Woher kommt mein T4? RE-Import?! merkwürdige Schlüsselnummer zu 2.2 : 010 1CG7

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  • Ich pack das Thema mal ins Steuerboard...

    Ich wollte am Wochenende mal meine CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigungen - COC = Certificate of Conformity) beim Vw-Service anfordern. Also alles brav ausgefüllt und zu meiner Überraschung die Mitteilung erhalten (1. Das Fahrzeug entspricht nicht der EG-Betriebserlaubnis. Eine
    COC-Ausstellung ist nicht möglich. Weitere Informationen unter Service /
    FAQ

    "FAQ/ 2. Kann man für mein Fahrzeug ein COC ausstellen?


    Bitte prüfen Sie das schwarze Typschild Ihres Fahrzeuges auf die
    EG-Betriebserlaubnis-Nr. (EG-BE).Die EG-BE kann bis zu 20 Stellen lang
    sein und beginnt für Audi und Volkswagen zum Beispiel mit e1* oder e9*

    Das Typschild finden Sie abhängig vom Fahrzeugmodell im Motorraum
    oder an dem Einstieg der Fahrertür. Befindet sich eine EG-BE auf dem
    Typschild ist eine Bestellung möglich."

    Gleich mal nachgeguckt und siehe da keine e-Nummer vorhanden!

    "FAQ/3: Was muss ich tun, wenn für mein Fahrzeug kein COC ausgestellt werden kann?


    Fahrzeuge ohne EG-Betriebserlaubnis müssen für die Zulassung in
    EU-Mitgliedsstaaten einer technischen Prüfung unterzogen werden.

    Geprüft wird in Deutschland vom TÜV oder von der DEKRA.

    Erst nach dieser Prüfung erhält der Wagen eine nationale Einzel-Betriebserlaubnis.

    Für Zulassungen im europäischen Ausland, wenden Sie sich bitte an den zustä ndigen Audi- oder Volkswagen-Importeur."


    Kann mir jemand evtl. anhand der Fahrgestellnummer oder nachstehenden Daten (per PN) sagen, für welches Land mein T4 ursprünglich bestimmt war bzw. aus welchen er Re-importiert wurde?! Am Fahrzeug bzw. in den Papieren hab ich keine Anhaltszeichen für die Herkunft gefunden.

    Laut meinen Unterlagen:
    EZ: Oktober 2000 auf WSD Süd (Wasser und Schifffahrtsdirektion) Nürnberg
    Modell: 70X02A Transporter
    Schlüsselnummer: 2.1: 0603 und 2.2: 010 1CG 7
    Ausstattung: LKW > (ab Nov. 2000) >So.Kfz. Messgerätetransport, Halbe Trennwand, ABL, Fenster 2. Reihe, vorne Pilotsitze mit SH, LSH, NS, Dachblinker

    Danke!

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D

  • Willst du das CoC aus einem konkreten Grund, oder aus reinem Interesse?
    Ich frage, weil der T4 ja schonmal in Deutschland zugelassen war, und du daher kaum Probleme damit haben dürftest.

    Ansonsten kommst du über die Fahrgestellnummer auf https://erwin.volkswagen.de an allerhand Informationen, ist aber nicht kostenlos.

    Einmal editiert, zuletzt von TheBlackOne (8. April 2013 um 14:53)

  • Wollte das CoC als Unterlagen-Ergänzung um 215/75 R15 Reifen nebst Höherlegung einzutragen. Daraus ist für den Prüfer ersichtlich das der T4 "serienmäßig" verschiedene Höhen durch die Verwendung unterschiedlicher Federn haben kann, und für die Höherlegung nicht zwingend eine Eintragung notwendig ist.

    @ all: Sonst keiner eine Idee?

    Grüße

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D

  • Bei den Reifengrößen bin ich noch bei dir, die stehen ja alle im CoC. Die Information sollte der TÜV aber eigentlich auch im Rechner haben; zumal du dann ja auch gar keine Eintragung brauchst.
    Das mit den Federn steht so natürlich nicht im CoC, da stehen höchstens unterschiedliche Fahrzeughöhen drin. Ob du damit alleine dem Prüfer klar machen kannst, dass das durch andere Federn zustande kam, kommt stark auf den Prüfer an.

  • Na ja ... die unterschiedlichen Fahrzeughöhen sind schon ein Indiz für verschiedene Federvarianten, die das Auto dann eben auch auf unterschiedliche Gesamthöhen bringen.
    Mein 2000er Kombi beispielsweise bleibt mit braunen Federn immer noch im Bereich der Angaben in der CoC, weshalb die "Höherlegung" dann grundsätzlich nicht eingetragen werden müßte, wenn die Federn aus dem für das Auto vorgesehenen Regal kommen.

    Wenn man dann aber aus verschiedenen Gründen keine CoC bekommen kann, dann bleibt eigentlich nur der Nachweis der Zulässigkeit zur Benutzung der Federn, was beim T4 eigentlich kein Problem ist, und läßt die dann eben eintragen.
    Manchmal ist es ja auch von Vorteil eine Eintragung mehr zu haben, damit im Nachhinein keine Fragen von technischen Laien (Rennleitung, gewöhnliche HU-Prüfer etc.) aufkommen.

    Was die Bereifung angeht, so ist die gewünschten Größe ja in keinem Fall schon in der CoC aufgeführt.
    Die Reifengrößen stehen also eben nicht alle in der CoC, vor allem nicht die 215/75R15.
    Dazu bedarf es in jedem Fall einer Einzelbegutachtung.

    Früher, ohne CoC, klappte die Eintragung aber auch; also im Zweifel darauf verzichten.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ...hab heute mit dem Prüfer meines Vetrauens gesprochen,
    der konnte meiner Erläuterung das die unterschiedlichen Fzg-Höhen im CoC auf verschiedene Federn schliessen lassen, mitgehen. Er hat auch kein Problem mir die Höherlegung mit original VW Teilen (Federn und Teller) auch ohne CoC für mein Fzg. einzutragen.

    Brauche die CoC also nicht zwingend, hätte sie gerne der vollständigkeitshalber bei meinen Unterlagen dabei gehabt.

    Alles andere (woher kommt mein Auto) ist reine Neugier!

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D

  • Alles andere (woher kommt mein Auto) ist reine Neugier!


    Auf meine PN hast Du aber noch nicht geantwortet, oder :S
    Aber vielleicht wurde Dir ja schon anderweitig geholfen. ^^

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • axelb: wollte erstmal abwarten, ob hier noch was kommt...schick dir die Tage mal mein Fzg-Nr. Danke schon mal...

    Übrigens: hab heute mit dem Prüferzwecks AT Reifen gesprochen, die Papiere/Unterlagen die du mir geschickt hast haben schon einiges geholfen, das allerwichtigste für Ihn ist die Tachoanpassung, alles andere sieht er recht locker...

    Gruß

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
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    T4 Kombi '00 1.9 TD
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  • das allerwichtigste für Ihn ist die Tachoanpassung


    Das deckt sich mit meinen Erfahrungen :D

    und ob man überhaupt eine Tachoanpassung benötigt bekommt man ja schnell per Navi heraus.
    Dein relativ neuer T4 könnte dann sogar per Anpassung der Wegimpulszahl im KI angepasst werden, womit man sich sogar die 70,- EUR für den Speedohealer schenken könnte.

    Schade, dass wir so weit voneinander weg wohnen, denn ansonsten hätte ich Dir gerne mal meine 215/75R15 zum Probieren zur Verfügung gestellt.

    Viel Erfolg,
    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin,

    war am Freitag beim Freundlichen um die Federteller für die Höherlegung abzuholen...der Teilemensch war gut drauf und hatte anscheinend Zeit, also hab ich ihn mal gefragt, ob er mir vielleicht sagen kann ob mein T4 ein Re-import ist oder warum ich keine CoC anfordern kann resp. keine e-Nummer (EG Zulassung) habe.

    Nachdem er meine Fgst.-Nummer eingegeben hatte, meinte er gleich das es kein Re-Import ist. Gebaut in Hannover für den Verkauf in Deutschland. Er konnte sich dann allerdings nicht erklären warum das mit der CoC nicht funktioniert und warum mein Fzg. keine e-Nummer hat. Nachdem wir noch ein paar Infos ausgetauscht haben, u.a. Erstbesitzer (WSD Süd) meinte er das es vielleicht eine besondere Produktionsreihe für Behördenfahrzeuge war und daher keine e-Nummer etc. vergeben wurde.
    Warum und wieso bleibt allerdings Spekulation.
    Dergute Mann war so freundlich und hat mir dann auch mal die komplette Ausstattungsliste meines Buses ausgedruckt, in der Liste gabs aber keinen großen Überraschungen, ich denke mal trotzdem gut zu haben wenn man Wert auf eine nachweisbare Fzg. Historie legt.

    axelb: hat sich dann wohl erledigt? oder meinst du dein Kontaktmann bei VW weiß vielleicht mehr?
    Danke für das Angebot mit den Reifen, bin gerde schwer am überlegen ob ich 215/75er oder 225/70er nehmen soll, bei den 225er ist die Chance wohl größer ohne Tachoangleichung auszukommen?! Hast du da vielleicht Erfahrungswerte?

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D

  • Mein "Kontaktmann zu VW" schaut in die selben Unterlagen hinein wie der Teilespezi beim Freundlichen.
    Es ist nur mittlerweile so, dass nicht nur unmittelbare VW Händler und Partner in diese Listen schauen können, sondern auch diejenigen Werkstätten, die sich ihre Ersatzteile von VW liefern lassen und daher deren Programme (natürlich gegen eine geringe Gebühr) mitbenutzen dürfen.

    Der hier immer wieder gern gegebene Rat zum Freundlichen zu gehen und sich das mal ausdrucken zu lassen ist also genau genommen viel zu eingeschränkt, und müßte eher lauten:

    Geh zu jemandem, der sich die Fahrzeugdaten im VW-System anschauen und diese ausdrucken kann.


    und das ist eben nicht zwingend ein VAG Betrieb, sondern kann auch eine markenfreie Werkstatt sein.

    Die Bereifung 225/70R15 und 215/75R15 nehmen sich ja nun nicht soviel.
    Die 225er sind 6,4% größer als die 195er Serienbereifung, die 215er sind 7,5% größer.
    Natürlich könnte es sein, dass die 6,4% gerade noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen, die 7,5% aber nicht.

    Bei meinem Auto habe ich zunächst einen Impulsanpasser (hier: Speedohealer) eingesetzt um das zu korrigieren, dann aber durch entsprechende Programmierung des Tachos den selben Effekt erzielt, weshalb ich den Anpasser wieder verkaufen konnte.

    Einen Rat zu der einen oder anderen Größe kann ich Dir aber nicht geben, denn auch die 225er könnten ja eine Anpassung erforderlich machen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • meinte er gleich das es kein Re-Import ist. Gebaut in Hannover für den Verkauf in Deutschland. Er konnte sich dann allerdings nicht erklären warum das mit der CoC nicht funktioniert


    Als Re-Import wären die Nummern zu 2.2 auch ausgenullt. Deiner hat wohl keine EG-Typgenehmigungsnummer, weil er noch mit alter nationaler ABE (in deinem Fall die H325, steht evtl. auf dem Typenschild) vom Band lief und weil zu der Zeit für LKW die EG-Typgenehmigung wohl noch nicht gefordert wurde.
    Ist ein Transporter wie tausende andere auch. Keiner mit Einzel-Betriebserlaubnis.
    Falls du noch Infos zu Reifengrößen oder so braucht, frag einfach. Ich habe deinen alten Brief "hier liegen" :D Stehen aber eigentlich nur die Standartsachen drin wie bei anderen Transportern auch.
    "Hoch bis 2305" , richtig?

    .................................................

    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (13. April 2013 um 21:31)

  • Bei T4 Kastenwagen wird kein COC zugesandt, da eine TÜV-Abnahme erforderlich ist (Anmeldung als LKW, da existieren keine COC)
    Falls es in der Zulassungsbescheinigung keinen Hinweis auf eine EG-Betriebserlaubnis gibt, kann es sein, dass Ihr Fahrzeug (obwohl bereits in einem Land der EU zugelassen) diese Erlaubnis nicht hat. Falls das Fahrzeug die EG-Betriebserlaubnis nicht hat, hat es keine bestehende CoC.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Bei T4 Kastenwagen wird kein COC zugesandt, da eine TÜV-Abnahme erforderlich ist


    Na, das passt irgendwie nicht. Es wird wohl kaum bei jedem der zig-tausend Transporter-Kasten eine Einzelabnahme stattgefunden haben.
    Er hat einen normalen Transporter, der über seine nationale ABE zugelassen wurde. Er ist über seine SN ja auch eindeutig definiert. Alle unklaren Werte sind deshalb auch von-bis-Werte.

    LKW-Zulassung=kein CoC , da gebe ich dir Recht. Hatte ich vorher auch schon angemerkt.

    Gruß

    .................................................

  • Moin,

    vielen Dank für eure Beiträge...wäre das auch geklärt. Das mit der ABE H325 stimmt auch.

    red.cargo: wie darf ich das verstehen du hast meinen alten Brief "zu liegen" ?!

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D

  • Für mich (und vielleicht noch andere hier) ist jedenfalls die Erkenntnis neu, dass für Nutzfahrzeuge keine CoC ausgestellt werden kann. :prof:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat von »T4-cruiser«

    red.cargo: wie darf ich das verstehen du hast meinen alten Brief "zu liegen" ?!


    Über deine SN kann ich halt reingucken. Was ich nicht sehen kann ist die FIN und die Farbe.

    Okay. Ich hab den alten Brief im Original beim Kauf dazu bekommen, schön zu haben so hat man eine nachweisbare Historie.

    Für mich (und vielleicht noch andere hier) ist jedenfalls die Erkenntnis neu, dass für Nutzfahrzeuge keine CoC ausgestellt werden kann. :prof:

    Ja, wieder was dazu gelernt...

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D