LKW Besteuerung für Reimport VW T6.1 Mixto 5-Sitzer möglich? (Eilt)

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  • Hallo zusammen,

    ich habe vor mir einen T6.1 Mixto 5-Sitzer zu kaufen. kurzer Radstand

    0603 BXU ,Reimport aus der Türkei LKW Zulassung mit deutschen Papieren.

    Meine Frage kann ich den 5-Sitzer wirklich als LKW zulassen, 172€?

    Macht nur Sinn wenn ich die 5 Sitze eingetragen lassen kann.

    Wer hat Erfahrung?

    Gibt es Nachteile bei einem Reimport?

    Probleme? Einfach kurz per Telepathie melden :glaskugel: .....

  • Abonniert.

    Genau so einen habe ich mir die Woche angesehen, konnte aber leider nicht mit dem Besitzer sprechen.

    Ich weiß aber, das er als LKW zugelassen ist und 5 Sitze eingetragen hat.

    War super ausgestattet, mit elektr. Doppelschiebetüren und sonstigem Schnickschnack.

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  • Abonniert.

    Genau so einen habe ich mir die Woche angesehen, konnte aber leider nicht mit dem Besitzer sprechen.

    Ich weiß aber, das er als LKW zugelassen ist und 5 Sitze eingetragen hat.

    War super ausgestattet, mit elektr. Doppelschiebetüren und sonstigem Schnickschnack.

    Super!

    wird er auch wie ein LKW nach Gewicht besteuert? kurzer Radstand?

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  • ... Bei fünf Sitzen wirst du ein Schreiben vom Zoll bekommen dass das Teil als PKW besteuert wird. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen und dann wird er Zoll das Fahrzeug vermessen. Wenn alle Voraussetzungen für eine LKW Zulassung gegeben sind, sollte es dann auch mit der LKW Steuer funktionieren.

  • ... Bei fünf Sitzen wirst du ein Schreiben vom Zoll bekommen dass das Teil als PKW besteuert wird. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen und dann wird er Zoll das Fahrzeug vermessen. Wenn alle Voraussetzungen für eine LKW Zulassung gegeben sind, sollte es dann auch mit der LKW Steuer funktionieren.

    @ Amicar: der Bus hat von Werk aus in den Papieren eine LKW Zulassung.

    Ich habe folgenden Beitrag im Netz gefunden:

    Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…/lkw-zulassung/

    "Neue Rechtslage: Eintragung in den Fahrzeugpapieren entscheidet

    Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist diese Unsicherheit für die betroffenen Halter beseitigt worden, da nur noch die Eintragung in den Fahrzeugpapieren für die Besteuerung entscheidend ist. Ist das jeweilige Fahrzeug danach als Lkw in den Papieren eingetragen, kommt eine Besteuerung des Fahrzeugs als Pkw nicht mehr in Betracht."

    Was stimmt jetzt ????????????????

    ohje.... :nixpeil:   :kratz:

    Denke ich lass mir eine Kopie der Kfz-Papiere zusenden und Frage vor dem Kauf direkt beim Zoll nach.

    Oder sollte man "keine schlafenden Hunde wecken"

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  • ... Also ich kann dir aus einer zuverlässigen Quelle verraten, dass beim Finanzamt ein Programm im Hintergrund läuft, dass jedes Fahrzeug bei Halterwechsel mit mehr als drei Sitzen automatisch als PKW versteuert egal was in den FZ Papieren steht. Fahrzeuge die laut Schlüsselnummer ab Werk eine Pkw Zulassung hätten werden bei Halterwechsel generell als PKW versteuert auch wenn sie eine LKW Zulassung haben. Wie schon geschrieben steht es dir frei dagegen Widerspruch einzulegen und dem Finanzamt darzulegen dass dein Fahrzeug ein LKW ist auch wenn er fünf Sitzplätze hat.

  • ... Bei fünf Sitzen wirst du ein Schreiben vom Zoll bekommen dass das Teil als PKW besteuert wird. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen und dann wird er Zoll das Fahrzeug vermessen. Wenn alle Voraussetzungen für eine LKW Zulassung gegeben sind, sollte es dann auch mit der LKW Steuer funktionieren.

    Stimmt so nicht.

    Ich habe mein Bulli mit 6 Sitzen und LKW Zulassung vor einem Monat zugelassen, es ist ein ganz normaler Stuerbescheid gekommen, mit 174€ im Jahr.

    Keine Nachfragen, keine Vorführungen usw....

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • amicar kann das vielleicht (noch) im Ermessen des FA-Beamten liegen?

    Nur aus reiner Neugier ;)

    VG Stefan

    ... das wird alles automatisch erledigt, da schaut vor dem Widerspruch keiner drauf.

  • ... Bei fünf Sitzen wirst du ein Schreiben vom Zoll bekommen dass das Teil als PKW besteuert wird. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen und dann wird er Zoll das Fahrzeug vermessen. Wenn alle Voraussetzungen für eine LKW Zulassung gegeben sind, sollte es dann auch mit der LKW Steuer funktionieren.

    Stimmt so nicht.

    Ich habe mein Bulli mit 6 Sitzen und LKW Zulassung vor einem Monat zugelassen, es ist ein ganz normaler Stuerbescheid gekommen, mit 174€ im Jahr.

    Keine Nachfragen, keine Vorführungen usw....

    ... kann es sein, das das FZ ab Werk so ausgeliefert wurde? Somit auch 6 Sitzplätze in den Coc Papieren stehen.

  • Stimmt so nicht.

    Ich habe mein Bulli mit 6 Sitzen und LKW Zulassung vor einem Monat zugelassen, es ist ein ganz normaler Steuerbescheid gekommen, mit 174€ im Jahr.

    Keine Nachfragen, keine Vorführungen usw....

    ... kann es sein, das das FZ ab Werk so ausgeliefert wurde? Somit auch 6 Sitzplätze in den Coc Papieren stehen.

    Ja, meiner ist vom Werk aus ein 6 Sitzer mit LKW Zulassung.

    Das wäre ja der T6.1 Mixto vom TE ja auch. Also könnte (muss aber nicht) sein, das der auch als LKW versteuert wird.

    Ich meine irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, das die Zollbehörde jetzt sich an die Fahrzeugklasse wie im Brief/Schein halten muss.

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Hallo zusammen,

    die Zeit rennt und ich wollte mich ja nochmal melden. :patsch: Fast schon ein Jahr vergangen.

    Meinen T4 habe ich mittlerweile verkauft.

    Fahre jetzt einen

    T6.1, Mixto 5-Sitzer der ohne Probleme als "LKW besteuert" wurde.

    Zulassung als LKW bereits ab Werk ,150 PS, Handschalter.

    Die Zollbehörde muß sich mittlerweile wieder an die Fahrzeugklasse die im Brief bzw. in den Coc-Papieren eingetragen ist halten.

    so long :winker:

    Dreg

    Probleme? Einfach kurz per Telepathie melden :glaskugel: .....