Reisemobil-Steuer:

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  • Also für die Leute die ihre 1,70m Stehhöhe unter der offenen Heckklappe haben wollen: lt. meinem FA ist das AUSSERHALB des Fahrzeuges, gilt also nicht.

    Meine Caravelle wird hauptsächlich als PKW und Trapo genutzt - also zahl ich halt dann dir normale Steuer, was solls ..

    Was ich aber durchaus unfair finde, ist die Behandlung der Klappdachfraktion. Die Klappdächer haben doch nur quasi die Schiebedachöffnung und ansonsten ein normales Dach. Im Prinzip definitiv Campingfahrzeuge - aber nach der 1,70m Regelung fallen auch alle California aus der WoMoregelung raus .. das kanns doch eigentlich auch nicht sein oder? Dann braucht man ja mindestens n Hochdach um wirklich ein WoMo lt. FA zu haben .. ?( ?( ?(

  • Zitat

    Original von Joy


    Was ich aber durchaus unfair finde, ist die Behandlung der Klappdachfraktion. Die Klappdächer haben doch nur quasi die Schiebedachöffnung und ansonsten ein normales Dach. Im Prinzip definitiv Campingfahrzeuge - aber nach der 1,70m Regelung fallen auch alle California aus der WoMoregelung raus .. das kanns doch eigentlich auch nicht sein oder? Dann braucht man ja mindestens n Hochdach um wirklich ein WoMo lt. FA zu haben .. ?( ?( ?(

    Wieso das? Wenn das Dach oben ist, hat man doch die 1,70m Stehhöhe. Das "normale" Dach ist von mindestens von B - D-Säule nicht mehr vorhanden und minimum bis zur C-Säule sollten sich bei den verschiedenen Modellen die Betten wegklappen oder nach oben drücken lassen.

    Steuerlich ist mein Bus bislang als PKW eingestuft worden, trotz Küchenzeile und Klappdach - ich hoffe das bleibt auch so!

    Gruss
    Sequal

    Ohne Weg ist auch das Ziel egal.....

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sequal (1. November 2006 um 21:18)

  • Bei mir trat doch etwas Verwirrung auf . . .

    Auf der Seite http://www.kfz-steuer.de kann man sich richtig gut informieren und für die ganzen Jahre seine Steuern berechnen lassen . . . Ganz einfach :P

    Muss aber zugeben, ich find das auch alles ziemlich unfair . . . ;(

    Unsere beiden Bulli-Begleiter: 10/02'er MV II Atlantis ACV & 01/01‘er MV II Syncro ACV Heckflügtürer

  • NACHZAHLUNG!?
    Ist nicht unbedingt gesagt . . . Wenn in deinem Steuerbescheid "UNTER VORBEHALT" steht, dann können sie eine Nachzahlung verlangen, ansonsten wird es schwer für das Finanzamt !!!

    Es kann auch sein, dass der Steuerbescheid für das Jahr 2007, genau so hoch ist wie in diesem Jahr, weil diese änderungen nach und nach Bearbeitet werden . . . Einige rutschen durch, andere werden vorher zur Kasse gebeten . . . Hoffen wir, dass die Schonfrist so lange wie möglich ist :P

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  • Zitat

    Hoffen wir, dass die Schonfrist so lange wie möglich ist

    Ich glaube du hast nicht darüber nachgedacht, dass wenn du nachzahlen musst, die Nachforderung mit der Zeit immer höher wird und dann kommt eine richtig dicke Rechnung ;)

  • wie kommst Du drauf, dass du S4 Einstufung hast ?(

    die gibts nur wenn man auch nen S4 Motor drin hat :P

    Zitat

    Original von Syncro Tom
    Endlich mal ein Link, der etwas Klarheit schafft. (danke Dani)
    Demnach muß ich 60 Euro mehr zahlen. Nicht schön, aber geht noch.
    Besonders ärgerlich, das für 2006 nachgezahlt werden muß. :evil:


    Gruß Tom

    Einmal editiert, zuletzt von Hermy (2. November 2006 um 23:37)

  • Moinsens ,
    das war es den mit dem Bus .
    139€ nachzahlen und ab den 1.1.07 311€ . Und das bei nur 68 PS und Wohndose . Dann doch lieber Benzin/Gas und viel mehr PS.

  • Zitat

    Original von Turboschnecke 68
    Moinsens ,
    das war es den mit dem Bus .
    139€ nachzahlen und ab den 1.1.07 311€ . Und das bei nur 68 PS und Wohndose . Dann doch lieber Benzin/Gas und viel mehr PS.

    Nicht, dass ich davon nicht schon seit 4 Jahren spreche. :D :D :D Aber auf mich hört ja keiner ;).

    311 Euro hast du wo her? Die Tabelle von dem oben angeführten Link ist in meinen Augen nicht mehr aktuell. Die Änderungen des Finanzausschusses sind dort noch nicht berücksichtigt. Die Rabatt-Staffelung ist nämlich nicht mehr vorgesehen.

    Ich suche gerade mal nach den Emissionklassen der LKW, denn daraus soll ja verknüpft mit dem zGG des Fahrzeugs die Steuer berechnet werden.

    Gruß
    Michael

    T4 Multivan V(R)6 mit Autogas! :] In der Ruhe liegt die Kraft. :D
    Was nützt es, wenn er vorne zwar lang aber hinten zu kurz ist. :D ;)

  • Moin

    Hier ist so eineTabelle.

    Auf Camperline steht so gut wie alles zur neuen Womo-Steuer. Die Kfz-Steuer.de Seite ist wie zauder schon schrieb Schnee von gestern und nicht aktuell.

    Wie eine Umschlüsselung der PKW auf die Schlüsselnummern für LKWs durchgeführt wird, steht wohl noch in den Sternen. Es soll vom KBA Mustertabellen geben, die eine Zuordnung enthalten, aber keiner weiss ob die gültig sind und nen Link dazu findet sich auch nirgends. Im neuen Gesetzesentwurf gibt es eh nur 3 Schadstoffklassen - S0, S1-S3 und S4, wobei S1 in 3 Jahren mit S0 zusammengelegt wird. Die meisten fallen wohl unter S0-S2.

    Eine nachträgliche Auflastung rächt sich nun ebenfalls, da pro 200Kg Gewicht bezahlt wird. Der Aufreger ist momentan der willkürliche, recht hohe Grundbetrag bis 2000 Kg von 16,24 und 40 Euro für die 3 Klassen. Die 10 Euro für jede weiteren angefangenen 200 Kg sind da zu verschmerzen. Aber 160, 240 oder 400 Euro zahlen schonmal alle. Als PKW lieg ich momentan bei 135 - kann also als Benziner mit D3 nur verlieren. Bei den Dieseln dürfte sich das zumindest gegenüber der PKW-Steuer wirklich lohnen.

    Das neue Gesetz wird rückwirkend vom 01.01.2006 wirksam - soll heissen, wessen Steuer sich erhöht, der darf auch für ca. 1 Jahr nachzahlen. Der Vorbehalt steht soweit ich weiss grundsätzlich im Steuerbescheid.

    Aber wer weiss schon, was am 09.11.2006 wirklich entschieden wird. Insofern ist alles bislang nur Spekulation.

    Gruss
    Sequal

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sequal (3. November 2006 um 08:38)

  • Genau Sequal, bislang - so steht es ja auch im Text von ProMobil - sind die Beratungen zum Gesetz im Ausschuss noch nicht abgeschlossen. Dass überhaupt schon so viel Infos nach Außen getragen wurden, ist doch schon mal was.

    Also warten wir ab was für Tabellen schlussendlich rauskommen.

    Eines ist sicher, selbst 450 Euro als Höchstsatz für einen 2,4er AAB ohne Euro2 wäre schon deutlich günstiger, als eine Besteuerung nach PKW-Kriterien.

    Gruß
    Michael

    T4 Multivan V(R)6 mit Autogas! :] In der Ruhe liegt die Kraft. :D
    Was nützt es, wenn er vorne zwar lang aber hinten zu kurz ist. :D ;)

  • Zitat

    Original von zauder
    Genau Sequal, bislang - so steht es ja auch im Text von ProMobil - sind die Beratungen zum Gesetz im Ausschuss noch nicht abgeschlossen. Dass überhaupt schon so viel Infos nach Außen getragen wurden, ist doch schon mal was.

    Also warten wir ab was für Tabellen schlussendlich rauskommen.

    Gruß
    Michael

    genau - und bis dahin (die Gesetzesverabschiedung ist Tagesordnungspunkt am 09.11.2006 im Bundestag) kann eine Mail an den zuständigen Bundestagsabgeordneten nicht schaden :) Alles weitere dazu gibt es auf Camperline

    Gruss
    Sequal

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  • Zitat

    Original von zauder

    Eines ist sicher, selbst 450 Euro als Höchstsatz für einen 2,4er AAB ohne Euro2 wäre schon deutlich günstiger, als eine Besteuerung nach PKW-Kriterien.

    Gruß
    Michael


    Das ist so schon richtig, aber wenn ich den Gesetzesentwurf richtig verstanden habe, gilt das nur für WoMos mit Stehhöhe 1,70m an der Spüle.
    Also nur für Hochdach- und Aufstelldachbusse.

    Meiner mit Seriendach, aber Küche,Schlafsitzbank,Tisch,Schrank,230-Verkabelung und FurzundFeuerstein :D wäre somit wieder ein PKW, --->902.- Euro.

    Oder hab ich was übersehen?


    Gruß Peter

  • Zitat

    Original von pehaa

    Oder hab ich was übersehen?

    Gruß Peter

    Nein - alles korrekt interpretiert nach dem vorliegenden Entwurf. In der Gesetztesbegründung wird da von "echten" und "unechten" Wohnmobilen gesprochen - Unechte sind jene mit dem Charakter eines Personenkraftwagens. Diese sollen auch weiterhin als PKWs besteuert werden, da sie imgrunde auch mehr PKW als Wohnmobil sind. Steht im Gesetzesentwurf unter Begründung zu (2c) meine ich.
    Ob nun generell alle Busse als "unechte" Wohnmobile ausgelegt werden, (warum ein Unterschied zwischen Klappdach und Nichtklappdach - das Auto ist dasselbe und ich versteuer ja nicht das Dach) ist ein weiteres ungelegtes Ei, auf das wir warten dürfen.

    Gruss
    Sequal

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    Einmal editiert, zuletzt von Sequal (3. November 2006 um 11:25)

  • Zitat

    Original von X_FISH

    1. Es gibt keine "WOMO's", es gibt nur "WOMOs" oder "WoMos".

    2. Das Fahrzeug wird NICHT anders eingestuft - es geht um die Steuern, also ums Finanzamt -> Vorführung vom Fahrzeug beim FA, dann wird festgestellt ob es ein WoMo für das Finanzamt ist oder nicht.

    Grüße, Martin

    Also x_fish, du wirkst auf mich irgendwie besserwisserisch. Du bist so gütig und verlegst den thread nicht woanders oder "es gibt keine womos nur WoMos". Selbstverständlich werden die tüvs die womo-vorrausetzungen der autos überprüfen und wenn sie dem nicht stand halten, wird dies in die papiere so geschrieben. Und ob die rückwirkung der steuererhöhung rechtens ist wage ich schwer zu bezweifeln, denn die diskussion über womo-steuer wurde zwar lange geführt aber es gab keine ergebnisse und das fast 2 jahre lang, somit könne die volksvertreter sich nicht darauf berufen, daß dies alles schon längst bekannt war was die uns auflasten wollen.
    Zudem erinnere ich mich über die immer wieder abgewürgte (u.a. auch von dir) womo-steuer-diskussion in gelbem und auch hier. Dies alles hat zu dem geführt was wir alle jetzt auslöffeln müssen. Und denkt nicht, dass die 150% womo-steuererhöhung nur die wohnmobilsten trifft, über kurz oder lang wird jede kfz-steuer für alle fahrzeuge angehoben. Der staat brauch geld, vieeeeel geld und jede passivität und gleichgültigkeit spielt in die hände der politiker!
    Auf uns alle warten schon steuergeschenke, die wir jeden monat an die politiker zahlen müssen. Stichwort? Penderpauschale, kfz-steuer, versicherungsteuer, mwst, sparerfreibetrag, Erhöhung der spritpreise, energiekosten etc etc etc ...
    Gruß

  • Zitat

    Also x_fish, du wirkst auf mich irgendwie besserwisserisch.

    Jungs der Ton, der Ton..... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    X-Fish mag vielleicht einen Rechtschreibfetisch haben ;), aber seine Aussagen sind fundiert und haben Hand und Fuss. Er hat schon laaange auf den Sachverhalt (keine Steuererhöhung sondern Schliessen eines Steuerschlupfloches) hingewiesen.

    Seine Seiten (http://www.gaskutsche.de) finde ich eine der informativsten Seiten zum Thema T4-gebraucht kaufen und nicht nur daher gebe ich viel auf seine Infos/Meinung...

    Btw: Ich habe u.a. daher schon vor 2 Jahren beim Suchen eines T4 auf EURO2 geachtet, da mir bewusst war, dass da irgendwas kommen wird.

    Denk mal drüber nach...

    Grüße
    hausneros

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  • Zitat

    Original von Sequal
    Das neue Gesetz wird rückwirkend vom 01.01.2006 wirksam - soll heissen, wessen Steuer sich erhöht, der darf auch für ca. 1 Jahr nachzahlen. Der Vorbehalt steht soweit ich weiss grundsätzlich im Steuerbescheid.


    Bei mir steht nichts mit "unter Vorbehalt" :] :] :], na da bin ich ja mal gespannt drauf, was passiert wenn der neue Bescheid kommt.............


    Cu
    Litti

    Cu
    Litti

  • Und ich bekomme seit jahren gar keinen Steuerbescheid mehr. Das FA bucht ab und gut iss. Bin mal gespannt, wie das weitergehen soll!
    Ich stelle mir gerade vor, wie meine Kunden wohl reagieren würden, wenn ich sie anrufe und sage, das wir seit Januar neue Preise haben und sie doch alle was nachzahlen müßten.
    Die würden mich sicher für nicht ganz normal erklähren.

    Gruß Tom