Wovon mögen er/sie/es hier reden ?!?
Weiter unten im Text das Tema Stehhöhe <-> Schlupfloch
Wovon mögen er/sie/es hier reden ?!?
Weiter unten im Text das Tema Stehhöhe <-> Schlupfloch
Die Stehhöhe vor dem Küchenblock kann erreicht werden, indem man das Teil hinten in den Kofferraum einbaut.
Wenn man dann hinter dem Fahrzeug - also vor dem Küchenblock - steht, ist die Stehhöhe unter der Heckklappe min 2 Meter.
ZitatOriginal von Bernd 75kW
Die Stehhöhe vor dem Küchenblock kann erreicht werden, indem man das Teil hinten in den Kofferraum einbaut.
Wenn man dann hinter dem Fahrzeug - also vor dem Küchenblock - steht, ist die Stehhöhe unter der Heckklappe min 2 Meter.
Den Gedanken hatte ich auch - ist die Frage ob man damit durchkommt, weil das Gesetz vielleicht nicht explizit von Stehhöhe innerhalb des Fahrzeuges spricht
Hab ich auch
Na der bietet ein Modul an (Koch + Wasch ) welches von außen bedienbar ist. Heckklappe oder Schiebetür ,ggf. noch roll/rastbar. Ob das anerkannt wird müßte man vorher prüfen. Wenn sich die erf. STEHHÖHE nur auf den Bedienbereich der Arbeitsstellen bezieht ,würde mann nicht von Stehhöhe im Farzeug , sondern im /am Fahrzeug reden.
das FA möchte ich sehen, das "Stehhöhe" außerhalb des Fzgs anerkennt.
Ich wünsche es zwar jedem, aber ich glaube einfach nicht mehr an den Weihnachtsmann...
Moins, ich weiss wir haben hier auch einen Steuerfred aber da steig ich nicht durch.
Mit welchen Steuer-Kosten muss ich denn rechnen wenn ich einen 96er 2,5TDI 75kw zum aufgelastetem 2,81t WOMO fahre? 290.-€s? Mehr? Weniger?
Bo eyyy, ist das kompliziert oder ich bin zu doof!
Wäre Klasse, wenn mich jemand aufklären könnte!
Gruß aus Kiel
Ingo Doofie
Wenn Du keine Stehhöhe hast, wirst Du als PKW besteuert.
Ergo um und bei 400 Euro schätze ich mal beim TDI
dieses angebot gibbet schon länger und wurde hier glaube schonmal gepostet
mit dem küchenblock hinten ist das sone sache...du must wie schon erwähnt stehhöhe im fahrzeug haben
Ich genau diese Information telefonisch von einem KAT-Verkäufer bei Ebay gehört, der im O-Ton meinte "kauf dir kein KAT (!!) und halte die Füße still, wenn du nen schreiben vom F-Amt bekommst, widerspruch einlegen. Dann ein Heckklappenzelt o.ä. anbauen und den Koch/Spülbereich auf der Bettverlängerung einrichten (Frisch und Abwasser ist dabei noch nichtmal Pflicht)." Das F-Amt hat dann wohl bis die ersten Musterurteile durch sind keine Handhabe, denn so zählt der Bereich hinter oder neben dem Auto mit angeknüpftem/ausgeklapptem Zelt auch als Wohnbereich mit Stehhöhe (ähnlich Hubdach).
Ich werde abwarten und schauen was wird...
Gruß Lenard
Aber WOMO ist doch eingetragen von den Graukitteln?
Dann war der Spaß, ausser für die Versicherung, ja voll umsonst?
Kommt da noch eine Vorführung beim Finanzamt?
Naja, ich wart mal ab aber wenn mir der Kasten zu teuer wird, kommt er halt wech, gell!*Grummel*
Fragen über Fragen...
Ab wann wirds eigentlich teuer?
Grüzziee Ingo, der Grantler
Und? Panoramadach
ZitatOriginal von Lenard
Ich genau diese Information telefonisch von einem KAT-Verkäufer bei Ebay gehört, der im O-Ton meinte "kauf dir kein KAT (!!) und halte die Füße still, wenn du nen schreiben vom F-Amt bekommst, widerspruch einlegen. Dann ein Heckklappenzelt o.ä. anbauen und den Koch/Spülbereich auf der Bettverlängerung einrichten (Frisch und Abwasser ist dabei noch nichtmal Pflicht)." Das F-Amt hat dann wohl bis die ersten Musterurteile durch sind keine Handhabe, denn so zählt der Bereich hinter oder neben dem Auto mit angeknüpftem/ausgeklapptem Zelt auch als Wohnbereich mit Stehhöhe (ähnlich Hubdach).Ich werde abwarten und schauen was wird...
Gruß Lenard
Tolle Idee!
Wenn sich die Prozessiererei 3 Jahre hinzieht und du verlierst, darf das FA nachfordern, beim AAB dann 3x die Differenz zwischen 172.- heute und 902.- als PKW.
Das Risiko wäre mir zu groß....
Gruß Peter
edit: noch´n blöden Tipfehler entdeckt...
ZitatOriginal von Lenard
Ich genau diese Information telefonisch von einem KAT-Verkäufer bei Ebay gehört, der im O-Ton meinte "kauf dir kein KAT (!!) und halte die Füße still, wenn du nen schreiben vom F-Amt bekommst, widerspruch einlegen. Dann ein Heckklappenzelt o.ä. anbauen und den Koch/Spülbereich auf der Bettverlängerung einrichten (Frisch und Abwasser ist dabei noch nichtmal Pflicht)." Das F-Amt hat dann wohl bis die ersten Musterurteile durch sind keine Handhabe, denn so zählt der Bereich hinter oder neben dem Auto mit angeknüpftem/ausgeklapptem Zelt auch als Wohnbereich mit Stehhöhe (ähnlich Hubdach).Ich werde abwarten und schauen was wird...
Gruß Lenard
das ist vollkommen richtig wenn fest verbunden ist es ein erweiterter WOMO Bereich der ohne WOMO ja nicht zustande käme ...
ergo zählt das komplett - man kocht ja nicht beim fahren !! und wenn man steht ist man bei geöffneter Heckklappe ja innerhalb des Fahrzeugs
Deutsche Rechtssprechungslogik ... das mit dem Einspruch funktioniert übrigens gut ..
Grüße
Tom
Ab 01.01.06.... Rückwirkend.......
Also schon mal sparen......
So gesehen, halt wenn das WoMo mit Zeltstsoff vergrößert wird, finde ich das ok und eigentlich auch völlig richtig.
Dann müßte doch aber auch gleich ein Vorzelt dazu zählen.
Schiebetür auf und kochen :o)
und wie ist das dann mit einem panoramadach ?? da hab ich dannach nauch ne stehhöhe von mind.1,70m
wer mußte denn nun schon zum finanzamt?
und bleibt die eintragung als womo bestehen zwegs versicherrung ?
steuern wären mir ja egal
Ich seh dies hier als Option!
also wenn das wirklich so durch geht dann bau ich um.
gruß rene