LKW Zulassung in einem anderen Bundesland

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • xlspecial

    Was steht nun wirklich drin? Bis 3,5t oder unter 3,5t? Schau halt einfach nach. Wenn bis 3,5t, dann gehören 3,5t dazu, wenn unter 3,5t dann darf die Karre 3499kg wiegen.

    Vielleicht wäre ein gutes und vor allem bekanntes Beispiel der 750kg Abhänger. Die haben nicht 749kg oder nach deiner Rundung 740kg, nein die haben immer 750kg. Was steht in der Führerscheinverordung? Anhänger bis 750kg können ohne BE gefahren werden. Also haben die Anhänger 750kg. Was steht unter Klasse B? Genau! Bis 3,5t. Wie schwer darf der Sprinter sein? 3,49t oder 3,5t? Falls 3,49t, wieso haben die Anhänger immer 750kg und nicht 740kg?

    Falls du Recht hättest, würden eine ganze Menge Leute ihren 750kg Anhänger ohne passenden Führerschein durch die Gegend fahren., was ich mir echt nicht vorstellen kann.

    Gruß, Christian

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Vadder (16. November 2022 um 00:18)

  • Sonntagsfahrverbot gilt generell nicht bei privaten Fahrten. Auch nicht im 40 Tonner. Hier zählt wirklich der Fahrtzweck.


    sortca46 auch wenn du den Lappen schon lang hast, manchmal ändern sich Vorschriften ;)

    Gewerblich gilt das sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5t und mit Anhänger.

    Zitat vom ADAC:

    An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

    Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.

    Zum Thema Fahrerkarte, Lenkzeiten und Ausnahmen findet sich alles Wissenswerte hier (t4 irrelevant, solange Fahrtzweck privat) https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Dow…1291?nn=3687682

    5 Mal editiert, zuletzt von fried chycken (16. November 2022 um 01:17)

  • Vadder -Ich nehm alles zurück. Das kommt davon das man so focusiert ist.

    In dem Fall die Ausnahme für den Anhänger. Und eben nicht nochmal die Neufassung liest.

    Nur sinnig ist es-gilt nur für gewerblich/endgeltlich ,also freie Fahrt füralle,egal was für ein GG und dann kommt im Zusatztext bei Anhängerbetrieb eben noch mal das bei Sport/Freizeitaktivitäten.

    Gruß Frank

  • Noch was zur Ergänzung (siehe im Link das Gewicht) damit sollte alles geklärt sein. Danke Frank für den Link. Gerade auch immer Thema bei Marktbeschickern. Das Fahrverbot erübrigt sich also nach StVZO §30 Absatz 3 letzter Satz(für mich zumindest) Dankesehr.

    § 1 GüKG - Einzelnorm

    Wo habt ihr den Grenzwert gelesen BusJunkie , fried chycken dass generell LKW ab 7,5t betroffen sind?

    „Es ist besser, weniger Donner im Mund und mehr Blitze in der Hand zu haben.“ indianische Weisheit

    2 Mal editiert, zuletzt von Swaprle (18. November 2022 um 16:21)