Darf ich die Felgen auf meinen VW T4 Nutzen?

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  • Hallo!

    Ich habe gestern meinen Re-Importierten VW T4 Baujahr 2001 bekommen.

    Nun muss ich einiges dran machen, unter anderem alle 4 Reifen erneuern.

    Leider bin ich mir nicht sicher ob die Felgen die auf dem T4 drauf waren, bei uns zulässig bzw. eingetragen werden können.

    Die Felgen haben eine KBA 44704 Nummer aber ich habe leider keine ABE mit dazu erhalten.

    Die Fakten:

    Fahrzeug:

    Volkswagen Transponder 2.5 TDI 75KW / 102 PS

    Erstzulassungsdatum 26.07.2001 (Modelljahr 2002)

    Felgen:

    MIM => (wird als Hersteller "vermutet")

    7x16 ET35

    KBA => 44704

    1065 => Keine Ahnung was es bedeuten soll, es ist aber auf der Felge eingeprägt

    Reifen die ich dafür kaufen möchte:

    215/60/99H

    Nun die Fragen:

    1. Hat einer von euch die ABE für die Felgen und kann mir sagen, ob die Felgen überhaupt für mein Fahrzeug zugelassen sind?

    2. Sind "99" also 775KG Lastverträglichkeit pro Reifen ausreichend?

    3. Falls "99" nicht ausreichend sein sollten, welche sollte ich mindestens wählen?

    Ich danke euch schon mal im Voraus!

    3 Mal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (28. Mai 2021 um 12:25)

  • Zu 1.: Ja und Nein. Es gibt die Felge in zwei Ausführungen, aber nur die A2 hat den 112er LK. Diese Felge trägt nur 630kg, das dürfte viel zu wenig sein.

    Diese Felge ist für Passat und Golf gedacht.

    Zu 2: Höchstwarscheinlich ja, du must nach deiner Achslast vorne gucken, Steht im Schein, teile sie durch 2 und da darf nicht mehr als 775kg rauskommen. Hilft aber nix, wenn du die Felge schon nicht fahren darfst.

    Zu drei: ergibt sich aus "Zu 2".

    Noch zur Felge:

    MIM ist wie vermutet der Hersteller.

    1065 ist nur die Bezeichnung des Radtyps.

    Zur zukünftigen Frage: Nein, ich kann die ABE nicht schicken. Dürfte aber besorgbar sein, die Produktion der Felge wurde erst Mitte 2016 eingestellt.

    .................................................

  • Sorry aber da ich ein ABSOLUTER T4 Neuling bin muss ich leider nachfragen:

    1. Die "A2 hat den 112er LK" => Was soll ich drunter verstehen? Was Bedeutet A2 und 112er LK? Habe ich nun die Felge für "Passat & Golf" oder habe ich die A2 ? :D

    (Sorry ich bin verwirrt :P )

    2. Das Fahrzeug ist wie gesagt ein Reimport, in den ausländischen Papieren (Elektronisches Fahrzeugschein) steht nur, dass das Leergesamtgewicht 1846kg beträgt und maximal Gesamtgewicht 2705kg. Noch habe ich leider keine DE Papiere, bevor ich die bekomme möchte ich den T4 für den TÜV fertig machen. Dazu gehören die Reifen und Felgen.

    3. Das gleiche Problem wie bei Punkt 2. Es gibt absolut keine Angaben/Vorgaben in den Papieren für die Reifenklasse.

    Vielen Dank schon Mal für deine Antwort red.cargo

  • Hallo,

    einfach erklärt:

    Die Felgen sind zu 99% nicht für dein Auto.

    Sie sind aus der Gewichtsklasse Passat und Golf.

    LK ist der Lochkreisdurchmesser im mm, es gibt sie als Felgentyp A2 mit 112, deshalb kann man sie an den T4 schrauben ist aber nicht zulässig weil zu schwach.

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  • Ich glaube ich habe es endlich verstanden :)

    Also WEIL ich 112 Lochkreis habe muss es die "112-A2"-Felge sein und deswegen kann die garnicht von der Tragfähigkeit laut deiner ABE zugelassen sein. Richtig?

    Die, die vom der Tragfähigkeit zugelassen währe, hat kein 112 Lochkeis

    Vielen Dank!

    2 Mal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (1. Juni 2021 um 16:31)

  • Ich glaube ich habe es endlich verstanden :)

    Also WEIL ich 112 Lochkreis habe muss es die "112-A2"-Felge sein und deswegen kann die garnicht von der Tragfähigkeit laut deiner ABE zugelassen sein. Richtig?

    Die, die vom der Tragfähigkeit zugelassen währe, hat kein 112 Lochkeis

    Vielen Dank!

    Äh, nicht ganz, ändert aber am Sachverhalt nix.

    Die andere Variante mit LK100 (W7 glaube ich) passt von der Tragfähigkeit erst recht nicht, die ist noch schwächer.

    Such dir andere Räder, die auch für den T4 sind.

    .................................................

  • Alles klar! Danke für die Aufklärung!!!

    Nun habe ich mich auf die Suche begeben und schon mal die hier gefunden.

    Wenn ich mir aber die ABE anschaue sind nur folgende T4-Typen aufgelistet:

    7DB, 7DW, 7DZ

    Ich habe aber einen 7DA

    Bei mir in den Papieren steht maximal zugelassene gesamtmasse 2705KG (geteilt durch 4 sind es 676KG pro Felge)

    Die Felgen wurden laut der ABE auf bis zu 800KG Radlast zugelassen.

    Motorleistung liegt bei meinen T4 bei 75kW

    Sollte doch also kein Problem sein wenn ich die nehme, auch wenn mein 7DA-Typ nicht aufgelistet ist ODER irre ich mich und werde ich Ärger mit dem TÜV & Polizei bekommen weil in der ABE "7DA" nicht explizit aufgelistet ist?

    3 Mal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (4. Juni 2021 um 13:16)

  • eZ_Bolek Obacht... bitte nicht "geteilt durch vier" rechnen.... maßgebend ist die höchste Angabe einer Achse : 2 ... !!! :prof:

    Beispiel:

    Achslast vo. 1480kg

    Achslast hi. 1490kg

    = mind. 745kg pro Felge

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    4 Mal editiert, zuletzt von Else (4. Juni 2021 um 13:17)

  • Ok, nicht durch 4 teilen, verstanden.

    Leider steht in den Ausländischen Papieren die ich besitze, nur die zul. Gesamtmasse.

    Die Achslasten sind einfach nicht angegeben -.-

    Sollte doch also kein Problem sein wenn ich die nehme, auch wenn mein 7DA-Typ nicht aufgelistet ist ODER irre ich mich und werde ich Ärger mit dem TÜV & Polizei bekommen weil in der ABE "7DA" nicht explizit aufgelistet ist?

    Einmal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (4. Juni 2021 um 13:22)

  • eZ_Bolek 4. Juni 2021 um 13:50

    Hat den Titel des Themas von „Darf ich die Felgen auf meinen VW T4 Nutzen? KBA 44704 MIM Felgen 7x16 ET35“ zu „Darf ich die Felgen auf meinen VW T4 Nutzen?“ geändert.
  • Frage an Radio Eriwan:

    kann ich dann die Felgen nutzen?

    Im Prinzip ja, aber wenn Dein Fahrzeug in der ABE nicht aufgeführt ist, dient das Gutachten dann nur als Grundlage für eine §21 Einzelabnahme (evtl. genügt auch eine §19 Aänderungsabnahme) bei einer Prüforganisation und anschließender Eintragung in die Fahrzeugpapiere. .

    Das Mitführen der ABE genügt dann nicht.

    Ich würde das vorab z.B. mit dem TÜV klären

  • Die verlinkten Felgen sind 7x16 ET50.

    Die originalen 16-Zoll BBS haben 7x16 ET49, die bei den 15-Zoll Fahrwerken erfahrungsgemäß bisher noch keine Probleme bereitet haben.

    Das sollte auch der Fall sein, wenn die Räder 1mm tiefer im Radhaus stehen, zumal die 215er nicht sehr breit bauen.

    Musst aber darauf achten, dass die Zentrierringe für 57,1 mm ML mitgeliefert werden, denn die verlinkten Felgen haben 76mm Mittenloch.