Müssen WoMo's rechts fahren?

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  • Moinsen!

    Ich war am Freitag (Ja Freitag dem 13. 8o) in einen Unfall verwickelt.

    Da ich auf der mittleren von drei Spuren fuhr, sagte der Polizist zu mir, dass ich da garnicht hätte fahren dürfen, denn mein WoMo ist auf 2,81t aufgelastet.

    Stimmt dass, das ich in Stadt und Autobahn rechts fahren muß?
    Und wann und wie darf ich dann überholen?

    Danke für eure Aufklärung 8)

    Gruß Timmey

  • Warst Du in der Stadt oder auf der Autobahn auf der mittleren Spur unterwegs?

    Für die Stadt bin ich mir grad nicht ganz sicher, da gilt ja die freie Wahl der Fahrspur, allerdings weiß ich nicht, wie da ein Womo > 2,8t behandelt wird.
    Auf der Autobahn müsste es auf jeden Fall so sein, daß erst mal das Rechtsfahrgebot gilt, also wenn rechts frei ist, musst Du rechts fahren - ist ja aber wohl eh klar. Zum Überholen darfst Du aber ohne weiteres in die Mitte oder ganz nach links, wenn kein Überholverbot besteht, denke ich.

    Liege ich falsch?
    Komische Aussage des Polizisten...

    Gruß,
    Marko

  • allgemeine Frage:


    Waren rechts von Dir Fahrzeuge, die Du gerade überholt hast?

    Wenn Du "einfach so" in der Mitte gefahren bist, ohne dass Du Fahrzeuge, die auf der rechten Spur fahren ( Busse, LKWs ), überholt hast, hast Du gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

    Hier hätten das silberne Fahrzeug und das dunkle Fahrzeug von der mittleren auf die rechts Spur wechseln müssen.


    Wie war die Beschilderung am Unfallort?
    Aber so weit ich weiss, gibt es kein Schild, das sagt, dass man nur rechts fahren darf ( außer für LKWs, und das gilt dann meines Wissens erst ab 3,5 to ).

    Gruß, wesches
    ---
    Mein Bus:

    Einmal editiert, zuletzt von wesches (16. Januar 2006 um 11:02)

  • Zitat

    Original von wesches

    Hier hätten das silberne Fahrzeug und das dunkle Fahrzeug von der mittleren auf die rechts Spur wechseln müssen.

    Hi Wesches,
    aber nicht, wenn ca. 300m voraus ein Hindernis zu erkennen ist, welches überholt werden soll - das war so ähnlich eine Aussage vom ADAC - das sieht man auf dem Bild leider nicht :D

    Bedeutet: LKW-hopping nur, wenn der Platz dazwischen > 300m?

    Grüße,
    RalphCC

  • Also dass es ein allgemeines Rechtsfahrgebot gibt und das für alle gilt ist schon klar!

    Also ich war in der Stadt auf der rechten Spur unterwegs und bin auf die mittlere gewechselt denn die beiden standen ja auf der rechten vor einer grünen Ampel und sind nicht losgekommen.

    Kurz vor mir ist der zweite vor der Ampel auf die mittlere gewechselt zum überholen. Dabei hab ich ihn total mitgenommen und über die Kreuzung geschoben! ;(

  • Naja es gibt aber auch Baustellen, mit 3 Spuren, wo dann Schilder mit Überholverbot für LKW, PKW mit Anhänger und WoMO stehen. Weiß nich ob das beim besagtem Unfall galt oder nich.

    Ansonsten is mir ein Ausschließliches Rechstfahrgebot für WoMo über 2,8t nich bekannt.

    Würd mich aber ma sehr interessieren!!!

    Gruß Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

  • wenns in der stadt war, ist sowieso freie spurwahl. lusitge polizisten, die du da erwischt hast. erschreckend ungebildet für mein geschmack.

  • Zitat

    Original von Timi


    Kurz vor mir ist der zweite vor der Ampel auf die mittlere gewechselt zum überholen. Dabei hab ich ihn total mitgenommen und über die Kreuzung geschoben! ;(

    Ist ein schwieriger Fall. Da ohne eine Teilschuld wieder rauszukommen dürfte schwer sein.

    Gruß Tom

  • Also ich hab den Polizisten auch nur groß angeschaut als er mir das sagte, aber er bestand darauf recht zu haben :D

    Und das war da ganz normale Stadtstrasse mit drei Spuren (für Hamburger es war auf dem Ring2 City Nord /Kreuzung Hindenburgstr.) ohne Baustelle, ohne Überholverbot oder sonstige Einschränkungen außer der, die in jeder Stadt gelten.

    Und danke schon mal für eure schnellen Antworten!

    Gruß Timmey

  • hast du zeugen?
    wann hast du gewechselt?
    wann hat der unfallgegner die spur gewechselt?

    normalerweise kriegt der spurwechsler die schuld...war der vorgang aber aber sehr zeitnah zu deinem wechsel oder gar parallel zu deinem spurwechsel schaut schon wieder anders aus.

  • Zitat

    Original von Syncro Tom

    Ist ein schwieriger Fall. Da ohne eine Teilschuld wieder rauszukommen dürfte schwer sein.

    Oh ja hab morgen auch schonTermin beim Anwalt. Kann ich momentan überhauptnicht gebrauchen solche sorgen,
    aber naja mein Bus ist wenigstens ziemlich heil geblieben.

    Aber dieser kleine Citroen.... au backe der sah schon im dunklen so zerquetscht aus ;(

    EDIT: @ralfi Nee keine Zeugen aber angeblich eine zu lange Bemsspur von mir

    Einmal editiert, zuletzt von Timi (16. Januar 2006 um 11:30)

  • Naja eine zu lange Bremsspur ist relativ bei den momentanen Witterungsverhältnissen.

    Wie waren die denn? War es Nass, Feucht, Kalt, Vereist?

    Es ist im Winter ziehmlich schwer und mit einem erheblichen Aufwand verbunden, aus dem Bremsweg einen Rückschluss auf die Geschwindigkeit zu gewissen. Es is zwar schon und gut, wenn man mit Winterreifen unterweg ist. Aber dennoch ist es für mich schlichtweg falsch, anzunehmen, dass der gleiche Reibwert wie im Sommer erreicht wird. Von daher ist der Bremsweg im Winter fast immer länger als im Sommer. Ich möchte dem netten Polizisten zwar nichts unterstellen, aber ich vermute, dass dieses in seinen Betrachtungen nicht berücksichtigt wurde und dir daher eine Teilschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit erteilt wird.

    Hoffe, dass du einen guten Anwalt findest und du da wieder gut und ohne Teilschuld wieder raus kommst!!! Drück dir die Daumen!!!

    Gruß Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

    Einmal editiert, zuletzt von Hoffy (16. Januar 2006 um 12:01)

  • Eine Teilhaftung wirst Du in jedem Fall aufgrund der Gefährdungshaftung (allgemeine Betriebsgefahr, die von Deinem Fahrzeug ausgeht) bekommen. Das heißt aber nicht, daß Du eine Teilschuld bekommst.

    Den Termin beim Anwalt hast Du ja schon, zur Sicherheit würde ich Dir empfehlen, Dein Fahrzeug in der Werkstatt untersuchen zu lassen. Bei solchen Unfällten kann der ganze Rahmen verzogen werden, ohne daß man dem Fahrzeug äusserlich viel ansieht.

    Nach Deiner Beschreibung gab es hier kein Rechtsfahrgebot. Auch für WoMos ist mir nicht bekannt, daß es besondere Regelungen gäbe.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • In der Stadt hattest Du freie Fahrspurwahl.

    StVO §7 (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen ...

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • mannimmond Danke für den Hinweis mit der verzogenen Karosse. Bring ihn heut Abend in meine Werkstatt und
    Leihwaqgen vom ADAC hab ich auch schon bekommen. Lohnt sich doch PLUS-Mitglied zu sein =)

    Hoffy Also ich hab nicht ganz genau auf'n Tacho geschaut aber ganze 80 Sachen hat ich bestimmt nicht drauf, wie die Rennleitung meinte.
    Er sagte was von 30m Bremsspur und daher sein Rückschluß. Ich fahr noch meine 235er Sommerpuschen und der Asphalt war kalt und ziemlich trocken.
    Halt so ein leichte Feuchtigkeit wie man im Winter wohl immer Nachts hat ?(

  • Zitat

    Original von Timi ... 235er Sommerpuschen ...


    Hoffentlich wird Dir das nicht zum Problem.

    Alles Gute und viel Glück, ist nervig, bis alles geklärt ist.

    Zur Ausgangsfrage: Wie oben schon erwähnt, freie Fahrspurwahl, aus, fertig.
    Gruß,
    Marko

    Einmal editiert, zuletzt von cyphorius (16. Januar 2006 um 12:23)

  • Zitat

    Original von Timi


    Hoffy Also ich hab nicht ganz genau auf'n Tacho geschaut aber ganze 80 Sachen hat ich bestimmt nicht drauf, wie die Rennleitung meinte.
    Er sagte was von 30m Bremsspur und daher sein Rückschluß. Ich fahr noch meine 235er Sommerpuschen und der Asphalt war kalt und ziemlich trocken.
    Halt so ein leichte Feuchtigkeit wie man im Winter wohl immer Nachts hat ?(

    Was passiert eigentlich,wenn die Gesetzeshüter-HH hier auch lesen.

    Kann da ein Anwalt noch helfen?????

    Mal dumm frag ?( ?( ?(

    Gruß Detlef

    Volkswagenzeichenheckklappenobenfahrer

  • Das hier ist ein freies Forum, hier kann jeder jede Lügengeschichte schreiben. Was hier steht wird kein Richter als Beweis anerkennen. Der prahlt hier doch nur rum ;) in Wirklichkleit ist er 30 gefahren :D

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