Steuerbehörde muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten ... oder doch nicht.

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  • steuer WoMo

    also , ich habe letztes jahr meine WoMo bekommen,
    nun war ich bei der dekra in thüringen, da ich tüv für den anhänger brauchte,
    nun sagte mir derselbige tüv-fritze
    " du hast glück gehabt mit deiner WoMo eintagung "
    weil es eine anordnung gibt , das sie sowas wegen der stehhöhe nicht mehr eintragen müssen und dürfen.

    was ist nun genau in der letzten zeit geändert worden, das es keine woMo eintragung mehr geht

    ( macht mich mal schlau )


    das wäre aber jetzt mege schlecht wenn es sowas nicht mehr geben würde .
    weil ich gerne auch sparen möchte an der steuer und versicherung

  • Zitat

    also , ich habe letztes jahr meine WoMo bekommen,
    nun war ich bei der dekra in thüringen, da ich tüv für den anhänger brauchte,
    nun sagte mir derselbige tüv-fritze
    " du hast glück gehabt mit deiner WoMo eintagung "
    weil es eine anordnung gibt , das sie sowas wegen der stehhöhe nicht mehr eintragen müssen und dürfen.

    was ist nun genau in der letzten zeit geändert worden, das es keine woMo eintragung mehr geht

    ( macht mich mal schlau )

    DESWEGEN .... frag ich ja mal in die RUNDE weil diese INFO von der DEKRA am Montag was neues ist

  • Eine Neuausgabe des VdTÜV-Merkblattes FZMO 740 gibt es noch nicht, bzw. ist bisher nicht veröffentlicht.

    In dem Merkblatt heißt es:

    Auf einer offiziellen DEKRA Webseite steht:
    "Die Anforderungen an Wohnwagen bzw. Wohnmobile werden in einem Merkblatt des VdTÜV (Nr. 740) geregelt, wie: .... "

    Mit welchem Recht behauptet ein DEKRAner also, dass sich da etwas geändert hat :kratz:

    Dateien

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • hi
    nachdem ersten schreiben vom zoll ( pkw statt lkw einstufung ) hatte ich gleich schriftlich einspruch eingelegt
    gestern antwort vom zoll :
    werde zum vorführtermin geladen , nach itzehoe , ca. 90km
    heute dort angerufen , und erfahren daß ich auch nach flensburg ( nur 40 km ) zum vorführen fahren kann
    werde ich nächste woche tun und wieder berichten
    ralf

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • hi
    heute termin beim zoll in flensburg
    war doch glatt 45min zu früh dran , gefragt und kein problem für den beamten
    der hatte sich vorbereitet , ein paar daten abgeglichen und dann raus zum auto
    er dann hinten reingeklettert und den zollstock gezückt
    o-ton : beim t4 kann man sich wenigstens hinten gut bewegen zum messen
    festgestellt das die fläche für ladung deutlich größer als für personentransport ist
    die zurrösen an den gurtverschraubungspunkten notiert , trennwand ( halbhoch und gitter hinter fahrer ganz hoch ) festgestellt
    3 sitzplätze festgestell und alles schön in ein formular geschrieben
    o-ton : das ist ein laster , das kann ich dann ja nach itzehoe melden
    fertig
    dann noch
    o-ton : welcher motor , der 2,4 sauger ? den hatte ich damals in bosnien im einsatz auch in meiner doka , nicht der schnellste , aber kam überall zuverlässig hin

    jetzt warte ich nur noch aufs änderungsschreiben

    ralf

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • Sehr gut ralf ... so kanns gehen :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • hi
    jetzt wurde die kfz-steuer abgebucht , natürlich der pkw-beitrag :S
    also wieder telefoniert : ja , das liegt noch bei mir auf dem schreibtisch , tut mir leid , änderungsbescheid versuche ich heute noch rauszuschicken , dann erfolgt erstattung

    to be continnued

    ralf

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • Ich sag ja, der Zoll ist damit total überfordert...ich habe auch noch keinen neuen Bescheid, ist alles noch in Bearbeitung und dauuuuuert...zumindest habe ich die abgebuchte Steuer wieder zurückgeholt und gleichzeitig antrag auf Aussetztung wärend der Bearbeitung gestellt...nach einem Tag war der schonmal positiv beantwortet...nun warte ich.

  • Ich würde auch gerne insgesamt 5 Sitzplätze bei mir eingetragen haben,wie kann ich das machen (habe ja alle Sitzbänke hier und gurte auchnoch vorhanden). Aber ich hab angst das die mich mit meinen Jungen 18 Jahren da als unwissenden Abstempeln ....
    Villeicht ist jemand aus Hessen ( ? )der das schoneinmal hinbekommen hat und mir ggf. helfen könnte ?
    Das wäre echt super wenn man ein bisschen unterstützung dabei hat . :)

    mfg Tom

  • Ich würde auch gerne insgesamt 5 Sitzplätze bei mir eingetragen haben,


    Das ist aber nicht das Thema dieses Threads hier ;)
    Hier geht es um die Umsetzung der eingetragenen Fahrzeugart als Grundlage zur Steuerermittlung.

    Mach doch bitte einen separaten Thread dazu auf,
    oder besser ... schau mal in die schon zu dem Thema vorhandenen Beiträge.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Misst der zoll jetzt die tatsächliche Fläche und nicht so wie das FA und der tüv vorher immer nur die Länge bis zur trennwand vorne und hinten?

  • Die Bedingungen sind überall gleich ... dazu gibt es Richtlinien.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Gehandhabt wurde es trotzdem anders..


    Das glaube ich nicht ...
    jedenfalls nicht weil nun der Zoll und nicht mehr das FA für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig ist.

    Das ist sicherlich genau so wie früher auch bei den Finanzbehörden.
    Der eine Sachbearbeiter legt das so aus, der andere so ...

    Ich habe mich auch über 6 Monate mit dem FA herum geärgert, bis dann mal ein FA-Mitarbeiter das so entschieden hat wie ich das wollte.
    Seitdem wird nicht mehr daran gerührt ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich hätte ja gerne 5sitze im kurzen bus mit lkw.. hab ne holländische trennwand drin.. da geht due Ladefläche bis unter die sitze. Das FA misst aber nur bis zur rückenlehne also dem oberen trennwandbereich..

  • bekommste mitm kurzen nich hin...5 Sitze ja aber nich als LKW


    ... stimmt so nicht :!::!::!:

    Habe alleine in der letzten Zeit 2x T4 mit Kurzen Radstand zum LKW 5 Sitzer und 1x zum LKW 6 Sitzer umgetragen.

    Das ganze mit 90% originalteilen von VW. :D

    Bei dem LKW 6 Sitzer musste zusätlich noch das zgG auf 2795kg erhöht werden.

    Alle drei wurden beim Finanzamt/Zoll vorgeführt und nach dem Einspruch gegen den PKW Steuerbescheid als LKW anerkannt. :evil:

    Wie schon gesagt, das Zauberwort heisst: verlängerte Polizeischienen :thumbup:

    Mfg der Kay