Ich habe meine Auflastung bei 2790 kg eintragen lassen
Warum nicht 2.800kg?
Weil da dann schon über 2,8to angefangen wird.
Dann hätte der Tüver max. 2799 kg eintragen müssen für "unter" 2,8to.
Ich habe meine Auflastung bei 2790 kg eintragen lassen
Warum nicht 2.800kg?
Weil da dann schon über 2,8to angefangen wird.
Dann hätte der Tüver max. 2799 kg eintragen müssen für "unter" 2,8to.
Weil da dann schon über 2,8to angefangen wird.
Falsch ...
in allen Gesetzen und Richtlinien (z.B. StVZO) ist die Rede von "nicht mehr als 2.800kg" respektive "über 2.800kg".
2.800kg sind "nicht mehr als 2.800 kg", jedoch weniger als "über 2.800kg".
Weil da dann schon über 2,8to angefangen wird.
Falsch ...
in allen Gesetzen und Richtlinien (z.B. StVZO) ist die Rede von "nicht mehr als 2.800kg" respektive "über 2.800kg".
2.800kg sind "nicht mehr als 2.800 kg", jedoch weniger als "über 2.800kg".
wie auch immer......mir ist es wurscht jetzt
mir ist es wurscht jetzt
mir aber nicht, vor allem nicht als Aussage hier im Forum.
Klar, ist nur ein "lächerliches" Kilo, und für Dich jetzt nicht mehr relevant.
Es geht auch lediglich um die fachlich korrekte Information, also keine Kritik an Deiner Person.
mir ist es wurscht jetzt
mir aber nicht, vor allem nicht als Aussage hier im Forum.
Klar, ist nur ein "lächerliches" Kilo, und für Dich jetzt nicht mehr relevant.
Es geht auch lediglich um die fachlich korrekte Information, also keine Kritik an Deiner Person.
OK.....dann präzisiere ich meine Aussage...... Für mich sind die 2790 kg ausreichend.
Und ja, axelb hat in Bezug der Genauigkeit der Bemessungsgrenze recht.
Weil da dann schon über 2,8to angefangen wird.
Dann hätte der Tüver max. 2799 kg eintragen müssen für "unter" 2,8to.
und damit wäre der nächste 100er Kilo angefangen, also direkt wieder mehr Steuern
Ich bin gestern mit den Papieren zur Dekra hin und hab ihn gefragt, ob das so richtig ist. Natürlich meinte er, dass er sich vertippt habe und das direkt richtig stellt. Die richtigen Papiere bekomme ich die Tage erneut per Post.
In dem Sinne, vielen Dank für die Hilfe
und damit wäre der nächste 100er Kilo angefangen, also direkt wieder mehr Steuern
Wer behauptet das?
Das Steuergesetz benennt "über 2.800kg", also dann 2.801kg als Beginn der nächsten Stufe.
und damit wäre der nächste 100er Kilo angefangen, also direkt wieder mehr Steuern
Wer behauptet das?
Das Steuergesetz benennt "über 2.800kg", also dann 2.801kg als Beginn der nächsten Stufe.
Stimmt, es sind mittlerweile 200er Kilos. Aber passenderweise ist 2.800 ja ein 200er Schritt zwischen 2t und 3t
Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Daneben ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig.
Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
Jetzt natürlich die Masterfrage, ob 2800 Kilo bereits zu "angefangene 200 Kilo" zählen. Eigentlich dürfte das ja auch erst bei 2.801Kg so sein
Wenn ich 2800 mitreichne, also bei 0 das Zählen anfange, sind 200 kg nur bis 199. sonst wären es 201. Und irgendwie erinnere ich mich, dass man immer bei 1 anfängt und bis 10, also 0, zählt. Zumindest hab ich das so gelernt....
Deswegen ist die Aussage "dieses Jahr beginnt ein neues Jahrzehnt" (2020) ebenso völliger Schwachsinn, auch wenn sie überall so verbreitet wird/wurde. Dann hat das erste Jahrzehnt also nur 9 Jahre und heisst nicht Jahrneunt?
Die Berechnung der Steuern beginnt bei >2.800kg .. .wie ich schon schrieb;
mathematisch korrekt also in der Form: ≤ 2.800kg <
Guten Abend Forianer,
ich war heute bei der Dekra und fragte den SV ob er eine Auflastung meines Wagens vornehmen kann. Es sind braune Sachs (996 489) verbaut. Zu den Federn gibt es eine Montageanleitung mit den nötigen Infos zur Auflastung. Allerdings keine Achslasten.
Der SV war vom Sachs Dokument wenig begeistert und wollte eine Freigabe oder ähnliches von VW.
Gibt es da ein Schreibstück welches ich anfordern sollte?
Wer wäre mein Ansprechpartner? VW Nutzfahrzeuge?
Grüße
Fahrzeug-BE vielleicht?
In der stehen doch schon alle Sachen drin.
Und das der T4 bereits werksseitig mit 2.800kg zGG ausgeliefert wurde (je nach Nutzlast, beispielsweise 0J3), dürfte auch aus der BE oder sonstigen Homologationsunterlagen entnommen werden können.
Mein T4 beispielsweise hatte ab Werk ein zGG in Höhe von 2.800kg, welches mittels Gutachten eines aaS bereits zur Erstzulassung und ohne technische Änderung sogar auf 2.810kg erhöht wurde.
Aus welchem Grund die im hoheitlichen Auftrag arbeitenden Sachverständigen oftmals zugearbeitet bekommen wollen, erschließt sich mir nicht.
Das sind alles ganz alte Hüte ... was es vermutlich für die heutigen jüngeren Sachverständigen etwas schwer macht und Arbeits- bzw. Rechercheaufwand bedeutet, jedoch die Unterlagen dennoch beim Dampfkessel-Prüfverein vorliegen dürften.
Der SV war vom Sachs Dokument wenig begeistert und wollte eine Freigabe oder ähnliches von VW.
So viel ich weiß, sind die Sachs-Federn Original-identisch ... das steht auch in den zugehörigen Unterlagen.
Und wie man einen VW-Bus auflastet, sollte das Prüfer schon wissen - ansonsten: den Chef verlangen.