BBS 16" Alufelgen (225/60R16) auf 15" Fahrwerke (alle Baujahre) "Beschreibung"

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  • Dann ist das der falsche Prüfer.
    Der beste Weg ist: Suchen und Finden eines willigen und selbstdenkenden Prüfers.

    Bei den Felgen handelt es sich um VW-Originalteile für diese Fahrzeugtype.
    Das Gutachten dazu befindet sich in der Fahrzeug-BE des T4s, und zwar nicht nur in der von den 111kW Dieseln, sondern auch bei den 75kW Modellen, bei denen einige wenige mit der 16" Ausstattung oder auch 17" und 18" geliefert wurden (beispielsweise die Business-Modelle).


    Mein Prüfer hatte sich beim Tüv-Nord auch angestellt. Bei meinem 1997 Modell sagte er, dass diese BBS Felgen für 75 kw nicht vorgesehen sind. Ich müsste mir dann noch eine Tachobescheinigung wegen der Abweichung holen und vorher natürlich den Tacho neu codieren(Bescheinigung Bosch o.ä.). Da ich den Bus auf blauen Tacho umgebaut hatte, wäre das kein Problem gewesen. Allerdings hätte er mir meine anderen Reifenkombinationen in 17 Zoll 235 er LE und die Serienbereifung 195 ausgetragen!
    Das war mir ehrlich gesagt alles zu doof und kleinlich. Ohne Codierung, also mit grünen Tacho original und ohne Zusatzgeräte keine Chance, da der Tacho erheblich voreilt. Praktisch und theoretisch gemessen.
    Zuvor zweimal beim Tüv gewesen und alles gut! Da hat es keinen gejuckt!

    Muss jeder selber wissen ob er sich die Eintragung antut.Hat eigentlich nur Nachteile und Kosten! Außerdem nicht mal Schneekettenfähig. Nun, einen Vorteil gibt es doch: Die 225 auf den BBS Felgen sind die ruhigsten Reifen(egal welche Marke) die ich je hatte, insbesondere wenn man von 235 R17 umzieht! :D

  • T41971:
    Was erzählt der Prüfer denn da für einen Unsinn.
    Mich würde mal interessieren, auf welcher Grundlage er die vorhandene Serienbereifung 195/70R15 bei der Eintragung der 225/60R16 streichen will.

    Die 16"-Räder sind etwa 3,4% größer als die o.g. 15"er.
    Davon ausgehend, dass der Tacho mit den 16"ern einigermaßen genau anzeigt, vielleicht anstelle echter 100 km/h dann 105km/h,
    dann würde der Tacho mit den kleineren 195/70R15 etwa 109km/h anzeigen und das liegt innerhalb der gesetzlich zugelassenen Toleranzen !

    Ich kann hier leider nicht so schnell erkennen, welche 17"-Größe angesprochen wurde und kann daher nichts dazu berechnen, aber das sollte der Prüfer ja können.

    Ich bleibe dabei was ich schon in Beitrag 139 geschrieben habe.
    Wer sich durch einen unwilligen Blaukittel verunsichern lässt, der ist da selber Schuld.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • T41971:
    Was erzählt der Prüfer denn da für einen Unsinn.
    Mich würde mal interessieren, auf welcher Grundlage er die vorhandene Serienbereifung 195/70R15 bei der Eintragung der 225/60R16 streichen will.

    Die 16"-Räder sind etwa 3,4% größer als die o.g. 15"er.
    Davon ausgehend, dass der Tacho mit den 16"ern einigermaßen genau anzeigt, vielleicht anstelle echter 100 km/h dann 105km/h,
    dann würde der Tacho mit den kleineren 195/70R15 etwa 109km/h anzeigen und das liegt innerhalb der gesetzlich zugelassenen Toleranzen !

    Ich kann hier leider nicht so schnell erkennen, welche 17"-Größe angesprochen wurde und kann daher nichts dazu berechnen, aber das sollte der Prüfer ja können.

    Ich bleibe dabei was ich schon in Beitrag 139 geschrieben habe.
    Wer sich durch einen unwilligen Blaukittel verunsichern lässt, der ist da selber Schuld.


    TüV Nord in 23758 Oldenburg i.H.
    Die TÜV Station
    Bin da mit meinem in 11/2015 hin und habe Tüv machen lassen. Alles i.O., da hat er dann die originalen BBS Felgen gesehen und im KFZ Schein standen die 195/70 R15 97 s für das 1997 Modell.

    Ich teilte ihm mit das es sich um originale BBS für den 111 kw handelt und er die Traglast entsprechend seinen Unterlagen entnehmen kann!
    Das glaubte er mir auch.AN der Traglast ist es nach der Einsichtnahme nicht gescheitert! Merkte allerdings an, dass die Felge zwar für einen T4 Bus ist, aber nicht für einen T4 75 kw Modell 1997.
    Bla,Bla,Bla....... usw.

    Er wollte jetzt nur noch eine entsprechende Tachoangleichung von Bosch oder VW haben(schriftl. Bestätigung kostet zwischen 40-100 Euro mit Testfahrt). Ich wiegelte ab und verwies auf meinen umgebauten blauen Tacho mit angeglichener Codierung. Er möge diese bitte auslesen. Alternativ kann ich ihm auch den VCDS Ausdruck vor Ort mit angeschlossenen Notebook zeigen. Das wollte er aber nicht!
    Dann erklärte er mir noch, das die Serienbereifung aufgrund der unzulässig hohen Abweichung ausgetragen werden muss.
    Das wären dann
    - 195/70 R15
    -235/45 R17

    Das war mir dann zu blöd mit ihm ! Ich schmeiß die Kohle lieber für was anderes raus!
    :D

    Bin dann nach Hause und habe meine 235/45 R 17er Sommerschlappen draufgezogen und sofort TÜV bekommen!

    Achso, ich hab mich auch nicht verunsichern lassen, denn ich kenne ja die entsprechenden Maßnahmen bei der Eintragung hier aus dem Forum, war es aber leid für nix und wieder nix mit ihm zu diskutieren und runde 200 Euronen für so eine sinnlose Eintragung rauszuschmeißen. Sind wir doch mal ehrlich! Es juckt kein Schwein, selbst beim Unfall nicht, wenn die Rad/Reifen Kombination nicht ursächlich ist. Das trifft ebenso auf die AGR zu. Wenn ich schön die Felgen eingetragen , dafür aber die AGR zu habe, ist die BA genauso erloschen.

    P.S. Nein, natürlich ist meine AGR auf und fahre ich jetzt vorbildlich keine 225 er auf BBS :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: mehr im Winter!

    Ich versuche es ggf. beim nächsten Tüv nochmal!

  • Die BA erlischt nicht bei Verwendung nicht eingetragener Bereifung.

    Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis tritt u.A. nur ein, wenn es sich um "gefährliche" Veränderungen handelt, was bei den von Dir gewünschten 16"-Rädern definitiv nicht der Fall ist, da für das Fahrzeug passend, nirgends schleift und auch zulassungsfähig ist (wie schon mehrfach problemlos bewiesen).
    Zudem ändert sich die Gesamtübersetzung nicht über die zur Neuermittlung des Emissionsausstosses vorgegebene 8% Grenze, also auch kein Erlöschen der BA wegen geändertem Abgasverhalten.

    Natürlich gibt es Leute, denen der Aufwand der Sucherei eines wohlwollenden Prüfers zu umständlich ist; und eine Diskussion ist erfahrungsgemäß tatsächlich wenig hilfreich.
    Dennoch ist es der bewährte Weg zur gewünschten Eintragung, sich eine andere Prüfstelle zu suchen.

    Auch was die Bescheinigung für einen korrekt anzeigenden Tacho angeht, kann der Prüfer selber entscheiden, ob er eine Vergleichsfahrt mit eigenem qualifiziertem Gerät durchführt oder sich das anderweitig bestätigen lässt.
    Dem Prüfer anzubieten, dass er doch bitte selber die eingestellten Werte des KIs ausliest, ist ein absolutes NoGo und schafft unnötig schlechte Stimmung, denn dazu sind die Prüfer weder technisch in der Lage, noch ist das Ergebnis aussagekräftig, denn zur Berechnung der Anzeige fehlen weitere Werte, beispielsweise die des Gebers am Getriebe.

    Sorry ... selber Schuld, wenn das Ergebnis nicht wie gewünscht ausfällt.
    Und vor allem vergnatzt man mit derartigen Vorgehensweisen die Prüfer und macht es somit anderen Leuten schwer, die gewünschten Veränderungen eingetragen zu bekommen.
    Ein schönes Beispiel wie man es nicht machen sollte ... zumindest wenn einem das Ergebnis nicht egal ist.

    :my2cent: Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die BA erlischt nicht bei Verwendung nicht eingetragener Bereifung.

    Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis tritt u.A. nur ein, wenn es sich um "gefährliche" Veränderungen handelt, was bei den von Dir gewünschten 16"-Rädern definitiv nicht der Fall ist, da für das Fahrzeug passend, nirgends schleift und auch zulassungsfähig ist (wie schon mehrfach problemlos bewiesen).
    Zudem ändert sich die Gesamtübersetzung nicht über die zur Neuermittlung des Emissionsausstosses vorgegebene 8% Grenze, also auch kein Erlöschen der BA wegen geändertem Abgasverhalten.


    Oh, ich kann da ehrlich gesagt schlecht mitreden, da ich nur Hobby Kfzler bin und sonst meinen Bürostuhl mit meinem Hintern poliere!

    Aber, hinkt die Aussage nicht?

    Ne gefährliche Änderung ist schnell gegeben! Ein VW Bus Nutzer kann wohl kaum beurteilen ob die T4 BBS Felgen an jeden T4 passen für den sie nicht vorgesehen sind. Angemerkt sei, dass die zwar für einen VW T4 sind, jedoch nicht unbedingt passend ! Wenn beispielsweise die LE Bremse drin ist, passen sie nur bei abgefahrenen Bremsbelägen(vorne)oder man muss Spurplatten einbauen. Ob es irgendwo schleift kann auch kaum selber richtig geprüft werden. Zudem sind sie nicht für die Fahrzeuge 92- Modell 1997 vorgesehen!
    Sonst müsste man sie ja auch nicht eintragen lassen und würde auch so durch den Tüv kommen.


    Der Ton macht die Musik! Ich war natürlich beim Prüfer freundlich und habe das als Option angeboten. Auch ist eine GPS Fahrt schnell gemacht(Nix anderes macht Bosch bei Ausstellung der Bescheinigung)

    Letzlich muss jeder selber wissen, ob der Aufwand betrieben wird!

    1. Umbau Tacho auf codierbares blauen Tacho oder Zwischenstück

    2. ggf. Bremsenumbau /Spurplatten, wenn nicht die passendenen Bremssättel vorne drin sind

    2. Bescheinigung Testfahrt Bosch

    3. Eintragung

    4. Austragung der orignalen Bereifung

    5. Die Anschaffung der Reifen und Felgen nicht zu vergessen


    Sorry, rechnet mal zusammen! Da gibt es im Zub. weitaus bessere und schönere Felgen ohne diesen ganzen Käse!

    Dann sollte man zu den Estemo`s in 17 Zoll greifen (sind meine Sommerreifen)

  • Da gibt es im Zub. weitaus bessere und schönere Felgen ohne diesen ganzen Käse!


    OK, Deine Meinung ... passt dann aber nicht in diesen Thread, der sich mit der Zulassung und Eintragung der Serien-BBS-Felgen beschäftigt.

    Dir ist der Aufwand zu groß und Du möchtest es leichter haben; am besten was aus dem Regal irgendeines Herstellers, Hauptsache es ist bequem.
    Kannst Du haben ... so wie Du das schon beschrieben hast.

    Für alle diejenigen, die dann doch lieber eine Originalfelge am Auto haben wollen, sei dieser Thread eine Hilfe.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Nix für Ungut!

    Ich wollte nur den Aufwand und eine Option darstellen!


    Ich persönlich habe nur die originalen VW Felgen, also Stahl, Estemos und BBS.

    Die 17 Zoll einzutragen war kein Problem und ohne Aufwand möglich. Die BBS mit 225 eilen nun mal ca.8-10 km/h vor bei meinem Bus(bei ca. 160 km/h)! Wenn man es weiß ist es OK! Bis 100 km/h ziemlich genau( +2 -5 km/h lt. GPS).

    Für die Eintragung kann man beim Tüv natürlich den Bückling machen und alle Tüv Stellen absuchen oder die schneidigen 225 er so fahren,

    weil(wie du schon angeführt hast):

    "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird; eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." usw.................

    Das wird dann wohl im Zweifelsfall festgestellt werden.

    Letzlich ist ja nicht die Felge das Problem, sondern der Reifen!
    https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/ABE

  • Vielen Dank für den angehängten Link mit dem Urteil des OLG Köln, der meine bisherigen Aussagen bestätigt.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi Leute,

    der Faden ist zwar schon etwas länger ruhig geworden aber ich will mal meine Erlebniss zu dem Hauptthema hier niederlegen:

    T4 ACV mit 225/60&R16 BBS VW Felge. BJ 2002

    Der Erste TüV Prüfer seit 4 Jahren der was zu meckern hatte.. so ging das Drama los. Er nannte mir sogar noch eine Meister bei einer lokalen VW-Werkstatt der das bei seinem mal gemacht hat (Er war also im Thema).
    Fazit nicht bestanden, Anforderungen: 225 eintragen lassen, Tacho anpassen lassen da es angeblich um bestimmt 8 km/h falsch geht. Bescheinigung über die Anpassung von einer Fachwerkstatt. (Selber hätte ich 10min gebraucht ;( :evil: )

    Anruf bei der genannten Werkstatt "nein wir wissen davon nix haben wir noch nie gehört machen wird auch nicht".
    Sagenhafte 8 VW Werkstätten davon auch 2 Nutzfahrzeugzentren angerufen KEINER wusste überhaupt wie das funktioniert oder was man überhaupt machen muss. Ich stand selbst daneben als 2 Meister und ein KFZ-Elektroniker versucht haben in VW Akten irgend etwas dazu zu finden bzw. erstmal zu verstehen wie das überhaupt funktioniert.
    Auf mein Hinweiß wo es zu ändern ist und sogar auf welchen Wert, legten sie leider wenig Wert.

    Völlige Hilflosigkeit bei VW, immer die Aussage das würde nicht gehen das hatten sie noch nie.

    Eine Bosch-Werkstatt wollte die Tachowelle und ein Ausgleichsgetriebe tauschen :thumbup:

    Ab zur nächsten VDO Vertretung (ein Tipp meines Reifenhändlers), dort den Reifen abrollen lassen, Fazit: bei 120km/h Tacho = Real 121km/h. Völlig zu vernachlässigen meinten die.
    Aber anpassen können sie es auch nicht und erzählten irgendwas von einem Speedohealer bei ALLEN T4. Dieser funktioniert aber angeblich nicht.

    Dann damit wieder zu den TÜV Nord Prüfer, er hat geschlagene 1,5h Fotos gemacht und Werte abgeschrieben.
    Mit viel BlaBla und diskutieren hat er es doch akzeptiert und geschlagene 120€ nur für das Gutachten genommen !
    GTÜ sagte mir am Telefon 65€ leider kam ich da aber nicht hin.


    Für mich unfassbar vorallem das VW so hilflos ist ?
    Ich weiß schon warum ich keiner Werkstatt mehr richtig traue, können die alle nur noch Teile tauschen ? Traurig...

    Viele Grüße Pascal


  • Hallo,
    hab ich überhaupt eine Chance, 16"er original T5 Stahlfelgen, ET 51,mit 205-65er Reifen für meinen T4 1x von 91 eingetragen zu bekommen? Original hatte der 14"er, im Schein stehen allerdings die normalen 195 70 15 Reifen, die ich zZ auch auf den Gullideckeln fahre.

  • 16"er original T5 Stahlfelgen


    Das ist eher ein Thema für einen anderen Thread, denn hier geht es um die 16"-Originalfelgen der T4 Fahrzeuge.

    Bei den T5-Felgen kommt nämlich erschwerend hinzu, dass diese einen anderen Lochkreis besitzen und zunächst ein Adapter dafür sorgen muß, dass die Dinger überhaupt am T4 angeschraubt werden können.
    Im Übrigen gibt es hier im Forum bereits einige Themen zur Verwendung von T5-Felgen am T4, in denen die Frage bereits beantwortet wurde.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • O.T.

    High NeuDehli:,

    rechtlich gesehen sollte das richtig sein.

    Deswegen finde ich die VW Nummer auch im Quadrat scheixe. :kotz: Soviel kann ich gar nicht essen wie ich spucken könnte.

    Werde mich hier aber nicht weiter dazu auslassen- sonst werde ich noch zur Wildsau!

    Schönste Grüße

    red bulli

    O.T. Ende

    Früher war alles gut. Heute ist alles besser. Ich fände es besser wenn es manchmal nur gut ist.

  • Das bedeutet doch, daß alle vom Abgasskandal betroffenen Fahtzeuge keine Betriebserlaubnis haben.


    Was ja auch stimmt :!:

    Das KBA hat aus bestimmten Gründen eine Übergangsfrist zur Nachbesserung eingeräumt.
    Wer diese Nachbesserung nicht durchführen lässt, der darf sein Fahrzeug nicht mehr bewegen und es wird zwangsweise stillgelegt.

    Die erste Stilllegung eines VW Amarok wurde am 19.10 d.J. verfügt.
    Die Verfügung wurde zwar bereits einen Tag später wieder aufgehoben, aber die ansonsten ja sehr lasch durchgreifende Staatsmacht sucht sich mal wieder die schwachen autobesitzenden Bundesbürger um ihre diffusen Ansichten durchzusetzen.
    Ganz ohne Kampf geht es in dieser Hinsicht und auch ganz offensichtlich nicht mehr.

    Vielleicht müssen wir es einfach wieder lernen auch mal nicht "einfach so" alles mit uns machen zu lassen :kratz:

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Vor kurzem beim TÜV in Freiburg mit einem sehr gut informierten Prüfer auch über die BBS 16 Zoll gesprochen. Dazu sagte er, keinesfalls einzutragen mit der 15“ Bremse. Ok, warum? Durch den größeren Reifen ändert sich das Drehmoment, das auf den Sattel der Bremse wirkt. Solange da keine Freigabe von VW und oder dem Hersteller des Sattels vorliegt, wäre eine Eintragung grob fahrlässig. Es ist nicht relevant, daß der Radträger sehr ähnlich ist (16“ hat andere Schrauben zur Sattelbefestigung mit größerem Durchmesser) sondern 1. muß der Hersteller der Bremse das freigeben, und 2. dann auch VW zugestehen, daß sie die Kombination an der 15“ Aufhängung freigeben. Gibt VW diese Kombination per Einzelschreiben / Freigabe oder als interne Information frei, ist natürlich einer Eintragung nachzukommen. Einzelne Hersteller bekommen die Freigaben von VW wie zum Beispiel Seikel. (VW verkauft manchmal Sondereditionen Seikel mit Geländereifen die einen größeren Durchmesser als die original Bereifung aufweisen, dann aber immer! mit der größten Bremsanlage und nur Freigabe von ähnlich großen Reifen, eine Verwendung der Serienreifen ist dann nicht mehr erlaubt) Diese Sachlage ist genau genommen immer ein K.O. Kriterium wenn Reifen mit größerem Durchmesser als Original zugelassen drauf kommen. Da hilft auch nicht der Wink mit es gibt doch Zubehörfelgen mit Gutachten mit größeren Rädern und so, hier übernimmt die Haftung der Herausgeber des Gutachtens bzw. die allgemein prüfende Stelle die es herausgegeben hat. Interessant war auch noch, wenn man zum Beispiel größere als die 8% montiert, Freigängigkeit vorausgesetzt, ist für ihn auch was Abgas betrifft eine Lösung möglich, in Prag bei bekannter Firma die Übersetzung Getriebe anpassen und dokumentieren lassen. Also wer den notwendigen Nachweis zur Bremse hat und ihn mit mir teilen mag, bekommt ein dickes Dankeschön. Schöne Woche

  • Sorry, aber ich glaube ich würde mir nen anderen Tüffer suchen :D

    Ich glaube der will nicht, oder kann nicht... und veralbert dich mit "FREIGABEN" ;)

    2013-2015 T4 Kombi KR KV 2000 ABL Friesengrün
    2015-2017 T4 Trapo LR KV 1999 ACV Grauweiss
    2017-2018 T4 Kombi LR LV 2002 ACV Grauweiss
    2017-20xx T4 Multivan KR LV 2003 AXG Oceanicgrün

  • Hallo Leute, ich fahre schon viele Jahre T4 und habe mir so gedacht, warum es eigentlich keine Reparatur Radläufe für die 111er gibt. Nur bei Vw und als kompletten Türrahmen soweit ich weiß.
    Habe mir dann aus Querlenkeraluminium eine Form gegossen und diese dann bearbeitet.
    Baue dann die originalen um.

    Werden ja benötigt beim Axg,Ahy,Amv.

    Schaut mal selber bei eBay Kleinanzeigen.

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/vw-t…tm_content=app_


    Radlauf Reparaturblech für die Axg/Ahy und Amv 151 ps T4.


    Da die Leistungsstärkeren Motoren mit der großen Bremse ausgestattet sind ( 300mm/ 313mm), in Verbindung mit den 16 Zoll Rädern oder auch 17 Zoll, wurden diese schmalen Radläufe verwendet. Auf den Bildern sieht man den Unterschied.

    Auch ideal beim Umbau auf 151 ps in Verbindung mit der großen Bremse. Dann muss der Radlauf angepasst werden.

    Im Zubehör so nicht erhältlich.

    Bei Vw gibt es nur den kompletten Türrahmen.

    Aktueller preis um die 450 Euro pro Seite.

  • ich habe bei meinem alten Bulli einfach 5 min die Flex geschwungen und das wars... 8o

    2013-2015 T4 Kombi KR KV 2000 ABL Friesengrün
    2015-2017 T4 Trapo LR KV 1999 ACV Grauweiss
    2017-2018 T4 Kombi LR LV 2002 ACV Grauweiss
    2017-20xx T4 Multivan KR LV 2003 AXG Oceanicgrün

  • Na ja ... wenns da mal durchrostet, dann weiß man ja wo man ein Ersatzteil beschaffen kann. :thumbup:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo Fachleute...

    bin ganz neu hier im Forum und habe bisher immer T3 Syncro (AAZ und 1Z) gefahren.
    Seit kurzem haben wir uns einen BJ 2000er Multivan ACV gekauft. Der hat diese BBS Alus mit 205 65 15 drauf.
    Zum einen mag ich keine Alufelgen und außerdem ist diese Kombination im Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs schon recht klein.
    Ich würde gerne die 15 Zoll Stahlfelgen mit 215 75 15 Ganzjahresreifen bestücken.

    Ich bräuchte dazu eine Eintragung, bzw. Kopie von einem Schein oder sowas.
    Und vielleicht hat jemand eine Empfehlung in Sachen Reifen... Was muss ich denn alles beachten ?
    Muss ich den Wagen dann auch höherlegen ? Und komme ich um eine Tachoangleichung drumrum ?

    Auch wenn diese Themen bestimmt schon mehrfach diskutiert wurden, für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Grüße aus Oberschwaben
    Roland