Nun auch Qek Junior Besitzer!

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  • Moin Gemeinde,

    nach langem Hin und Her konnte sich der Vorbesitzer nun doch von seinem Qek Junior, auf den ich schon lange scharf war, trennen und mir überlassen. Es handelt sich um ein Sahnestück, da der Qek noch nie zugelassen war. Er wurde 1986 hergestellt und hat seitdem ein Dornröschenschlaf gehalten. Im Inneren befinden sich zudem Ostalgie Produkte in Form von Campingausrüstung, Geschirr etc. mit original Preisschildern aus der DDR. Alles unbenutzt!

    Nun ist er in meine Hände gekommen. Er soll neue Puschen bekommen, eine kleine Frischzellenkur und eventl. 100 km/h -Zulassung und dann kann auch schonmal angecampt werden.... :D

    qekige Grüße
    Lippi

  • sieht ja aus wie neu :D

    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."

  • Schönes gut erhaltenes Teil :thumbup:

    Kannst du bitte bei Gelegenheit mal ein Bild mit hochgestelltem Hubdach einstellen?

    lg
    sonoerchen
    Seit mehr als 22 Jahren T4 :drive:

    04/05/2001 - 10/12/2008 - T4 Transporter Bj. 1991 KR 1X
    10/12/2008 - ................T4 Transporter Bj. 2001 LR ACV

  • Schönes gut erhaltenes Teil :thumbup:

    Kannst du bitte bei Gelegenheit mal ein Bild mit hochgestelltem Hubdach einstellen?


    mache ich, wenn die Sonne scheint 8)

    [font='comic sans ms']"ein Leben ohne VW-Bus ist möglich, aber sinnlos" ;) ...total sinnlos

    01/2007 - 01/2017 --> T4 MVI TDI ACV
    01/2017 - .......... --> T5 MV Atlantis TDI BRS

  • Schönes Teil! Ich drücke dir die Daumen mit der Erstzulassung 2014 / 2015. Seit damals haben sich einige Vorschriften (Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer [O2], Seitenmarkierungsleuchten, Gasdruck, Zündschutz, Rückfahrautomatik, Reifen, 100Km/h..Unbedenklichkeit des Herstellers :whistling: ) geändert, die heute natürlich bei einer EZ erfüllt werden müssen. Normalerweise wird bei der HU geprüft, ob das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt der Genehmigung von damals / "Erstzulassung" entspricht - das würde hier nicht klappen. Ein weiteres Problem sehe ich in der Fahrgestellnr., da diese noch von einer nationalen ABE stammt und somit eigentlich seit 01.01.2013 (?) nicht mehr für eine Erstzulassung zulässig ist, sofern vom KBA keine Genehmigung für eine spätere EZ ausgestellt wurde. Hatte selbst schon das Problem (Nr. bereits wieder vergeben) mit einem HP500 und der war sogar schon mal kurz zugelassen. Hier würde sich notfalls eine "rückwirkende" EZ anbieten - dann ist sie zwar 1986, löst aber einige Probleme ("Bestandsschutz") und du bist trotzdem der erste Halter. Es könnte also etwas problematisch werden bzw. mit Aufwand / Umwegen verbunden sein, muß aber nicht, da manche Sachen einfach vom eigenen Glück oder der Unwissenheit anderer abhängig sind. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von xm-syncro (27. November 2014 um 19:14)

  • Schönes Teil! Ich drücke dir die Daumen mit der Erstzulassung 2014 / 2015. Seit damals haben sich einige Vorschriften (Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer [O2], Seitenmarkierungsleuchten, Gasdruck, Zündschutz, Rückfahrautomatik, Reifen, 100Km/h..Unbedenklichkeit des Herstellers :whistling: ) geändert, die heute natürlich bei einer EZ erfüllt werden müssen. Normalerweise wird bei der HU geprüft, ob das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt der Genehmigung von damals / "Erstzulassung" entspricht - das würde hier nicht klappen. Ein weiteres Problem sehe ich in der Fahrgestellnr., da diese noch von einer nationalen ABE stammt und somit eigentlich seit 01.01.2013 (?) nicht mehr für eine Erstzulassung zulässig ist, sofern vom KBA keine Genehmigung für eine spätere EZ ausgestellt wurde. Hatte selbst schon das Problem (Nr. bereits wieder vergeben) mit einem HP500 und der war sogar schon mal kurz zugelassen. Hier würde sich notfalls eine "rückwirkende" EZ anbieten - dann ist sie zwar 1986, löst aber einige Probleme ("Bestandsschutz") und du bist trotzdem der erste Halter. Es könnte also etwas problematisch werden bzw. mit Aufwand / Umwegen verbunden sein, muß aber nicht, da manche Sachen einfach vom eigenen Glück oder der Unwissenheit anderer abhängig sind. :thumbup:

    Ich lasse das mal auf mich zukommen. Denke auch an so etwas wie Bestandsschutz für Fahrzeuge gem. Einigungsvertrag, ohne da tiefer gehende Erkenntnisse zu haben. Im Qek-Forum (ja das gibt es auch ;-)) wurde ein ähnliches Thema mit positiven Ausgang diskutiert, demnach blicke ich optimistisch in Richtung Zulassung.

    Gruß
    Lippi

    [font='comic sans ms']"ein Leben ohne VW-Bus ist möglich, aber sinnlos" ;) ...total sinnlos

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  • man muss EZ und BJ unterscheiden .... von daher gelten die Bestimmungen von 86, da das Jahr das BJ war.
    Zudem wurde der Hänger auch 1986 in Verkehr gebracht, dafür reicht schon eine Überführungsfahrt ... und die kann man wohl auch plausible darlegen

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

    Einmal editiert, zuletzt von asap (27. November 2014 um 23:35)