Ewig leidiges Thema Trennwand und LKW-Zulassung

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  • Hi,

    ich weiß das Thema wurde schon 1000 mal behandelt und ich habe mich da jetzt auch schon viele Stunden durch die Tiefen des Internets gewühlt. Aber da sich in den jahren ja doch immer mal wieder was ändert, wollte ich hier jetzt nochmal fragen, ob meine Annahmen so stimmen. Ausgangssituation: Ich habe einen fensterlosen T4-Transporter, der als LKW zugelassen ist, aber eine Trennwand hat. Diese würde ich gerne entfernen und ihn hinten zum Camper ausbauen.

    Was ich bisher herausgefunden habe:
    - seit 23. Oktober 2020 entscheidet nicht mehr das Finanzamt, als was besteuert wird, sondern einzig und alleine die Zulassungsart im Schein ist für die Besteuerung entscheident (Quelle). Also Vorfahren beim Finanzamt, die dann evtl. nach ihren Regeln eine Trennwand wollen, ist nicht mehr, oder die Gefahr der Steuerhinterziehung.

    - Transporter, die VOR Oktober 2006 hergestellt wurden, benötigen angeblich laut DIN 75410-3 keine Trennwand als Voraussetzung für die LKW-Zulassung, erst danach ist sie vorgeschrieben (Quelle)

    - ein Camperausbau gilt als Ladung, sofern er nicht fest verschraubt ist (zb. mit Flügelschrauben, etc.)

    Ich würde gerne kein Risiko eingehen ohne BE zu fahren, bzw. will im Zweifel zb. bei einer Kontrolle der Polizei was Handfestes vorzeigen können.

    Dass es kein tragendes Teil ist weiß ich, mir gehts um die gesetzlichen Bestimmungen zur LKW Zulassung/Ladungssicherheit

    - Weiß jemand genaueres zur ominösen DIN 75410-3, bzw. hat die jemand vorliegen? Gilt das nur für Fahrzeuge, die bis dahin schon ab Werk ohne Trennwand ausgeliefert wurden? Oder zählt tatsächlich nur das Baujahr und da T4 vor 2006 kann ich ohne Konsequenzen die Trennwand auch jetzt noch ausbauen? Die Frage wäre mir am Wichtigsten, da habe ich bisher keine Antwort darauf gefunden.

    - Beim TÜV mache ich mir da eher weniger Sorgen, aber zb. bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle wenn irgendwelche Korinthenkacker daherkommen und plötzlich ohne die Trennwand mit erloschener BE argumentieren. Erst recht, wenn das Ding hinten auch eher wie ein Wohnmobil, als ein LKW aussieht und das eh schon Fragen aufwirft.

    - Daher noch zum Ausbau: Mein Plan wäre Holzverkleidung, Bett nur reinstellen, bzw. leicht entfernbar, und Schrankwand mit Flügelschrauben befestigen. Somit theoretisch alles Ladung, richtig? Ein Kocher bau ich nicht ein, damit sollte man doch dann eigentlich auch schon argumentieren können, dass es gar keine Wohnmobil-Zulassung erhalten kann.


    So, kann mir wer Sicherheit geben, dass das alles so stimmt? ;)
    Oder hat gar diese komische Din-Norm im genauen Wortlaut? Die habe ich nämlich nirgends gefunden.


    LG

    (Wohnmobilzulassung kommt nicht in Frage, da ich das Ding wohl über einen längeren Zeitraum ausbauen will und auch dann noch flexibel bleiben will, um zb. doch mal was anderes transportieren zu können. Außerdem passen mir die Vorgaben mit fest verbautem Kocher, Tisch usw. nicht.)

    6 Mal editiert, zuletzt von calsian (11. März 2021 um 13:31)

  • (Wohnmobilzulassung kommt nicht in Frage, da ich das Ding wohl über einen längeren Zeitraum ausbauen will und auch dann noch flexibel bleiben will, um zb. doch mal was anderes transportieren zu können. Außerdem passen mir die Vorgaben mit fest verbautem Kocher, Tisch usw. nicht.)

    Niemand hindert Dich daran, mit einem WoMo Zementsäcke zu transportieren, solange die Ladungssicherung beachtet wird.

    Umgekehrt kann es aber schon mal passieren, dass bei einer Verkehrstkontrolle die offensichtliche WoMo-Nutzung jemandem sauer aufstößt und er eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellt ... Flügelschrauben hin oder her.

    Klar kann man steuer- und zulassungsrechtliche Rosinenpickerei betreiben, gefällt aber nicht jedem.

    Die Trennwand kannst Du übrigens entfernen, die war noch nir Pflicht.

  • Umgekehrt kann es aber schon mal passieren, dass bei einer Verkehrstkontrolle die offensichtliche WoMo-Nutzung jemandem sauer aufstößt und er eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellt ... Flügelschrauben hin oder her.

    Klar kann man steuer- und zulassungsrechtliche Rosinenpickerei betreiben, gefällt aber nicht jedem.

    Die Trennwand kannst Du übrigens entfernen, die war noch nir Pflicht.

    Solange wir eine so komplizierte Gesetzgebung haben und sich gerade die Gesetzenhüter auch ihr Rosinen rauspicken, darf ich das ja wohl auch ;)

    Vor allem es werden in dem Fall ja nichtmal wirklich Steuern/Versicherung gespart, mir gehts nur um die größere Flexibilität bei LKW. Und ohne Kocher und Tisch ist es nunmal auch kein Womo, als das ich es problemlos zulassen könnte.

    Trennwand ist bei aktuellen Transportern mit LKW-Zulassung auf jeden Fall Pflicht, da gibt es EU-Verordnungen dazu und schon nach BJ 06 scheint es bedingt Pflicht zu sein. Nur älter als 2006 scheint es Ausnahme zu geben, siehe meine Verlinkung. Falls du dir sicher bist, dass die Trennwand noch nie eine Voraussetzung war, dann bitte ich um eine Quelle, das ist ja genau das, was ich suche :)

  • was spricht dagegen den bus als wohnmobil zuzulassen? steuer ist teurer, dafür ist die versicherung günstiger.

    Ich werde mir für den Ausbau ein paar Monate Zeit lassen, bis dahin muss ich es ja auch irgendwie versichern, die Womo-Bedingungen erfülle ich bis dahin noch nicht. Und ich will auch keinen Tisch und keinen festverbauten Kocher haben müssen. Plus die Flexibilität, dann doch mal anstatt dem Bett zb. ein Motorrad oder andere größere Dinge zu transportieren, was mit Womo faktisch unmöglich wird, da der Ausbau immer drin sein muss.


    Aber darum gehts mir auch gar nicht so, sondern um die rechtliche Seite mit der Trennwand.

  • calsian

    Deine Argumente leuchten mir ein, dennoch glaube ich, daß du es etwas zu genau nimmst.

    Ich würde steuerlich nichts ändern.

    Frage an die Experten:

    Wenn es kein LKW ist (weil der Ausbau nicht als Ladung betrachtet wird) und auch kein WoMo (weil entscheidende Einrichtungsteile nicht vorhanden sind) - was ist es dann korrekterweise?

    PKW?:/

  • Zusatzfrage vom Nicht-Experten ?

    Wo steht denn, dass mein LKW (außer zwei Sitzen und seehr viel mehr Laderaum) nicht eine Markise, Solaranlage für die Kühlbox und ein Bett über dem Laderaum haben darf? Fest eingebauten Kocher habe ich auch im Urlaub nicht dabei. Sehe das sehr entspannt. ?

  • Der Nutzungscharakter darf halt nicht verloren gehen.

    Die Nutzfläche zum Transportieren darf halt nicht durch Festeinbauten belegt sein.

    Schrank ist kein Prob, hat ein Handwerker/Werkstattwagen auch

    Bett beim Fahren hochklappen unters Dach ziehen etc, dass die Ladefläche frei bleibt.

    Ich hab 10 Jahre lang ein IKEA Bett mit Spanngurten befestigt durch die Gegend transportiert.

    *Flötsmiley*

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • (Wohnmobilzulassung kommt nicht in Frage, da ich das Ding wohl über einen längeren Zeitraum ausbauen will und auch dann noch flexibel bleiben will, um zb. doch mal was anderes transportieren zu können. Außerdem passen mir die Vorgaben mit fest verbautem Kocher, Tisch usw. nicht.)

    Niemand hindert Dich daran, mit einem WoMo Zementsäcke zu transportieren, solange die Ladungssicherung beachtet wird.

    Umgekehrt kann es aber schon mal passieren, dass bei einer Verkehrstkontrolle die offensichtliche WoMo-Nutzung jemandem sauer aufstößt und er eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellt ... Flügelschrauben hin oder her.

    Klar kann man steuer- und zulassungsrechtliche Rosinenpickerei betreiben, gefällt aber nicht jedem.

    Die Trennwand kannst Du übrigens entfernen, die war noch nir Pflicht.

    Es kann aber auch passieren, dass jemandem bei der Kontrolle sauer aufstößt, dass beim Wohnmobil die zur Erlangung der Zulassungsart erforderlichen Einbauten fehlen, wenn du ohne das Geraffel herumfährst. Ergebnis bleibt dasselbe, Fahren ohne BE und Steuerhinterziehung.

    Trennwand sehe ich auch nicht als problematisch, da der Hersteller sereinmäßig Autos ohne Trennwand mit LKW Zulassung ausgeliefert hat.

    Das Finanzamt ist da übrigens schon länger nicht mehr zuständig, von der Änderung zum Thema bindende Zulassungsart zur Besteuerung mal abgesehen...

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Ich stelle mir gerade vor, ich wäre Polizist oä und ich kontrolliere einen VW-Bus wie oben beschrieben, fern der Heimat und im Urlaubslook.

    Der Fahrer erzählt mir was von Ladung...

    Da käme ich mir doch etwas vera... vor und ich würde mir das Fahrzeug genauer ansehen und irgendwas findet sich dann immer.

  • Naja, da ist das Gesetzt dann aber ungenau definiert. Als Ladung gilt, wenn es mit Bordwerkzeug schnell entfernbar ist oder entsprechend "nicht dauerhaft" gesichert wie z.B. Spanngurte. Dabei steht nirgends, ob und wie die Ladung genutzt werden kann/muss/darf/soll. Und das Jahr hat 365 Tage. Wenn da jemand 20 Tage lang drin Wohnt, ist das noch lange kein Wohnmobil, weil eben die Nutzung jederzeit schnell änderbar ist.

    Klar weißt du als Kontrollierender, was Sache ist. Ob du aber Hoheitlich eingreifen darfst, entscheidet letztendlich der Text.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • dass beim Wohnmobil die zur Erlangung der Zulassungsart erforderlichen Einbauten fehlen, wenn du ohne das Geraffel herumfährst. Ergebnis bleibt dasselbe, Fahren ohne BE und Steuerhinterziehung.

    Ein fensterloser Transporter ist ein LKW, ein LKW ist steuerlich billiger als ein WoMo ... ergo keine Steuerhinterziehung, sondern einfach nur egal.

  • Du hast nicht verstanden, was ich sagen wollte. Das Gegenstück zu deinem LKW, wo Womo drin ist, auch wenn's nur Ladung ist, ist ein Womo, das ohne Ausstattung herumfährt.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Da käme ich mir doch etwas vera... vor und ich würde mir das Fahrzeug genauer ansehen und irgendwas findet sich dann immer.

    Es könnte dem Ordnungshüter aber auch völlig egal sein, wenn das Auto ansonsten verkehrssicher ist.
    Natürlich könnte es auch sein, dass er gerade übellaunig ist und sich irgendwie abregen oder entspannen muß, aber das wäre dann sicherlich ein "Einzelfall".

    Die Anzahl der Sheriffs, die immer recht zu haben meinen, ist nach meinen Erfahrungen sehr überschaubar und sie sind nicht berufstypisch.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (13. März 2021 um 17:35)

  • Ne ... natürlich nicht ... es fehlen dann ja grundlegende Komponenten zur Einstufung als Wohnmobil.

    Der fehlende, fest montierte Kocher genügt da schon ... lose platzierte Kochstelle => kein WoMo

    Der Sheriff kann sich ja (falls er zweifelt) bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen schlau machen; der wird ihm das dann schon erläutern.

    Alternativ genügt aber auch ein Blick in die StVZO.

    Noch ein Hinweis: steht übrigens in der Anlage XXIX Nummer 5.1 ... nur damit der Ordnungsbeamte nicht solange suchen muß, und man seine Fahrt zügig wieder fortsetzen kann.

    und nochwas: dem Sheriff oder sonstigen berechtigten Überprüfer ist klar zu machen, dass man ihn/sie nicht bevormunden, sondern lediglich zum Ausdruck bringen will, dass man sich selbstverständlich schon vorab mit dem Thema beschäftigt hat und "im Thema" ist., also konkret Bescheid weiß.
    Gerade die Polizeibeamten müssen derart viele Vorschriften aus vielen verschiedenen Bereichen kennen, dass nicht zu erwarten ist, dass sie nun jede Regel unmittelbar parat haben.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    3 Mal editiert, zuletzt von axelb (14. März 2021 um 10:18)