AUDI-Felgen in 8x18 ET35

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Moin zusammen,


    ich kann für meinen (hoffentlich) zukünftigen 2000-er Multivan o.g. Felgen bekommen.(vom Audi A6 -C5-4B)


    Bekomme ich die so ohne weiteres eingetragen? KBA-Nr. / TRaglast kenn ich leider noch nicht...


    Danke für die Hilfe,


    meine Vorstellung erfolgt in Kürze.


    Grüße aus Bremen, THOMAS

    Grüße aus Bremen, Thomas :thumbup:

    10 Jahre T3...nun T4...

  • So, sorry für den doch schleppenden Informationsfluss...

    Der BUS ist jetzt meiner :-), die Räder hab ich auch, jetzt sollen sie natürlich auch eingetragen werden...

    Folgende Infos konnte ich bisher zusammentragen:

    Achslast Bus: 1510 kg
    Traglast der quattro-Felge: 725 kg http://www.original-felgen.com/4e0601025ab1h7.html
    nach Info des Tüff-Manns gibt es seit diesem Jahr neue Auflagen, wenn man Räder anderer Marken (hier Audi) eintragen lassen möchte.
    Es muss, so der Herr Inschinör, belegbar sein, dass das "Bruchverhalten" mit der Rad-Reifen-Kombi auch am T4 gewährleistet ist. Dazu möchte er quasi einen "Beweis",
    mit welcher Reifengröße dieses "Bruchverhalten" am Originalfahrzeug getestet wurde....
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Fährt jemand diese Räder auf seinem T4 und hat die auch eingetragen bekommen?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Grüße aus Bremen, Thomas

    Grüße aus Bremen, Thomas :thumbup:

    10 Jahre T3...nun T4...

  • Achslast Bus: 1510 kg
    Traglast der quattro-Felge: 725 kg

    Lässt sich ja recht leicht errechnen, wenn man die Addition oder Multiplikation beherrscht.
    (Notfalls hilft ein Taschenrechner)

    725 + 725 (oder 725 x 2) = 1450.

    1510 > 1450 !

    Daher reicht die Traglast nicht aus....


    .

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch

  • Anderen Tüving. fragen... :thumbup:

    2013-2015 T4 Kombi KR KV 2000 ABL Friesengrün
    2015-2017 T4 Trapo LR KV 1999 ACV Grauweiss
    2017-2018 T4 Kombi LR LV 2002 ACV Grauweiss
    2017-20xx T4 Multivan KR LV 2003 AXG Oceanicgrün

  • Anderen Tüving. fragen...


    oder sich bei derart eindeutigen Vorgaben ersparen :rolleyes:

    Hallo :!: die Tragfähigkeit genügt nicht :!:
    Das Bruchverhalten der Felge wird mittels Gutachten bzw. ABE nachgewiesen.

    ... und den T4 auf den benötigen Wert ablasten (nur wegen einem Satz billig erworbener Felgen mit mangelnder Tragfähigkeit) steht in keinem Verhältnis zum Gewinn bzw. den damit erkauften Einschränkungen (keine Zuladung, nur noch ein Sitzplatz zugelassen etc.)


    Ich vergleichs mal mit Bungee-Jumping ...

    Du wiegst 100kg und das Seil ist für maximal 100kg auch zugelassen.
    Würdest Du deshalb einen Nacktsprung machen, weil Du mit Deiner Bekleidung das zulässige Gewicht überschreitest :?:

    Das will ich dann aber sehen :P

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ablasten ist möglich... ob man das will ist eine andere Frage... aber die Option besteht nun mal... Und mit dem Bruchverhalten... :D Welcome To Germany :thumbup:

    2013-2015 T4 Kombi KR KV 2000 ABL Friesengrün
    2015-2017 T4 Trapo LR KV 1999 ACV Grauweiss
    2017-2018 T4 Kombi LR LV 2002 ACV Grauweiss
    2017-20xx T4 Multivan KR LV 2003 AXG Oceanicgrün

  • Und mit dem Bruchverhalten... :D Welcome To Germany


    Sorry ... das kann ich so nicht stehen lassen. :nono:

    Eine Felge hat nun mal für bestimmte Lasten geprüft zu sein
    und wenn sie die Gewichte des Busses nicht aushält und das dementsprechend nicht nachgewiesen werden kann, dann möchte ich so ein Auto nicht auf den Straßen sehen, weder in Deutschland, noch sonstwo in der Welt,
    und auf gar keinen Fall dann wenn sich meine Familie oder ich in der Nähe aufhalten.

    Das hat mit deutscher Gründlichkeit nun wirklich nichts zu tun und hat schlicht technische und physikalische Gründe.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Richtig. Nur leider verstehen das ganz viele Leute nicht. Die glauben nämlich immer, die Regeln der StVO sind gemacht, um alle zu ärgern, die außerhalb von Standard wollen. Dabei sind die Regeln dafür, die Anderen vor abwendbaren Gefahren zu schützen.
    Das war das mit dem 'miteinander' und so....

    Gesendet von meinem Gameboy Color

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Ja genau...

    Die Ganze WELT fährt auf Chinafelgen mit OHNE Traglastangabe... Wonach die geprüft sind weiss kein Mensch...

    Aber SERIENFELGEN mit angegebener Traglast AUS DEUTSCHLAND sollen von einem gleichschweren Fahrzeug (Bei Mir der Pheaton) nicht gehen weil das BRUCHVERHALTEN auf dem T4 nicht geprüft ist??? :thumbup:


    Ist das also so das die Felge auf dem Pheaton nicht bricht, aber anzunehmen ist das sie auf dem T4 brechen könne??? :D


    Achja, nicht zu vergessen... diese Regelung ist NEU (habe nie von ihr gehört, aber wer weiss...) vorher war es machbar und die Felgen haben gehalten... jetzt nicht mehr :thumbup:


    Lügt euch doch nicht in die eigene Tasche... ;)


    Kleines Edit...

    Wenn der Tüv onkel meint das man z.b. von (meine Pheatons) von seriengrösse 235 50 18 auf 205 35 18 umberift würde ich da ja grade noch mit klarkommen, aber das ist ja bei unserem geliebten T4 nicht der fall... A6 ,A8 und co haben eine ÄHNLICHE Reifengrösse, nicht ganz die selbe, aber ähnlich...

    Ich habe zufällig die SERIENGRÖSSE vom Pheaton aus mehreren gründen drauf (als kleines OT) :)

    2013-2015 T4 Kombi KR KV 2000 ABL Friesengrün
    2015-2017 T4 Trapo LR KV 1999 ACV Grauweiss
    2017-2018 T4 Kombi LR LV 2002 ACV Grauweiss
    2017-20xx T4 Multivan KR LV 2003 AXG Oceanicgrün

    Einmal editiert, zuletzt von M.R. (12. November 2016 um 23:54)


  • *M.R.zustimm*

    ich halte mich m.E. schon einigermaßen an die "deutschen Spielregeln, wenn nun ein Rad auf einer großen Limousine gefahren werden darf, erschliesst sich mir nicht ganz der Grund,

    warum dies nicht auch auf einem Bus sein darf. Die 1510 kg erreiche ich glaube ich nie, ich fahre mich und meine Freundin damit spazieren, ggfls noch etwas Camping-Geraffel, das war´s.
    (is ja nicht so, dass da 20 Waschmaschinen (wie in den Sprintern etc.) mit V-Max durch die Lande kutschiert werden...)

    Sicher muss das reglementiert sein, damit keiner ne UP-Felge, weil sie toll aussieht, auf nen Bus steckt, aber manchmal wiehert der Amtsschimmel doch zu heftig.

    Auf meinem T3 hatte ich seinerzeit Benz-Felgen (R129) in 16" gesteckt und pro Rad 10 kg abgelastet, war kein Problem.

    Grüße aus Bremen, Thomas :thumbup:

    10 Jahre T3...nun T4...

  • Moin, fahr mit deinem Bus mal auf eine Waage, es ist schon erstaunlich wie leicht doch so ein Bus an VA und HA ist !!!
    Da hatte mein TÜV Prüfer plötzlich auch keine Sorgen mehr mir meine Räder einzutragen !!!
    Ich hatte ihm auch extra die Gutachten von VW besorgen müssen obwohl die Räder von den VW Luxuslinern kommen
    die nachweislich schwerer sind als unsere Bus'e !!!
    Gruß

    :winker:!!! Über Uns da lacht die Sonne und über den Rest, da lachen Wir !!! Der BFC-Dynamo lebt !!! :winker:

  • Moin, fahr mit deinem Bus mal auf eine Waage, es ist schon erstaunlich wie leicht doch so ein Bus an VA und HA ist !!!
    Da hatte mein TÜV Prüfer plötzlich auch keine Sorgen mehr mir meine Räder einzutragen !!!

    das ist der Plan für nächste Woche.... und dann, wenn der Herr Inschinör dann immer noch nicht will, kommen sie halt runter und es gibt originale Räder. ;)

    Grüße aus Bremen, Thomas :thumbup:

    10 Jahre T3...nun T4...

  • Aber SERIENFELGEN mit angegebener Traglast AUS DEUTSCHLAND sollen von einem gleichschweren Fahrzeug (Bei Mir der Pheaton) nicht gehen weil das BRUCHVERHALTEN auf dem T4 nicht geprüft ist?

    Lügt euch doch nicht in die eigene Tasche...

    Ich bin davon überzeugt, dass der Prüfer da was falsch verstanden hat oder den Antragsteller aus irgendeinem anderen Grund abwimmeln wollte.
    Eine Felge muß nach wie vor nicht genau für das Fahrzeug geprüft, sondern nur ganz allgemein das Bruchverhalten nachgewiesen werden.

    Das Bruchverhalten wird dabei dabei auf die Reifengröße bezogen ermittelt.
    Unser Problem ist allenfalls, dass beispielsweise die Phaeton Felgen nicht für die von uns benötigte größere Bereifung konkret geprüft wurden und der TÜVer daher irgendwas interpolieren muß.
    Der Prüfer meines Vertrauens erklärte mir, dass das für jeden Ingenieur leicht zu gestalten ist und die weniger gut vorgebildeten Prüfer eine Formel an die Hand bekommen.

    Ich finde es absolut vernünftig, dass Fahrzeugteile auf einen möglichen Ausfall hin überprüft werden.
    Es darf nicht passieren, dass eine Felge nur aus optischen Gründen auf einem Auto montiert wird und dann bei Kurvenfahrten zerbricht.
    Das kann auch nicht im Sinne des Benutzers sein.

    Der dokumentierte Bruchtest ist die einzige Möglichkeit des vorherigen Nachweises, das sowas nicht passieren kann,
    und das hat ganz bestimmt nichts mit Bevormundung oder Gängelei zu tun.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)