Xenoninneleben eines Passats in den T4 "implantieren" TÜV??

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  • Ich will in einen T4 mit langem Vorderwagen das Bi-Xenoninnenleben vom Passat 3BG in die originalen Leuchten impalntieren.
    Nun die Frage die alles entscheidet: Nimmt der TÜV das ab? Was könnte er dagegen haben?
    Gruß
    Christian

  • Was Er dagegen haben könnte, ist, daß es kein Gutachten der Xenons hinter der T4 Streuscheibe gibt.
    Da mußte eins machen lassen, vom Lichttechnischen institut, dann klappt das auch.

    Aber, ich glaub nicht, daß Du das bezahlen möchtest!

  • @GG: mit dem Innenleben ist es nicht getan, da das Leuchtmittel dann nicht in Zusammenhang mit dem Scheinwerfersystem geprüft ist... Rest siehe Leigh....
    Eine Möglichkeit wäre,das komplette Passat-System zu nehmen, fürchte aber, der ist vorne zuu rund....

    Colonius

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • @ Leistyle: dies war durchaus ernstgemeint, aber um es deutlicher zu formulieren: Legal (!!!!) hat diese Ver"Xenonung" keine Chance !!, wie (schon Leigh) erwähnt hat, fehlt dir das Gutachten einen Lichttechnischen Instituts ( ab 10.000 € aufwärts..)

    Jetzt klar ??

    CU
    Colonius

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • selbst wenn er es Dir eintragen würde, kannst trotzdem ärger mit den grünen kriegen,
    ma abgesehen von SW Reinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung
    braucht man bei Xenon spezielle Scheinwerfergläser.

    Selbst wenns eingetragen is, kann Dir dann ein grüner an die Karre.

  • moin.
    vergiss nicht eine automatische leuchtweitenregulierung und waschanlage mit einzubauen, dass bringt dich dann schonmal einen grossen schritt näher zur eintragung. dann musst du auch ein klares glass mit e zulassung davor setzen, ansonsten fangen die beim tüv auch an zu heulen. aber noch einen tipp, wenn du kein klares glass hast, dann lass deins auf der innenseite bis auf die e zulassung klar schleifen, ist nicht billig, geht aber. dann dürftest du auch keine probleme mit den göttern im blauen kittel haben.
    viel spass beim umbau.
    wenn du fertig bist, dann schick mal bilder.

  • Die ALWR und die SWR brauchen nur Fahrzeuge mit Baudatum ab 4/2000
    Der um den es geht ist 3/2000.
    Xenon mit Streuscheibe gabs schonmal. Z.B. bei Benz alte C-Klasse und E-Klasse (W210). Ich würde ja dann auch die Linsen weg lassen.
    Klar schleifen wäre genial :) . Wird aber bestimmt teuer :(

  • das mit ner streuscheibe geht auch, du musst dann nur drauf achten, dass du d2r brenner nimmst. hast aber dann bei einem h4 scheinwerfer kein fernlicht mehr. ;(
    "Die ALWR und die SWR brauchen nur Fahrzeuge mit Baudatum ab 4/2000
    Der um den es geht ist 3/2000." sicher? ?(
    aber dann brauchst du doch kein passat innenleben, wenn du die streuscheibe bebehalten möchtest.

  • wenn du doch die streuscheibe behälst und nicht die linse haben möchtest dann kannst du doch den scheinwerfer behalten und musst dir nicht den stress mit dem umbau machen.
    mit dem passat scheinwerfer sieht natürlich wesentlich geiler aus.

  • Achso du meinst die Xenons ohne die Linsen davor einzubauen!? Stimmts? Ja das wäre das einzige was noch in Frage kommt. Naja werde mal nen Versuch starten obs Platzmäßig überhaupt gehen würde.

  • LeiStyle

    woher hast du die Info das man erst ab Bj. 4/2000 ALWR braucht und ist das auch wirklich fakt???

    Überall wo ich mich heute erkundigt habe, wuste darüber niemand bescheid.

    Ich meine wenn dem so wäre, würde das ja eine Menge Zeitvorteil bei der Montage von P2 Xenon bringen.

    Gruß

    Frank

  • Also:

    Nach meinem letzten, gerade eben geführten Telefongespräch mit einem Gutachter des TÜV ist eine Automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich :
    Das mit dem angeblichen Bj. bezieht sich auf das Eintragungsdatum von Scheinwerfern.
    Wenn Xenon vor dem 04/2000 ohne ALWR eingetragen wurden ist das bei einer heutigen Fahrzeugabnahme im Rahmen der 2 jährigen HU kein Beanstandungsgrund, alle nach diesem Datum eingetragenen Scheinwerfer müssen dann lt. Mängelbericht mit einer ALWR nachgerüstet werden.

    Das ist die Info die ich jetzt habe.

    Jetzt seid ihr dran.

    Gruß

    Frank

  • Ich habs auch immer so gehört, dass es auf das Baujahr des Autos ankommt und nicht auf die Eintragung der Schweinwerfer... unlogisch ist beides :rolleyes:

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