hängerkupplung. Außerdem haben wir ja noch ein paar PKW`s.
    Grüße ! Romeo