@unbekannt: danke für die Zusammenfassung... Klasse
Neue Richtlinie für Anforderungen Kochstelle Stand 16.10.2017
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Freut mich wenn's dir gefällt
Man muß übrigens nicht komplett zitieren. Denkt denn keiner an die armen Bits und Bytes -
aber selbst gemeinsam werden wir das xxxx-KFZ nicht ausrotten können.
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Zitat
Es wurden die Papiere als Multivan gen Norden geschickt und kamen als Wohnmobil zurück.
sondern ein Gutachter der sich hat schmieren lassen.
Wenn sich also ein Gutachter hat "schmieren lassen" bekommt dein Kumpel also das Gutachten ohne das der Wagen begutachtet wurde.
OK, das kann ich glauben.Aber das die "Zwielichte" Person allerdings gleich die ganzen Papiere umträgt, halte ich wiederrum für sehr unwahrscheinlich.
Oder sitzt diese Person auch in der Zulassungsstelle?
Denn wenn jetzt nur die Papiere gefälscht sind und der Bus ist offiziell bei der Zulassungsstelle immer noch ein PKW, macht das doch gar keinen Sinn?
Der will doch bei den Steuern und der Versicherung sparen.
Ich nehme also an, dein Kumpel ist mit dem Gutachten dann schon noch zur Zulassungsstelle und hat das Umtragen lassen, gell?
Wäre also Steuerhinterziehung.
Auch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wenn es nicht der Eintragung entspricht.
Im schlimmsten Fall erlischt dann der Versicherungsschutz.
Aber wird das jemals irgend jemand merken?
Wird das bei einer Polizeikontrolle überprüft, ob das Fahrzeug wirklich ein Womo ist?
Ich glaube wohl eher nicht.
Und bei einem Unfall?
Merkt das doch auch keine Sau.Man muss sich eben damit abfinden, das immer weniger Menschen Bock auf "Ehrlichkeit gegenüber dem Staat" haben.
Auf der einen Seite das System bescheißen wo es nur geht und auf der anderen Seite laut rumbrüllen das alles Scheiße und zu Teuer ist.
Jammern auf hohem Niveau.
Wie sach ich immer?
Wer sich den Bus nicht leisten kann, soll Ihn doch verkaufen.
Na dann, frohe Weihnachten.Holger
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So ähnlich kenne ich das auch, allerdings schon 15 Jahre her...
Heute habe ich auch nur eine lose Induktionsplatte mit Steckerchen und Verlängerung dabei -
Wenn sich also ein Gutachter hat "schmieren lassen" bekommt dein Kumpel also das Gutachten ohne das der Wagen begutachtet wurde.
OK, das kann ich glauben.Hast natürlich Recht, so war es gemeint. Hab mich da falsch ausgedrückt
Er mußte hier noch zum Straßenverkehrsamt um alles umzuschreiben. -
Genau, eine Induktionskochplatte
Und ja, das Kabel liegt in der Schublade und wird bei Bedarf in die Verlängerung/Kabeltrommel gesteckt.
Kann ich halt nur nutzen wenn ich einen externen Stromanschluß habe (Campingplatz o.ä.)... wird bei uns seit neusten so nicht mehr abgenommen.
Wenn elektrische Kochplatte Gesetzes konform verschraubt ist, ist dann auch eine feste E Verkablung VDE konform für FAhrzeuge inkl. Kabel, Sicherung, Fi und Außenstromeinspeisung.
Da des der Prüfer elektrisch nicht selber prüfen kann, für das ganze auch noch eine Abnahmebescheinigung eines Elektrofachbetriebes nach VDE XXX
Mit freundlichen Grüßen der Kay
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Zitat
Der Erste erzählt doch tatsächlich, (ernsthaft?) dass er seine Versicherung gefragt hat,
ob das in Ordnung für sie (die Versicherung) wäre,
wenn er eine (in erster Linie ja für Ihn selber) sicherheitsrelevante Prüfung einfach mal nicht macht.
Und die Versicherung sagt Ihm, dass es Ihnen völlig egal ist ob er sich übern Jordan schickt.
Ist ja nicht verboten, sowas.
Das Fahrzeug ist jedenfalls versichert.
Prima.
Dann kann ja nix passieren.
(Tipp: Frag doch mal lieber deine Frau, was sie von dieser Beknackten Idee hält.)Womöglich sind Ihm aber 30€, alle zwei Jahre, auch einfach zu Teuer.
Oder es handelt sich um pubertäre Rebellion gegen das System im Allgemeinen.
Ich weiß es nicht.
Moin Holger,
Du meinst also, wenn Du eine Plakette von einem Prüfer bekommst, daß Du dich darauf verlassen kannst und in den nächsten 2 Jahren nichts passieren kann?
Meinem Vater ist 2003 mit meinem (damals seinem) Cali 12 Tage nach einer Gasprüfung eine Muffe gebrochen, zum Glück hatte er immer die Gasflasche nach Gebrauch abgedreht und es ist nichts wirklich passiert.
(Ich drehe das Gasventil von der Flasche immer nach jedem Gebrauch zu. )
Wir sind dann beide zu dem Prüfer und haben ihn zur Rede gestellt.
Sein Kommentar dazu: "Ich prüfe nur den Istzustand", was Sie in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug gemacht haben, liegt außerhalb meines Einflussbereichs.. . . bla bla bla."Richtlinien, Prüfungsintervalle, Bestimmungen und Gesetze haben ihre volle Berechtigung, da sie das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaft regeln und organisieren.
- Und für Leute, die nicht so technisch versiert sind, sind solche Intervallprüfungen auch sicher gut, um sich mal wieder um´s Gefährt zu kümmern und Profis drübergucken zu lassen.
Ich plädiere für etwas mehr Selbstverantwortung - - -Und deshalb habe ich meine Versicherung gefragt, was sie zur Gasprüfung meint!
Frohe Weihnachten Dir und Allen Anderen
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In der StVZO „Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen“ heißt es da:
5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Meine Frage zu "c", da "a und b" in meinem Multivan gegeben sind und "d" im Küchenblock weiterer Platz für Gegenstände / Gepäck.
c) Ich habe einen Küchenblock worauf ich den elektrischen Zweiplattenherd installieren möchte. Nutzen kann ich diesen nur wenn ich per Verlängerungskabel an 230V angeschlossen bin. Kann ich das gleich vergessen und sollte lieber einen Gaskocher mit Zündsicherung fest verbauen? -
Kann ich das gleich vergessen
Vorab mit dem Prüfer klären, den interessiert nicht, was wir hier sagen
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Ich habe einen Küchenblock worauf ich den elektrischen Zweiplattenherd installieren möchte. Nutzen kann ich diesen nur wenn ich per Verlängerungskabel an 230V angeschlossen bin. Kann ich das gleich vergessen und sollte lieber einen Gaskocher mit Zündsicherung fest verbauen?
Also meine Prüfer wollten einen Elektrokocher, meinen Gaskocher mit Zündsicherung haben sie nicht akzeptiert. Und ich denke, so sehen das die meisten Prüfer. Aber ich würde auch auf jeden Fall das Gespräch suchen und klären, was sich 'deine' Prüfer vorstellen. Dann geht doch alles besser über die Bühne und ist mit weniger Unsicherheit im Vorfeld behaftet. Drauf achten, dass man mit jemand spricht, der das auch entscheiden kann und sich den Namen merken, damit du dich darauf beziehen kannst, wenn der nicht verfügbar ist (Urlaub, Krankheit, Teilzeit).
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Vielen Dank für Eure Erfahrungen. Ich werde mich mit dem Prüfer mal auseinandersetzen und dann sehen wie er es gerne möchte!
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