Neue Richtlinie für Anforderungen Kochstelle Stand 16.10.2017

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Zitat

    Es wurden die Papiere als Multivan gen Norden geschickt und kamen als Wohnmobil zurück.

    sondern ein Gutachter der sich hat schmieren lassen.


    Wenn sich also ein Gutachter hat "schmieren lassen" bekommt dein Kumpel also das Gutachten ohne das der Wagen begutachtet wurde.
    OK, das kann ich glauben.

    Aber das die "Zwielichte" Person allerdings gleich die ganzen Papiere umträgt, halte ich wiederrum für sehr unwahrscheinlich.
    Oder sitzt diese Person auch in der Zulassungsstelle?
    Denn wenn jetzt nur die Papiere gefälscht sind und der Bus ist offiziell bei der Zulassungsstelle immer noch ein PKW, macht das doch gar keinen Sinn?
    Der will doch bei den Steuern und der Versicherung sparen.
    Ich nehme also an, dein Kumpel ist mit dem Gutachten dann schon noch zur Zulassungsstelle und hat das Umtragen lassen, gell?
    Wäre also Steuerhinterziehung.
    Auch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wenn es nicht der Eintragung entspricht.
    Im schlimmsten Fall erlischt dann der Versicherungsschutz.
    Aber wird das jemals irgend jemand merken?
    Wird das bei einer Polizeikontrolle überprüft, ob das Fahrzeug wirklich ein Womo ist?
    Ich glaube wohl eher nicht.
    Und bei einem Unfall?
    Merkt das doch auch keine Sau.

    Man muss sich eben damit abfinden, das immer weniger Menschen Bock auf "Ehrlichkeit gegenüber dem Staat" haben.
    Auf der einen Seite das System bescheißen wo es nur geht und auf der anderen Seite laut rumbrüllen das alles Scheiße und zu Teuer ist.
    Jammern auf hohem Niveau.
    Wie sach ich immer?
    Wer sich den Bus nicht leisten kann, soll Ihn doch verkaufen.
    Na dann, frohe Weihnachten.

    Holger

  • So ähnlich kenne ich das auch, allerdings schon 15 Jahre her...
    Heute habe ich auch nur eine lose Induktionsplatte mit Steckerchen und Verlängerung dabei :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (24. Dezember 2018 um 09:09)


  • Wenn sich also ein Gutachter hat "schmieren lassen" bekommt dein Kumpel also das Gutachten ohne das der Wagen begutachtet wurde.
    OK, das kann ich glauben.

    Hast natürlich Recht, so war es gemeint. Hab mich da falsch ausgedrückt
    Er mußte hier noch zum Straßenverkehrsamt um alles umzuschreiben.

  • Genau, eine Induktionskochplatte
    Und ja, das Kabel liegt in der Schublade und wird bei Bedarf in die Verlängerung/Kabeltrommel gesteckt.
    Kann ich halt nur nutzen wenn ich einen externen Stromanschluß habe (Campingplatz o.ä.)

    ... wird bei uns seit neusten so nicht mehr abgenommen.

    Wenn elektrische Kochplatte Gesetzes konform verschraubt ist, ist dann auch eine feste E Verkablung VDE konform für FAhrzeuge inkl. Kabel, Sicherung, Fi und Außenstromeinspeisung.

    Da des der Prüfer elektrisch nicht selber prüfen kann, für das ganze auch noch eine Abnahmebescheinigung eines Elektrofachbetriebes nach VDE XXX

    Mit freundlichen Grüßen der Kay


  • Moin Holger,
    Du meinst also, wenn Du eine Plakette von einem Prüfer bekommst, daß Du dich darauf verlassen kannst und in den nächsten 2 Jahren nichts passieren kann?
    Meinem Vater ist 2003 mit meinem (damals seinem) Cali 12 Tage nach einer Gasprüfung eine Muffe gebrochen, zum Glück hatte er immer die Gasflasche nach Gebrauch abgedreht und es ist nichts wirklich passiert.
    (Ich drehe das Gasventil von der Flasche immer nach jedem Gebrauch zu. )
    Wir sind dann beide zu dem Prüfer und haben ihn zur Rede gestellt.
    Sein Kommentar dazu: "Ich prüfe nur den Istzustand", was Sie in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug gemacht haben, liegt außerhalb meines Einflussbereichs.. . . bla bla bla."

    Richtlinien, Prüfungsintervalle, Bestimmungen und Gesetze haben ihre volle Berechtigung, da sie das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaft regeln und organisieren.
    - Und für Leute, die nicht so technisch versiert sind, sind solche Intervallprüfungen auch sicher gut, um sich mal wieder um´s Gefährt zu kümmern und Profis drübergucken zu lassen.
    Ich plädiere für etwas mehr Selbstverantwortung - - -

    Und deshalb habe ich meine Versicherung gefragt, was sie zur Gasprüfung meint!

    Frohe Weihnachten Dir und Allen Anderen

    mfG Uwe

    ----------------------------------------------------------

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
          index.php?page=Attachment&attachmentID=58345    

    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

    _______________________________________________________
    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


    Einmal editiert, zuletzt von lederuwe (24. Dezember 2018 um 18:26)

  • In der StVZO „Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen“ heißt es da:

    5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
    b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    c) Kochgelegenheit und
    d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.


    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

    http://www.greenbulli.de/der-gruene-bus…mobilzulassung/

    Meine Frage zu "c", da "a und b" in meinem Multivan gegeben sind und "d" im Küchenblock weiterer Platz für Gegenstände / Gepäck.

    c) Ich habe einen Küchenblock worauf ich den elektrischen Zweiplattenherd installieren möchte. Nutzen kann ich diesen nur wenn ich per Verlängerungskabel an 230V angeschlossen bin. Kann ich das gleich vergessen und sollte lieber einen Gaskocher mit Zündsicherung fest verbauen?

  • Ich habe einen Küchenblock worauf ich den elektrischen Zweiplattenherd installieren möchte. Nutzen kann ich diesen nur wenn ich per Verlängerungskabel an 230V angeschlossen bin. Kann ich das gleich vergessen und sollte lieber einen Gaskocher mit Zündsicherung fest verbauen?

    Also meine Prüfer wollten einen Elektrokocher, meinen Gaskocher mit Zündsicherung haben sie nicht akzeptiert. Und ich denke, so sehen das die meisten Prüfer. Aber ich würde auch auf jeden Fall das Gespräch suchen und klären, was sich 'deine' Prüfer vorstellen. Dann geht doch alles besser über die Bühne und ist mit weniger Unsicherheit im Vorfeld behaftet. Drauf achten, dass man mit jemand spricht, der das auch entscheiden kann und sich den Namen merken, damit du dich darauf beziehen kannst, wenn der nicht verfügbar ist (Urlaub, Krankheit, Teilzeit).