Hallo,
ich wollte gestern einen T4 BJ 1994 mit 50 kW (ABL ? ) und 200 tkm mit Hochdach von einer Freundin abkaufen. Zugelassen ist der Wagen als LKW (siehe Bild).
Der Tüv Mann hat direkt die fehlende, halbhohe Laderaum-Trennwand bemängelt. Außerdem war direkt zu erkennen, dass der Bulli als Camper benutzt wird. Eine Plakette wollte er mir so nicht geben.
Da ich aber irgendwie auch keine Lust habe, jedesmal vorm Tüv eine Trennwand aus Brettern einzubauen und die Möbel zu entfernen, wäre die Umschlüsselung auf WOMO wohl eine gute Lösung. nebenbei kann ich dann die Doppelsitzbank hinten für Notfälle auch eintragen lassen.
Bei der Berechnung der Steuer - um zu prüfen ob sich das lohnt und ich den Bulli trotzdem noch haben will - komme ich nun nicht weiter:
Untern im Schein steht "E2 8.1 gem. 91/441/EWG 8.1". Das ist durch den nachgerüsteten KAT nehme ich doch an ?!
unter 14 und 14.1 steht keine Schadstoffklasse oder Emmissionsschlüsselnummer. Die brauche ich aber laut kfz-steuer.de für die Berechnung.
Aber ich muss ja wissen welche Schadstoffklasse der T4 nach Umschreibung zum Womo hätte. Bekomme ich das vorher raus ? Ab S2 finde ich die Steuern ja ok, S1 ist doch schon nicht ganz billig im Vergleich zur jetzigen LKW Zulassung. dann versuche ich es vll woanders und mit Rückbau nochmal als LKW mit Plakette.
Lange Rede kurzer Sinn: Bekommt die Karre unten als WOMO die Schadstoffklasse S1 oder S2?
Über Hilfe bin ich überaus dankbar. Ich komme irgendwie echt nicht weiter mit der Thematik.
BG
Dennis