Wiedermal a Felgenfrage

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  • Grüß euch

    habe wiedermal eine blöde Felgenfrage:

    Hab ja einen T4 Transporter mit Porsche Logo....

    Da habe ich mir gedacht Felgen in der so berühmten Fuchs Schmiede Optike (also Fuchsfelgen) würden meiner guten alten Berta gut stehen

    Für die Heckmotorfraktion gibt es da ja einen Haufen für aber gibt's da was für den T4, was legal fahrbar is?

    Hat jemand welche verbaut echte oder Replika is ma egal... Wenn jemand unnützes Autowissen für mich hat bitte melden :D8):thumbup:

    danke mfg

    "Ein Auto kann man nicht wie einen Menschen behandeln! Ein Auto brauch Liebe!" (Walter Röhrl)

  • Da die 3,2er G-Modelle insgesamt nur 1200kg wogen, wird das mit der Tragfähigkeit knapp. Mit 4 hinteren Felgen und Lochkreisadaptern könnte das aber hinhauen, wenn die Einpresstiefe dann noch passt. Die Originalen Füchse sind Schmiederäder, die Nachbauten sind gegossen. Die 5,5" Felge hat glaube ich knapp 600kg Traglast.

    Ich fahre immer nur so schnell wie es geht, nie schneller

  • Sind zwar Nachbaufelgen, aber du hättest dann die Lochkreisadapter gespart. Wenn die 900kg Traglast stimmen, wäre alles in Butter. 23mm Einpresstiefe sind allerdings schon amtlich viel - 26mm breiter als die VW Serienfelge. Pro Rad.

    Ich fahre immer nur so schnell wie es geht, nie schneller

  • Mit ET 23 eher was für den T3... Beim T4, erst recht ab 96, nur mit P2-Verbreiterung oder vergleichbarem fahrbar legal.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Man müsste sich das TÜV-Gutachten bezüglich Traglast und Auflagen mal ansehen.

    Bei 7X16 ET49 ist ja auch noch etwas Platz für Spurplatten.

    Je nach Reifendimension könnte es sich auch ohne Verbreiterungen ausgehen.

    Mit dem Gutachten sollte ja eine Änderungsabnahme nach §19.3 ausreichen,

    da hätte man dann ja eine große Auswahl an Prüforganisationen und Prüfern.;)

    Edit: Ist wohl doch nur ein Festigkeitsgutachten vom TÜV dabei.

    Dann wäre doch eine Einzelabnahme nach §21 erforderlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (19. Februar 2019 um 13:34)