Hi,
ich weiß das Thema wurde schon 1000 mal behandelt und ich habe mich da jetzt auch schon viele Stunden durch die Tiefen des Internets gewühlt. Aber da sich in den jahren ja doch immer mal wieder was ändert, wollte ich hier jetzt nochmal fragen, ob meine Annahmen so stimmen. Ausgangssituation: Ich habe einen fensterlosen T4-Transporter, der als LKW zugelassen ist, aber eine Trennwand hat. Diese würde ich gerne entfernen und ihn hinten zum Camper ausbauen.
Was ich bisher herausgefunden habe:
- seit 23. Oktober 2020 entscheidet nicht mehr das Finanzamt, als was besteuert wird, sondern einzig und alleine die Zulassungsart im Schein ist für die Besteuerung entscheident (Quelle). Also Vorfahren beim Finanzamt, die dann evtl. nach ihren Regeln eine Trennwand wollen, ist nicht mehr, oder die Gefahr der Steuerhinterziehung.
- Transporter, die VOR Oktober 2006 hergestellt wurden, benötigen angeblich laut DIN 75410-3 keine Trennwand als Voraussetzung für die LKW-Zulassung, erst danach ist sie vorgeschrieben (Quelle)
- ein Camperausbau gilt als Ladung, sofern er nicht fest verschraubt ist (zb. mit Flügelschrauben, etc.)
Ich würde gerne kein Risiko eingehen ohne BE zu fahren, bzw. will im Zweifel zb. bei einer Kontrolle der Polizei was Handfestes vorzeigen können.
Dass es kein tragendes Teil ist weiß ich, mir gehts um die gesetzlichen Bestimmungen zur LKW Zulassung/Ladungssicherheit
- Weiß jemand genaueres zur ominösen DIN 75410-3, bzw. hat die jemand vorliegen? Gilt das nur für Fahrzeuge, die bis dahin schon ab Werk ohne Trennwand ausgeliefert wurden? Oder zählt tatsächlich nur das Baujahr und da T4 vor 2006 kann ich ohne Konsequenzen die Trennwand auch jetzt noch ausbauen? Die Frage wäre mir am Wichtigsten, da habe ich bisher keine Antwort darauf gefunden.
- Beim TÜV mache ich mir da eher weniger Sorgen, aber zb. bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle wenn irgendwelche Korinthenkacker daherkommen und plötzlich ohne die Trennwand mit erloschener BE argumentieren. Erst recht, wenn das Ding hinten auch eher wie ein Wohnmobil, als ein LKW aussieht und das eh schon Fragen aufwirft.
- Daher noch zum Ausbau: Mein Plan wäre Holzverkleidung, Bett nur reinstellen, bzw. leicht entfernbar, und Schrankwand mit Flügelschrauben befestigen. Somit theoretisch alles Ladung, richtig? Ein Kocher bau ich nicht ein, damit sollte man doch dann eigentlich auch schon argumentieren können, dass es gar keine Wohnmobil-Zulassung erhalten kann.
So, kann mir wer Sicherheit geben, dass das alles so stimmt?
Oder hat gar diese komische Din-Norm im genauen Wortlaut? Die habe ich nämlich nirgends gefunden.
LG
(Wohnmobilzulassung kommt nicht in Frage, da ich das Ding wohl über einen längeren Zeitraum ausbauen will und auch dann noch flexibel bleiben will, um zb. doch mal was anderes transportieren zu können. Außerdem passen mir die Vorgaben mit fest verbautem Kocher, Tisch usw. nicht.)