Vor allem heißt es 3,49 und 7,49t und nicht 3,5 und 7,5...
Wo ?
Vor allem heißt es 3,49 und 7,49t und nicht 3,5 und 7,5...
Wo ?
Was steht nun wirklich drin? Bis 3,5t oder unter 3,5t? Schau halt einfach nach. Wenn bis 3,5t, dann gehören 3,5t dazu, wenn unter 3,5t dann darf die Karre 3499kg wiegen.
Vielleicht wäre ein gutes und vor allem bekanntes Beispiel der 750kg Abhänger. Die haben nicht 749kg oder nach deiner Rundung 740kg, nein die haben immer 750kg. Was steht in der Führerscheinverordung? Anhänger bis 750kg können ohne BE gefahren werden. Also haben die Anhänger 750kg. Was steht unter Klasse B? Genau! Bis 3,5t. Wie schwer darf der Sprinter sein? 3,49t oder 3,5t? Falls 3,49t, wieso haben die Anhänger immer 750kg und nicht 740kg?
Falls du Recht hättest, würden eine ganze Menge Leute ihren 750kg Anhänger ohne passenden Führerschein durch die Gegend fahren., was ich mir echt nicht vorstellen kann.
Gruß, Christian
Sonntagsfahrverbot gilt generell nicht bei privaten Fahrten. Auch nicht im 40 Tonner. Hier zählt wirklich der Fahrtzweck.
sortca46 auch wenn du den Lappen schon lang hast, manchmal ändern sich Vorschriften
Gewerblich gilt das sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5t und mit Anhänger.
Zitat vom ADAC:
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.
Zum Thema Fahrerkarte, Lenkzeiten und Ausnahmen findet sich alles Wissenswerte hier (t4 irrelevant, solange Fahrtzweck privat) https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Dow…1291?nn=3687682
Danke fried chycken.
Gruß, Christian
Stimmt. Hatte ich vertüdelt. Sorry.
Vadder -Ich nehm alles zurück. Das kommt davon das man so focusiert ist.
In dem Fall die Ausnahme für den Anhänger. Und eben nicht nochmal die Neufassung liest.
Nur sinnig ist es-gilt nur für gewerblich/endgeltlich ,also freie Fahrt füralle,egal was für ein GG und dann kommt im Zusatztext bei Anhängerbetrieb eben noch mal das bei Sport/Freizeitaktivitäten.
Gruß Frank
Alles anzeigenMoin,der Link auf die BAG Seite ist ja nur eine grobe Zusammenfassung.
Die Diskussion über Anhänger hinter LKW an So/Feiertagen gab es seit 2007,da gab es den ersten Beschluß(Bundesinnenministerkonferenz) zu Ausnahmen zu Sport/Freizeitzwecken.
Dieser wurde aber nicht bundesweit von allen BL umgesetzt.Also bei Urlaubsfahrten ein Flickenteppich.
In diesem Beschluß war mal die Rede von 3,5T GG des Zugfahrzeugs.
Seit 2017 hat sich das erledigt und es gibt die bundeseinheitliche Regelung.
Nachzulesen:http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Das wichtigste,Zitat: §30,zu Absatz 3:
Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Dies gilt für alle LKW bis 7,5t GG,drüber sind generell raus ob mit oder ohne Anhänger,ausser den Ausnahmen natürlich.
Gruß Frank
Noch was zur Ergänzung (siehe im Link das Gewicht) damit sollte alles geklärt sein. Danke Frank für den Link. Gerade auch immer Thema bei Marktbeschickern. Das Fahrverbot erübrigt sich also nach StVZO §30 Absatz 3 letzter Satz(für mich zumindest) Dankesehr.
Wo habt ihr den Grenzwert gelesen BusJunkie , fried chycken dass generell LKW ab 7,5t betroffen sind?