Alufelge mit Reifen 8J17ET30 mit 235/60R17 100H ???

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  • Was willst Du von uns?
    Das wir Dir sagen, dass 9,1% über der Referenzgröße wohl etwas viel sind ?

    Schau hier:

    Wenn Du ganz viel Glück hast, dann kannst Du den Prüfer davon überzeugen, dass die Vergleichsgröße des 111kW 225/60R16 ist;
    dann könnte das zumindest zulassungstechnisch klappen, siehe hier,
    oder sogar die 225/55R17 Serie und Referenzbereifung sind, siehe hier:

    Kannst Du das ernsthaft nicht selber ermitteln :nixpeil:
    Dann komm mal zum nächsten Stammi ... oder besuche mich mal privat, dann kann ich Dir mal ein paar Tricks und Nachschlageseiten zeigen ;)

    Bleibt die Frage offen, ob die unter die Kotflügel passen, was ich aus meiner Erfahrung verneinen kann, jedenfalls nicht ohne recht massive Kotflügelbearbeitung.

    Grüße, Axel

  • Zum einen darf der Radumfang minimal kleiner (ich glaube max. 7% - bin aber jetzt nicht sicher), allerdings keinen Millimeter größer sein. Sonst zeigt dir der Tacho zu wenig an, dass darf er nicht.

    Da müsstest Du, Gesetz dem Falle die Reifen passen in die Radhäuser, den Tacho anpassen lassen, sofern möglich, kostet recht viel und muss eingetragen werden, sprich Du verlierst damit alle bis dahin gültigen Reifengrößen für dein Fahrzeug.

    Dann wäre da noch die Tragfähigkeit der Felgen. Die sollte auch ausreichend sein, ansonsten würde evtl. noch ein Ablasten des Fahrzeugs dazu kommen, kostet auch wieder und klappt aber auch nur bis zu ner gewissen kg-Zahl.

    Also wenn ich all diese Sachen machen müsste, würde ich mir lieber ein Satz Felgen mit passenden Reifen für den Bus zulegen, dann gibt es keine Probleme bezüglich TÜV und Rennleitung.

  • Zum einen darf der Radumfang minimal kleiner (ich glaube max. 7% - bin aber jetzt nicht sicher), allerdings keinen Millimeter größer sein. Sonst zeigt dir der Tacho zu wenig an, dass darf er nicht.


    Das stimmt doch so nicht, und das habe ich schon oben erklärt.
    Natürlich dürfen Räder auch größer sein; genau genommen sogar beliebig, wobei ab einer Gesamtübersetzungsänderung von mehr als 8% ein erneutes Abgasgutachten erforderlich wird.

    und Ablasten bei LI 100 ist sicherlich nicht notwendig ...

    Bitte nicht durch unqualifizierte Aussagen zu verwirren versuchen ... das bringt in der Sache nichts.

    Matze67:
    Wie Du vielleicht mitbekommen hast, leben wir beide nur wenige Kilometer auseinander, Du in Langenhagen, ich meistens in Burgwedel oder Hannover.
    Mein Angebot Dich durchaus mal persönlich in die Feinheiten dieses bereits seit Ende 2001 bestehenden Forums einzuweisen, ist ernsthafter Natur und absolut nicht ironisch.
    Da ich selber zu den Freunden möglichst hoher Reifen gehöre und ich Dich nicht im Regen stehen lassen möchte, habe ich mir die Mühe gemacht, Dir einige anschauliche Beispiele hier einzustellen, anhand der Du die von Dir gewünschte Rädergröße bewerten kannst.
    Sicherlich hätte ich auch noch einige andere Tipps für Dich, um diese oder ähnliche Reifengrößen auf dem T4 zugelassen zu bekommen.

    Meine Frage war: Was willst Du von uns?
    Jetzt schreibst Du, Du wolltest den Rat von Fachleuten, mokierst Dich aber darüber, dass diese Dich auf ein paar oft erwähnte und schon fest im Forum verankerte Grundlagen hinweisen?
    Glaubst Du ernsthaft, dass ich mir derartig viel Mühe mit meiner Antwort gegeben hätte, wenn ich nicht guten Willens wäre Dir Antworten auf Deine Fragen zu geben?
    Meine Antwort ist nicht mal schnell in 2 Minuten zusammengebaut gewesen, das sollte Dir klar sein.

    Mensch Matze ... Tu Dir einen Gefallen und fahr Deinen Zorn mal etwas herunter.
    Den Stress machst Du Dir ganz alleine, dabei hast Du das gar nicht nötig.

    Deine Fragen sind hier in den mehr als 12 Forumsjahren alle schon mal gestellt worden.
    Damit sich auch Forenneulinge schnell einen Überblick und wichtige Informationen verschaffen können, gibt es einige oben in den Forumsbereichen angeheftete Threads.
    Ich möchte Dich (und andere User natürlich auch) einfach nur darauf hinweisen, dass dieses Forum eine gute Grundlage für eigene Recherchen bietet, und ich erwarte, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden.

    Und mal im Ernst...
    Du bist 47 Jahre alt, erwachsen, kannst lesen und auch verstehen ...
    Natürlich ist das Forum da um Fragen zu stellen.

    Wenn aber bestimmte Fragen regelmäßig wieder gestellt und auch beantwortet werden, dann kommt man sich als Antwortender doch schon manchmal ein wenig auf den Arm und vor allem nicht Ernst genommen vor.
    Und genau so ist Deine Frage bei mir angekommen.

    Vielleicht haben wir ja beide einen falschen Eindruck vom anderen.
    Schön wäre es, wenn Du mal die Gelegenheit zu einem Stammtischbesuch wahrnehmen würdest.
    Eine Aussprache und das persönliche Kennenlernen erleichtert das "Zusammenleben" im Forum oft ganz gewaltig.

    Nette Grüße, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Vielen Dank

    für die Antworten, damit möchte ich auch den Tread zum Abschluss bringen.
    Die Rad/Reifen Kombi geht nicht so wie ich es Dachte, deshalb
    lasse ich die FInger davon.
    Muss der Bulli halt noch auf ein Paar Neue Sommerschuhe warten.

    Danke Allen

    NDT Matze

    Der, der denn letzten T4 baute :thumbup:

  • axelb:

    Nun gut, das bezieht sich allerdings nur auf den Reifen, d.h. ja noch lange nicht, dass auch die Felgen, die er oben genannt hat, über die notwendige Traglast verfügt.

    Und es stimmt, war die bis 2012 geltende Regel, aber dennoch sagt doch § 57 StVZO Abs. 3 aus, das der Wegsteckenzähler max. +- 4% vom tatsächlichen Wert abweichen darf, demnach wären 9% Abrolldifferenz auch zu viel. Demnach müsste der Tacho so oder so angepasst werden.


    Aber egal, steht ja nun eh nicht mehr zur Diskussion.

    Einmal editiert, zuletzt von Djjabba79 (21. April 2014 um 18:37)

  • aber dennoch sagt doch § 57 StVZO Abs. 3 aus, das der Wegsteckenzähler max. +- 4% vom tatsächlichen Wert abweichen darf


    Mit den Hinweis auf die Tragfähigkeit der Felgen hast Du natürlich recht; auch das muß beachtet werden, wobei der TS ja nichts zu den Felgen geschrieben hat und insofern alles eher Kaffeesatzlesen ist.
    Und auch der Hinweis auf die Toleranz des Wegstreckenzählers ist soweit korrekt, wobei die Geschwindigkeitsanzeige überhaupt nicht zu wenig anzeigen darf, also keine negative Toleranz besitzt.

    Bei der hier gewünschten Abweichung ist ohne Nachweis (also Tachogutachten etc.) ganz sicher nichts möglich

    Den kompletten Ablauf von Bereifungsänderungen haben wir hier im Forum anhand des Beispiels mit den 215/75R15 bzw. 225/70R15 aber schon ganz gut dokumentiert, denke ich.
    Die Beschreibung ist genau so auch auf andere Größen projizierbar.

    Danke für Deinen Einwand.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)


  • Mit den Hinweis auf die Tragfähigkeit der Felgen hast Du natürlich recht; ...

    ... schnipp ...


    Danke für Deinen Einwand.

    Ich lasse mich ja auch gerne eines Besseren belehren, nur ist mir das mit den Felgen aufgestoßen, kenn ich halt beim T3 zur Genüge, da gibt es ja neu so gut wie nichts mehr und da wird einem halt auch viel Mist angeboten. Und da der TS ja nichts zu den Felgen geschrieben hatte, können die ja auch unterdimensioniert sein. Bei den Reifen gebe ich Dir natürlich recht, nen 100er LI sollte schon reichen.

    Gruß, Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (22. April 2014 um 22:23) aus folgendem Grund: Vollzitat gekürzt