TÜV will Vollabnahme !?

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  • Also ich hab im Februar 2006 eine LPG-Anlage nachrüsten lassen.
    soweit alles prima geklappt.

    Der Umrüster hat mir dann für die Eintragung in den Fahrzeugschein und Brief eine "Einbaubescheinigung zur Vorlage bei der technischen Prüfstelle für den Fahrzeugverkehr" gegeben. Diese führe ich zur Zeit "nur" mit-hab sie also noch nicht eintragen lassen.

    Gestern wollte ich TÜV machen lassen, da sagen die zu mir ich bräuchte nach Einbau einer Gasanlage eine Vollabnahme.
    Kann das sein ?

    Ich dachte ich habe durch die Einbaubescheinigung die Bestätigung dafür, dass alles überprüft und ordnungsgemäß eingebaut wurde ?

    Gruß und schönes WE

  • Zitat

    Original von yarate
    "Einbaubescheinigung zur Vorlage bei der technischen Prüfstelle für den Fahrzeugverkehr"

    ist doch = TÜV, oder?

    Ich habe von meinem Umrüster ein TÜV-Gutachten zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde bekommen. Das kann man dann eintragen lassen. Obiges Teil klingt mir nicht danach, denn das Verkehrsamt prüft nichts, sondern trägt nur ein, was der TÜV bescheinigt hat. Wirst wohl um die Abnahme nicht herumkommen.

    Was für ein Umrüster war das denn? Dem würde ich ja die Leviten lesen!

  • Uuuups. dann bin ich ja froh nicht zu diesem Umrüster gegangen zu sein! Hat sich mein erster Eindruck also doch bestätigt!

    hast Du von deinem Umrüster auch dein Fahrzeugspezifisches Abgasgutachten bekommen? Tankunterlagen/Prüfkarte usw.?

    Gruss
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Blue-T4 (3. November 2006 um 10:36)

  • aaarggg,

    ich erinnere mich.

    ich habe das falsche schreiben in den papieren liegen.

    diese bescheinigung vom tüv hab ich zuhause bei den unterlagen liegen.

    kein wunder dass die da murrten.....

    verdammt - ich könnte mich gerade selber in den a...

    ich melde mich montag wieder.

    danke vorerst

    Thilo

  • Was mich derweil interessieren würde: Hast du von dieser Bescheinigung (die wo du dabei hattest) das Original oder ist es eine Fotokopie?

    Weiterhin: Warum hast du es nicht gleich eintragen lassen und bis sozusagen "illegal" herumgefahren?

    Müsste ja auf dem anderen Schrieb draufstehen das es "umgehend" einzutragen sei? Hat da der Umrüster nicht einen Hinweis darauf gegeben?

    Grüße, Martin

  • Überlege nur mal , da währe was passiert . OhOhOh

    bei einer genauen Pol kontrolle , hätten die dir deine schüssel gleich an die kette gelegt ( weil nicht gleich eingetragen .

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Hallo
    Eine Einbaubescheinigung ist eine Herstellerspezifische - und Installateurseitige Bestätigung über die zugelassenen Komponenten und deren ordnungsgemäßen Verbau in einer, vom Anlagenhersteller anerkannten Werkstatt.
    Mit dieser mußt Du zum TÜV, Dekra usw., um dort eine Einzelabnahme nach § 21 STVZO machen zu lassen, insofern deine Bauteile nach der 67R01 Norm verbaut wurden.
    Sind die Teile nach der 110 bzw. 115 Norm zertifiziert, muß keine Abnahme nach § 21 mehr gemacht werrden. Diese Anlagen können und dürfen auch legal zum Beispiel von der GTÜ eingetragen werden.

    Damit geht man dann zum Strassenverkehrszulassungsamt.

    Zur Frage Betriebserlaubniserlöschung und damit zum Verlust des Versicherungschutzes:

    Solange deine verbaute Anlage nur die Unterlagen vom Umrüster hat und keine ordnungsgemäße Begutachtung durch den TÜV erfolgt ist, hast Du im Schadensfalle ne Dicke Pemme an der Backe und gaaaaaaaaaaaaaaanz schlechte Karten.

    Selbst nach Abnahme ist die Begutachtung lt Gesetzestext unverzüglich einzutragen, hast aber nach der Begutachtung eine gültige Betirebserlaubnis und somit auch Versicherungschutz.

    Wir handhaben das bei unseren Kunden etwas anders:

    Unser Kunde übersendet uns 14 Tage, bevor umgerüstet werden soll ,eine Kopie seiner Fahrzeugpapiere. Damit beantragen wir die Homologation und legen den Abnahmeterminfür dieses Fahrzeug bei der Dekra fest.
    Noch bevor das Fahrzeug bei uns zur Umrüstung ist, liegt bis auf einige Einzelfälle, bereits die dafür notwendige Homologation vor und der Dekratermin steht.

    Somit ist gewährleistet, das das Fahrzeug von Anfang an eine gültige Betriebserlaubnis und somit Versicherungschutz hat.

    Alles andere wäre sträflicher Leichtsinn :evil: :evil: :evil:

    Bei einem vernüftigen Umrüster ist das aber kein wirklicher Aufwand im Vorfeld bei einer Umrüstung das sauber durchzuorganisieren, das gehört nach meiner Meinung einfach dazu!

    Ohne Ritt auf der Kanonenkugel! :D :D :D :D :D

    mfg Frank
    KFZ - Techniker - Meisterbetrieb / Fahrzeugreparaturen/ Autogasanlagen, Rep. v. Wohnmobilen, Wohnmobilvermietungen, Handel
    Jetzt preiswert auf Autogas umrüsten - Bei Fragen bitte als Erst-Kontakt gleich die E - Mail nehmen! f.schroeder@freenet.de
    Unsere Kontaktmöglichkeiten: 03521 45 66 44 oder wenn es fix gehen muss : 0173 91 18 812

    2 Mal editiert, zuletzt von FWB Group (3. November 2006 um 22:19)

  • SO !

    alles erledigt.

    Habe das TÜV-Gutachten endlich wieder gefunden und die Anlage eintragen lassen.

    Jetzt kann es zum TÜV gehen.


    Phuu... dachte schon ich habe das Gutachten verschlampt.....


    Schöne Zeit Euch Allen