AHK Stützlast auf 150kg erhöhen?!?

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  • Moin moin Gemeinde,

    Aus gerade wachsendem Interesse würde mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, neben der Anhängelast, auch die Stützlast zu erhöhen.

    Jojo hat es ja vorgemacht, mit über 3t Anhängelast und einer "speziellen" AHK. Aber auch bei ihm blieb es nach meinen Kenntnissen bei 100kg Stützlast. Gibt es eine Möglichkeit, mit der 3t AHK auch die Stützlast ein wenig anzuheben? Oder sagt da der TüV nee is nicht weil PKW?!? Oder anders gefragt, hat schon mal jemand mehr als 100kg Stützlast zugelassen bekommen beim T4?

    Habe entsprechende Anschraubplatten/Kugelköpfe gefunden, die an die 3t AHK passen würden... Sowas wie die hier und eine Stützlast von 150kg zulassen.

    Was sagt ihr?!?

    Gruß Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

    3 Mal editiert, zuletzt von Hoffy (15. Juni 2009 um 12:47)

  • Hallo Christian,

    die Kupplung die Jojo hat hab ich auch drin.

    Ich selber ha auch nen Kugelkopf bis 3.500 dran. ( ich such noch ein Bild und enditiere)

    Aber in den Parieren die dabei waren wir auch immer nur ein Auflagegewicht von 100kg genannt.

    Was hast denn mit der Kupplung vor?


    seeyou Christian

    Ja,richtig, bei mir gibt es die Scheiben fürs HA-Diffi... ;)
    nicht alles was glänzt ist CHROM !!!

    CHROM ist das Gold des kleinen Mannes :D

  • wofür soll das gut sein, wenn statt 100 kg ...dann 150 kg draufdrücken.........selbst 100 kg sind schon oft zu viel, denn der Anhänger drückt dich dann hinten runter..........normal soll man seine "Ladung im Anhänger" so austaxieren, dass beim T4 ca. 25 -50 kg auf die Kupplungskugel drücken.........je mehr hinten draufdrücken, je mehr beeinflusst der Druck des Anhängers das Fahrverhalten des Zugfahrzeug T4. Bei einem normalen PKW dürfen sogar nur 50 kg drücken.

    was anderes ändert sich ja nicht, ausser das du dann 50 kg mehr laden dürftest, weil die last auf die Kupplungskugel zum Gesamtgewicht des Zuges dazu gerechnet werden darf.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (15. Juni 2009 um 12:53)

  • Ich würde mal sagen, um Fahrradträger oder Motorradträger mit einem höherem Gesamtgewicht fahren zu dürfen.

    ein Beispiel: Träger: 25Kg
    Roller: 100 Kg

    gesamt: 125 Kg, also 25 Kg über zulässig.

  • Zitat

    Original von Multi-Fanfare
    wofür soll das gut sein, wenn statt 100 kg ...dann 150 kg draufdrücken.........selbst 100 kg sind schon oft zu viel, denn der Anhänger drückt dich dann hinten runter..........normal soll man seine "Ladung im Anhänger" so austaxieren, dass beim T4 ca. 25 -50 kg auf die Kupplungskugel drücken.........je mehr hinten draufdrücken, je mehr beeinflusst der Druck des Anhängers das Fahrverhalten des Zugfahrzeug T4. Bei einem normalen PKW dürfen sogar nur 50 kg drücken.

    was anderes ändert sich ja nicht, ausser das du dann 50 kg mehr laden dürftest, weil die last auf die Kupplungskugel zum Gesamtgewicht des Zuges dazu gerechnet werden darf.


    Bist Du Dir mit dieser Aussage sicher? Mir wurde nämlich immer gesagt, dass man die Stützlast möglichst voll ausnutzen soll. Dadurch soll die Gefahr des Aufschaukelns minimiert werden.
    Ich für meinen Teil packe immer knapp 75 Kg (mehr darf meine Wohndose nicht) auf die Deichsel und habe damit bisher immer gute Erfahrungen gemacht.

    Gruß
    Atlantis-Roland

    :D Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät:D

    :D Ich esse nicht einfach Schokolade - ich gebe Kalorien ein zu Hause:D

  • Zitat

    Original von SvenR
    Ich würde mal sagen, um Fahrradträger oder Motorradträger mit einem höherem Gesamtgewicht fahren zu dürfen.

    ein Beispiel: Träger: 25Kg
    Roller: 100 Kg

    gesamt: 125 Kg, also 25 Kg über zulässig.

    nur auf der Kupplung.....dann lieber so
    Die Montage der Anbindung gleicht die einer Anhängekupplung.
    Der Adapter (Aufnahme für Lastenträger) wird entweder an die werkseitig vorgesehenen Punkte
    montiert, oder er wird zusätzlich zur Anhängekupplung verschraubt.
    klickck

    Wenn man sich weigert, irgend etwas anderes zu akzeptieren als das Beste, bekommt man es häufig auch!

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (15. Juni 2009 um 15:13)

  • Hallo Multi-Fanfare

    Es steht hier nicht die Frage über Sinn oder Unsinn im Raum, sondern die Frage der Machbarkeit. Es gibt einfach Dinge und Gegebenheiten, da braucht man diese Stützlast im Schein. Ob man diese dann auch tatsächlich nutzt, oder durch geschicktes Beladen reduziert, ist dann ja noch wieder eine ganz andere Geschichte.

    150kg zusätzlich auf der Hinterachse ist bei einem T4 unter normalen Umständen kein Problem und zudem schnell erreicht. Einfach 3 Passagiere auf die 3. Sitzbank und ein wenig Gepäckt und die 150kg auf der Hinterachse sind schnell zusammen.

    Der von dir vorgeschlagene Lastenträger, bringt bedeutend mehr Gewicht auf die Hinterachse als eine AHK mit 150kg zulässiger Stützlast. Und so einen Träger fahren doch einige T4 hinter sich her, so auch ich. Darum geht es hier aber nicht.

    Zudem gibt es genügend technsiche Mittel um der zusätzliche Belastung auf der HA entgegen zu wirken. Auch darüber habe ich mir schon Gedanken gemacht...

    Mich interessiert hier einfach nur die Machbarkeit und ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat.

    Noch was ergänzendes: Deiner Aussage mit "50kg mehr laden, da sie zum Gesamtgewicht des Zuges dazu gerechnet werden" wäre ich Vorsichtig, da es nur Bedingt richtig bzw. anwendbar ist.

    @ Christian

    Na ein Bild Wäre Spitze. Wollt dich die Tage eh nochmal anbimmeln... Dann können wir ja nochma 1-2 Gedanken austauschen.

    Gruß Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

    Einmal editiert, zuletzt von Hoffy (15. Juni 2009 um 15:23)

  • Hallo Christian,

    hier hab ich noch ein Bild der "Männerkupplung" gefunden.

    So sieht das Ding aus.

    Hab jetzt noch nen anderen Kugelkopf drauf.

    Kann ich morgen noch ein Bild einstellen.

    Kannst ja Abends mal Durchrufen, Nummer hast noch - oder?

    Christian

  • Servus,
    mal kurz meine Daten

    Fahrzeug aufgelastet:
    VA 1510 HA 1490 Zgg 2810

    Anhänger gebremst 2700

    Anhänger ungebremst 700

    zu O.1
    bis 8Proz Steigung unter beachtung des Zuggesammtgewichtes von 5400kg* m. Spidan Federn an der Hinterachse, Farbkennzeichnung braun........... :D:D:D

    Christian

    Edit: ist ein MV Bj2003 Typ 7DB synco

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    Einmal editiert, zuletzt von syncro-chrom (15. Juni 2009 um 15:34)

  • Hallo Christian,

    Deine Nummer habe ich noch. Ob ich es heute schaffe, weiß ich nicht, aber sicher die Tage mal...

    Was ich mich bei der Kupplung frage ist, wie die montiert wird. Sieht ja doch ein wenig anders aus, als die normalen Stoßstangenträger/AHK-Träger. Oder muss man da einen Stoßstangenträger ohne AHK verbauen und dadran wird dann die "Männerkupplung" montiert?

    Momentan würd ich ja auf folgende Werte kommen können:

    Anhänger gebremst 2500kg
    Anhänger ungebremst 700kg
    Stützlast 100kg

    Habe auf der Hinterachse nur 1330kg :wall: 8o Da wird sich also so oder so etwas tun müssen, vor allem in Hinsicht auf die Plattform. Habe dafür auf der VA 1600 kg. :rolleyes: Zulässiges Gesamtgewicht ist momentan nur bei 2730kg.

    Ist die Stützlast bei dir durch die Anhängerkupplung beschränkt (Teilegutachten / ABE), oder durch den Kugelkopf (D-Wert). Was für einen D-Wert hat den dein neuer/anderer Kugelkopf?

    Kannst auch mal n Bild einstellen, wo die Männerkupplung verbaut ist?

    Gruß und schon ma vielen Dank für die Infos

    Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

  • Die maximal zulässige Stützlast ist zunächst mal keine Kenngröße der Anhängerkupplung, sondern des Zugfahrzeug; dieses verkraftet in Deinem Fall nicht mehr als 100kg Stützlast; ansonsten würde die Hinterachse zu stark belastet, bzw. die Vorderachse zu stark entlastet.
    Vielleicht gibt es aber eine Möglichkeit über Verstärkung der Hinterachse die Stützlast zu erhöhen, z.B. durch stärkere Hinterachsfedern.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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  • @ Multifanfare

    Das sich was an meiner HA tun muss und auch wird, habe ich ja schon beschrieben, hat aber auch noch andere Gründe als die Stützlast.

    Dass die Stützlast vom Zugfahrzeug abhängig ist, gebe ich dir Recht. Allerdings hat dann die Achse nur bedingt damit zu tun, da auch ein T4 mit 1800kg zulässiger HA-Last nur eine Stützlast von 100kg hat. Es hat mehr mit den Befestigungspunkten und den Eingeschaften der Karosserie zu tun. Und da gibt es einen besagten Heckträger alias Cate, der eine zulässige Nutzlast von 300kg hat, aber an den identischen Punkten wie die AHK befestigt wird. Somit sollte das Karosserie technisch also auch kein Thema sein.

    Werde mich morgen mal an VW wenden... Ma schaun was die sagen...

    Gruß Hoffy

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    Diesel

  • Zitat

    Original von Hoffy
    @ Multifanfare

    Das sich was an meiner HA tun muss und auch wird, habe ich ja schon beschrieben, hat aber auch noch andere Gründe als die Stützlast.

    Dass die Stützlast vom Zugfahrzeug abhängig ist, gebe ich dir Recht. Allerdings hat dann die Achse nur bedingt damit zu tun, da auch ein T4 mit 1800kg zulässiger HA-Last nur eine Stützlast von 100kg hat. Es hat mehr mit den Befestigungspunkten und den Eingeschaften der Karosserie zu tun. Und da gibt es einen besagten Heckträger alias Cate, der eine zulässige Nutzlast von 300kg hat, aber an den identischen Punkten wie die AHK befestigt wird. Somit sollte das Karosserie technisch also auch kein Thema sein.

    Werde mich morgen mal an VW wenden... Ma schaun was die sagen...

    Gruß Hoffy

    natürlich tragen die punkte 300 kg und sogar noch mehr, denn due Anhängekupplung hängt auch an diesen punkten und du darfst damit 2 tonnen und evtl. mehr ziehen........das ist aber die Anhängelast und die Stutzlast drückt aber nur nach unten und drückt den Wagen hinten in die federn...und die dürfen bei einer höheren belastung nicht so weich sein wie die jetzigen, dort müssten dann zb. die braunen federn sein und für einen Anhänger, denn dafür ist die Kupplung gebaut, ist die Frage der Stützlast nur zweitrangig......VW wird dir sagen, bau den Träger drauf, denn eine Tragkraft von 300 kg ist was ganz anderes als eine Stützlast, hinter der dann noch 2 tponnen gewicht drücken

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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  • Mal was neues...

    hatte letzte Woche noch eine Anfrage hinsichtlich Stützlasterhöhung gefragt. Hier nun die Antwort seitens VW.


    VW-2009/06-086425
    Erhoehung der Stuetzlast


    Sehr geehrter Herr Hoffmann,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

    Eine Erhoehung der Stuetzlast ist von uns aus sicherheitstechnischen Gruenden nicht freigegeben. Wenden Sie sich bitte an eine
    amtlich anerkannte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA). Die Mitarbeiter dort pruefen gerne, ob im Rahmen einer
    Einzelabnahme eine Erhoehung der Stuetzlast moeglich ist.

    Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

    Mit freundlichen Gruessen
    Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung

    Nicht so erfreulich, aber schaun wir mal...

    Gruß Hoffy

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: :D :D :D :D

    Bin n Güstrower (Nordlicht), den es für fast 4 Jahre zur Entwicklungshilfe nach München verschlagen hatte :D :D :D zwischenzeitlich in den Kassler Bergen rumgetrieben hat, nun aber endlich wieder im heimischen Norden sesshaft geworden ist...


    Diesel

  • Auch wenns veraltet ist.

    Ist bei diesen AHKs die Steckdose besser geschützt als bei der Westfalia?

    Ich finde bei der Westfalia verbiegt man sich recht schnell die Dose auf unebenen Pfaden.

    Gruss

    Wolfgang