Ich bin mir da jetzt garnichtmehr so sicher, laut T4 Wiki ist die Auflastung als steuersparende Maßnahme nicht mehr möglich ... Wobei laut Gesetz ja dann doch wieder...
http://www.t4-wiki.de/wiki/Auflastung
wenn ich mir wieder die Formel anschaue: P - (M + N × 68 ) > N × 68 Darin bedeuten: P=technisch zulässige Gesamtmasse inkg,M=Masse in fahrbereitem Zustand in kg,N=Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrer-sitz
Hier ist mir noch nicht klar, was mit "M=Masse in fahrbereitem Zustand" gemeint ist? Hat einer eine Idee? Leergewicht?
Grüße
CQB